Kündigung Hardware

Gelöst

Hallo, ich zahle schon weit ber 2 Jahre Miete für meinen Speedport.

Kann ich ihn nach einer Kündigung behalten, oder muß ich dann weiter Miete zahlen?

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Lösung

Wenn Du den Mietvertrag kündigst, dann musst Du den Router grundsätzlich zurückschicken (außer es ist ein ganz altes Gerät, dann teilt die Telekom Dir das mit, dass eine Rücksendung nicht erforderlich ist).

 

Schickst Du den Router nicht wie erforderlich zeitnah zurück, so wird Dir Schadenersatz in Rechnung gestellt. Durch diese Zahlung wirst Du allerdings nicht Eigentümer des Gerätes - was insbesondere heißt, dass Du da keine gesetzliche Gewährleistung erhältst wie das wäre, wenn der Schadenersatz einen Kauf darstellen würde.

 

Das mit zwei Jahre die Miete bezahlen darfst Du nicht mit einem Mietkauf verwechseln. Das ist nur Miete.

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Lösung

Wenn Du den Mietvertrag kündigst, dann musst Du den Router grundsätzlich zurückschicken (außer es ist ein ganz altes Gerät, dann teilt die Telekom Dir das mit, dass eine Rücksendung nicht erforderlich ist).

 

Schickst Du den Router nicht wie erforderlich zeitnah zurück, so wird Dir Schadenersatz in Rechnung gestellt. Durch diese Zahlung wirst Du allerdings nicht Eigentümer des Gerätes - was insbesondere heißt, dass Du da keine gesetzliche Gewährleistung erhältst wie das wäre, wenn der Schadenersatz einen Kauf darstellen würde.

 

Das mit zwei Jahre die Miete bezahlen darfst Du nicht mit einem Mietkauf verwechseln. Das ist nur Miete.

Herzlich willkommen @Schmidt-Preetz

 

Hier www.telekom.de/retoure kann der Retourenschein ausgedruckt werden , alles weitere steht dort im Retourenportal! Das Altgerät muss i.d.R zurückgeschickt werden , außer es ist gekauft oder zu alt 

 

Viele Grüße 

Danke für die Antwort.Hat mir geholfen