Gelöst
Eine Überweisung vom 05.12.2019 Zurückziehen.
vor 6 Jahren
Hallo,
Ich habe am 05.12.2019 eine Mobilfunkt Netz vom mein Kumpel einen Betrag vom 139,63€ bezahlt.
Nun ist es so das der Kumpel mir den beitrag nicht zurückgezahlt hat. Wäre es möglich das Sie mir den Betrag auf mein Konto zurück Überweisen können. eine Überweisungquittung fügen ich ihnen hinzu.
MFG
Eduard Sestov
757
0
23
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
218
0
3
Gelöst
1513
0
3
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.

Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.

vor 6 Jahren
Sie müssen bei ihrer Bank versuchen, die Überweisung rückgängig zu machen.
1
von
vor 6 Jahren
Hallo,
Das habe ich versuch. Aber meine Bank ich muss mich an dem Empfänger wenden.
Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Hi @eduardshestov ,
eine durchgeführte Überweisung ist im Gegensatz zu einer Lastschrift nicht rückrufbar, da trägst du selbst Verantwortung für die Richtigkeit. Ausserdem ist die Telekom keine Bank, die für ein "Darlehen" für deinen "Freund" einsteht. Da musst du das Geld schon dort "eintreiben".
1
von
vor 6 Jahren
Wenn du das selbst getätigt hast gibt’s da fast keine Chance es zurückzuholen.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 6 Jahren
Nun ist es so das der Kumpel mir den beitrag nicht zurückgezahlt hat.
Wer solche Kumpels hat braucht keine Feinde mehr.
Was kann die Telekom dafür?
10
von
vor 6 Jahren
Irrtum ist hier nicht darstellbar, da kein falsches Empfängerkonto im Spiel ist und auch keine Doppelbuchung vorliegt. Auch eine Beziehung zwischen dem Konto des Zahlers und dem Vertrag des Kunden ist nicht notwendig, der Zahler hat auch den Verwendungszweck klar ausgewiesen.
von
vor 6 Jahren
muss man seine Schulden nicht selber bezahlen?
0
von
vor 6 Jahren
Ich denke auch, durch die Angabe des Verwendungszwecks ist hinreichend konkludent, dass die Zahlung im Auftrag des Kunden erfolgt ist.
Klar - vor Gericht und auf hoher See, da ist alles möglich - es kann durchaus sein, dass ein Gericht zu einer anderen Einschätzung kommt. Aber den juristischen Weg schlägt @der_Lutz ja zunächst mal gar nicht vor. Und über Kulanz ist schneller und mehr möglich.
Allerdings ich denke auch eher, dass es vergebliche Liebesmüh ist, da einen Brief zu schreiben und zu schicken.
Mit solch einem Brief kann kaum jemand umgehen, der dürfte eher einfach nur liegen bleiben.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 6 Jahren
puh, das ist ja nicht schön, wenn der eigene Kumpel die Schulden nicht begleicht.
Ich wünsche allen einen schönen 3. Advent.
Viele Grüße
Justina M.
7
von
vor 6 Jahren
Forstars In der Regel sollte es aber vom Kunden selbst kommen 😄 In der Regel sollte es aber vom Kunden selbst kommen 😄 Forstars In der Regel sollte es aber vom Kunden selbst kommen 😄 Nö, warum? Was hättest du denn gemacht, wenn du aus welchen Gründen auch immer gar kein Girokonto bekommst?
In der Regel sollte es aber vom Kunden selbst kommen 😄
Nö, warum?
Was hättest du denn gemacht, wenn du aus welchen Gründen auch immer gar kein Girokonto bekommst?
Jeder hat das Recht auf ein Girokonto
von
vor 6 Jahren
Jeder hat das Recht auf ein Girokonto
Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe.
Ich kenne da so Einige denen ein Girokonto verweigert wurde.
Die bekommen monatlich einen Barscheck per Post zugeschickt.
von
vor 6 Jahren
Recht haben und es einfordern meinst du.
Die Banken wissen sehr genau was sie müssen und werden sich hüten ein Girokonto zu verweigern.
Schick die Einige die du kennst zur nächsten Bank und bleibe dabei.
Du wirst sehen dass es problemlos funktioniert.
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von