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Für einen Umzug zu meinem Freund, habe ich ein Sonderkündigungsrecht angefordert. Der Vertag endet 2024, Umzug ist 03.23. Es geht kein Weg rein, aus dem Vertag vorzeitig raus zu kommen. Eine ungeheuerliche und unverschämte Art der Antwort und Umgagangsweise der Telekom mit seine Kunden. In der Wohnung befindet sich bereits ein Internetanschluss eines anderen Anbieters, der auch Ende 2024 endet! Da mein Freund auch nicht aus dem Vertrag kommt, muss ich bis mitte 24 weiter zahlen ohne den Anschluss nutzen zu können.
Aus diesem Grunde, möchte ich eine Beschwerde an den Vorstand richten! Das gehört eigentlich ins TV für die Allgemeinheit, da die Telekom immer noch veraltete Denkweisen hat, leider!
Wie bekomme ich Kontakt zum Vorstand um eine Beschwerde an diesen zu richten?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Gelöschter Nutzer,
wie hier schon zahlreich geschrieben wurde, kannst du einen Umzug gem. TKGbuchen und wenn wir dies nicht 1:1 umsetzen können, hast du recht auf eine Sonderkündigung. Nur dann. Lass mich gerne wissen, ob du daran Interesse hast. Gerne unterstütze ich dich dabei.
Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare und Lösungsvorschläge. ![]()
Liebe Grüße
Belana
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Weitere Komentare zeigen, dass es Masche der Telekom ist das Sonderündigungsrecht zu verweigern!
Das ist keine Masche der Telekom.
Die Bundesnetzagentu schreib dazu rech unmissverständlich"
"
Wenn Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarten Telekommunikationsleistungen nach Ihrem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann, haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Wenn Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz einen neuen Anbieter suchen möchten, berücksichtigen Sie bitte, dass Sie den Vertrag für den bisherigen Wohnsitz bis zum Vertragsende weiterbezahlen müssen. Das gilt dann, wenn Ihr bisheriger Anbieter seine Leistungen auch am neuen Wohnsitz anbieten kann.
Kann Ihr bisheriger Anbieter den Vertrag auch am neuen Wohnsitz erfüllen, so darf er weder die vereinbarte Vertragslaufzeit noch sonstige Vertragsinhalte ändern.- Dafür müssen Sie Ihren Anbieter über Ihren Umzug so früh wie möglich in Kenntnis setzen und einen Umzugsauftrag erteilen. Der Umzug muss an dem mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbarten Tag erfolgen.
Der Anbieter kann für den Umzug ein angemessenes Entgelt verlangen. Dieses darf nicht höher sein als das Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses."
Also gibt es nur einen Weg.
Umzug des Anschluss beauftragen.
So und nun ganz unabhängig davon...
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Das gehört eigentlich ins TV für die Allgemeinheit
Glaubst du es interessiert irgendjemanden in Deutschland, dass du keine Sonderbehandlung bekommst?
03.02.2023 14:56 Zuletzt bearbeitet: 03.02.2023 14:57 durch den Autor
@Gelöschter Nutzer
wir sind alle Kunden und wissen, wie es abläuft.
@Belana M. hat dir das auch vor 3 Stunden geschrieben:
@Belana M. schrieb:
Hallo @Gelöschter Nutzer,
wie hier schon zahlreich geschrieben wurde, kannst du einen Umzug gem. TKGbuchen und wenn wir dies nicht 1:1 umsetzen können, hast du recht auf eine Sonderkündigung. Nur dann. Lass mich gerne wissen, ob du daran Interesse hast. Gerne unterstütze ich dich dabei.
Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare und Lösungsvorschläge.
Liebe Grüße
Belana
03.02.2023 14:58
Also doch keine fachlich kompetenten Menschen, es wird vermutet es sei richtig...
03.02.2023 14:58
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Die Antwort habe ich schon, ich muss weiter zahlen weil ein zweiter Anschlus möglich wäre! Und genau das werde ich nicht tun!
dann zahlst du weiter.
Im Nachteil für den Nachmieter !!!
03.02.2023 15:00
Ich zahle doch so und so weiter, also welch sinnloser Umzugsantrag!
03.02.2023 15:02
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Ich zahle doch so und so weiter, also welch sinnloser Umzugsantrag!
Weil das der Weg zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages hätte sein können.
03.02.2023 15:03
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Ich zahle doch so und so weiter, also welch sinnloser Umzugsantrag!
dann bleibt die Leitung für den Nachmieter über 5 MOnate, statt 1 MOnat blockiert.
DARUM GEHT ES !!!
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Also doch keine fachlich kompetenten Menschen, es wird vermutet es sei richtig...
Warum?
Eine offizielle Telekom-Mitarbeiterin hat sich doch mit dem gleichen Ergebnis zu Wort gemeldet:
@Belana M. hat dir das auch vor 3 Stunden geschrieben:
@Belana M. schrieb:
Hallo @Biankareichelt64,
wie hier schon zahlreich geschrieben wurde, kannst du einen Umzug gem. TKGbuchen und wenn wir dies nicht 1:1 umsetzen können, hast du recht auf eine Sonderkündigung. Nur dann. Lass mich gerne wissen, ob du daran Interesse hast. Gerne unterstütze ich dich dabei.
Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare und Lösungsvorschläge.
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Liebe Grüße
Belana
03.02.2023 15:04
Der TE hat sich gelöscht
03.02.2023 15:13
@Marcel2605 schrieb:
Das geht (leider) nur bei der tel. Hotline oder im Telekomshop.
Nein, das geht über alle Kontaktwege der Telekom, nur im Self Service ist ein Umzug nach TKG nicht möglich.
Bitte mal dein Makro anpassen.
03.02.2023 16:10
@Marcel2605 schrieb:
Der TE hat sich gelöscht
das war aber auch zeit, diese Lernresistenz war ja wirklich unerträglich.
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