Gelöst
Eine Überweisung vom 05.12.2019 Zurückziehen.
vor 6 Jahren
Hallo,
Ich habe am 05.12.2019 eine Mobilfunkt Netz vom mein Kumpel einen Betrag vom 139,63€ bezahlt.
Nun ist es so das der Kumpel mir den beitrag nicht zurückgezahlt hat. Wäre es möglich das Sie mir den Betrag auf mein Konto zurück Überweisen können. eine Überweisungquittung fügen ich ihnen hinzu.
MFG
Eduard Sestov
758
0
23
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
218
0
3
Gelöst
1513
0
3
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.

Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.

vor 6 Jahren
Sie müssen bei ihrer Bank versuchen, die Überweisung rückgängig zu machen.
1
von
vor 6 Jahren
Hallo,
Das habe ich versuch. Aber meine Bank ich muss mich an dem Empfänger wenden.
Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Hi @eduardshestov ,
eine durchgeführte Überweisung ist im Gegensatz zu einer Lastschrift nicht rückrufbar, da trägst du selbst Verantwortung für die Richtigkeit. Ausserdem ist die Telekom keine Bank, die für ein "Darlehen" für deinen "Freund" einsteht. Da musst du das Geld schon dort "eintreiben".
1
von
vor 6 Jahren
Wenn du das selbst getätigt hast gibt’s da fast keine Chance es zurückzuholen.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 6 Jahren
Nun ist es so das der Kumpel mir den beitrag nicht zurückgezahlt hat.
Wer solche Kumpels hat braucht keine Feinde mehr.
Was kann die Telekom dafür?
10
von
vor 6 Jahren
Diese Auslegung möchte ich bezweifeln.
das ist dir frei gestellt
Ich habe lediglich zu bedenken gegeben dass es vielleicht doch nicht so eindeutig ist.
0
von
vor 6 Jahren
Irrtum ist hier nicht darstellbar,
Irrtum ist hier nicht darstellbar,
Habe ich auch nicht geschrieben, ich habe lediglich eine mögliche Analogie zu einer irrtümlichen Überweisung hergestellt.
Der TO hat ja bei der Überweisung angenommen dass er das Geld zurückbekommt.
0
von
vor 6 Jahren
@fdi , @horthai
bei näherer Überlegung könnte sogar der Gang zur Polizei in Frage kommen, die Gemengelage könnte durchaus einem Dreiecksbetrug zuzuweisen sein dann müsste die Telekom das Geld ganz klar zurückerstatten.
Wie auch immer, die rechtliche Bewertung ist hier auf keinen Fall eindeutig und es würden drei Anwälte vier weitere Ansichten ins Spiel bringen.
Darum meinerseits auch nur eine Anhäufung von Konjunktiven.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 6 Jahren
puh, das ist ja nicht schön, wenn der eigene Kumpel die Schulden nicht begleicht.
Ich wünsche allen einen schönen 3. Advent.
Viele Grüße
Justina M.
7
von
vor 6 Jahren
Guten Morgen @eduardshestov, ...denn für uns ist es uninteressant, wer den Betrag letztendlich überweist. Die Rechnung ist bezahlt. So doof es vielleicht klingen mag. Ich wünsche allen einen schönen 3. Advent. Viele Grüße Justina M.
...denn für uns ist es uninteressant, wer den Betrag letztendlich überweist. Die Rechnung ist bezahlt. So doof es vielleicht klingen mag.
Ich wünsche allen einen schönen 3. Advent.
Viele Grüße
Justina M.
In der Regel sollte es aber vom Kunden selbst kommen 😄
0
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von