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STINKSAUER! Muss Geschäftstarif zahlen, werde aber als Privatkunde geführt und habe bei Betriebsaufgabe kein Sonderkündigungsrecht???

Gelöst

Hallo,

 

ich bin gerade echt stinksauer.

Ich habe vor geraumer Zeit extra einen Business-Tarif für unser Geschäft gebucht. Das das Geschäft nun zum 30.09.2020 beendet wird wollte ich vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und in einen Privattarif der Telekom wechseln. Jetzt erzählt mir gerade die Hotline im Chat dass das nicht möglich sei, da ich als Privatkunde geführt werde. 

 

Warum bezahle ich seit X Monaten einen Businesstarif und werde trotzdem als Privatkunde geführt? Für was hab ich damals extra Dokumente hochgeladen um zu beweisen dass ich zu einem Business-Anschluss berechtigt bin??

 

Irgendwie ist das schon sehr merkwürdig. Hotline oder Chat werde ich immer in die Business-Abteilung verbunden und jetzt bin ich plötzlich Privatkunde mit Business-Anschluss????

 

Daniel R.

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Danke Hotline!!!!!!

 

hatte einen super lieben Mitarbeiter am Telefon. Der konnte mein Anliegen jetzt Gott sei Dank klären!!!

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

jetzt wäre es ja super gewesen, wenn du den Tarif genannt hättest.

 

Woraus leitest du bei Geschäftsaufgabe ein Sonderkündigungsrecht ab?

Es gibt schlicht keines!

 

Ich habe den DeutschlandLAN IP Voice/Data M Premium.

 

Wollte in Magenta Zuhause L wechseln. 

 

Und die Dame im Chat (Sandra B.) sagte mir gerade wortwörtlich, dass das Sonderkündigungsrecht bei Geschäftsaufgabe nicht gilt da ich nicht als Geschäftskunde sondern als Privatkunde gelistet bin.


@Stefan  schrieb:

Woraus leitest du bei Geschäftsaufgabe ein Sonderkündigungsrecht ab?

Es gibt schlicht keines!


Aber eine Kulanz der Telekom, dass man den Vertrag gegen eine Ablösesumme zum Wunschtermin beenden kann.

 

Diese Kulanz gibt es für Privatkunden nur im absoluten Ausnahmefall, der aber hier vorliegen könnte.

https://www.telekom.de/hilfe/kuendigung-festnetz/besonderer-grund/geschaeftsaufgabe

 


@omabande  schrieb:

Und die Dame im Chat (Sandra B.) sagte mir gerade wortwörtlich, dass das Sonderkündigungsrecht bei Geschäftsaufgabe nicht gilt da ich nicht als Geschäftskunde sondern als Privatkunde gelistet bin.


Da hat sie sich schlecht ausgedrückt. Das einzige was es bei Geschäftskunden gibt, ist dass der Vertrag gegen eine Ablösesumme vorzeitig aufgelößt wird - nenne es von mir aus Sonderkündigungsrecht Zwinkernd


@Maximilia  schrieb:

@Stefan  schrieb:

Woraus leitest du bei Geschäftsaufgabe ein Sonderkündigungsrecht ab?

 

Aber eine Kulanz der Telekom, dass man den Vertrag gegen eine Ablösesumme zum Wunschtermin beenden kann.

ja, hat sich mit meinem weiteren Beitrag überschnitten

Eine Kulanz gibt es meines Wissens nur zur Kündigung nicht zum Downgrade (Tarifwechsel in MagentaZuhause).

 

Du kannst aber 6 bis 1 Monat(e) vor Laufzwitende einen Wechsel in den MagentaZuhause L zum Laufzeitende beauftragen, bei dieser Wechselregel ist es egal, ob man PK (Privatkunde) oder KMU (selbstständig, kleine und mittlere Unternehmen) ist.

Ich empfehle, den Wechsel 8 Wochen vor Laufzeitende zu beauftragen, weil ein offener Auftrag alle anderen möglichen Änderungen sperrt und man bei den 8 Wochen noch genug Zeit zum reagieren hat, sollte etwas daneben gehen.

Das ist schon GK Tarif, vermutlich aber wirst du einfach nur mit einer falschen VBKz geführt. 

Die VBKz hat allerdings eher weniger damit zu tun, ob man ein Sonderkündigungsrecht hat oder nicht, sondern ist eher für die Interne Weiterleitung verantwortlich. Um es mal ganz vereinfacht auszudrücken. 

 

Und ein Wechsel in einen anderen Tarif ist keine Sonderkündigung. 

 

@Sharôn Opheliac 

Gewisse Kulanzlwistungen sind nur bei gewissen VBKz möglich, aber das wird hier schon zu intern...

 

Dafür müssten wir hier aber schon einen Arzt oder eine sehr große Firma haben Zwinkernd 

Danke Hotline!!!!!!

 

hatte einen super lieben Mitarbeiter am Telefon. Der konnte mein Anliegen jetzt Gott sei Dank klären!!!

Ah, dann kann der Thread ja bereits zu. 

Nur interessehalber: Wird der Tarif frühzeitig gewechselt oder wurde ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt? 


@Sharôn Opheliac  schrieb:

Dafür müssten wir hier aber schon einen Arzt oder eine sehr große Firma haben Zwinkernd 


@Sharôn Opheliac 

Oder eine Behörde Zwinkernd

Meines Wissens gibt es zwischen 21, 25 & 28 schon Unterschiede oder ist das nicht mehr aktuell?

 

@Maximilia Nein, zwischen denen gibts im Prinzip keinen Unterschied mehr. Erst im GK Bereich mit zb 11 oder auch dem Ärzte Kenner gibts Unterschiede, die schon wichtig sein können. 

Aber selbst bei kleinen und mittelständischen Unternehmen macht die VBKz nichts mehr bis auf in den richtigen Bereich weiterleiten. Da man diese nur sehr umständlich abändern kann, ist vermutlich der Großteil falsch zu geordnet. Man legt ja nicht jedesmal einen neuen Kundensatz an, nur um das Kennzeichen zu ändern. 😄

Für alles andere ist der Tarif wichtig. Zumindest der sollte zum Kunden und seinen Bedürfnissen passen 😄 

Telekom hilft Team
Guten Abend @omabande,

ich gehe nun nicht auf den Verlauf ein, freue mich aber sehr, das Ihr Anliegen gelöst wurde!

Ich wünsche ihnen, für die Zukunft alles liebe und gute.


Einen schönen Abend

Anna Lena L.