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Aktueller Hinweis

Auftragsverarbeitungsvertrag Magenta Cloud

Gelöst

Guten Tag,

stellt die Telekom einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß DSGVO für die Nutzung der Magenta Cloud bereit?

Vielen Dank!

Grüße

UP

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team

Hallo zusammen,

entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung.

Die Verträge zu den einzelnen AGB-Produkten haben wir hier als „Ergänzende Bedingungen Auftragsverarbeitung (AV)“ veröffentlicht. Das bedeutet: die veröffentlichten Regelungen gelten automatisch als ergänzende Bedingungen zu den jeweiligen Produkten!

Lieben Gruß Melanie B.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Kann ich mir nicht vorstellen: Die DSGVO schreibt nach meinem Verständnis – aber ich bin kein Anwalt – vor, dass man mit allen Betriebsfremden, denen man Personendaten zugänglich macht, einen AVV abschließen sollte, um die VO-entsprechende Sorgfalt nachweisen zu können. Und das [=zugänglichmachen von Personendaten] ist eben schon, wenn ein Foto in der MagentaCloud eine Person identifizierbar zeigt oder eine Textdatei Namen, Adressen o.ä. enthält (ausgenommen lediglich rein private, z.B. familiäre Nutzung).

 

Edit: Ergänzung in eckigen Klammern

Hier ist das Thema Auftragsverarbeitung sehr schön durch eine Rechtsanwaltskanzlei, spezialisiert auf Internetrecht, beschrieben.

https://bit.ly/2Grma7B

 

Ich kann ehrlich gesagt nicht ganz glauben, dass diese Thematik für die Telekom, Abteilung Magenta Clound, völlig überraschend kommt.

Die armen Mitarbeiter an der Kundenschnittstelle dort sind nur nicht rechtzeitig informiert worden - und nun fehlt denen wahrscheinlich das Wissen, wo denn der AV herzubekommen sei.

 

Die Idee bei deren DS-Beauftragten anzufragen ist nicht die schlechteste. Eine Alternative wäre der Telekom einen Muster-AV, zB. des Bitcom Verbands https://www.bitkom.org/NP-Themen/NP-Vertrauen-Sicherheit/Datenschutz/EU-DSG/170515-Auftragsverarbeit... vorzulegen, denen die Telekom dann mitzeichnen müsste - aber da wird sich wahrscheinlich auch nicht so schnell ein gewillter Verantwortlicher finden lassen. 

 

Hallo?!? -Wir warten, der 25. Mai ist heute...!!!

 

Lösung
Telekom hilft Team

Hallo zusammen,

entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung.

Die Verträge zu den einzelnen AGB-Produkten haben wir hier als „Ergänzende Bedingungen Auftragsverarbeitung (AV)“ veröffentlicht. Das bedeutet: die veröffentlichten Regelungen gelten automatisch als ergänzende Bedingungen zu den jeweiligen Produkten!

Lieben Gruß Melanie B.

Vielen Dank!

Was lange währt, ...
Prima, vielen Dank!

Hallo,

wie sieht es mit den "Privatkunden" aus? Meines Erachtens sind Sie auch denen gegenüber zu einer Konformitätserklärung mit der DSGVO verpflichtet.