Receiver 303 gegen 401

Gelöst

Hallo,

kann ich sowohl den 303 wie auch den neuen 401 am neuen Router FB 7590 bei 2 verschiedenen Eingängen des Fernsehers betreiben? Alter Router   W 921 V zu 303 mit HDMI 1,

Neuer Router FB 7590 zu 401 mit HDMI 2.

Das kann wechselseitig erfolgen, der Router müsste dann jeweils umgesteckt werden.

Auf meinem 303 befinden sich viele aufgenommene Opern und die Spezialkräfte der Telekom schaffen es  ja nicht, die Aufnahmen auf den 401 übertragen zu lassen.

Vielen Dank und Grüsse wernerwilli

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Hallo @wernerwilli1 ,


@wernerwilli1  schrieb:

Aber solange ich meine Entertain- bzw. Magenta-Rechnung bezahle,


damit hast Du nicht ganz recht, denn Du kannst Deine Entertain-(ohne TV)Entgelte nicht weiter zahlen, da das Produkt ab April 2019 ausläuft. Und Magenta-TV ist ein andere Tarif mit einem neuen Vertrag.

Aber Du hast recht: es ist eben so.

Mir hat man vor Jahren noch erzählt, natürlich blieben die Aufnahmen erhalten.....

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

@wernerwilli1  Nein der Mediareceiver 303 iat mit dem neuen Entertain TV nicht mehr nutzbar. 

Lehrling 50

 

Das kann nicht sein. Denn es gibt den Hinweis, daß man trotz der Umstellung auf Magenta den 303 bei eingeschränkter Leistung weiter benutzen kann.

wernerwilli


@wernerwilli1  schrieb:

Lehrling 50

 

Das kann nicht sein. Denn es gibt den Hinweis, daß man trotz der Umstellung auf Magenta den 303 bei eingeschränkter Leistung weiter benutzen kann.

wernerwilli


@wernerwilli1  das kann schon sein. Sobald der Mr401 einmal am Netz war ist es vorbei mit dem MR 303.Dann bleibt nur noch der Wertstoffhof. 

Hallo @wernerwilli1 ,


@wernerwilli1  schrieb:

Das kann nicht sein. Denn es gibt den Hinweis, daß man trotz der Umstellung auf Magenta den 303 bei eingeschränkter Leistung weiter benutzen kann.


wo gibt es diesen Hinweis? Wäre mir neu.

Der MR303 ist noch eine gewisse Zeit auch an einem neuen MagentaTV Anschluß uneingeschränkt nutztbar, bis ein MR401 erstmalig gestartet wird, dann geht der MR303 nie mehr.

 

Im übrigen wird ab April 2019 sowieso die Plattform für den MR303 abgeschaltet.

 

@wernerwilli1 

Es ist genaus so, wie es Falk schreibt. Nach der Umstellung auf das neue Entertain ist der alte Receiver noch eine gewisse Zeit eingeschränkt nutzbar. Erst wenn der MR401 sich das erste Mal im Netz anmeldet wir die Umstellung abgeschlossen. Danach kannst Du den MR303 an die Telekom zurück schicken (falls es ein Mietgerät ist) oder halt wie Lehrling 50 schon geschrieben hat selber entsorgen, wenn es ein Kaufgerät ist.

Solltest Du schon einer derjenigen sein, bei dem es die Zwangsumstellung gab, dann sollte Dir die Telekom auch mitgeteilt haben, wo Du das Gerät zum kostenlosen Entsorgen hinschicken kannst.

 

Gruß Ralf

 

Wieso, den 303er kann man prima weiter nutzen ... als Briefbeschwerer, Platzhalter, moderne Kunst, Ersatzteilspender, moderner Diskus, Staubfänger und noch vieles mehr.
Aber eben nicht mehr in Verbindung mit einem Fernseher.

Das mit dem Tod des 303 habe ich jetzt begriffen. Der ursprüngliche tiefe Sinn meiner Frage betraf aber meine vielen liebgewonnenen Opern, über deren Rettung ich gehofft hatte, etwas zu erfahren. Darum mein Bemühen auf irgendeinem Weg den 303 zur Preisgabe der Aufzeichnungen zu bewegen!

Es scheint aber niemanden diese faktische Enteignung zu beunruhigen.

Grüsse wernerwilli

Hallo @wernerwilli1 ,

 

nun, ein MR ist kein Langzeitrarchiv, was Du daran sieht, dass man die an die Aufnehmen nicht herankommt.

deswegen ist das auch keine Enteignung, denn Du hast ja nie ein Eigentum an den Aufnahmen erworben, sondern nur die Nutzungsrechte.

 

Immerhin:  Das Ding hat eine Scart-Anschluss, und da gibt es die Möglichkeit, die Wiedergabe abzugreifen und in Deinen PC zu bekommen, inwieweit das legal ist vermag ich nicht zu sagen.

 

Hallo falk2010,

es lässt sich sicher trefflich streiten. Aber solange ich meine Entertain- bzw. Magenta-Rechnung bezahle, damit Nutzungsrechte erwerbe und sie mir dann verweigert werden, ist das für mich Enteignung oder hanseatisch feiner ausgedrückt, Verweigerung meiner Nutzungsrechte! Mich wundert nur, daß das Tausende so hinnehmen.

Ich will das aber jetzt nicht vertiefen und versuchen, das Problem per Spezialprogramm zu lösen.

Damit schließe ich meine Fragen. wernerwilli

 

 

Hallo @wernerwilli1 ,


@wernerwilli1  schrieb:

Aber solange ich meine Entertain- bzw. Magenta-Rechnung bezahle,


damit hast Du nicht ganz recht, denn Du kannst Deine Entertain-(ohne TV)Entgelte nicht weiter zahlen, da das Produkt ab April 2019 ausläuft. Und Magenta-TV ist ein andere Tarif mit einem neuen Vertrag.

Aber Du hast recht: es ist eben so.

Mir hat man vor Jahren noch erzählt, natürlich blieben die Aufnahmen erhalten.....