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suche Ergänzende Bedingungen Auftragsverarbeitung für Deutschlandlan cloud pbx für Business

Gelöst

Ich suche die Ergänzenden Bedingungen Auftragsverarbeitung für Deutschlandlan cloud pbx für Business. Was ich finde unter https://geschaeftskunden.telekom.de/startseite/hilfe-service/self-services/433216/dsgvo-auftragsvera... sind leider nur andere Produkte wie DeutschlandLAN Swyx oder DeutschlandLAN NFON.

 

3 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung
Hallo @derschonewigwartet,

hier ist die Antwort meiner Kollegen aus dem Bereich Datenschutz:

Die Leistungen der Cloud PBX sind nicht AV-relevant. Ggf. angelegte Adressbücher oder Anruferlisten des Kunden werden vom TKG abgedeckt, da diese Leistungsmerkmale für eine sinnvolle Nutzung der Telefonanlage erforderlich sind und somit Voraussetzung für die Erbringung des TK-Dienstes.

Sollte noch irgendetwas unklar sein, dann melden Sie sich gerne wieder.

Viele Grüße Martina Ha.

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Lösung

Hallo @derschonewigwartet,

dann entschuldigen Sie bitte dieses Missverständnis.

Ich frage da sofort noch mal nach und melde mich am Donnerstag spätestens wieder bei Ihnen.

Zum Thema Go Integrator habe ich noch Informationen bekommen.

Hier allgemein wichtige Informationen und hier einmal speziell für das Produkt.

Ich hoffe, das hilft Ihnen schon weiter.

Viele Grüße Martina Ha.

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Lösung

Hallo @derschonewigwartet,

mit dem Produkt Deutschland LAN Cloud PBX bietet die Telekom eine Telefonanlage als Cloudlösung an, die auf reine Telekommunikationsleistungen begrenzt ist. D.h., wir verarbeiten bei diesem Produkt nur Daten, die für die Telefonieleistungen mit der TK-Anlage erforderlich sind. Bei vielen TK-Anlagen in der Cloud gehören weitere Leistungsfeatures zum Angebot – auch in unserer Produktpalette – so dass bei diesen Produkten in der Regel nicht nur die betrieblichen Telefonanlagenfunktionalitäten selbst ausgelagert werden in die Cloud, sondern dies verknüpft wird mit zusätzlichen Leistungen wie etwa Reportfunktionen oder Schnittstellen zu Kundendatenbanken. Die daraus resultierenden Datenverarbeitungen, die über den eigentlichen TK-Dienst hinausgehen und bei vielen Cloud-TK-Anlagen zum Leistungsumfang gehören, erfordern eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV). Da Deutschland LAN Cloud PBX aber über den reinen TK-Dienst nicht hinaus geht, ist für dieses Produkt eine AV nicht erforderlich.

Zu dem Punkt 13.2 in den AGB: Hier haben Sie uns auf einen Fehler in den AGB hingewiesen, vielen Dank dafür.
Wir werden diesen Fehler korrigieren.


Lieben Gruß Melanie B.

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Telekom hilft Team

Hallo @derschonewigwartet,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Eine Antwort dazu finden Sie in diesem Beitrag.

Sollten noch Fragen offen sein, bitte wieder melden.

Lieben Gruß Melanie B.

Vielen Dank, Melanie.
Leider ist die Information in dem Beitrag nicht zufriedenstellend. Denn:

1) Habe ich eben in den AGBs für die DeutschlandLAN Cloud PBX für Geschäftskunden unter 13.2 den Hinweis auf die ergänzenden Bedingungen AV gefunden, die Vertragsbestandteil seien und damit auch existieren müssen und

2) schließt der Dienst auch die Möglichkeit ein, Namen und Telefonnummern in die Cloud hochzuladen, um sie zur Anrufererkennung zu nutzen. Dies wird hier auch genutzt. Damit geht das ja wohl über die reine TK-Dienstleistung hinaus und erfordert auch tatsächlich einen AVV.

Gruß

Thomas

Hallo @derschonewigwartet,

ich frage bei der Fachseite dazu nach.
Sobald ich dazu neue Informationen habe, komme ich wieder auf Sie zu.

Lieben Gruß Melanie B.
Lösung

Hallo @derschonewigwartet,

mit dem Produkt Deutschland LAN Cloud PBX bietet die Telekom eine Telefonanlage als Cloudlösung an, die auf reine Telekommunikationsleistungen begrenzt ist. D.h., wir verarbeiten bei diesem Produkt nur Daten, die für die Telefonieleistungen mit der TK-Anlage erforderlich sind. Bei vielen TK-Anlagen in der Cloud gehören weitere Leistungsfeatures zum Angebot – auch in unserer Produktpalette – so dass bei diesen Produkten in der Regel nicht nur die betrieblichen Telefonanlagenfunktionalitäten selbst ausgelagert werden in die Cloud, sondern dies verknüpft wird mit zusätzlichen Leistungen wie etwa Reportfunktionen oder Schnittstellen zu Kundendatenbanken. Die daraus resultierenden Datenverarbeitungen, die über den eigentlichen TK-Dienst hinausgehen und bei vielen Cloud-TK-Anlagen zum Leistungsumfang gehören, erfordern eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV). Da Deutschland LAN Cloud PBX aber über den reinen TK-Dienst nicht hinaus geht, ist für dieses Produkt eine AV nicht erforderlich.

Zu dem Punkt 13.2 in den AGB: Hier haben Sie uns auf einen Fehler in den AGB hingewiesen, vielen Dank dafür.
Wir werden diesen Fehler korrigieren.


Lieben Gruß Melanie B.

Hmm, die Sache ist aber die, dass wir Namen und Telefonnummern von Ansprechpartnern in die Cloud hochgeladen haben, um Anrufe zu erkennen bzw. schneller wählen zu können. Das geht doch über normale TK-Dienstleistungen hinaus, oder?

Und zudem setzen einige Arbeitsplätze bei uns Go Integrator ein, um mit unserer CRM-Datenbank zu verknüpfen.

 

Hallo @derschonewigwartet,

diese Frage gebe ich noch mal an den zuständigen Fachbereich weiter.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Ich melde mich, wenn ich neue Informationen für Sie habe.

Viele Grüße Martina Ha.

Hallo,

nur die Ruhe und erst mal die Feiertage genießen...

 

Hallo @derschonewigwartet,

das machen wir. Wünsche auch einen guten Rutsch nach 2019.

Viele Grüße Martina Ha.
Hallo @derschonewigwartet,

hier habe ich die Antwort von unseren Spezialisten für Datenschutz:

Hinsichtlich der Anrufliste, die für den Kunden erstellt wird (mit einer Limitierung auf 20 Einträge und Löschlogik durch Überschreiben), halten wir bei der PBX eine ADV nicht für erforderlich, weil der Kunde aufgrund seiner Konfigurationsmöglichkeiten diese längere Speicherung grundsätzlich verhindern kann. Wenn er dies nicht nutzt, sondern die Anlage so konfiguriert, dass er die Anrufliste mit o.g. Löschlogik erhält, erteilt er damit der Telekom den Auftrag zu dieser längeren Speicherung. Dieser Auftrag (der erforderlich ist, weil die Telekom als Telekommunikations-Anbieter diese Daten nicht länger als gesetzlich vorgesehen speichern darf, wohl aber mit Auftrag des Kunden) bedarf bei der PBX nicht der formalen Anforderungen einer ADV, weil der Kunde als Teilnehmer im Sinne des TKG Entscheidungen über den weiteren Umgang mit diesen Telekommunikationsdaten treffen kann.

Zum Go Integrator konnten mir die Kollegen so pauschal keine Antwort geben. Nutzen Sie diese Anwendung über uns? Ich müsste dann einmal genau nachschauen.

Bitte hinterlegen Sie dazu Ihre Kundendaten in Ihrem Profil und geben Sie mir dann bitte kurz Bescheid.

Viele Grüße Martina Ha.

Hallo Martina,

da liegt wohl ein Mißverständnis vor. Es handelt sich nicht um die Anruferliste, sondern das Firmenadressbuch/Externe Kontakte (ca. 1000 Stück), die von uns in die PBX geladen werden. Das erfordert m.E. einen AVV (der Begriff ist seit der DSGVO nicht mehr "ADV"), weil die Telekom dazu personenbezogene Daten über die reine TK-Dienstleistung hinaus in unserem Auftrag verarbeitet.

Der Go Integrator wird über die Telekom abgerechnet.

Da es sich hier um mein privates Konto handelt, kann ich die Firmen-Kundendaten nicht im Profil hinterlegen. Ich sende sie gerne per PN.

Viele Grüße

Thomas

 

Lösung

Hallo @derschonewigwartet,

dann entschuldigen Sie bitte dieses Missverständnis.

Ich frage da sofort noch mal nach und melde mich am Donnerstag spätestens wieder bei Ihnen.

Zum Thema Go Integrator habe ich noch Informationen bekommen.

Hier allgemein wichtige Informationen und hier einmal speziell für das Produkt.

Ich hoffe, das hilft Ihnen schon weiter.

Viele Grüße Martina Ha.

Ja, zum Go Integrator ist es das, was ich brauchte. Danke.

Mal sehen, was mit dem Firmenadressbuch wird...

Hallo @derschonewigwartet,

dann haben wir einen Punkt ja schon geklärt, super.

Bei dem anderen Thema bleibe ich dran.

Viele Grüße Martina Ha.
Lösung
Hallo @derschonewigwartet,

hier ist die Antwort meiner Kollegen aus dem Bereich Datenschutz:

Die Leistungen der Cloud PBX sind nicht AV-relevant. Ggf. angelegte Adressbücher oder Anruferlisten des Kunden werden vom TKG abgedeckt, da diese Leistungsmerkmale für eine sinnvolle Nutzung der Telefonanlage erforderlich sind und somit Voraussetzung für die Erbringung des TK-Dienstes.

Sollte noch irgendetwas unklar sein, dann melden Sie sich gerne wieder.

Viele Grüße Martina Ha.

Ich würde das Thema gerne einmal aufgreifen: Die Anlage verwaltet intern und extern auch Sprachnachrichten. Darin sind personenbezogene Daten enthalten, die über reine Telefondienstleistungen hinausgehen. Aus meiner Sicht ist dafür ein AV-Vertrag erforderlich, insbesondere bei Nutzung der Funktion eines Email-Versands von Nachrichten als Audiodatei aus der CloudPBX.

 

Wie ist hier Ihre Rechtsauffassung?

Telekom hilft Team

Hallo @neimann,

 

vielen Dank für die Nachfrage.

Ich frage dazu nach und melde mich in der nächsten Woche erneut.

 

Lieben Gruß, Melanie B. 

Hallo @neimann,

 

die ErgB AV für die TK-Anlagen in der der Cloud sind hier zu finden.

 

Lieben Gruß, Melanie B.