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09.01.2010 16:37
09.01.2010 17:59
wollte von meiner T-online Emailsoftware die bestehenden Emails auf
meinen neuen Rechner nach Thunderbird importieren. Wie soll ich das
machen. A>dressbuch hab ich schon importieren können.
12.05.2013 11:15
* Geben Sie als Betreff zur Wiedererkennung "Posteingang" ein und
klicken Sie auf "als Entwurf speichern". Die E-Mail ist nun auf dem
Reiter "Entwürfe" zu finden.
* Klicken Sie diese Mail jetzt mit der rechten Maustaste an und
wählen Sie "Speichern".
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13.05.2013 08:58
13.05.2013 09:31
13.05.2013 10:49
kommt bei mir die Meldung: "Das angegebene Verzeichnis für das Dateiauswahlfenster
existiert nicht."
13.05.2013 12:10
13.05.2013 13:07
13.05.2013 13:24
13.05.2013 15:12
13.05.2013 17:36
27.02.2014 18:42
27.02.2014 18:55
04.03.2014 09:12
Unsere E-Mail Software bzw. die "T-Online" Software (egal ob 2.0 oder 6.0) war nie Bestandteil Ihres Vertrages. Wir haben unseren Kunden die Software kostenfrei zur Verfügung gestellt und den Support für diese übernommen, jedoch handelt(e) es sich nicht um eine in den AGB festgehaltene Leistung.
Das T-Online Emailprogramm war bisher Teil des DSL-Vertrages und für mich ein Grund, einen DSL-Vertrag bei T-Online abzuschliessen. Aus meiner Sicht kann die Mailsoftware nicht einfach rausgenommen, bzw. ohne AGB- und/oder ohne Vertragsänderungen nicht mehr supported werden.
Die Software 6 und die dazugehörigen Module werden seit längerem nicht mehr gepflegt bzw. weiterentwickelt, somit kann und wird diebezüglich leider nichts mehr passieren.
T-Online sollte hier dringend nachbessern und einen Direkt-Export nach Thunderbird ermöglichen.
Uns ist für die Konstellation keine Anleitung bekannt. Ich habe im Thunderbird Forum dazu aber einen Thread gefunden, vielleicht finden Sie hier nützliche Hinweise. <>
WIE exportiere ich meine Mails OHNE Outlook oder Outlook-Express, damit sie Thunderbird-kompatibel dort wieder importiert werden können???
25.04.2014 00:39
Unsere E-Mail Software bzw. die "T-Online" Software (egal ob 2.0 oder 6.0) war nie Bestandteil Ihres Vertrages. Wir haben unseren Kunden die Software kostenfrei zur Verfügung gestellt und den Support für diese übernommen, jedoch handelt(e) es sich nicht um eine in den AGB festgehaltene Leistung.
25.04.2014 14:22
Falsch! Nichts wird allein schon dadurch Teil des Vertrages, dass es dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Ein Anspruch des Kunden besteht nur auf jene Leistungen, die nach dem jeweiligen Tarif und den zugehörigen Leistungsbeschreibungen ausdrücklich vereinbart sind. Die E-Mail- Software 6 hat nie dazugehört.
die Software war immer Teil des Vertrages, sie wurde doch immer den Kunden zur Verfügung gestellt. Das reicht, ...
Verträge mit der Telekom bedürfen sehr wohl und stets der Schriftform.
... es bedarf nicht der schriftlichen Form, noch gelten auch mündliche Verträge und Verträge durch einfaches, dauerhaftes zur Verfügung stellen.
Wo du hier eine Verpflichtung der Telekom herausliest, die Software 6 auch weiterhin bereit zu halten, bleibt dein Geheimnis.
Die Telekom läßt sogar ganz klare Aussagen darüber los.
http://dsl-und-dienste.t-online.de/exklusiv-fuer-kunden-e-mail-software-6-0/id_12714420/index
25.04.2014 16:31
25.04.2014 19:58
Von einer Leistungskürzung kann hier nicht die Rede sein.
Andersherum ausgedrückt, wenn T-Online eine Leistung wegfallen läßt, ist das eine Leistungskürzung.
25.04.2014 20:59
25.04.2014 23:23
26.04.2014 10:58
da kein vertrag vorzuzeigen war und nichts bezahlt werden musste war es wohl ein geschenk!
26.04.2014 16:22
26.04.2014 16:49
26.04.2014 23:46
27.04.2014 09:29
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