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Vertrag kündigen
@Schwarz-Eschenburg schrieb:
Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.
Kündigung | Geschäftskunden Telekom
Moin @Schwarz-Eschenburg,
Du musst den Vertrag offiziell kündigen - wirksam wird die Kündigung dann zum Ende der Vertragslaufzeit.
Dabei ist es unerheblich, wann das Unternehmen abgemeldet wird.
Gruß - willi-50
12.01.2018 13:05
12.01.2018 13:05
@Schwarz-Eschenburg schrieb:Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.
100 Jahre also noch warum so sauer?
12.01.2018 13:09
Moin @Schwarz-Eschenburg,
Du musst den Vertrag offiziell kündigen - wirksam wird die Kündigung dann zum Ende der Vertragslaufzeit.
Dabei ist es unerheblich, wann das Unternehmen abgemeldet wird.
Gruß - willi-50
@Schwarz-Eschenburg schrieb:
Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.
Kündigung | Geschäftskunden Telekom
12.01.2018 15:47 Zuletzt bearbeitet: 12.01.2018 15:48 durch den Autor
@vdsl geschädigte schrieb:
@Schwarz-Eschenburg schrieb:Das Unternehmen wird zum 31.01.20118 abgemeldet.
100 Jahre also noch ...
Bist Du Dir da sicher?
12.01.2018 20:05
ja es ist richtig. Der Anschluss muss schriftlich, per Mail oder per Brief gekündigt werden.
Ich wünsche noch ein schönes Wochenende Heike Ha.
09.04.2020 23:31
10.04.2020 01:13
Du bist sicher, dass Du in einem Thread aus Januar 2018 mit Deinem Corona-Anliegen richtig bist?
Warum machst Du nicht einen eigenen Thread auf oder rufst die Hotline an?
10.04.2020 08:26
die aktuelle Situation ist für viele nicht leicht.
Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten zunächst bis zum 30.06.2020 ein zeitlich befristetes Leistungsverweigerungsrecht, also faktisch einen Zahlungsaufschub (für Verträge, die vor dem 08.03.2020 geschlossen wurden).
Die Zahlungsverpflichtung besteht weiterhin und die Forderungen werden nach Ende der Zahlungsaufschubfrist fällig.
Das bedeutet für Kunden, die sich auf dieses Leistungsverweigerungsrecht berufen und die Voraussetzungen erfüllen, dass der kaufmännische Mahnprozess und die daraus folgenden Sanktionen, wie Anschlusssperren, Kündigungen, Inkasso-Abgaben und die Schufa-Einmeldung solange ausgesetzt werden.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Leistungsverweigerungsrechtes ist, dass der Grund für die Nicht-Zahlungsfähigkeit nachweisbar auf die SARS-CoVid-2-Virus Pandemie zurückzuführen ist.
Ich schaue mir Ihr Anliegen gerne einmal an, füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil. https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profi... Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.
Freundliche Grüße
Marita W.