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Auftragsverarbeitungsvertrag Magenta Cloud
27.04.2018 11:05
Guten Tag,
stellt die Telekom einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß DSGVO für die Nutzung der Magenta Cloud bereit?
Vielen Dank!
Grüße
UP
Gelöst! Gehe zu Lösung.
28.05.2018 09:40 Zuletzt bearbeitet: 28.05.2018 09:41 durch den Autor
Hallo zusammen,
entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung.
Die Verträge zu den einzelnen AGB-Produkten haben wir hier als „Ergänzende Bedingungen Auftragsverarbeitung (AV)“ veröffentlicht. Das bedeutet: die veröffentlichten Regelungen gelten automatisch als ergänzende Bedingungen zu den jeweiligen Produkten!
Lieben Gruß Melanie B.
25.05.2018 15:37 Zuletzt bearbeitet: 25.05.2018 15:57 durch den Autor
Kann ich mir nicht vorstellen: Die DSGVO schreibt nach meinem Verständnis – aber ich bin kein Anwalt – vor, dass man mit allen Betriebsfremden, denen man Personendaten zugänglich macht, einen AVV abschließen sollte, um die VO-entsprechende Sorgfalt nachweisen zu können. Und das [=zugänglichmachen von Personendaten] ist eben schon, wenn ein Foto in der MagentaCloud eine Person identifizierbar zeigt oder eine Textdatei Namen, Adressen o.ä. enthält (ausgenommen lediglich rein private, z.B. familiäre Nutzung).
Edit: Ergänzung in eckigen Klammern
25.05.2018 18:36
Hier ist das Thema Auftragsverarbeitung sehr schön durch eine Rechtsanwaltskanzlei, spezialisiert auf Internetrecht, beschrieben.
Ich kann ehrlich gesagt nicht ganz glauben, dass diese Thematik für die Telekom, Abteilung Magenta Clound, völlig überraschend kommt.
Die armen Mitarbeiter an der Kundenschnittstelle dort sind nur nicht rechtzeitig informiert worden - und nun fehlt denen wahrscheinlich das Wissen, wo denn der AV herzubekommen sei.
Die Idee bei deren DS-Beauftragten anzufragen ist nicht die schlechteste. Eine Alternative wäre der Telekom einen Muster-AV, zB. des Bitcom Verbands https://www.bitkom.org/NP-Themen/NP-Vertrauen-Sicherheit/Datenschutz/EU-DSG/170515-Auftragsverarbeit... vorzulegen, denen die Telekom dann mitzeichnen müsste - aber da wird sich wahrscheinlich auch nicht so schnell ein gewillter Verantwortlicher finden lassen.
Hallo?!? -Wir warten, der 25. Mai ist heute...!!!
28.05.2018 09:40 Zuletzt bearbeitet: 28.05.2018 09:41 durch den Autor
Hallo zusammen,
entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung.
Die Verträge zu den einzelnen AGB-Produkten haben wir hier als „Ergänzende Bedingungen Auftragsverarbeitung (AV)“ veröffentlicht. Das bedeutet: die veröffentlichten Regelungen gelten automatisch als ergänzende Bedingungen zu den jeweiligen Produkten!
Lieben Gruß Melanie B.
28.05.2018 13:15
Vielen Dank!
29.05.2018 14:36
Prima, vielen Dank!
10.06.2018 01:00
Hallo,
wie sieht es mit den "Privatkunden" aus? Meines Erachtens sind Sie auch denen gegenüber zu einer Konformitätserklärung mit der DSGVO verpflichtet.