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Keine Abteilung der TELEKOM fühlt sich zuständig - DAS LETZTE

Es ist ein Trauerspiel! In unserem Gebäude liegen 2 Telekom Anschlüsse für eine Gewerbeeinheit.

Nun sind 3 weitere Wohneinheiten in dem Gebäude enstanden und von einer Einheit wurde ein Telefonanschluss beantragt.

Der Techniker kam, sagte es gibt keine weiteren Anschlüsse. Es muss ein APL gesetzt werden. Hat einen Anschluss aus der Gewerbeeinheit abgeklemmt und den Anschluss der 1 Wohneinheit aufgelegt und uns mitgeteilt wir sollten über die Bauherrenhotline einen APL beantragen.

Die teilten mir dann aber mit das es bereits einen APL für das Gebäude gibt der lediglich erweitert werden muss. Diese Erweiterung kann allerdings nur ein Techniker veranlassen. Der Techniker kann allerdings nur über die Störungsstelle abgerufen werden. Die Störungsstelle weisst jede Zuständigkeit von sich und meint das ist keine Stärung darum muss sich die Bauherrenhotline kümmern. Nach 8 Stunden telfonieren und einem Besuch im T-Punkt wurde mir Bestätigt das ALLE ABTEILUNGEN der Telekom sich NICHT ZUSTÄNDIG fühlen. Somit zahlen wir aktuell für 3 Anschlüsse obwohl es nur 2 gibt. Keiner kann die APL Erweiterung veranlassen!

 

DAS IST DAS ALLERLETZTE!

 

Sämtliche Abteilungen der TELEKOM wissen über diese Sache bescheid und mir bleibt nur die Angelegenheit an einen Anwalt zu übergeben.

 

DANKE TELEKOM

Jetzt kommen wir der Sache näher. Die Parteien müssen wenn sie denn ihren Grundversorgungsanspruch geltend machen wollen bei der Telekom einen Vertrag abschließen. Eine Fremdfirma wird da nicht die Kosten für tragen wollen und hat deswegen abgelehnt. 

...weil die TELEKOM eine vorhandene aber defekte APL Zuleitung nicht reparieren möchte? Es wurde ja schließlich mal vom Eigentümer für diesen APL bezahlt.


@cityrsb schrieb:

...weil die TELEKOM eine vorhandene aber defekte APL Zuleitung nicht reparieren möchte?


siehe meinen ersten Beitrag im Thread

 

Der Eigentümer hat nicht für beliebige Anzahl Doppeladern bezahlt. Es ist völlig normal, dass nicht alle DA eines Hausanschlusses auch am Verzweigerkabel aufliegen. Schon dies würde die Telekom in aller Regel für eine Fremdanbieter nicht ändern, es sei denn er zahlt dafür.

 

Solange die Telekom ihre Verträge und Verpflichtungen am Objekt erfüllen kann, gibt es für sie ja auch keinen Grund.

Vielleicht bewegt sich hier ja was, ich würde es aber eher nicht erwarten.

 


@cityrsb schrieb:

...weil die TELEKOM eine vorhandene aber defekte APL Zuleitung nicht reparieren möchte? Es wurde ja schließlich mal vom Eigentümer für diesen APL bezahlt.


Die Telekom macht das wofür sie bezahlt wird. Wenn keiner zahlt macht sie auch nix. Ich nehme nicht an, dass Du kostenlos arbeitest? 

Also die Lösung ist einfach: Anschluss bei der Telekom beauftragen und damit Zuleitung legen lassen.

Auch eine Reparatur oder Erweiterung will bezahlt werden.  

 

Übrigens ist ist wohl nicht so, dass sich niemand zuständig fühlt, sondern die Parteien oder der Anbieter sind einfach nicht bereit für eine Montageleistung zu zahlen. 

 

"Die TELEKOM macht das wofür sie bezahlt wird?

 

Was für eine qualifizierte Aussage!

 

Ich habe bereits für einen APL gezahlt.

 

Wenn nun Adern dieser Zuleitung als defekt im Bestand der Zuleitung geführt werden und somit für eine weitere Leitung nicht mehr zur Verfügung stehen, ist bas eine STÖRUNG!

 

Es erschließt sich mir nicht warum ich nochmals für eine Zuleitung zahlen soll.

 

Davon abgesehen habe ich der TELEKOM bereits mehrmals mitgeteilt "Störungsstelle / Netztechnik / Bauherrenhotline" das ich auch bereit wäre nochmal zu zahlen wenn dadurch Bewegung in die Sache kommt, aber solange eine Abteilung das Problem zu einer anderen Abteilung schiebt, gibt es keinen Ansprechpartner und bis dato niemanden der sich ernsthaft um das Problem kümmert.

 

MfG

 

 

wende Dich doch mal mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur, mit dem Hinweis, dass Dir der Anschluss verweigert wird, wenn Du wirklich keinen Telefonanschluss bekommst.

 

gruss

ww

Telekom hilft Team
Hallo @cityrsb,

ich kann mich unseren User @buenni und @Stefan mit den Aussagen von unseren Kollegen der Netztechnik anschließen. Für eine Erweiterung müssen zwingend Produktaufträge vorliegen. Diese liegen aber zurzeit nicht vor. Wenn ein Produkt bei der Deutschen Telekom bestellt wird, so geht dieser Auftrag automatisch in einen Bedarf und eine Erweiterung wird angestoßen.

Für Mitbewerber erweitern wir keinen APL. Das ist ein Beschluss, welchen wir nicht umgehen können.

Liebe Grüße
Behiye G.

Warum wird hier ständig von einer APL Erweiterung gesprochen?

 

Der APL ist vorhanden, genügend Zuleitungen sind "eigentlich" auch da. Allerdings sind einige Adern defekt. Somit muss nichts erweitert werden, sondern die vorhandene Zuleitung muss repariert werden.

 

Da ist es einfach sich den Aussagen eines "Users" anzuschließen um die Sache vom Tisch zu bekommen.

 

Ich gebe es auf! Sie haben auch beim letzten mal nicht geschafft das Problem zu lösen (siehe Anfang dieses Thema) - da war es für Sie einfacher eine Leitung zu kündigen (TELEKOM ANSCHLUSS) als den APL wie Sie es nennen  "erweitern" zu lassen.

 

MfG

Telekom hilft Team
@cityrsb: Auch wenn die Bearbeitung des Anliegens damals lange gedauert hat, waren unsere Kollegen von der Technik dran, um das Problem zu beheben. Sie haben mich wärhend der Bearbeitungszeit darum gebeten, den Anschluss zu kündigen.


cityrsb schrieb: Was heisst denn "wenn sie möchten?" Ich habe heute wieder 2 Stunden meiner Freizeit damit veschwendet der Telekom die Möglichkeit zu geben einen Fehler zu beheben! Sie müssen doch auch sehen das Sie es nicht in den Griff bekommen. Von Terminvereinabrung kann auch keine Rede sein! Ich teilte Ihrer Disposition mit das ich am Samstag normalerweise NICHT im Büro bin und trotzdem gab es keine Alternative!

Entlassen Sie mich einfach aus diesem Vertrag der ja eh nur noch bis Oktober läuft! Die Schadenersatzforderungen würden weitaus höher ausfallen als eine sofortige Aufhebung - rückwirkend zum 01.02.2017.



Daraufhin hatte ich mit meinem Vorgesetzten Rücksprache gehalten, ob in Ihrem Fall aus Kulanz gekündigt werden kann. Das konnte ich für Sie klären, da Sie nicht mehr auf die Bearbeitung der Entstörung warten wollten. Was ich auch nachvollziehen kann! Das ist der Grund, weshalb der Anschluss gekündigt wurde! Auch wenn die Bearbeitung des Störungstickets lange gedauert hat, hätten unsere Kollegen von der Technik sicherlich eine Lösung für Ihren Fall gefunden.

Liebe Grüße
Behiye G.

@cityrsb schrieb:

Warum wird hier ständig von einer APL Erweiterung gesprochen?

 

Der APL ist vorhanden, genügend Zuleitungen sind "eigentlich" auch da. Allerdings sind einige Adern defekt. Somit muss nichts erweitert werden, sondern die vorhandene Zuleitung muss repariert werden.

 

Da ist es einfach sich den Aussagen eines "Users" anzuschließen um die Sache vom Tisch zu bekommen.

 

Ich gebe es auf! Sie haben auch beim letzten mal nicht geschafft das Problem zu lösen (siehe Anfang dieses Thema) - da war es für Sie einfacher eine Leitung zu kündigen (TELEKOM ANSCHLUSS) als den APL wie Sie es nennen  "erweitern" zu lassen.

 

MfG


Also langsam wird es unverschämt.

Der APL versorgt aktuell eine Anzahl von Anschlüssen. Du hast keinen Anspruch auf eine Anzahl freier Leitungen.

Wenn ein APL 2 oder 3 Leitungen hat, dann ist das nur dem Umstand geschuldet, damit nicht bei jedem Auftrag oder Defekt die Straße aufgerissen werden muss.

 

Wenn nicht genug funktionsfähige Leitungen vorhanden sind, muss eine Erweiterung mit funktionsfähigen Leitungen erfolgen.

das kannst du gerne auch Reparatur nennen, Das ändert aber nix an der Tatsache, dass das nur mit Auftrag geht.

So schwer ist es doch nicht zu verstehen.