Aufnahmen nach kündigung von TV Paket nicht brauchbar!?

Gelöst

 

hallo liebe community und telekom team , ich bitte sie nicht hier schnell schnell zu antworten und wenn bitte ich um ein dokument wo dies nachzulesen ist , es geht noch einmal  um ein thema das mir nach der Kündigung von Big TV in diesem Jahr mit den neuen Entertain TV aufgefallen ist und hatte bei Sat1 Emotion in Serieenaufnahme “Will and Grace “ aufgenommen  und bei Kinowelt Tv den Movie”Geierwally “ . Diese Aufnahmen wurden bei Kündigung /Big TV  auch nicht mehr zu sehen . Nach 3 Tagen habe ich Big TV wieder gebucht und es war der Movie bei  Kinowelt TV wieder zu sehen nur Sat1 emotion hat Probleme gemacht und die Aufnahmen von Will and Grace waren nicht mehr abspiel bar wobei jeder Folge inhalt infos  und Speicherplatz  war sichtbar . Mir wurde hier  geantwortet das es ganz normal ist wenn man das paket  kündigt die aufnahmen auch weg sind ! Die Telekom Hotline war verwundert und sagte das dies nicht passieren darf weil die aufnahmen auf meiner Festplatte sind . Auch möchte ich sagen das ich 11 Jahre das Produkt habe und dieser Vorgang  “ das die aufnahme verschwinden  “ ich auf keiner Seite.von Entertain  TV  festgehalten ist und ich für das produkt auch schon bezahle ! Zudem sagt dieTechnik Hotline “ seltsam , komische , das darf nicht passieren ....

Ich freue mich über eine konkrete Aussage mit Telekom Hinweis wo  dieses den Kunden informiert ! Anbei ein Foto von Aufnahmen die nach kündigung von 3 Tagen jetzt nutzlos sind wobei ich das BigTV paket wieder habe .Der Play spielt eine  Schwarzes Bild abDer Play spielt eine Schwarzes Bild ab

 

 

Daten Info und als würde die Aufnahme vorhanden seinDaten Info und als würde die Aufnahme vorhanden sein

 

 

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1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

@Gelöschter Nutzer schrieb:

[...] Ich freue mich über eine konkrete Aussage mit Telekom Hinweis wo  dieses den Kunden informiert ! [...]

Wie immer in der Leistungsbeschreibung: http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44503.pdf

 

 

[...] 5.3.4 Wiedergabe von Aufzeichnungen
Die Wiedergabe von Aufzeichnungen, die im Rahmen der Nutzung des Vertrages über Entertain oder einer Entertain-Zubuchoption auf der Festplatte des Media Receivers gespeichert wurden, ist aus technischen Gründen nur während der Vertragslaufzeit von Entertain bzw. der Vertragslaufzeit der jeweiligen Entertain-Zubuchoption möglich. Nach Beendigung des Vertrages über Entertain bzw. einer Entertain-Zubuchoption können gespeicherte Aufzeichnungen nicht mehr wiedergegeben werden. [...]

Nicht dass ich das besonders gut oder kundenfreundlich finden würde, aber ein Geheimnis ist es eben auch nicht.

 

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Lösung

@Gelöschter Nutzer schrieb:

[...] Ich freue mich über eine konkrete Aussage mit Telekom Hinweis wo  dieses den Kunden informiert ! [...]

Wie immer in der Leistungsbeschreibung: http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44503.pdf

 

 

[...] 5.3.4 Wiedergabe von Aufzeichnungen
Die Wiedergabe von Aufzeichnungen, die im Rahmen der Nutzung des Vertrages über Entertain oder einer Entertain-Zubuchoption auf der Festplatte des Media Receivers gespeichert wurden, ist aus technischen Gründen nur während der Vertragslaufzeit von Entertain bzw. der Vertragslaufzeit der jeweiligen Entertain-Zubuchoption möglich. Nach Beendigung des Vertrages über Entertain bzw. einer Entertain-Zubuchoption können gespeicherte Aufzeichnungen nicht mehr wiedergegeben werden. [...]

Nicht dass ich das besonders gut oder kundenfreundlich finden würde, aber ein Geheimnis ist es eben auch nicht.

 

Die Aufnahmen werden genauso verschlüsselt gespeichert wie sie empfangen werden. Um also eine verschlüsselte Aufnahme abspielen zu können, wird der Schlüssel benötigt, den dir der Telekom Server jedoch nur aushändigt, wenn du den entsprechenden Sender gebucht hast.

PS: Kabelreceiver machen dies nicht anders (zumindest sollten sie es nicht anders machen dürfen): Aufnahmen von verschlüsselten Sendern dürfen nur abgespielt werden, wenn eine Smartcard mit entsprechender Berechtigung eingesteckt ist. Das haben die Rechteinhaber seinerzeit so vorgegeben und jeder Receiver (egal ob Sat, Kabel oder IPTV) der diese Vorgabe nicht umsetzt verstoßt gegen die Lizenzbestimmungen der Rechteinhaber und somit gegen das Urheberrechtsgesetz Zwinkernd
Die Telekom DARF diese Aufnahmen also nicht abspielbar machen, wenn das entsprechende Paket nicht gebucht ist.

PPS: Analoge Aufnahmen (Recorder) von verschlüsselten Sendungen waren übrigens schon immer verboten. Damals konnte man dieses "Verbot" nur nicht wirklich durchsetzen Lachend

Habe zum 31.1.20 mein SkyAbo gekündigt, da ich mit meinem samsung tv 6 Monate sky ticket erhalten habe. Nun kann ich meine gesamten Aufnahmen von sky nicht mehr schauen, daß ist doch wohl ein schlechter Witz und wird erst im Nachhinein kommuniziert! Wenn ich in 6 Monate wieder Sky-Abonnent würde, sind die Aufnahmen dann wieder schaubar??? Bitte um Antwort, Danke! Bin Stinksauer!!! 


@GGausST  schrieb:

Habe zum 31.1.20 mein SkyAbo gekündigt, da ich mit meinem samsung tv 6 Monate sky ticket erhalten habe. Nun kann ich meine gesamten Aufnahmen von sky nicht mehr schauen, daß ist doch wohl ein schlechter Witz und wird erst im Nachhinein kommuniziert! Wenn ich in 6 Monate wieder Sky-Abonnent würde, sind die Aufnahmen dann wieder schaubar??? Bitte um Antwort, Danke! Bin Stinksauer!!! 


Stinksauer, aber nicht auf die Telekom sonder auf Sky, denn das hat mit der Telekom nichts zu tun!

Wenn du in sechs Monaten wieder die selbe Kundennummer bei Sky bekommst, sollten die Aufnahmen, soweit sie den neu gebuchten Paketen entsprechen, wieder zu sehen sein.

 

Nachtrag:

Wenn du über Satellit oder Kabel und einem SkyReceiver TV empfangen würdest, wären die Aufnahmen definitiv weg, weil du zeitnah nach der Kündigung des Sky-Reveiver zurück geben müsstest.

Habe ja Sky über die Telekom gebucht und mit dem - Receiver aufgenommen...

Übrigens habe ich hier erfahren, daß das Selbe mit Entertain - Aufnahmen passiert aus dem Big-tv etc. , nach Kündigung... 

https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/46131.pdf?
Ziffer 5.5 

Wiedergabe von Aufzeichnungen
Die Wiedergabe von Aufzeichnungen, die im Rahmen der Nutzung des Vertrages über MagentaTV oder einer MagentaTV-Zubuchoption auf der Festplatte des Media Receivers gespeichert wurden, ist aus technischen Gründen nur während der Vertragslaufzeit von MagentaTV bzw. der Vertragslaufzeit der jeweiligen MagentaTV-Zubuchoption möglich. Nach Beendigung des Vertrages über MagentaTV bzw. einer MagentaTV-Zubuchoption können gespeicherte Aufzeichnungen nicht mehr wiedergegeben werden.

 


@GGausST  schrieb:

und wird erst im Nachhinein kommuniziert! 



Nein,  natürlich nicht. 

Wie so oft hilft es die Vertragsunterlagen vorher zu lesen. Dort wird dies explizit aufgeführt. 

Und Sie sund der, der immer alles Kleingedruckte, zumal "nach" Vrrtragsabschluss + nur im Netz nivht auf Papier, liest..?

Ich hoffe mal, dass die Aufnahmen, nach evtl. erneuter sky-Buchung, wieder anzuschauen sind..? 

@GGausST 

Nein, ich lese mir die Vertragsunterlagen natürlich nicht nach Vertragsabschluss durch sondern vorher.

Und da ist nix kleingedruckt, das ist in der selben Textgröße wie alles andere beschrieben was zum Leistungsumfang gehört.

Komischerweise wissen immer alle was die Telekom angeblich liefern muss umgedreht ist es immer "das Kleingedruckte" und überraschend.


@GGausST  schrieb:

Habe ja Sky über die Telekom gebucht und mit dem - Receiver aufgenommen...

Übrigens habe ich hier erfahren, daß das Selbe mit Entertain - Aufnahmen passiert aus dem Big-tv etc. , nach Kündigung... 


Ist doch auch logisch, sonst wären dem Mißbrauch Tür und Tor geöfnnet.

BigTV einen Monat abonieren und die Festplatte mit Aufnahmen aus diesem Paket "zuknallen".

Dann BigTV kündigen (ist monatlich möglich) und die Festplatte "leer gucken".

Danach das selbe Spiel wieder...

Außerdem hat das auch was mit den Vorgaben des Rechte-Inhabers der Sendungen zu tun.


@Ludwig II  schrieb:

Außerdem hat das auch was mit den Vorgaben des Rechte-Inhabers der Sendungen zu tun.


Korrekt, man "erwirbt" mit Buchung des Paketes die Lizenz für die Dauer des Vertrages die Inhalte des Rechteanbieters zu betrachten.

Kein Vertrag = keine Lizenz = nix guggen

Letzte Frage= In 6 Monaten wieder Sky-Abo = Alte Aufnahmen wieder gucken...? 

Gelöschter Nutzer

@GGausST  schrieb:

Letzte Frage= In 6 Monaten wieder Sky-Abo = Alte Aufnahmen wieder gucken...? 


Sicher nicht, aber Sky kann das kompetent beantworten. @GGausST