Gelöst

Wiso muss man nach Kündigung eines Geschäftes noch die volle fast 2 Jahre zahlen??

vor 12 Jahren

Wiso muss man nach Kündigung eines Geschäftes und dessen Aufgabe trotzdem die volle Zeit (fast 1,5 Jahre) den Anschuss weiterbezahlen?

Zumal man ihn nicht mehr nutzt und die warscheinlichkeit groß ist,das jemand anders das Geschäft pachtet??

C.Schmidt-Jung Saarbrücken

 

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vor 12 Jahren

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 12 Jahren

      Hallo und herzlich willkommen in der Business Community!

       

      Im Falle einer Geschäftsaufgabe haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dazu schicken Sie uns bitte die Gewerbeabmeldung bzw. den Nachweis zur Schließung der Geschäftsstelle.

      Und wenn Sie einen Nachmieter haben, der den Anschluss übernehmen möchte, sieht die Sache sowieso ganz anders aus. Zwinkernd

       

      Zusätzlicher Hinweis: Bei einer Kündigung wegen Geschäftsaufgabe vor Ende der Vertragslaufzeit wird eine einmalige Ablösesumme fällig. Der genaue Betrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sie haben dann die Möglichkeit das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

       

      Wann haben Sie denn gekündigt?

       

      Viele Grüße Svenja

      29

      von

      vor 12 Jahren

      Hallo,Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort. Ich habe in diesen Fall noch nichts unternommen.Da ich durch die Geschäftsaufgabe auch in große Finanzielle Schwierigkeiten geraten bin muß ich jetzt sehen was ich dagegen unternehmen kann.Was mich am meisten an der ganzen Sache Ärgert ist, das ich allein im letzten Jahr über 20 neue DSL-Anschlüsse der Telekom zu geschantzt habe und Sie dadurch richtig kassiert. Ich hatte davon nichts als 10 Kugelschreiber,habe mich aber deswegen nicht beschwert. Privat bin ich auch schon seit vielen Jahren bei der Telekom und habe nie zu einen anderen Anbieter gewechselt. Wenn ich für die Geschäftskündigung dann noch den Maximalbetrag zahlen muß, werde ich es mir in Zukunft überlegen, ob ich die Telekom wieder weiter empfehlen kann.Wenn ich dafür dann mit dem Maximalbetrag belohnt werde lasse ich es lieber.

      Ich habe so viel Schulden bekommen durch die Schließung des Geschäftes das  evtl. sogar noch unser Haus gefährdet ist und dann kommt auch die Telekom noch mit Ihrer Rechnung.Da können Sie sich vorstellen wie es einen geht,vorallem wenn man überlegt,was man alles für die Telekom getan hat.

      Ich habe bei Gericht jetzt Gerichtskostenhilfe beantragt und dann muß ich sehen was der Anwalt machen kann.

      viele Grüße Ronny

      0

      von

      vor 12 Jahren

      Hallo rokruse, Ihre geschilderte Situation ist auch für uns nachvollziehbar. Allerdings ist es so, wenn ein Vertrag eingegangen wird, sind beide Seiten verpflichtet, den Bedingungen nachzukommen. Mit der Ablösesumme kommen wir Ihnen unter Berücksichtigung der Vertragslaufzeit schon entgegen. Sie können den Vertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit laufen lassen und die monatlichen Beträge bis zur Kündigung zahlen. Liebe Grüße Behiye

      0

      von

      vor 12 Jahren

      Hallo,Es ist Schade das es keine andere Kulanz gibt. Ich weiß aber jetzt, das ich auf keinen Fall mehr etwas für die Telekom machen werde und auch keinen Neukunden mehr Werbe. Das kann ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, wenn ich dafür noch so bestraft werde.Ich bin jetzt auch am übelegen,ob ich nicht meinen privaten Anschluß bei der Telekom kündige. Warum soll ich die hohen moatlichen Gebühren bezahlen wenn es auch billigere und auf keinen Fall schlechtere Anbieter gibt.

      mfg Ronny

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 12 Jahren

      Hallo rokruse, schön, dass Sie sich noch mal an uns wenden. Dass die Gewerbeabmeldung nicht angekommen sein soll, finde ich auch etwas merkwürdig. Hier sollten wir noch mal genauer nachschauen. Allerdings wurde der Vorgang der vorzeitigen Kündigung richtig bearbeitet. Dass wir einen Ablösebetrag berechnet haben, ist korrekt. Theoretisch könnten wir ja auch verlangen, dass Sie bis zum 31. Oktober 2015 bei uns bleiben und den vollen Betrag weiter zahlen. Denn Sie haben ja eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten bei uns. Dass Sie Ihr Geschäft nach 6 Monaten aufgeben mussten, konnten Sie und auch wir nicht ahnen. Daher bieten wir unseren Kunden, die eine juristische Person sind, eine vorzeitige Aufhebung des Vertrags an, sofern ein Nachweis vorliegt (Gewerbeabmeldung) und berechnen einen Ablösebetrag. Da Ihr Vertrag noch recht frisch war, wurde der Maximalbetrag berechnet. Ein Sonderkündigungsrecht, bei dem man sofort ohne Ablöse seinen Vertrag beenden kann, gibt es nicht. Sollen wir hier weiter für Sie tätig werden, oder haben der Vereinbarung schon zugestimmt? Liebe Grüße Susann

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    Uneingeloggter Nutzer

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