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suche Ergänzende Bedingungen Auftragsverarbeitung für Deutschlandlan cloud pbx für Business

Gelöst

Ich suche die Ergänzenden Bedingungen Auftragsverarbeitung für Deutschlandlan cloud pbx für Business. Was ich finde unter https://geschaeftskunden.telekom.de/startseite/hilfe-service/self-services/433216/dsgvo-auftragsvera... sind leider nur andere Produkte wie DeutschlandLAN Swyx oder DeutschlandLAN NFON.

 

3 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung
Hallo @derschonewigwartet,

hier ist die Antwort meiner Kollegen aus dem Bereich Datenschutz:

Die Leistungen der Cloud PBX sind nicht AV-relevant. Ggf. angelegte Adressbücher oder Anruferlisten des Kunden werden vom TKG abgedeckt, da diese Leistungsmerkmale für eine sinnvolle Nutzung der Telefonanlage erforderlich sind und somit Voraussetzung für die Erbringung des TK-Dienstes.

Sollte noch irgendetwas unklar sein, dann melden Sie sich gerne wieder.

Viele Grüße Martina Ha.

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Lösung

Hallo @derschonewigwartet,

dann entschuldigen Sie bitte dieses Missverständnis.

Ich frage da sofort noch mal nach und melde mich am Donnerstag spätestens wieder bei Ihnen.

Zum Thema Go Integrator habe ich noch Informationen bekommen.

Hier allgemein wichtige Informationen und hier einmal speziell für das Produkt.

Ich hoffe, das hilft Ihnen schon weiter.

Viele Grüße Martina Ha.

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Lösung

Hallo @derschonewigwartet,

mit dem Produkt Deutschland LAN Cloud PBX bietet die Telekom eine Telefonanlage als Cloudlösung an, die auf reine Telekommunikationsleistungen begrenzt ist. D.h., wir verarbeiten bei diesem Produkt nur Daten, die für die Telefonieleistungen mit der TK-Anlage erforderlich sind. Bei vielen TK-Anlagen in der Cloud gehören weitere Leistungsfeatures zum Angebot – auch in unserer Produktpalette – so dass bei diesen Produkten in der Regel nicht nur die betrieblichen Telefonanlagenfunktionalitäten selbst ausgelagert werden in die Cloud, sondern dies verknüpft wird mit zusätzlichen Leistungen wie etwa Reportfunktionen oder Schnittstellen zu Kundendatenbanken. Die daraus resultierenden Datenverarbeitungen, die über den eigentlichen TK-Dienst hinausgehen und bei vielen Cloud-TK-Anlagen zum Leistungsumfang gehören, erfordern eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV). Da Deutschland LAN Cloud PBX aber über den reinen TK-Dienst nicht hinaus geht, ist für dieses Produkt eine AV nicht erforderlich.

Zu dem Punkt 13.2 in den AGB: Hier haben Sie uns auf einen Fehler in den AGB hingewiesen, vielen Dank dafür.
Wir werden diesen Fehler korrigieren.


Lieben Gruß Melanie B.

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