Endleitung scheint defekt, Kommunikation zwischen Telekom-Abteilungen katastrophal: Greift Sonderkündigungsrecht?

Gelöst

Guten Morgen zusammen,

 

nachdem heute unser dritter Technikertermin ins Wasser fällt und ich keine Lust mehr habe, den Fall dutzende Male am Telefon zu erklären, versuche ich es mal mit diesem Beitrag.

 

Wir haben einen Umzug beauftragt, der Bereitstellungstermin für die gebuchten Leistungen war der 08.08.18. Die Technikerin, die vor Ort war, stellte fest, dass das Kabel zwischen Hausanschluss und Telefondose in der Wohnung kein Signal weiterleitet und wohl irgendwo gebrochen (also defekt) sein müsse. Sie legte uns ein provisorisches Kabel (Internet funktioniert, aber die Nachbarn sind eher unerfreut, da das Kabel schräg über deren Wohnzimmerfenster führt) und empfahl uns, über den Vermieter einen Elektriker zu beauftragen, der ein Telefonkabel neu verlegen soll.

 

Ich habe dann nochmal beim Telekomservice angerufen, weil ich im Kopf hatte, dass für solche Fälle EIGENTLICH die Telekom selbst zuständig sein sollte. Beim Service bestätigte mir dies eine Mitarbeiterin und sagte auch, die Technikerin hätte da Unrecht, da ausschließlich ein Telekomtechniker dieses Kabel erneuern dürfte. Sie gab mir einen neuen Technikertermin für den 18.08.18. 

 

Allerdings wurde meine Beschreibung augenscheinlich nirgendwo ersichtlich hinterlegt. Da durch das provisorische Kabel unser Router ja einwandfrei funktioniert, wird die im System hinterlegte "Störung" als behoben angesehen. Am 18.08.18 verpasste ich leider den Anruf des Technikers (jaja, selbst Schuld.. ), woraufhin ich eine SMS erhielt, dass der Termin erfolgreich war, weil ja keine Störung mehr vorlag.

 

Nachdem ich dann am Telefon noch mehrere Male meine Situation erklärte, wurde ein dritter Termin für heute vereinbart.

Vor einer halben Stunde rief mich der Techniker an: "Sie haben eine Störung gemeldet?" Ich erklärte zum gefühlt hundertsten Mal, welches Problem bei uns vorliegt. Der sehr freundliche Techniker sagte mir, dass er keinerlei Info dazu hätte und auch kein Kabel für eine neue Endleitung zur Hand hätte. Entsprechend könne er nicht weiterhelfen. Er sicherte mir lediglich zu, noch einmal selbst bei der Disposition anzurufen. Seitdem habe ich keine weitere Info mehr erhalten, lediglich eine erneute SMS: "Wir haben die Störungsbearbeitung am Anschluss abgeschlossen."

 

Mittlerweile bin ich ehrlich gesagt ziemlich frustriert und verärgert. Alle anderen Hausbewohner sind mit Unitymedia sehr zufrieden, dort scheint es problemlos zu funktionieren. Ich möchte gerne von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen - gibt es da Erfahrungswerte, ob ich in meiner Situation damit Erfolg haben könnte?

 

Vielen Dank und einen schönen Samstag!

 

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Der Anschluss funktioniert doch .. also gibt es keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Die Endleitung ist, sofern es kein Glasfaser ist, Eigentum des Eigentümers des Gebäudes (Verbindung beweglicher mit unbeweglichen Sachen).

Also dem Eigentümer informieren, damit der über einen Elektriker eine neue Endleitung ziehen wird. Danach meldest dich bei der Telekom und bittet um einen Techniker, der deine neue Endleitung anschließt.

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Lösung
Der Anschluss funktioniert doch .. also gibt es keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Die Endleitung ist, sofern es kein Glasfaser ist, Eigentum des Eigentümers des Gebäudes (Verbindung beweglicher mit unbeweglichen Sachen).

Also dem Eigentümer informieren, damit der über einen Elektriker eine neue Endleitung ziehen wird. Danach meldest dich bei der Telekom und bittet um einen Techniker, der deine neue Endleitung anschließt.

@rksEs ist in der Tat so, dass Telekom-Techniker nur die bewährte Aufputztechnik verlegen dürfen, auch wenn es vielleicht nicht ästhetisch wirkt.

Für alles weitere bist Du bzw. Deine Hausverwaltung zuständig. In manchen Mietverträgen ist der Telefonhauptanschluss sogar formell zum Bestandteil der Mietsache gemacht.

 

Noch was zum Thema Kommunikation: In den Ticketbeschreibungen sind nur kurze Hinweise vorgesehen, auf keinen Fall hätten Erläuterungen zu Deiner Hausverkabelung Platz. Du kannst aber Glück haben, wenn Du Deine Störung online einreichst, dann kannst Du ziemlich viel Text selber schreiben. Ob der  Inhalt allerdings für alle Callcenter-Agenten zugänglich ist !?

Und Nein. Definitiv kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Überlegung, wg. Service / Hotline zu Unitymedia zu wechseln? Good Luck.

 

Vielen Dank für eure schnellen und gut verständlichen Antworten. Ich werde es also nun über den Vermieter versuchen, das erscheint mir auch als die einzig sinnvolle Lösung, auch wenn die Beraterin am Servicetelefon anderer Meinung war.

 

Zum Thema Aufputz: So ist es bisher auch geregelt, das wäre also nicht das Problem.

 

Zu Unitymedia: Natürlich ist mir auch bewusst, dass der Service tendenziell sehr viel schlechter ist, nicht ohne Grund sind wir seit vielen Jahren bei der Telekom und wollen dies auch eigentlich bleiben. Dennoch: Wenn so schlecht innerhalb der verschiedenen Departments kommuniziert wird, bleibt leider der Kunde auf der Strecke, da nehmen sie sich nicht mehr viel. Und dann könnte man wenigstens bereits funktionierende Leitungen verwenden...

 

Generell: Das System scheint hier völlig im Eimer zu sein, das ist natürlich nicht die Verantwortung bzw das Versagen einzelner Mitarbeitender.

 

 


@wolliballa  schrieb:

@rksEs ist in der Tat so, dass Telekom-Techniker nur die bewährte Aufputztechnik verlegen dürfen, auch wenn es vielleicht nicht ästhetisch wirkt.

 

 


frei fliegend über das Fenster ist aber keine Aufputztechnik.

Im wesentlichen kommt es wohl drauf an, wer dieses Kabel beim Neubau verlegt hat.

Die Telekom ist in der Regel bis zur ersten TAE verantwortlich: Wenn es aber keine Leerrohr gibt, dann wird das Ersatzkabel in der Tat Aufputz verlegt. Der Elektriker darf das Kabel natürlich Unterputz oder im Rohr verlegen und ein Telekom Techniker schliesst es dann an.

Das ist wahrscheinlich das Zielführende

 

 

Telekom hilft Team
Hallo @rks,

ich kann mich der Antwort von @CyberSW anschließen. Der beste weg ist, wie Sie es auch schon geschrieben haben, dass Sie Ihren Vermieter über die Sache informieren.

Viele Grüße
Svenja Ba.
Das ist nicht richtig und zu pauschal.
Die Endleitung gehört erstmal der Telekom und ist Aufgabe der Telekom. Immerhin ist sie bis zur 1. TAE zuständig.

Erst wenn ein privates Kabel damals Verlegt wurde, ist es nicht mehr Aufgabe der Telekom.

@Kugic  schrieb:
Erst wenn ein privates Kabel damals Verlegt wurde, ist es nicht mehr Aufgabe der Telekom.

Ist halt die Frage, ob nach zig Jahren noch zu klären ist, ob das Kabel damals von der Telekom (bzw. Bundespost) gelegt wurde oder von einem Elektriker. Ich sag mal so: Liegt dort ein J-YY Kabel (mit Ringmarkierungen), ist die Wahrscheinichkeit groß, dass es die Telekom war. Bei einem J-Y Kabel (in der 2x2 Variante mit den Adern rot, schwarz, weiß, gelb) war es ein Elektriker.

 

Es ist schonmal positiv, dass die Technikerin wenigstens provisorisch eine Leitung gelegt hat, damit der Anschluss in Betrieb genommen werden konnte - gibt auch Techniker, die eine Schaltung in so Fällen fehlschlagen lassen. Denke mal, die einfachste Variante wäre, wenn die Vermieterin einen Elektriker kommen lässt, der ein neues Kabel legt. Ich würde diesen jedoch bitten, bündelverseiltes J-YY Kabel zu nehmen.

@Kugic
Die Leitung gehört NICHT der Telekom.
Sobald du etwas was weniger Wert hat, fest mit etwas verbindest was mehr Wert hat, geht das Eigentum an der Sache mit weniger Wert an den Eigentümer der Sache mit mehr Wert über.

Kurz: Die Kabel die irgendwann mal fest in der Mauer des Gebäudes verlegt wurde, gehört dem Eigentümer des Gebäudes. Sonst könnte ja der bisherige Eigentümer des Kabels kommen und meinen, er reist nach Jahren einfach mal seine Kabel komplett aus dem Haus raus.

Richtig ist, dass die Telekom - über das Telekommunikationsnetz des Eigentümers (APL bis 1. TAE) - Ihre Kunden versorgt und auch kleine Defekte mit ausbügelt oder gar - mit Zustimmung des Eigentümers - SEIN Telekommunikationsnetz erweitert um Kunden in dem Haus erschließen zu können, die bisher nicht erschlossen waren.

Das TK Netz vom Hauseigentümer gehört dadurch weiterhin nicht der Telekom.
Lediglich bei Glasfaser gibt es eine vertragliche Reglung zwischen Telekom und Eigentümer welche besagt, dass die von der Telekom gelegte Glasfaser Endleitung Eigentum der Telekom bleibt.

@rks  schrieb:
Wir haben einen Umzug beauftragt, der Bereitstellungstermin für die gebuchten Leistungen war der 08.08.18. Die Technikerin, die vor Ort war, stellte fest, dass das Kabel zwischen Hausanschluss und Telefondose in der Wohnung kein Signal weiterleitet und wohl irgendwo gebrochen (also defekt) sein müsse. Sie legte uns ein provisorisches Kabel (Internet funktioniert, aber die Nachbarn sind eher unerfreut, da das Kabel schräg über deren Wohnzimmerfenster führt) und empfahl uns, über den Vermieter einen Elektriker zu beauftragen, der ein Telefonkabel neu verlegen soll.

Ich finde, die Telekomtechnikerin hat da super serviceorientiert und kundenfreundlich reagiert, indem sie da ein Provisorium verlegt hat, sodass Ihr den Anschluss nutzen könnt. Obwohl das garantiert nicht im Serviceumfang drin ist, den sie bringen muss.

 

Eine ganz andere Frage ist natürlich auch, weshalb das bisherige Kabel nicht mehr funktioniert. Vielleicht hat ein Handwerker das bei Renovierungsarbeiten beschädigt. Da bist Du aber als Mieter zunächst mal außen vor, nur Betroffener und wochenlang ohne Anschluss. Wenn es kein Provisorium wie in Deinem Fall gibt.