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Hinweis:
Dieser Inhalt wurde für MagentaTV erstellt und ist möglicherweise nicht für MagentaTV 2.0 gültig.
04.09.2019 17:37 Zuletzt bearbeitet: 05.09.2019 15:49 von Waage1969
Zitat:
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat das Jugendschutzkonzept für "Magenta TV" der Deutschen Telekom als ein technisches Mittel im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) positiv bewertet. Damit darf die Pin-Abfrage gelockert werden und Erwachsene müssen nicht jede eigentlich vorgesperrte Sendung erneut freigeben.
Abonnenten von Magenta TV können künftig mithilfe der "optionalen Einstellung" gerätespezifisch entscheiden, wann eine Pin-Abfrage bei aus Jugendschutz-Gründen vorgesperrten Sendungen erfolgen soll. So kann nun endlich die Pin-Abfrage für Inhalte ab 16 und 18 manuell deaktiviert werden beziehungsweise eine Pin-Abfrage für Inhalte ab 6/12 verlangt werden.
Das Jugendschutzkonzept für die Plattform basiert auf zwei verschiedenen Systemen, bei denen Pin-Codes für die Freischaltung von jugendschutzrelevanten Inhalten genutzt werden.
Die "Erwachsenen-Pin" von Magenta TV stellt sicher, dass Inhalte, auf die in Telemedien nur Erwachsene Zugriff haben dürfen, innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe zugänglich sind. Um eine Erwachsenen-Pin zu erhalten, muss zunächst die Volljährigkeit des Nutzers im Rahmen des Identifizierungsverfahrens (amtliche Ausweisdaten, persönlicher Kontakt) des bereits positiv bewerteten Altersverifikationssystems (AVS "ID Pass") der Telekom geprüft und bestätigt werden. Erst dann kann der Nutzer die Erwachsenen-Pin für die Freischaltung von Erwachsenenangeboten im Authentifizierungsverfahren nutzen.
Das zweite System beruht auf der sogenannten "Benutzer-Pin", welche vergleichbar ist mit dem Schutzniveau der im Bereich des Rundfunks eingeführten Vorsperre-Pin. Auf Basis der für jeden Inhalt bereitgestellten Alterskennzeichnung können die Nutzer für jedes einzelne Gerät entscheiden, zu welchen Inhalten der Zugang nur durch Freischaltung mit der Benutzer-Pin möglich ist. Die Abfrage erfolgt, wie bei der Erwachsenen-Pin auch, vor Nutzung des jeweiligen Inhalts.
Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben.
Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote dürfen dann verbreitet werden, wenn der Anbieter beispielsweise durch ein technisches Mittel dafür Sorge trägt, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Um Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Unternehmen an zu überprüfen, ob deren Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Quelle: digitalfernsehen
Zitat Ende
Zitat / Zitat Ende auf Wunsch von Paulinchen im Betrag ergänzt durch Waage1969
04.09.2019 17:42
Wenn du News schon teilen tust, dann nicht der gesamte Text und mit funktionierenden Link bitte.
Das hat rechtliche Gründe.
Und für die anderen, hier der Link zum Artikel: http://www.digitalfernsehen.de/Magenta-TV-darf-Restriktionen-bei-Jugendschutzsperre-lockern.182040.0...
04.09.2019 17:45
Bitte einen Link, der Deine Ermahnung und rechtlichen Ansichten untermauert.
Btw.: Das Gif nervt.
04.09.2019 17:46
Und jetzt könnte das ja mal zeitnah umgesetzt werden. 😁 😉
Gruss VoPo
04.09.2019 17:54
@Queller schrieb:Bitte einen Link, der Deine Ermahnung und rechtlichen Ansichten untermauert.
@Queller, aber gerne doch: https://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/8397-urteil-darf-man-fremde-texte-aus-dem-internet-verwen...
Amtsgericht setzt hohen Schadensersatz für geklauten Text anDas Amtsgericht Hamburg war für den Fall zuständig. Da der Webseitenbetreiber den Anspruch des Texturhebers anerkannte, kam es zu einem Anerkenntnisurteil (AG Hamburg, Anerkenntnisurteil vom 06.08.2015, Az. 4 C 15/15). Das Gericht stellte während des Verfahrens aber fest, dass auch Online-News dem Urheberrecht unterliegen und daher geschützt sein können. Nach der Auffassung des Gerichts ist das auch dann der Fall, wenn es sich um einen Mustertext einer Klageschrift handelt. Auch diese beruht auf einer persönlich geistigen Schöpfung und genießt den Urheberschutz.
04.09.2019 18:05 Zuletzt bearbeitet: 04.09.2019 18:08 durch den Autor
Du verwechselst da was...
Hachja, und die Möchtegern-Majestät natürlich auch. So langsam wird es echt peinlich.
04.09.2019 18:11 Zuletzt bearbeitet: 04.09.2019 18:15 durch den Autor
@Queller, dann auch für Leute mit fehlenden Rechtsverständnis:
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de/Impressum.1774.0.html
Und ich bezweifle, das er eine schriftliche Genemigung hat.
04.09.2019 18:13
@Queller schrieb:Du verwechselst da was...
Hachja, und die Möchtegern-Majestät natürlich auch. So langsam wird es echt peinlich.
Kannst du dich bitte an die Netique halten?
04.09.2019 18:14
Du verwechselst immer noch was.
Aber egal, wir hatten ja schon mal das Vergnügen, und von daher möchte ich mich mit sooo qualifiziertem Flachpersonal nicht weiter über das Internet, und den Zweck, sowie über Schöpfungshöhe und anderen Dingen unterhalten.
Servus!
04.09.2019 18:16
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@Queller schrieb:Du verwechselst da was...
Hachja, und die Möchtegern-Majestät natürlich auch. So langsam wird es echt peinlich.
Kannst du dich bitte an die Netique halten?
Tue ich doch.
Was mischt Du Bengel Dich da jetzt ein?
Hast doch null Plan worum es geht, oder?
Sonst erkläre mal, was meine ich mit meinem Kommentar, den Du jetzt einfach ohne meine Erlaubnis im Internet benutzt hast?
04.09.2019 18:17
@Queller schrieb:Du verwechselst immer noch was.
Aber egal, wir hatten ja schon mal das Vergnügen, und von daher möchte ich mich mit sooo qualifiziertem Flachpersonal nicht weiter über das Internet, und den Zweck, sowie über Schöpfungshöhe und anderen Dingen unterhalten.
Servus!
@Queller, ich denke mal eher, du solltest dich mal richtig informieren.
Auch wenn das hier ein Forum ist, kann die Telekom belangt werden.
Aber du scheinst ja mehr auf Kraval gebürstet zu sein, oder warum hast du einen neuen Account?
Wurde der alte gesperrt ?
04.09.2019 18:19
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@Queller schrieb:Du verwechselst immer noch was.
Aber egal, wir hatten ja schon mal das Vergnügen, und von daher möchte ich mich mit sooo qualifiziertem Flachpersonal nicht weiter über das Internet, und den Zweck, sowie über Schöpfungshöhe und anderen Dingen unterhalten.
Servus!
@Queller, ich denke mal eher, du solltest dich mal richtig informieren.
Auch wenn das hier ein Forum ist, kann die Telekom belangt werden.
Aber du scheinst ja mehr auf Kraval gebürstet zu sein, oder warum hast du einen neuen Account?
Wurde der alte gesperrt ?
Und schon wieder verwechselst Du Dinge und schreibst von Sachen, wovon Du keine Ahnung hast...
04.09.2019 18:20 Zuletzt bearbeitet: 04.09.2019 18:21 durch den Autor
@Queller schrieb:
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@Queller schrieb:Du verwechselst da was...
Hachja, und die Möchtegern-Majestät natürlich auch. So langsam wird es echt peinlich.
Kannst du dich bitte an die Netique halten?
Tue ich doch.
Was mischt Du B***** Dich da jetzt ein?
Hast doch null Plan worum es geht, oder?
Sonst erkläre mal, was meine ich mit meinem Kommentar, den Du jetzt einfach ohne meine Erlaubnis im Internet benutzt hast?
1. Warum wird du beleidigend?
2. Zitatfunktion im Forum ist was anderes als Copy and Paste. Da muss wohl einer noch was lernen.
Und ich weiß wen du meintest mit Möchtegern-Majestät.
04.09.2019 18:21 Zuletzt bearbeitet: 04.09.2019 18:24 durch den Autor
@all:
Pssssssst und net zoffen!
Danke.
Übrigens finde ich,
das ursprüngliche Thema sollte auf der Startseite gaaaaaaanz oben angepinnt werden.
Wer sich solch behinderte Hardware anschafft, hat nun lediglich eine Gängelei nur noch eingeschränkt.
04.09.2019 18:22
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@Queller schrieb:
@Gelöschter Nutzer schrieb:
@Queller schrieb:Du verwechselst da was...
Hachja, und die Möchtegern-Majestät natürlich auch. So langsam wird es echt peinlich.
Kannst du dich bitte an die Netique halten?
Tue ich doch.
Was mischt Du B***** Dich da jetzt ein?
Hast doch null Plan worum es geht, oder?
Sonst erkläre mal, was meine ich mit meinem Kommentar, den Du jetzt einfach ohne meine Erlaubnis im Internet benutzt hast?
1. Warum wird du beleidigend?
2. Zitatfunktion im Forum ist was anderes als Copy and Paste. Da muss wohl einer noch was lernen.
Und ich weiß wen du meintest mit Möchtegern-Majestät.
scnr
04.09.2019 18:25
@Gelöschter Nutzer schrieb:@ellbogen, ich war fertig.
Danke, wäre sonst fast auf sein Niveau gesunken.
Nicht nachtreten bitte.
04.09.2019 18:27
Du meinst, keine Ahnung haben, aber dennoch sowas wie üble Nachrede, Verleumdung oder sonstwas zu betreiben, und dies einfach mal als Tratsch im Treppenhaus abzutun?
Ahh lohnt nicht.
Die gleichen Super-Gesetzfesten-Menschlein, die bisher immer behauptet haben, andere Geräte die nicht nach 4 Stunden abschalten sind illegal und das mit der FSK ist so in Stein gemeißelt.... die gleichen suchen sich jetzt andere 'Fachgebiete'
Außerhalb der ThC lacht man sich inzwischen blond über solch fundiertes Wissen.
Aber macht mal....
04.09.2019 20:43
@Queller @Gelöschter Nutzer
ich mag eure Art, wie ihr hier in der Community andern helft.
Aber weder Besserwisserei, noch Beleidigungen bringen etwas, oder helfen weiter.
Also fahrt mal wieder runter, macht den Kühlschrank auf und sucht nach Marzipan, oder was andern.
Dann schlaft mal darüber und Morgen sieht alles wieder anders aus.
Meiner Meinung nach, ist aber das Team zuständig falls es sich um irgendwelche Verstöße handeln sollte.
In dem Sinne "Glück auf".
05.09.2019 10:13
Hallo
Es interessiert hier bestimmt viele wer der bessere von euch ist , also mal wider runter von den Hohen Pferden .
Ab wenn erfolgt dann die Einspielung auf dem MR401 und wie stellt man das den ein . Es wird langsam zeit erwachsene Menschen als diese zu behandeln und nicht Erwachsene zu Bevormunden , denn nichts anderes war das bisherige verfahren des Jugendschutz Pin's .
MFG
05.09.2019 11:30 Zuletzt bearbeitet: 05.09.2019 11:31 durch den Autor
Hallo @s.siggi56
das Ganze wurde gerade erst beschlossen.
Jetzt muss die Telekom erst beraten, dann müssen die Entwickler ran.
Dann muss ein Update eingespielt werden.
Wer die Telekom schon länger kennt, weiß, dass da auch schon mal Monate vergehen können.
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