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15.08.2019 13:17
Ich möchte meinen Speedport W504V und die alten Telefone Siemens C385 fachgerecht entsorgen, da ich infolge Umstellung auf ip einen neuen Speedport Smart3 und Speedphone von Telekom erweorben habe. Ist der Telekom-Shop verpflichtet, die ordnungsmäße Entsorgung für mich vorzunehmen? Ich habe zumindest den alten Speedport auf Werkseinstellung gebracht und die Kontakte in den Telefonen gelöscht.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ja so ist es. Ich habe jetzt einige Alternativen und danke allen für die Aktivität.
Hallo,
stimmt auch so. Hatte ich neulich bei uns im Telekom Shop auch gesehen, dass da jemand seine Altgeräte abgegeben hat.
Also am besten erst einmal im Shop nachfragen, oder sonst halt die Paket Variante, falls Dein Wertstoffhof vor Ort Geld dafür haben möchte.
Gruß Ralf
@sidomi schrieb:Ddanke für die schnelle Antwort. Jedoch war die Frage, ob ein Telekom-Shop diese Arbeit übernimmt. Vielleicht findet sich ein weiterer Helfer?
Die meisten Shops nehmen alte Elektronik von der Telekom (zB Router, Splitter, Kabel, etc) entgegen und lassen dies dann entsorgen. Am besten du rufst deinen Shop einfach mal an und fragst nach - einfach um auf Nummer sicher zu gehen:
Hallo,
Ich glaube, das ist das Richtige für Dich:
https://www.telekom.de/hilfe/geraete-zubehoer/umwelt/recycling/elektrogeraeteruecknahme
Da bekommst Du dann einen kostenlosen Rücksende Aufkleber und verschickst das dann zur Entsorgung. Die Akkus vom Telefon musst Du allerdings selber entsorgen.
Gruß Ralf
P.S.: Ausgenommen von der kostenlosen Entsorgung sind Mietgeräte und eindeutig defekte Geräte.
Laut der angegeben Seite:
Glühlampen sowie beschädigte Elektroaltgeräte sind vom Anwendungsbereich des Elektrogesetzes ausgenommen bzw. unterliegen nicht der Rücknahmepflicht nach §17 ElektroG.
Gebrauchte Batterien und Akkus sollten über die grünen Sammelboxen der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem (GRS) kostenlos entsorgt werden.
Enthält Ihr Altgerät fest eingebaute Lithiumbatterien, zum Beispiel fest eingebaute Pufferbatterien, so ist es nur erlaubt ein EAG pro Sendung, mit max. 4 Lithiumzellen oder 2 Lithiumbatterien (<100 Wh/2g Li) die im Gerät eingebaut sind, zu verpacken. Die Verpackung muss so gewählt werden, dass es während des Versands nicht zu einem Einschalten des Gerätes kommen kann. Hierfür ist ggf. Füllmaterial gegen verrutschen in der Verpackung zu verwenden.
Gefahrgutrechtlicher Hinweis:
Der Versender ist für die Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften des Gefahrgutrechts, insbesondere der Vorschriften für den Versender nach der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn und Binnenschifffahrt vom 30. März 2015 (Veröffentlicht im BGBl. I Nr. 13 vom 08.04.2015) und des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße in der Fassung vom 01.01.2015 (ADR) eigenverantwortlich. Die DTAG haftet nicht für etwaige im Zusammenhang mit einer nicht den genannten Vorschriften entsprechenden Versendung.
Wir empfehlen Ihnen daher ihren Abgabewunsch mit dem örtlichen Entsorger abzustimmen bzw. einzubinden.
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