Willkommen in der Business Community

Die Telekom Community für Geschäftskunden

Aktueller Hinweis

Probleme Portierung Anlagenanschluss

Hallo Telekom-Community-Team, wir haben am 09.01.2018 die Kündigung unseres ISDN-Anlagenanschlusses zum 07.05.2018 erhalten. Eine Umstellung auf IP der Telekom kommt für uns nicht in Frage, da die Bandbreite am VDSL-Anschluss für uns nicht ausreicht und auch im Zuge der Umstellung nicht erhöht werden kann. Wir haben nun einen anderen Internetanbieter und möchten die Telefonie ebenfalls über einen neuen Anbieter abbilden. Hierzu haben wir einen Portierungsantrag gestellt. Dieser wurde nun von der Telekom zum 08.11.2018 bestätigt. Das Problem ist nur, dass der Vertrag schon zum 07.05.2018 gekündigt wurde. Wir haben bereits mit der Hotline gesprochen, zuletzt vorhin mit einem Mitarbeiter, der uns mitteilte, dass er selbst nichts machen könne. Entsprechende Businesshotlines wären abgeschalten und für die Portierung der Anlagenanschlüsse gebe es keine Ansprechpartner. Es würde im Moment alles drunter und drüber gehen. Mal abgesehen von so viel Ehrlichkeit oder auch Resignation interessiert mich als Kunde mehr, dass ich für meine Kunden auch nach dem 07.05.2018 erreichbar bin. Wie können wir nun klären, dass unserem neuen Anbieter nun zeitnah der korrekte Portierungstermin zum 08.05.2018 bestätigt wird?

Ich frage mich, was das für Anbieter sind, die ihre künftigen Kunden ihre Arbeit erledigen lassen.

 

Verstehe die Aussage nicht. Die Vertragsbeziehung zur Telekom haben wir und nicht der neue Anbieter. Dieser ist gar nicht befugt, fremde Rechtsgeschäfte zu besorgen.

 

@alexander.janoske

Die Portierung beauftragt man doch beim neuen Anbieter - und diesbezüglich kümmert der sich um die Rechtsgeschäfte. Oder wie hast Du die Portierung beauftragt?

 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rufnum...

 

Portierung habe ich beim neuen Anbieter beauftragt. Soweit ist das schon in Ordnung. Die Telekom gibt aber die Rufnummer erst zum 08.11.2018 frei, obwohl der Vertrag zum 07.05.2018 gekündigt ist.

Wenn Du den Portierungsauftrag zusammen mit einer Kopie der telekomseitigen Kündigung auf Mai 2018 dem neuen Anbieter gegeben hast - dann weiß ich wirklich nicht weshalb Du Dich da reinstressen musst.

 

Das mit einer Portierung ist doch täglich Brot für einen Anbieter, das muss der doch hinbekommen.

Aber für Dich ist das etwas, das Du nur einmal oder nur wenige Male im Leben machst.

 

 

Ganz anderer Aspekt:

Wenn der Internetzugang geschäftlich wichtig ist, dann würde ich vermutlich mit zwei Anbietern fahren. Der eine kann/muss aber nicht die Telekom sein.

 

Telekom hilft Team
Hallo @kit32,

vielen Dank für Deinen Beitrag hier bei uns.

Damit ich schnell weiterhelfen kann, füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil http://bit.ly/Kundeninfos im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.

Liebe Grüße aus Kiel
Sandra Ha.

@Sandra Ha.erledigt

Telekom hilft Team
Hallo @kit32,

vielen lieben Dank für das nette Gespräch gerade!

Bitte so vorgehen wir wir das eben von den Kollegen erfahren haben bei uns im Hause.

Kündigungsschreiben von uns, dem neuen Anbieter geben, mit der Umstellung auf IP, damit es zu einem Rückruf kommt, und man somit auch seinen Anschluss gewechselt bekommt, in diesem Falle zum Monat Mai, damit Sie ihre Rufnummern behalten!

Ansonsten wie besprochen kommen Sie auf mich zu, ich bin für Hilfe gerne wieder da! Zwinkernd

Liebe Grüße aus Kiel
Sandra Ha.

@Sandra Ha.

Das entspricht ja dem, was ich zuvor geschrieben hatte.

Eigentlich sollte man erwarten können, dass der neue Anbieter bei Problemen dem Neukunden sagt, wie das gemacht gehört und was da ggf. noch fehlt.

Und nicht, dass der alte Anbieter den Kunden über die Schwelle zum neuen Anbieter rübertragen muss.

 

Aber vielleicht ist das auch nur als einzelne Fehlleistung eines Mitarbeiters zu verbuchen, was überall mal vorkommt.

 

Hallo @muc80337_2,

wir wollen hoffen, dass es ein bedauerlicher Einzelfall ist! Zwinkernd

Und ansonsten helfe ich natürlich sehr gerne weiter.

Liebe Grüße
Sandra Ha.