JUgendschutz abstellen

Hallöchen, kann mir bitte jemand sagen wie ich diesen Jugendschutz ab 16 Jahren abstellen kann? Es nervt ohne ende nach jeder Serie auf Syfy (den anderen Sendern auch) den blöden PIn einzugeben *gebleckte_zaehne . Kann ich das abstellen? Wenn ich im Menü unter Einstellungen gehe und dann auf Jugendschutz sind die 18 & 16 Jahre mit einem Vorhängeschloß gekennzeichnet, bekomm sie aber nicht raus, die 12 &6 Jahre kann ich aber wiederrum verschlüsseln Traurig HILFE
Das kann man leider nicht abstellen (mich nervt es auch). Sendungen ab 16 Jahren sind ab 22 Uhr automatisch freigeschaltet und Sendungen ab 18 Jahren sind ab 23 Uhr automatisch freigeschaltet. Vorher muss bei jedem Sender und bei jeder Sendung immer der PIN neu eingegeben werden. Dies ist natürlich besonders schön, wenn man einmal durch mehrere Sender zappen will (und jedes Mal den PIN eingeben muss).
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ist ja richtig blöd, das Thema sollte auf die Liste der Verbesserungsvorschläge.
Danke nochmal und frohes PIN eingeben *nun_tja
Ich habe mir eine Logitech Harmony Fernbedienung gekauft.
Dort kann man die Tasten Programmieren. So habe ich auf "*" die PIN gelegt und brauche nun nur noch eine Taste zu drücken, wenn ich nach dem PIN gefragt werde.

Vielleicht eine Überlegung wert
bei mir fragt der MR nach dem Hochfahren immer nach der PIN, das Bild kommt dann aber nach 5 Sekunden warten auch ohne die PIN-Eingabe.

Gruß
Der Jugendschutz ist ja soweit ok wenn ein Kinder und Jugendlichen Haushalt da ist aber an die Haushalte die nur aus Erwachsenen besteht wurde nicht geachtet .
Selbst bei Anbietern wie z.B. " Sky " ist es möglich den Jugendschutz komplett zu Deaktivieren also die nachfrage !
Meines Erachtens liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern und nicht bei einem Kommunikations Unternehmen . Der Hinweis vor einer Sendung ab wie viel Jahren das Thema oder Film ist reicht vollkommen aus aber diese Ständige Pin Eingabe ist einfach nur noch Nervig ! Es kommt ab und an sogar vor das man bis zu 3 mal den PIN eingeben muß bei ein und dem Selben Film !

Also da herrscht auf jeden Fall Verbesserungs Bedarf und die Möglichkeit den Jugendschutz komplett zu Deaktivieren !

Der Jugendschutz ist ja soweit ok wenn ein Kinder und Jugendlichen Haushalt da ist aber an die Haushalte die nur aus Erwachsenen besteht wurde nicht geachtet .
Selbst bei Anbietern wie z.B. " Sky " ist es möglich den Jugendschutz komplett zu Deaktivieren also die nachfrage !
Meines Erachtens liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern und nicht bei einem Kommunikations Unternehmen . Der Hinweis vor einer Sendung ab wie viel Jahren das Thema oder Film ist reicht vollkommen aus aber diese Ständige Pin Eingabe ist einfach nur noch Nervig ! Es kommt ab und an sogar vor das man bis zu 3 mal den PIN eingeben muß bei ein und dem Selben Film !

Also da herrscht auf jeden Fall Verbesserungs Bedarf und die Möglichkeit den Jugendschutz komplett zu Deaktivieren !
Ich würde es noch erträglich finden, wenn beim ersten Umschalten auf einen Sender bei Bedarf die PIN abgefragt wird. Dann sollten aber alle anderen Sender und Sendungen automatisch freigeschaltet sein und nicht bei jedem Sender-Wechsel oder der nächsten Sendung nochmals der PIN abgefragt werden.
Selbst bei Anbietern wie z.B. " Sky " ist es möglich den Jugendschutz komplett zu Deaktivieren also die nachfrage !

Ernsthaft? Das liest sich auf der Homepage unter Jugendschutz aber ganz anders.
Müsste man ja eigentlich mal nachfragen ob die Infos falsch sind oder ob die Leute einfach einen nicht zertifizierten Receiver haben.

Müsste man ja eigentlich mal nachfragen ob die Infos falsch sind oder ob die Leute einfach einen nicht zertifizierten Receiver haben.

Letzteres. Aber diese Option haben wir bei Entertain auch nicht.

Gruß

T-ster

Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ist ja richtig blöd, das Thema sollte auf die Liste der Verbesserungsvorschläge.
Die Liste musst Du aber beim Abgeordneten deines Vertrauens einreichen.


Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ist ja richtig blöd, das Thema sollte auf die Liste der Verbesserungsvorschläge.
Die Liste musst Du aber beim Abgeordneten deines Vertrauens einreichen.

Nicht unbedingt, die Konzerne haben doch viel bessere Kontakt€ zur Politik als die Bürger...

Gruß

T-ster
Wie auch immer, es ist in jedem Fall eine politische Vorgabe, die einzuhalten ist und auch bei Kabelunternehmen oder Sky bei zertifizierten Recievern eingehalten wird. Du wirst keinen Reciever bei KDG, UM, Sky oder KabelBW finden, der dich den Jugendschutz ausschalten lässt.

Das Thema wurde gefühlte 1981x durchgekaut. Inkl. Verlinkung und Zitat aus den jeweiligen Gesetzen bzw. Vorschriften der Landesmedienanstalten.

Nicht unbedingt, die Konzerne haben doch viel bessere Kontakt€ zur Politik als die Bürger...
Das zeige mir mal bitte bei einer Entscheidung, die die Deutsche Telekom AG betraf! Du darfst die Mineralöl-, Auto-, Energie- und Waffenindindustrie nicht mit der DTAG vergleichen.

Wie auch immer, es ist in jedem Fall eine politische Vorgabe, die einzuhalten ist und auch bei Kabelunternehmen oder Sky bei zertifizierten Recievern eingehalten wird. Du wirst keinen Reciever bei KDG, UM, Sky oder KabelBW finden, der dich den Jugendschutz ausschalten lässt.

Das Thema wurde gefühlte 1981x durchgekaut. Inkl. Verlinkung und Zitat aus den jeweiligen Gesetzen bzw. Vorschriften der Landesmedienanstalten.
Ist das wirklich so, dass die Gesetze vorschreiben, dass bei jedem Sender-Wechsel oder dem Start einer neuen Sendung der PIN erneut abgefragt werden muss? Ich denke, dass die Abfrage des PINs nur einmal auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen würde (und dann keine weitere Abfrage mehr beim Wechsel des Programmes oder der Sendung). Kann dies eventuell jemand klären (zum Beispiel gerne auch das Telekom-Team)? (Bitte keine Vermutungen)
Da denkst du aber leider falsch, denn auch dies wird gefordert. Jede Sendung, auch auf dem selben Kanal, ist einzeln vorzusperren und muss einzeln mit einer PIN entsperrt werden.

Auszug aus der Satzung zur Gewährleistung des Jugendschutzes in digital verbreite-ten Programmen des privaten Fernsehens (Jugendschutzsatzung - JSS):

§3 Vorpserrung, Absatz 2, Ziffer 2:

"Die Freischaltung erfolgt nur hinsichtlich einer konkreten Sendung und nur
für deren Dauer
. Wird während der Sendung auf ein anderes Programm
umgeschaltet, so kann die Rückkehr zu der freigeschalteten Sendung ohne
erneute Entsperrung erfolgen. Nachfolgende vorgesperrte Sendungen dürfen
ohne erneute Freischaltung nicht zugänglich sein
."

und

§ 6 Pflichten des Anbieters, Absatz 1:

"Der Anbieter hat sicherzustellen, dass Vorsperrung und Freischaltung gemäß den Bestimmungen dieser Satzung erfolgen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Vorsperrung und Freischaltung verwandte Software regelmäßig aktualisiert wird und der Nutzer entsprechende Updates sowie begleitende Informatio-nen zur Vorsperrung und ihrer Nutzung erhält."
OK, vielen Dank für die Information. Wenn dies so die gesetzlichen Vorgaben sind, dann hat die Telekom ja gar keine andere Wahl diese auch so umzusetzen.
Korrekt :)


Leider wollen das viele nicht verstehen bzw. man muss es immer wieder wiederholen und erklären.

OK, vielen Dank für die Information. Wenn dies so die gesetzlichen Vorgaben sind, dann hat die Telekom ja gar keine andere Wahl diese auch so umzusetzen.

Allerdings nur bei Sendern, die auch vorsperren dürfen.

http://foren.t-online.de/foren/read/service/entertain-nutzung/fernsehen-und-videoload/jugendschutz-k...

Gruß

T-ster
Jeder "darf" sperren. Kann keinem Sender verboten werden.

Wobei das Prinzip sehr einfach ist. Es wird im EPG ausgelesen, welcher Alterseinstufung die Sendung entspricht. Passt die Alterseinstufung zur aktuellen Zeit, ist sie frei. Wird um 14 Uhr eine mit FSK16-gekennzeichnete Sendung über den Äther gejagt, ist sie gesperrt.

Jeder "darf" sperren. Kann keinem Sender verboten werden.

Falsch. Die Vorsperre als Jugendschutzmaßnahme muss von den Landesmedienanstalten für jedes einzelne Programm genehmigt werden. Diese Erlaubnis kann auch nur (ausschließlich) digital verbreiteten Privatsendern erteilt werden. Die ÖR dürfen niemals vorsperren.

Die ÖR dürfen niemals vorsperren.

Auch das hat seinen Grund.
Bei den ÖR dürfen Sendungen, die für unter 16-Jährige nicht geeignet sind (FSK 16), nur zwischen 22 und 6 Uhr ausgestrahlt werden, Sendungen mit einer Freigabe ab 18 Jahren erst ab 23 Uhr.

Gruß HAMAPA
Kann dies eventuell jemand klären (zum Beispiel gerne auch das Telekom-Team)? (Bitte keine Vermutungen)
Das widerspricht sich jetzt. Da die Teamies keine Juristen sind, können sie auch nur vermuten. Um da endgültige Klarheit haben zu wollen, musst Du einen Juristen befragen. Und wenn Du zwei Juristen befragst, hast Du 3 Antworten Zwinkernd


Jeder "darf" sperren. Kann keinem Sender verboten werden.

Falsch. Die Vorsperre als Jugendschutzmaßnahme muss von den Landesmedienanstalten für jedes einzelne Programm genehmigt werden. Diese Erlaubnis kann auch nur (ausschließlich) digital verbreiteten Privatsendern erteilt werden. Die ÖR dürfen niemals vorsperren.Nachdem es de facto ab April nur noch "digital verbreitete Privatsender" geben wird... ;)

Und selbst wenn, was hat dies mit der Telekom zu tun? Diese wendet nur die Anforderungen der Sender an. Wäre mir auch neu, dass irgendwann mal eine Sendung in der ARD oder RTL gesperrt gewesen wäre.

Wenn jemand auf diesen Kanälen mal eine PIN eingeben muss, dann war das bislang immer auf Fehler auf seiner Leitung oder seiner Installation zuhause zurückzuführen, da dann notwendige Informationen nicht korrekt übertragen wurden und der Grundsatz "im Zweifel bitte PIN eingeben" besteht.

So oder so, die ursprüngliche Frage lautete, ob die Telekom die PIN-Eingabe nicht ganz abschalten darf oder ob nicht eine PIN pro Abend reichen könnte. Und hier lautet die Antwort klipp und klar NEIN.



Jeder "darf" sperren. Kann keinem Sender verboten werden.

Falsch. Die Vorsperre als Jugendschutzmaßnahme muss von den Landesmedienanstalten für jedes einzelne Programm genehmigt werden. Diese Erlaubnis kann auch nur (ausschließlich) digital verbreiteten Privatsendern erteilt werden. Die ÖR dürfen niemals vorsperren.Nachdem es de facto ab April nur noch "digital verbreitete Privatsender" geben wird... ;)

Das ist unerheblich, Free-to-Air-Sender wie RTL bekommen natürlich trotzdem keine Genehmigung, von den Sendezeitbeschränkungen abweichen zu dürfen. Sie sind ja auch weiterhin über Plattformen erreichbar, für die keine technischen Jugendschutzmaßnahneb verlangt werden (DVB-T).


Und selbst wenn, was hat dies mit der Telekom zu tun? Diese wendet nur die Anforderungen der Sender an. Wäre mir auch neu, dass irgendwann mal eine Sendung in der ARD oder RTL gesperrt gewesen wäre.

Wenn jemand auf diesen Kanälen mal eine PIN eingeben muss, dann war das bislang immer auf Fehler auf seiner Leitung oder seiner Installation zuhause zurückzuführen, da dann notwendige Informationen nicht korrekt übertragen wurden und der Grundsatz "im Zweifel bitte PIN eingeben" besteht.

Falsch. Die Telekom differenziert bei der PIN-Abfrage eben nicht nach Sendern, die vorsperren dürfen und den anderen. Gut erkennen kann man das zwischen 4 und 6 Uhr. Da werden für FSK16- und FSK18-Inhalte immer und auf allen Programmplätzen PIN-Eingaben verlangt - obwohl es da immer überflüssig ist.