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Aktueller Hinweis

Abschluss eines Vertrags mit der Telekom zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Gelöst

Hallo,

wir haben einen Festnetz- und Internetvertrag mit der Telekom und benutzen als dessen Bestandteil auch das Fax2Mail Feature (Faxe kommen als E-Mail zu uns).

Allein durch Fax und Telefonie-Nutzung übertragen wir somit personenbezogene Daten unserer Kunden und Geschäftspartner an die Telekom. Wir sind deshalb der Meinung, dass wir mit der Telekom einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO schließen müssen. Über das Kontaktformular auf der Telekom-Geschäftskundenwebseite habe ich dazu schon eine Anfrage gestellt vor mehr als einer Woche, aber keinerlei Antwort erhalten.

Wie können wir unser Anliegen adressieren?

Viele Grüße, Hans-Georg Reusch

2 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @harald57,

es war auch schon nach der bisherigen Rechtslage so, dass es sich bei Telekommunikationsdiensten nicht um eine Auftragsverarbeitung handelt.

Weil eben hier nicht der Kunde in der Verantwortung für seine Daten ist, sondern alleine die TK-Anbieter diversen rechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Daten unterliegen, die bei den TK-Diensten anfallen. Und Email-Dienste werden unbestritten als TK-Dienst eingestuft.

Hier hingehend hat sich also nichts geändert durch die DSGVO, somit besteht daher kein Anlass, hier Rechtsstreitigkeiten zu befürchten.

Viele Grüße,
Lin J.

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Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @PasadenaApo, hallo @harald57,

bitte entschuldigen Sie, sofern es beim Thema Auftragsverarbeitung zu Missverständnissen oder Verzögerungen gekommen sein sollte. Selbstverständlich nutzen Sie unsere Leistungen datenschutzkonform.

Unser Portfolio beinhaltet eine Vielzahl von Produkten, für die kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist. Geht es z.B. um ein reine Telekommunikations-Leistungen – darunter fallen z.B. auch die Produkte eMail-Services/ eMail-Center - ist kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich, weil hier alleine der TK-Anbieter verantwortlich ist, die gesetzlichen Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften umzusetzen – Sie als Kunde haben hier keine Verantwortung. Handelt es sich um andere oder Zusatzleistungen mit Auftragsverarbeitung – darunter fällt z.B. auch das u.g. Produkt Open Telekom Cloud - stehen dafür im Internet unter http://telekom.de/gk/dsgvo-auftragsverarbeitung die Standard-Verträge als Teil unserer Leistungsbedingungen bereit, und wir kontaktieren unsere Bestandskunden dazu.

Sollten Sie Ihr Produkt hier nicht vorfinden, benötigen Sie keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Bitte bedenken Sie auch: Sollten Sie unsere Produkte nicht geschäftlich, sondern privat nutzen, ist generell keine Auftragsverarbeitung erforderlich – die Datenschutz-Grundverordnung nimmt die private Nutzung explizit aus der Anwendung aus.

Bei Fragen bin ich gerne für Sie erreichbar.

Viele Grüße,
Lin J.

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Habt Ihr schon, die Antwort in so nem Fall dauert aber nen Stück länger.

OK, ich hatte eigentlich erwartet, dass das ein Standardprozess ist, denn dasselbe Anliegen dürften/müssten ja eigentlich alle Geschäftskunden bis zum 25. Mai 2018 haben. Wann können wir denn erfahrungsgemäß mit einer Antwort rechnen?

 

Viele Grüße, Hans-Georg

Telekom hilft Team
Hallo @PasadenaApo,

vielen Dank für den Beitrag.

Die Anfrage ist bei uns angekommen. Bedingt durch die Osterferien wird die Bearbeitung noch etwas dauern. Wie lange kann ich leider nicht sagen. Hier bitte ich noch um etwas Geduld.

Viele Grüße Heike Ha.

Alles klar, vielen Dank für die Info.

Hallo gibt es mittlerweile eine Antwort? Ich habe die gleiche Frage.

LG Jeanette König

Leider nein. Ich verstehe auch nicht, warum das so problematisch ist. Andere Cloud-Firmen haben dafür einen Standprozess und alles ist in wenigen Minuten erledigt.

 

Viele Grüße, Hans-Georg

Hallo @_Jeanette,

danke für Ihren Beitrag!

Leider gibt es hierzu noch nichts Neues, sobald etwas an Infos dazu bei uns ist, stellen wir das hier ein! Zwinkernd

Liebe Grüße
Sandra Ha.
Hallo @PasadenaApo,

das kann ich gut verstehen, laut meiner Kollegen im Servicebereich soll es hierzu auch in Kürze, eine allgemeine Information geben. Zwinkernd

Ein klein wenig Geduld, und dann bekommen wir hoffentlich schnell die gewünschte Lösung.

Liebe Grüße
Sandra Ha.

Auch ich brauche diesen Auftragsverarbeitungsvertrag nach neuem DSGVO.

ich ahbe eine Homepage bei euch, ebenso unseren allemeinen IP-Telefonanschluss.

Wie sieht es zeitlich aus?

 

Telekom hilft Team
Hallo @uliwe,

danke für Deinen Beitrag!

Ich habe auch heute nichts anderes, als die Infos der Kollegen von gestern, dass es in Kürze etwas dazugeben soll! Zwinkernd

Ich kann auch Dich nur um etwas Geduld bitten.

Liebe Grüße
Sandra Ha.

Habe gleich dazu noch einige Fragen, die Sie in dem zusammenhang weitergeben können und sicher sehr viele andere Nutzer auch brauchen

Ich brauche diese Angaben noch für die Erstellung der Daenschutzerklärung .

Werden Zugriffsdaten erhoben (ich gehe davon aus)

Werden Cookies verwendet?

Wie sieht es mit Tracking aus. 

 

Wenn Sie Formulierungshilfen dazu haben. Wäre das übrigens klasse.

 

 

Schließe mich der Frage nach dem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag an. Gilt alleine schon für die Datenspeicherung bei den email-Programmen. Wie werden die Daten gespeichert? Vermutlich nicht lokal, sondern bei der Telekom, d.h. die Telekom hat die Daten meiner sämtlichen Kunden. Nach der Datenschutzgrundverordnung ist dafür ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag unerlässlich. Die Haftung haben die Nutzer der Telekom-Mail und homepage-Produkte, die Telekom MUSS dazu m.E. Auskunft geben und Vertragsmuster zur Verfügung stellen. Grüße, Harald

Telekom hilft Team
Hallo @uliwe ,

vielen Dank für ihren Beitrag hier bei uns hier in der Community.

Ich habe die Kollegen der Rechtsabteilung hierzu angeschrieben, und werde sobald ich Antwort habe es hier bekannt geben.

Bis dahin kann ich nur um Geduld bitten. Zwinkernd

Liebe Grüße
Sandra Ha.
Hallo @PasadenaApo,

ich habe in Erfahrung bringen können, dass ab 25. Mai 2018 die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) für alle Unternehmen Anwendung findet.

Parallel habe ich noch eine Anfrage laufen, wo noch die Antwort aussteht.

Sobald mir die Infos vorliegen, melde ich mich wieder.

Liebe Grüße aus Kiel
Sandra Ha.

Hallo,

 

dass ab 25.5.2018 die DSGVO angewandt werden muss, ist ja wohl klar, da es sich um eine gesetzliche Verpflichtung handelt.

Es geht aber darum, wie wir mit Ihnen für Dienste wie z.B. Fax2Mail den nach Art 28 DSGVO notwendigen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen können, da sie darüber ja personenbezogene Daten unserer Kunden verarbeiten. Ab dem 25.5. sind wir verpflichtet, einen deratigen Vertrag mit Ihnen vorweisen zu können. Andere Cloud-Firmen sind da längst gerüstet und bieten derartige Vereinbarungen längst an.

 

Viele Grüße, Hans-Georg

Das kann alles nur ein Scherz sein. Von meinem Provider hatte ich den Vertrag innerhalb von 2 Tagen.

Ich kann das mittlerweile auch nicht mehr verstehen.  Auf der anderen Seite bietet die Telekom sogar Beratungsleistungen zur Umsetzung der DSGVO an. Vielleicht sollte sie sich erstmal selber beraten. - 

Am Ende hängen wir als Geschäftskunden am 25.5.2018 am Fliegenfänger, weil wir die vertraglichen Leistungen der Telekom zwar bezahlen, aber aus datenschutzrechtlichen Gründen gar nicht mehr einsetzen dürfen.

Ich werde mich in Kürze wohl mit einem geharnischten Brief an den Vorstand wenden müssen. Traurig, dass einem solche vermeidbaren Steine in den Weg gelegt werden.

 

Hallo,

 

ich bin das Warten bzgl. der Antwort auf die Möglichkeit, wie wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit Ihnen hinsichtlich der Clouddienstleistungen als Bestandteil unseres Vertrages mit Ihnen abschließen können, nun endgültig leid. Ich möchte zu dem Thema zeitnah mit Ihrem für den Bereich Datenschutz und Recht zuständigen Konzernvorstand Thomas Kremer diskutieren. Bitte nennen Sie mir eine E-Mail-Adresse, Fax-Nummer oder Telefonnummer, unter der ich Herrn Kremer erreichen kann.


Mit freundlichen Grüßen, i.A. Dr. Hans-Georg Reusch

ich könnte mir vorstellen, dass es zielführender ist, sich mit der Bildzeitung in Verbindung zu setzen....

Hallo Zusammen,

 

für die AV-Verträge könnt Ihr Euch an die Datenschutzabteilung der Telekom wenden:

 

datenschutz@telekom.de

Tel. 0800 330 4006 (Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr)

 

Es hat mich zwar 2 Monate mit immer wieder Mails und Telefonaten gekostet, aber nun ist das wohl intern geklärt und der Datenverarabeitungsvertrag wird erstellt.

 

Warum das so lange gedauert hat (andere Provider waren hier schon vor 2 Monaten aussagekräftig und vorbereitet), verstehe ich allerdings auch nicht.

 

Allen ein schönes Wochenende.

Vielen Dank - schaun wir mal was jetzt passiert...

Hallo Nutzerin1, hast Du inzwischen Deinen Vertrag bekommen? Ich habe auch eine mail an "datenschutz" geschickt und die verkünsteln sich jetzt mit der Frage, ob ich geschäftliche mails über einen privaten account versenden darf. Was m.E. völlig irrelevant ist. Vermutlich soll man erst nochmal ein zusätzliches Produkt kaufen (Geschäftskundenvertrag), bevor man den AVG bekommt. Dabei steht hier ( https://homepagecenter.telekom.de/index.php?id=619 ) ganz am Ende:

 

Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag (ADV)
Wir werden Ihnen zeitnah eine ADV zum Download anbieten. 

 

Und da geht es um "durchschnittliche private homepages" (zweiter Absatz). Grüße, Harald

Ja, habe ich auch bekommen...ich habe gerade eine halbe Stunde in der Warteschleife gesteckt. Wollte mich telefonisch erkundigen - jetzt habe ich aufgelegt - einfach zu anstrengend. Ich bin eigentlich gelassen, wenn das nicht klappt gehe ich weg von t-online zu meinem Provider. Es wäre nur schön gewesen. Morgen versuche ich noch einmal den Anruf, die Nummer ist : 0800-3302584. Ich melde sobald ich eine Info habe.

LG

Hallo @PasadenaApo,

vielen Dank für das freundliche Gespräch und entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung.

Ich habe Ihr Anliegen an die zuständige Fachseite weitergeleitet. Sie erhalten von den Kollegen eine Rückmeldung.

Lieben Gruß Melanie B.