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Aktueller Hinweis

Abschluss eines Vertrags mit der Telekom zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Gelöst

Hallo,

wir haben einen Festnetz- und Internetvertrag mit der Telekom und benutzen als dessen Bestandteil auch das Fax2Mail Feature (Faxe kommen als E-Mail zu uns).

Allein durch Fax und Telefonie-Nutzung übertragen wir somit personenbezogene Daten unserer Kunden und Geschäftspartner an die Telekom. Wir sind deshalb der Meinung, dass wir mit der Telekom einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO schließen müssen. Über das Kontaktformular auf der Telekom-Geschäftskundenwebseite habe ich dazu schon eine Anfrage gestellt vor mehr als einer Woche, aber keinerlei Antwort erhalten.

Wie können wir unser Anliegen adressieren?

Viele Grüße, Hans-Georg Reusch

2 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @harald57,

es war auch schon nach der bisherigen Rechtslage so, dass es sich bei Telekommunikationsdiensten nicht um eine Auftragsverarbeitung handelt.

Weil eben hier nicht der Kunde in der Verantwortung für seine Daten ist, sondern alleine die TK-Anbieter diversen rechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Daten unterliegen, die bei den TK-Diensten anfallen. Und Email-Dienste werden unbestritten als TK-Dienst eingestuft.

Hier hingehend hat sich also nichts geändert durch die DSGVO, somit besteht daher kein Anlass, hier Rechtsstreitigkeiten zu befürchten.

Viele Grüße,
Lin J.

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Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @PasadenaApo, hallo @harald57,

bitte entschuldigen Sie, sofern es beim Thema Auftragsverarbeitung zu Missverständnissen oder Verzögerungen gekommen sein sollte. Selbstverständlich nutzen Sie unsere Leistungen datenschutzkonform.

Unser Portfolio beinhaltet eine Vielzahl von Produkten, für die kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist. Geht es z.B. um ein reine Telekommunikations-Leistungen – darunter fallen z.B. auch die Produkte eMail-Services/ eMail-Center - ist kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich, weil hier alleine der TK-Anbieter verantwortlich ist, die gesetzlichen Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften umzusetzen – Sie als Kunde haben hier keine Verantwortung. Handelt es sich um andere oder Zusatzleistungen mit Auftragsverarbeitung – darunter fällt z.B. auch das u.g. Produkt Open Telekom Cloud - stehen dafür im Internet unter http://telekom.de/gk/dsgvo-auftragsverarbeitung die Standard-Verträge als Teil unserer Leistungsbedingungen bereit, und wir kontaktieren unsere Bestandskunden dazu.

Sollten Sie Ihr Produkt hier nicht vorfinden, benötigen Sie keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Bitte bedenken Sie auch: Sollten Sie unsere Produkte nicht geschäftlich, sondern privat nutzen, ist generell keine Auftragsverarbeitung erforderlich – die Datenschutz-Grundverordnung nimmt die private Nutzung explizit aus der Anwendung aus.

Bei Fragen bin ich gerne für Sie erreichbar.

Viele Grüße,
Lin J.

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Telekom hilft Team
Hallo @harald57,

vielen Dank für das freundliche Gespräch.

Kommen Sie gern wieder auf mich zu, falls noch Fragen offen bleiben.

Lieben Gruß Melanie B.

Hallo @harald57,

 

nein, ich habe noch nichts erhalten. Wenn ich nichts höre, werde ich nächste Woche nachfragen und halte Euch gerne auf dem Laufenden.

 

Viele Grüße

Sabine

Oh Wunder! Man hat bemerkt, dass diejenigen unter uns, die eine homepage betreiben, einen DV-Auftrag benötigen. Zwar ist bis zu den Telekom-Leuten noch nicht durchgedrungen, dass das für JEDE (auch private und keinesfalls nur geschäftliche, wie im homepagecenter angegeben) homepage gilt, spätestens wenn es auf ihr ein Kontaktformular oder ähnliches gibt, aber das wird schon noch (hoffentlich). Und hoffentlich merken sie bald auch, dass auch für das eMail-Center ein DV erforderlich ist. Momentan redet man sich auch hier noch darauf hinaus, dass das angeblich nur für Geschäftskunden gilt, aber bis dato hat mir noch niemand gesagt, dass ich das eMail-Center nur mit einem Geschäftskundenvertrag für den Mailverkehr mit Kunden nutzen darf. Wäre ja auch absurd....unter uns gesagt....Wie will/soll ich z.B. vermeiden, dass mir Firma XY eine mail schickt? Und schon bin ich im geschäftlichen Bereich.

Vielleicht muss man erst mit einer Anfrage beim Datenschutzbeauftragten seines Bundeslandes winken....

 

Grüße, Harald

Geht mir genauso, ich wrufe auch abgewimmelt. Exportiere gerade meine Daten zu meinem Provider.

Und wo gibts die entsprechenden Unterlagen für die geschäftliche Homepage?

Telekom hilft Team
Hallo @harald57, @Koenig-Praxis und @uliwe, die Informationen, sowie die entsprechenden Unterlagen stehen ab dem 25.05.2018 zur Verfügung. Viele Grüße Lin J.

Hallo Lin,

 

da bin ich mal gespannt. Wir können dann ein Wettrennen gegen die Abmahner veranstalten, die ebenfalls ab dem 25. in den Startlöchern stehen....Heute habe ich von der Datenschutzabteilung eine mail bekommen, wonach mir demnächst ein Formblatt für die Auftragsverarbeitung zur Verfügung gestellt wird. Es ist aber wieder nur die Rede von homepage-Verträgen und nicht vom eigentlich viel wichtigeren eMail-Verkehr und eMail-Center. Die Verträge zu den homepage-Produkten stehen im übrigen inzwischen ja schon im homepage-Center zum download bereit, was die Leute vom Datenschutz anscheinden nicht mitbekommen haben.  Irgendwie ist die Telekom ein Tollhaus..... Aber was wäre das Leben ohne Tollhäuser....:-)

 

Grüße,

Harald

im homepagecenter, gleich ganz oben (unter der Überschrift "Datenschutz geht uns alle an" - zum runterladen, ausfüllen und zurücksenden. Ob man ihn dann jemals wiedersieht, weiß ich nicht....:-) Gruß, Harald
Telekom hilft Team
Hallo Harald,

die "Leute vom Datenschutz" sind natürlich darüber in Kenntnis, wo genau die Dokumente ersichtlich sind.

Da es wichtig ist, die Kunden auf jeden Fall zu informieren, werden diese Informationen unseren Kunden auf mehrfach und auf unterschiedlichen Wegen zur Verfügung gestellt. Somit ist es durchaus sinnig, dass Du die Information eventuell doppelt zur Verfügung gestellt bekommen hast.

Viele Grüße,
Lin J.
Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @PasadenaApo, hallo @harald57,

bitte entschuldigen Sie, sofern es beim Thema Auftragsverarbeitung zu Missverständnissen oder Verzögerungen gekommen sein sollte. Selbstverständlich nutzen Sie unsere Leistungen datenschutzkonform.

Unser Portfolio beinhaltet eine Vielzahl von Produkten, für die kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist. Geht es z.B. um ein reine Telekommunikations-Leistungen – darunter fallen z.B. auch die Produkte eMail-Services/ eMail-Center - ist kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich, weil hier alleine der TK-Anbieter verantwortlich ist, die gesetzlichen Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften umzusetzen – Sie als Kunde haben hier keine Verantwortung. Handelt es sich um andere oder Zusatzleistungen mit Auftragsverarbeitung – darunter fällt z.B. auch das u.g. Produkt Open Telekom Cloud - stehen dafür im Internet unter http://telekom.de/gk/dsgvo-auftragsverarbeitung die Standard-Verträge als Teil unserer Leistungsbedingungen bereit, und wir kontaktieren unsere Bestandskunden dazu.

Sollten Sie Ihr Produkt hier nicht vorfinden, benötigen Sie keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Bitte bedenken Sie auch: Sollten Sie unsere Produkte nicht geschäftlich, sondern privat nutzen, ist generell keine Auftragsverarbeitung erforderlich – die Datenschutz-Grundverordnung nimmt die private Nutzung explizit aus der Anwendung aus.

Bei Fragen bin ich gerne für Sie erreichbar.

Viele Grüße,
Lin J.

Hallo Lin.J,

 

danke für die Erläuterungen. Dann hoffen wir mal, dass die Einschätzung der Telekom-Verantwortlichen richtig ist. Ich teile diese Einschätzung nach wie vor nicht. Die Telekom hält für ihre Kunden z.B. in Form des eMail-Centers (unabhängig von homepages) eine Plattform bereit, über die Daten in GB-Größenordnungen verschoben und verarbeitet werden. Sämtliche Daten meiner Kunden, die per Formular im Adressbuch des eMail-Centers angegeben werden können, sind auf den Servern der Telekom hinterlegt. Es geht also nicht um einen eMail-Betrieb, bei dem ich jedesmal eine Adresse neu eingebe, die Nachricht schreibe und das Ding verschicke, ohne dass hinterher irgendwo eine Spur verbleibt. Im eMail-Center kann ich Nachrichten aufrufen, die (glücklicherweise!) lange über die gesetzlich festgelegten Löschungsfristen hinweg aufbewahrt werden (und dabei habe ich nur 1GB Speicherplatz). Von den Anhängen dieser mails (Fotos, Pläne, Audio- und Videofiles und was auch immer) ganz zu schweigen. Ich möchte wirklich gerne wissen, wie sich im Ernstfall (selbst Fachjuristen gehen davon aus, dass die endgültigen Entscheidungen über die Einzelheiten der DSGVO erst von Gerichten entschieden werden - im Übrigen eine unglaubliche Frechheit, den Bürger mit Gesetzen zu "beglücken", deren Einzelheiten er dann womöglich vor Gericht auf eigene Kosten(!!!) gegen Behörden oder sonstige Gegner, für die Geld keine Rolle spielt, klären lassen muss) eine Rechtfertigung der Telekom-Fachleute liest, mit der sie belegen wollen, dass im eMail-Center keine Auftragsverarbeitung stattfindet. Aber sei's drum, warten wir es ab, was anderes bleibt uns ja vermutlich sowieso nicht übrig.

 

Grüße, Harald

 

Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @harald57,

es war auch schon nach der bisherigen Rechtslage so, dass es sich bei Telekommunikationsdiensten nicht um eine Auftragsverarbeitung handelt.

Weil eben hier nicht der Kunde in der Verantwortung für seine Daten ist, sondern alleine die TK-Anbieter diversen rechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Daten unterliegen, die bei den TK-Diensten anfallen. Und Email-Dienste werden unbestritten als TK-Dienst eingestuft.

Hier hingehend hat sich also nichts geändert durch die DSGVO, somit besteht daher kein Anlass, hier Rechtsstreitigkeiten zu befürchten.

Viele Grüße,
Lin J.

Ich denke auch, dass hier die Telekom falsch liegt und es sich natürlich einfach macht mit dieser Erklärung!