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Aktueller Hinweis

EU-Datenschutzgrundverordnung (EU 2016/679)

Gelöst

Ab dem 25.05.2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU 2016/679) in Kraft. Das hat unmittelbar Einfluss auf die Datenschutzerklärung der Website.

In welcher Form verwendet die Telekom Datenanalysetools (Statistik) und Cookies.

Und in welcher Form muss man dies in seiner Datenschutzerklärung veröffentlichen.

3 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN

Heute habe ich von Melanie eine Antwort auf eine ähnliche Frage erhalten, in der ein hilfreicher link enthalten war: 

https://homepagecenter.telekom.de/index.php?id=619

Die dort enthaltenen Passagen zu cookies und Analysetools kann man in eine der mit einem Datenschutzerklärungsgenerator (schönes Wort) erstellten Erklärungen übernehmen. Das sollte nicht nur nach Meinung der Telekom-Leute ausreichend sein (hoffentlich....). Grüße, Harald

 

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Steht doch in den AGBs drin: entweder die Telekom oder ein Dritter im Auftrag der Telekom. Selbst wenn Dir jemand den jetzigen „Betreiber“ nennen würde, könnte dieser Morgen schon wieder falsch sein, da die Telekom dies gemäß AGB jederzeit einseitig ändern darf. Ich würde Abstand davon nehmen meinen Kunden etwas zuzusagen, das ich selbst nicht vertraglich vereinbart habe.

 

Vielleicht ändern sich die AGBs ja nochmal bis zum 25.5.

Kann gut sein, dass an diesen ebenfalls noch Anpassungen für die DSGVO-Compliance gemacht werden.

Bin mir z.B. nicht sicher, ob solch ein Passus in den AGB den notwendigen Abschluss einer Auftragsdatenverarbeitung erfüllt, wenn die Telekom in Deinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Anbei der Passus aus den AGB für das Produkt „Homepage“:

A3AA626D-AEBB-4BFC-A3F9-74E983EB854B.jpeg

 

Wie Du das  in Deiner eigenen Datenschutzerklärung verarbeiten musst, sollte Dir ein Datenschützer/Anwalt erklären.

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Diese Frage solltest du einem Rechtsanwalt fragen was da rein gehört.

Die Umstellung wird wie Telekom angekündigt hat Rechtzeitig zum Inkrafttreten statt finden.

Gelöschter Nutzer

@communityTEschrieb:

Diese Frage solltest du einem Rechtsanwalt fragen was da rein gehört.

Die Umstellung wird wie Telekom angekündigt hat Rechtzeitig zum Inkrafttreten statt finden.


@communityTE

Nur mal so aus Interesse, hast Du eine Internetpräsenz für die Du zuständig zeichnest?

Ich betreibe eine Homepage bei der Telekom und benutze unter anderem dort die Statistiktools.

Ich lese in den Datenschutzerklärungen von diversen Homepages, die sich wohl schon auf die neue Verordnung eingerichtet haben, unter anderem Hinweise auf die Betreiber der Analyse-Tools. Ist das in meinem Fall die Telekom oder wie erfahre ich wer dafür verantwortlich zeichnet?

Hallo!

 

Die Hinweise auf Analysetools waren schon bisher erforderlich. Weshalb interessiert Dich das erst jetzt?

 

Gruß, René

Anbei der Passus aus den AGB für das Produkt „Homepage“:

A3AA626D-AEBB-4BFC-A3F9-74E983EB854B.jpeg

 

Wie Du das  in Deiner eigenen Datenschutzerklärung verarbeiten musst, sollte Dir ein Datenschützer/Anwalt erklären.

 

Telekom hilft Team
Hallo @Frajajowi,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Hier wurde ja bereits alles zu dem Thema gesagt und eine Lösung gefunden.
Wird noch weitere Hilfe benötigt?

Viele Grüße Heike Ha.

Im Homepage Center ist das Statistikmodul ein Baustein. Das Thema Datenschutz hatte ich bisher im Impressum beschrieben.

Mit der im Mai in Kraft tretenden DSGVO ist es nötig es zu überarbeiten. Beim Kapitel Analysetools würde ich selbst gerne wissen wer es betreibt.

Auf einen Telkombericht "CTO-Netzwerk: Datenschutz – Austausch mit Startups" steht unter dem Link 

https://digitaler-mittelstand.de/page/datenschutz

für die Telekom : "Webseiten-Analyse mit Webtrekk"

Steht doch in den AGBs drin: entweder die Telekom oder ein Dritter im Auftrag der Telekom. Selbst wenn Dir jemand den jetzigen „Betreiber“ nennen würde, könnte dieser Morgen schon wieder falsch sein, da die Telekom dies gemäß AGB jederzeit einseitig ändern darf. Ich würde Abstand davon nehmen meinen Kunden etwas zuzusagen, das ich selbst nicht vertraglich vereinbart habe.

 

Vielleicht ändern sich die AGBs ja nochmal bis zum 25.5.

Kann gut sein, dass an diesen ebenfalls noch Anpassungen für die DSGVO-Compliance gemacht werden.

Bin mir z.B. nicht sicher, ob solch ein Passus in den AGB den notwendigen Abschluss einer Auftragsdatenverarbeitung erfüllt, wenn die Telekom in Deinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. 

Ich denke bis zum 25. Mai 2018 wird sich sicher noch etwas entwickeln. Wenn ich mir den Link auf die Musterbeschreibung einer Datenschutzerklärung einer Homepage anschaue.

https://anwaltverein.de/de/praxis/datenschutz?file=files/anwaltverein.de/downloads/praxis/datenschut...

Für mich sehe ich dass erst einmal als Übergangslösung an.

 

Vielen Dank an die Mitglieder des Forums

Seltsam....ich kann nicht finden, dass hier zu der Frage "alles gesagt" wurde - eher gar nichts, auch wenn viele Buchstaben gesammelt wurden. Und die Frage, warum sich der eine oder andere "erst jetzt" dafür interessiert, ist gelinde gesagt eine Frechheit. Es kommt nicht darauf an, wann man sich für etwas interessiert, sondern dass einem geholfen wird, wenn man sich dafür interessiert, klar? Auch der Auszug aus der Telekom-Unterlage ist ein Witz. Alle, die eine homepage aus einem Baukasten der Telekom benutzen, sind als Laien und Amateure anzusehen. Der Apparat, der darüber steht, ist die Telekom. Wenn ich meine Kunden/Homepagebesucher datenschutzkonform über ein Thema informieren soll, muss mir die Telekom als Hosting-Betreiber und auch noch Anbieter der Baukästen (bei denen ohne mein Wissen was weiß ich was in die homepages reingebastelt wird oder werden kann) dafür die notwendigen Informationen bereitstellen oder am besten gleich einen link zu einer Seite, auf der sie die datenschutzrechtlichen Belange klipp und klar (und stets aktuell, um dem schlauen "kann morgen schon wieder anders sein" auch noch zu antworten) hinterlegt sind. Ein derart lapidarer Passus wie der, der hier abgebildet wurde, reicht dazu sicher nicht aus. Und es reicht auch nicht aus, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, denn auch der muss wissen, was die Telekom wie und in welchem Umfang garantieren kann. Weder der Rechtsanwalt noch ich haben einen Einfluss auf das Verhalten der Telekom, also verbleibt die Verantwortung letztlich dort. Und mir müssen die nötigen Informationen bereitgestellt werden, damit ich meine Seitenbesucher darüber informieren kann. Sie von blabla in Kenntnis zu setzen, ist sicher zu wenig. Bisher gibt es nicht mal einen Auftragsdaten-Verarbeitungsvertrag von der Telekom für die Verarbeitung der mails, die die Kunden über das eMail-Center abwickeln. Ab 25.5. ist das m.E. ein Rechtsverstoß. Grüße, Harald

Heute habe ich von Melanie eine Antwort auf eine ähnliche Frage erhalten, in der ein hilfreicher link enthalten war: 

https://homepagecenter.telekom.de/index.php?id=619

Die dort enthaltenen Passagen zu cookies und Analysetools kann man in eine der mit einem Datenschutzerklärungsgenerator (schönes Wort) erstellten Erklärungen übernehmen. Das sollte nicht nur nach Meinung der Telekom-Leute ausreichend sein (hoffentlich....). Grüße, Harald

 

 

Danke Harald57 - Du hast mich verstanden!!!!

Mittlerer Weile habe ich meine Seite zum Datenschutz fertig und ich denke das sie den Anforderungen entspricht.

Dein letzter Link (von Melanie) zu dem Thema hat mir bei den Analysetools konkretere Angaben gezeigt.