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Aktueller Hinweis

Telekom-Anschluss kündigen aufgrund Abriss des Gebäudes

Gelöst

Guten Abend,

 

ich habe folgendes Problem:

 

Ich bin jetzt seit Januar 2010 Geschäftskunde bei der Telekom. Das Gebäude in dem sich mein Büro befindet wird demnächst abgerissen. Ich habe daher um Rückbau bzw. Kappung der ISDN- und DSL-Leitung gebeten. Selbstverständlich auch um Beendigung des Vertrages. Als Antwort habe ich erhalten, dass ich doch bitte einfach das Kabel abtrennen und in den Boden legen soll. Als ich der Dame am Telefon sagte, dass sie mir das bitte kurz formlos per Mail zukommen lassen möchte, sagte sie: "Das reicht doch, wenn ich Ihnen das jetzt hier am Telefon sage!"

Da ich aber die Befürchtung habe, dass mich die Telekom später eventuell zur Kasse bittet, weil ich die Leitungen der Telekom beschädigt habe, bat ich die Dame erneut, mir das doch bitte kurz schriftlich zu bestätigen. Sie sagte, sie schickt mir eine Mail. Getan hat sie es natürlich nicht. 

 

Mein zweites Problem ist die Beendigung des Vertrages. Die Dame sagte, ich müsse die Grundgebühr bis Januar 2017 weiterzahlen. Aber warum? Selbst wenn ich wollte, kann ich den Anschluss doch gar nicht mehr nutzen.  Es muss in diesem Fall doch auch ein Sonderkündigungsrecht geben, oder?! 

 

Viele Grüße

 

Thomas

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team

Hallo zusammen,

 

vorab vielen Dank für Eure Beiträge.

 

@Emma1977 gut, dass Sie auf Ihr Bauchgefühl gehört und sich mit Ihrem Anliegen an unsere Community gewendet haben.

 

Dass das Gebäude abgerissen wird, indem Sie Ihr Büro haben, ist nicht schön. Ich kann es nachvollziehen, dass Ihnen diese Situation zusätzlich Arbeit bereitet. Beim Abriss eines Gebäudes muss der Besitzer uns über die Bauherrenberatung davon in Kenntnis setzen, damit wir die entsprechenden Rückbauarbeiten vornehmen können.

 

Ein Sonderkündigungsrecht besteht trotz dieser Besonderheit nicht. Es besteht jedoch die Option, den Anschluss umziehen zu lassen. In diesem Fall prüfen wir, ob an Ihrer Privatadresse eine weitere Leitung schaltbar ist. @prophaganda ist bereits auf Ihre Punkte: Anschluss Kabel Deutschland, Sonderkündigungsrecht und Umzugsauftrag nach TKG eingegangen. Vielen Dank hierfür.

 

Damit ich weiterhelfen kann, füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Direktlink http://bit.ly/Kundeninfos gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil. Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.

 

Viele Grüße
Regina K.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Sonderkündingungsrecht gibt es nur wenn du umziehst und eer Anschluss am neuen Standort nicht Verfügbar ist.

Hallo,

 

ich glaube es gibt so eine Art Kulanzregelung für den Fall dass Sie ihre Selbständigkeit auflösen. Da muss man aber auch noch etwas zahlen damit der Vertrag ausgelöst wird. 

 

Viele Grüße

Bei GK-Anschlüssen gilt bei Geschäftsaufgabe Sonderkündigung gegen Ablöse...

Was die Geschäftsaufgabe verursacht, ist nicht relavant...

Marita S. hat hier die Fälle mal aufgelistet:

https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/50Mbit-mittlerweile-unertraeglich-langsam/m-p/...

Das Sonderkündigungsrecht aufgrund von Umzug kenne ich. Ich werde meine Bürotätigkeit wahrscheinlich erstmal von zu Hause erledigen, allerdings nutze ich dort Internet übers Kabelfernsehen, weil die Telekom damals keine freien Ports zur Verfügung hatte. Nun weiß ich nicht, wie da der aktuelle Stand ist. Aber selbst, wenn die Telekom mittlerweile dort in der Lage ist DSL anzubieten, kann ich ja schlecht 2 DSL-Leitungen gleichzeitig nutzen. Und mit meinem Kabelanbieter habe ich ja auch einen Vertrag. 

Ich gebe mein Geschäft nicht auf. Ich bin auch weiterhin als selbstständiger Handwerker tätig. Es wird lediglich das Gebäude abgerissen, in dem sich mein Büro befindet. 


@Emma1977 schrieb:

 Und mit meinem Kabelanbieter habe ich ja auch einen Vertrag. 


Mit wem Du noch Verträge hast, ist unwichtig... es geht ja ausschließlich um Deinen Vertrag mit der Telekom

 


@Emma1977 schrieb:

Das Sonderkündigungsrecht aufgrund von Umzug kenne ich. Ich werde meine Bürotätigkeit wahrscheinlich erstmal von zu Hause erledigen,


Was hindert Dich an einen Umzugsauftrag nach TKG?

Mit viel Glück für Dich kann der nicht durchgeführt werden und dann besteht das Sonderkündigungsrecht von 3Monaten zum Monatsende

 


@Emma1977 schrieb:

kann ich ja schlecht 2 DSL-Leitungen gleichzeitig nutzen.


Warum nicht?... Redundanz ist ein ganz wichtiges Thema, vor Allem wenn es um's Geschäft geht... Auch ich habe eine FallBack-Leitung

@Emma1977,

als Bestätigung lass dir doch erstmal den angeblichen Vertrag mit Telekom zuschicken. Das hast du dazumal sicher schriftlich gemacht? Ich behaupte: Es gibt keinen gültigen Vertrag. Sollte es einen geben, haben keinesfalls beide Vertragsparteien unterzeichnet, was jedoch notwendig wäre/ist. Gibt es Sprachaufzeichnungen über telefonisch abgeschlossene Verträge? Falls ja, lass dir das Soundfile dazu schicken.

Einen Umzug zu beantragen ist m.E. auch Käse. Da TAE-Dose und APL sicher mit weggebaggert werden, fällt der Firmen-Briefkasten sicher auch mit?! Zwinkernd

Ergo: Anschluss entfällt ohne eigene Schuld. 

SEPA kündigen.

 

 

@ellbogen

Also manchmal machst Du Deinem Nick-Namen eine Ehre Zwinkernd

TE hat einen GK-Anschluss und Du fragst nach einem "angeblichen" Vertrag?

Wenn denn der Anschluss vorhanden und genutzt wird, wieso "angeblich"?

 

Die Aufzeichungen werden im Übrigen aus Datenschutzgründen nicht gelagert, sondern nach einer gewissen Frist gelöscht...

Die Telekom ist nicht das NSA Zwinkernd

 

Im Zweifelsfall wäre unter diesen Umständen maximal eine Auflösung aus Kulanz möglich - ein Rechtsanspruch besteht nicht!

Auch wenn ein Haus abbrennt, sind die Fälle ähnlich gelagert:

Dann wurden die Verträge (ohne Rechtsanspruch) aus Kulanz vorzeitig aufgehoben...

 

Und SEPA kündigen - wäre hier auch nicht wirklich der vorteilhafte Vorschlag, da es dann zhu Rücklastschriften kommt, bevor das Problem überhaupt gelöst wurde und somit zusätzliche Prpzessabläufe verursacht...

 

Ich hole aber gerne mal die Teamis dazu ins Boot, um sich mit der Sachlage vertraut zu machen, und dann unter Umständen einen Lösungsweg finden....


@prophaganda schrieb:

 

 

Ich hole aber gerne mal die Teamis dazu ins Boot, um sich mit der Sachlage vertraut zu machen, und dann unter Umständen einen Lösungsweg finden....


Das ist eine gute Idee, Danke!

 


@prophaganda schrieb:

.......Du fragst nach einem "angeblichen" Vertrag?

Wenn denn der Anschluss vorhanden und genutzt wird, wieso "angeblich"?

 


"geduldet" nennt sich das in diesem Fall.

 

 

Jedoch muss ich widersprechen, was die Rechtslage angeht. Ich gehe da jetzt nicht näher drauf ein, das würde hier den Rahmen sprengen. Aber du kannst mir glauben oder nicht - wenn ich so einen Vertrag los werden will, wegen was auch immer, dann komm ich da ohne Sorgenfalten zu bekommen raus. Als Hilfsmittel genügt mir hierzu das BGB, was auf mich als natürliche Person anzuwenden ist. 

@ellbogen

Jedoch musst Du mir recht geben, dass Du im gleichem Atemzug dem TE vorwirfst, eine Dienstleistung ohne Vertrag widerrechtlich genutzt zu haben...

 

Wenn jedoch ein Tarif vorliegt, dann auch ein dazugehöriger Vertrag...

Also über die Brücke einens angeblichen Vertrages würde ich beim besten Willen nicht gehen...

 

Aber davon abgesehen, eine solche Diskussion können wir gerne woanders fortführen, aber nicht den Thread damit sprengen Idee Zwinkernd

Nicht doch,

ich habe behauptet, daß beide Parteien den angeblichen Vertrag geduldet haben. 

Widerrechtlich wird es erst, wenn einer von beiden eine Leistung fordert und sich auf einen Vertrag beruft. In diesem Fall möchte Telekom vom TE weiterhin, daß der Vertrag  bis Laufzeitende durch Zahlung des Grundpreises (Leistungsentgelte können ja nicht anfallen) erfüllt wird.

Das ist fern jeder Logik, da hier das Gebäude weggefallen ist.

 

 


prophaganda schrieb: 

Aber davon abgesehen, eine solche Diskussion können wir gerne woanders fortführen, aber nicht den Thread damit sprengen Idee Zwinkernd


 Wo denn?

Doof

@ellbogen

PN? Idee

Ja neee danke,

das ist mir zu langatmig.

Ich bin einer von denen, die Dinge schnell über die Bühne bringen.

Außerdem fürchte ich, daß wir uns nur unnötig zoffen - aufgrund eines völlig anderen Rechts- oder Unrechtsbewußtseins. Besorgt

Ich würde vorschlagen, wir verfolgen vorerst andere ähnlich gelagerte Fälle, behalten diesen hier aber weiterhin im Auge.

Schön wäre es auch, wenn man am Ende mal ein Ergebnis zu lesen bekäme......

Das ist ja nicht selten, daß so ein Thread ungelöst im Nirvana endet - eigentlich schade drum!

@ellbogen@prophaganda:

 

Erstmal danke für Eure Beiträge. Ich werde versuchen eine Kulanzregelung mit der Telekom zu vereinbaren. Ich hoffe, dass ich dort jemanden finde, der mit gesunden Menschenverstand eine Regelung erwirken kann, mit der beide Parteien leben können. Ich will ja nichts geschenkt haben, aber ich kann mich ja auch schlecht mit nem Klappstuhl in die Baugrube setzen und dort eine WLAN-Verbindung zu einem gekappten Kabel aufbauen, um dort meine Büroarbeit zu erledigen. Lachend

 

ellbogen schrieb:

 

Schön wäre es auch, wenn man am Ende mal ein Ergebnis zu lesen bekäme......
Das ist ja nicht selten, daß so ein Thread ungelöst im Nirvana endet - eigentlich schade drum!

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Ich werde auf jeden Fall bescheid geben, wie der Fall ausgegangen ist! Verlegen

 


 

Lösung
Telekom hilft Team

Hallo zusammen,

 

vorab vielen Dank für Eure Beiträge.

 

@Emma1977 gut, dass Sie auf Ihr Bauchgefühl gehört und sich mit Ihrem Anliegen an unsere Community gewendet haben.

 

Dass das Gebäude abgerissen wird, indem Sie Ihr Büro haben, ist nicht schön. Ich kann es nachvollziehen, dass Ihnen diese Situation zusätzlich Arbeit bereitet. Beim Abriss eines Gebäudes muss der Besitzer uns über die Bauherrenberatung davon in Kenntnis setzen, damit wir die entsprechenden Rückbauarbeiten vornehmen können.

 

Ein Sonderkündigungsrecht besteht trotz dieser Besonderheit nicht. Es besteht jedoch die Option, den Anschluss umziehen zu lassen. In diesem Fall prüfen wir, ob an Ihrer Privatadresse eine weitere Leitung schaltbar ist. @prophaganda ist bereits auf Ihre Punkte: Anschluss Kabel Deutschland, Sonderkündigungsrecht und Umzugsauftrag nach TKG eingegangen. Vielen Dank hierfür.

 

Damit ich weiterhelfen kann, füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Direktlink http://bit.ly/Kundeninfos gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil. Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.

 

Viele Grüße
Regina K.