EntertainTV – euer neuer Begleiter durch die digitale Entertainment-Welt

Gelöst
Community Manager*in

Fernsehen und die Art und Weise, wie wir mit ihm interagieren, hat sich verändert. Wir haben unser TV-Angebot komplett überarbeitet und es zu einem Produkt entwickelt, das nun alles aus einer Hand anbietet. @pcmarky, @MichaEel und viele andere, die uns bereits danach gefragt haben, wird diese Nachricht besonders freuen.

 

Es beinhaltet viele neue, innovative Funktionen:

  • Mit „Restart“ schaut ihr ausgewählte Sendungen von Beginn an, obwohl ihr erst später eingeschaltet habt.
  • Die Option „Replay“ ermöglicht euch bis zu 7 Tage lang das Abrufen von bestimmten Sendungen.
  • Über die aktivierte USB-Schnittstelle könnt ihr Inhalte nun auch von externen Speichermedien wiedergeben.


Und nicht zuletzt haben auch unsere Media Receiver ein umfangreiches Facelift erfahren. Kurz: EntertainTV bietet ein komplett neues Entertainment-Erlebnis. Unter anderem durch das Feedback inspiriert, das ihr uns hier gegeben habt. 

 

Sicher wirft das bei euch einige Fragen auf. Viele davon beantworten wir euch schon jetzt in unseren FAQ zu EntertainTV. Dort findet ihr unter dem Punkt „Entertain vs. EntertainTV Plus“ auch einen ausführlichen Vergleich.

 

Für alle anderen möchten wir euch an dieser Stelle die Möglichkeit geben, sie uns zu stellen oder euch mit anderen Nutzern auszutauschen.

 

Wir freuen uns auf euer Feedback und eine angeregte Diskussion!

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

Hier findet ihr alle FAQ zu EntertainTV. Die aktuellen Top-Fragen aus dem Beitrag sind folgende:

Kann ich den Media Receiver 303 auch tauschen, obwohl noch eine Mindestvertragslaufzeit besteht?

Ein Tausch ist möglich. Zu beachten ist, dass dabei eine anteilige Ablösesumme – abhängig von der offenen Restlaufzeit - in Rechnung gestellt wird.

Können auch die Bestandskunden in den neuen Tarif wechseln?

Ja, jeder Kunde kann ab dem 2. Mai 2016 in den Tarif EntertainTV Plus mit einer neuen Vertragslaufzeit von 24 Monaten wechseln. Zwei Ausnahmen gibt es: Solltet ihr vor kurzem erst einen Tarifwechsel oder einen Neuvertrag abgeschlossen haben, dann ist ein Wechsel frühestens nach 45 Tagen möglich, und ein Wechsel von Entertain Premium auf EntertainTV Plus kann erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit durchgeführt werden.

Kann ich weiterhin meine Aufnahmen in SD und HD planen?

Die Aufnahmen können weiterhin sowohl in HD als auch in SD programmiert werden. Das Ganze haben wir jetzt einfacher gemacht. Vorher musste der jeweilige Sender entweder in HD oder SD ausgewählt werden. Jetzt klickt ihr bei dem Sender, egal ob ihr den gerade in HD oder SD schaut, auf Aufnahme und könnt dann entscheiden, in welcher Qualität ihr aufnehmen möchtet.

Was passiert mit meiner kostenpflichtigen Option HD-Start?

Da HD-Start in den neuen EntertainTV PLUS Tarif inklusive ist, fällt die kostenpflichtige Option bei einem Tarifwechsel weg. In der Auftragsbestätigung wird diese als „Wegfall“ vermerkt sein.

Ist EntertainTV auch über Satellit möglich?

Der Marktstart für EntertainTV über Satellit ist für Frühjahr 2017 geplant. Bis dahin stehen euch die bekannten Tarife zur Verfügung.

Was passiert mit meinen Zubuchoptionen, wie z.B. Big TV oder Sky?

Die bisher zugebuchten Optionen können weiterhin genutzt werden.

Ich denke, das hilft dem einen oder anderen schon weiter.

Liebe Grüße
Jennifer B.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Alles gemacht , hängt direkt am Lan und Reset Router + MRs. Wahrscheinlich falsches Profil auf dem Port

Dann mach mal ne Störungsmeldung Online :

https://www.telekom.de/hilfe/hilfe-bei-stoerungen?samChecked=true

oder warte ob sich das Team sich (noch) einmal bemüht.

 

Guten Morgen zusammen,

 

ich wünsche euch allen einen guten Start in den Tag.

Auch heute stehe ich euch mit Rat und Tat zur Seite.

 

Ein Widerruf ist natürlich auch beim Entertain TV Plus möglich. Der Widerruf gilt 14 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung. @Chico80de hat es bereits richtig geschrieben. Ein Widerruf ist nicht möglich, wenn der Tarif in einem Telekom Shop abgeschlossen wurde.

 

Momentan gibt es mit dem Webradio bei einigen Kunden Probleme. Dies ist aber bekannt.

 

@Nico2013, ich freue mich, dass du mit Entertain TV Plus zufrieden bist. Wenn ein neues Produkt eingeführt wird, dann muss man leider meistens in der Anfangsphase mit Kinderkrankheiten rechnen. Wir sind aber dran und der Fehler ist auch bereits bekannt. Ich hatte diesen Fehler auch und durch ein manuelles Update war dies bei mir behoben. Hilft das bei dir vielleicht auch?

 

@SKueckNMS, die Umstellung erfolgt heute im Laufe des Tages. Ich sehe bisher noch nicht, dass diese komplett abgeschlossen ist. Daher wird dir auch noch kein Bild angezeigt. Magst du es im Laufe des Tages immer mal wieder probieren? Sollte es bis heute Abend nicht funktionieren, dann melde dich noch mal, dann schauen wir uns das noch mal an und setzen uns ggf. mit den Kollegen der Technik in Verbindung.

 

Viele Grüße

 

Ann-Christin G.

Bei mir geht das Radio ,ist das wieder auf einige Anschlüsse oder Sender begrenzt ???

 Ich schulde euch von gestern noch zwei Antworten.

 

Aktuell ist es nicht in Planung das man in der App Suchbegriffe mit automatischer E-Mail Benachrichtigung speichern kann. Das heißt aber nicht, das es nie kommen wird. Warten wir daher gemeinsam was in der nächsten Zeit noch alles passiert.

 

@HAMAPA, beim neuen Entertain TV Plus ist es noch nicht möglich die eigene Senderliste zu drucken, da es den klassischen Programm Manager über den PC aktuell nicht gibt.  

 

@alter sachse, bei mir geht das Webradio auch und meine Kollegin hat Probleme damit. Daher betrifft es nur einige Anschlüsse.

 

Viele Grüße

 

Ann-Christin G.

Hallo @Ann-Christin G.,

 

wenn ich den MR 400 per Reset-Taste zurücksetze, werden lt. Bedienungsanleitung alle Benutzereinstellungen gelöscht. Wird dann auch die per APP individuell angelegte  Senderliste gelöscht oder wird diese Senderliste in der "Cloud" verwaltet?

 

Wird durch einen Reset auch das Neuaufspielen des Betriebssytems/der Software ausgelöst?

 

Gruß Ulrich

 

 

Mit der Senderliste das kann Ich dir nicht 100% beantworten,bei einem Reset wird die Software aber neu Aufgespielt . Ich meld mich gleich noch einmal-


@alter sachse schrieb:

Mit der Senderliste das kann Ich dir nicht 100% beantworten,bei einem Reset wird die Software aber neu Aufgespielt . Ich meld mich gleich noch einmal-


Hab die Box mal zurückgesetzt und mal Testweise einen Sender anders angeordnet. Beim zurücksetzen bleibt die gespeicherte Senderliste erhalten Softwar wird aktualisiert. Reset wollte ich wg. der Aufnahmen  nicht noch einmal versuchen.

Hab die Box aber über das Menü zurückgesetzt.


@Ann-Christin G. schrieb:

Guten Morgen zusammen,

 

ich wünsche euch allen einen guten Start in den Tag.

Auch heute stehe ich euch mit Rat und Tat zur Seite.

 

Ein Widerruf ist natürlich auch beim Entertain TV Plus möglich. Der Widerruf gilt 14 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung. @Chico80de hat es bereits richtig geschrieben. Ein Widerruf ist nicht möglich, wenn der Tarif in einem Telekom Shop abgeschlossen wurde.

[....]

 

Viele Grüße

 

Ann-Christin G.


@Ann-Christin G.

muss dazu nochmal was schreiben.

Die Widerrufsfrist beginnt nicht mit Auftragsbestätigung, sondern mit Vertragsschluss, was in der Regel der Schaltungstermin ist! Eine feine aber wichtige Sache!

 

In meinem Fall hätte ich nämlich, bei Ihrer genannten Variante, ohne Entertain TV Plus je getestet zu haben, am Schalttermin schon keinerlei Widerrufsmöglichkeit mehr, da von Bestellung bis Schaltung 23 Tage liegen!

http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/43783.pdf

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Telekom hilft Team

 Die Senderliste bleibt auch nach einem Reset bestehen. Durch das manuelle Update wird dann auch die Software neu aufgespielt sofern es eine gibt.

 

@ Chico80de, das mit der Widerrufsfrist ist nicht richtig. Diese gilt ab Erhalt der Auftragsbestätigung, da der Widerruf nicht zum Testen gedacht ist. Sie haben ab Erhalt der ABS die Möglichkeit sich den Vertrag anzuschauen und zu prüfen, ob alles korrekt gebucht wurde und ob Sie mit den AGB´s einverstanden sind.

 

Viele Grüße

 

Ann-Christin G.

Hallo Ann- Christine,

habe immer noch keinen TV Empfang. Vorgestern wurde ich nach Ticketerstellung durch einen MA hier von einer MA der Hotline angerufen.

Diese wollte mir per Express ( "ist 100% morgen da" ) einen neuen MR400 schicken, um einen Hardwaredefekt auszuschließen.

Kannst du im System sehen, ob der wirklich rausgegangen ist.

Kundendaten sind hinterlegt.

@Tricho, das der Anschluss nicht richtig funktioniert, tut mir leid. Der Receiver ist auf dem Wag zu dir und soll laut DHL heute zwischen 12:30 Uhr und 16:30 Uhr zugestellt werden. Magst du dich danach kurz melden, ob mit dem neuen Receiver alles klappt? 

 

Viele Grüße

 

Ann-Christin G. 

Ja, werde ich machen. Danke.

Gruß

Jörg

@Ann-Christin G.

Und warum geht mein wegradiert nicht? Gruß Touchi

Hallo Touch-down,


@Touch-down schrieb:
Und warum geht mein wegradiert nicht?

Hier hat wohl die Autokorrektur zugeschlagen. Fröhlich Ich nehme mal an, "Webradio" war gemeint.
Wie Ann-Christin heute Morgen schon geschrieben hat, gibt es aktuell bei einigen Kunden Probleme mit dem Webradio. Die Problematik ist bekannt und die zuständigen Kollegen sind dran.

Gruß
Sebastian


@Ann-Christin G. schrieb:

 Die Senderliste bleibt auch nach einem Reset bestehen. Durch das manuelle Update wird dann auch die Software neu aufgespielt sofern es eine gibt.

 

@ Chico80de, das mit der Widerrufsfrist ist nicht richtig. Diese gilt ab Erhalt der Auftragsbestätigung, da der Widerruf nicht zum Testen gedacht ist. Sie haben ab Erhalt der ABS die Möglichkeit sich den Vertrag anzuschauen und zu prüfen, ob alles korrekt gebucht wurde und ob Sie mit den AGB´s einverstanden sind.

 

Viele Grüße

 

Ann-Christin G.


@Ann-Christin G.

nein stimmt leider nicht! Eine Auftragsbestätigung ist kein Vertrag!

Ergo beginnt die Widerrufsfrist erst mit Schaltungsdatum (Vertragsbeginn)!

Vorher kann auch gar kein Vertrag zu Stande kommen, da ich keinerlei Leistung bekomme, die auch nicht bezahle!

Und das es nicht zum Testen ist, ist auch falsch! Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist ja genau deswegen gekommen! Um die Ware zu "sehen"/"testen"!

Hallo @Chico80de,

 


@Chico80de schrieb:


@Ann-Christin G.

nein stimmt leider nicht! Eine Auftragsbestätigung ist kein Vertrag!

Ergo beginnt die Widerrufsfrist erst mit Schaltungsdatum (Vertragsbeginn)!

Vorher kann auch gar kein Vertrag zu Stande kommen, da ich keinerlei Leistung bekomme, die auch nicht bezahle!

Und das es nicht zum Testen ist, ist auch falsch! Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist ja genau deswegen gekommen! Um die Ware zu "sehen"/"testen"!


bitte hier nach "Widerruf beim Warenkauf " (da liegst Du richtig) und "Widerruf von Dienstleistungen" (wie von @Ann-Christin G. beschrieben) unterscheiden, da beginnt die Frist ab Vertragsabschluss... ein kleiner aber für beide Parteien wichtiger Unterschied.

 

VG Peuki

Schade finde den Dienst webradio schon immer gut! Hoffe das geht bald?! @Sebastian Ha.

nochmal.

Es ist aber kein Vertrag sondern eine Auftragsbestätigung!

Vertragsbeginn ist der Schalttermin!

Und auch bei Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit Vertragsbeginn!

Des weiteren enthält die Auftrag eine Ware, ohne die die Dienstleistung nicht geht!

@Chico80de,

siehe auch BGB § 356: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html

Laut Abs. 2.2 gilt "Die Widerrufsfrist beginnt [...] bei einem Vertrag [...] mit Vertragsschluss." Diesem Wortlaut folgt auch die Telekom, siehe http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/43783.pdf : "Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses."

habe ja nichts anderes behauptet, sondern, dass es nur eine Auftragsbestätigung ist und KEIN Vertrag zu stande gekommen ist!

@Chico80de,
Ich hab zwar kein Jura studiert, interpretiere es aber so: Die Telekom nimmt mit der Auftragsbestätigung die Willenserklärung eines Kunden an und somit ist der Vertrag geschlossen. Siehe auch http://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/crash_kurs/ws05_06/der_vertragssc... oder BGB §§ 145ff.

Für alle Hobby-Juristen: 

Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss, d.h. mit Bestätigung der beauftragten Leistung jedoch nicht vor Erhalt der Widerrufsbelehrung. Da die in der Auftragsbestätigung drin ist, beginnt die Frist mit Zugang der Auftragsbestätigung.