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Hab mal wieder ein Problem mit der Telekom :-(, wir haben unseren Vertrag fristgerecht gekündigt,Kündigungsbestätigung kam nach langem hin und her auch,haben uns dann vor dem Ende für einen neuen Anbieter entschieden,der darf aber erst später als am Ende der Vertragslaufzeit schalten.
Wie ist das jetzt mit dem Mietgerät?-zu wann und wie kann ich das Kündigen?
Eigentliches Vertragsende ist der 24.07.2017,aktueller Schalttermin beim neuen Anbieter ist der 10.08.2017.
An der Hotline kann oder will mir mal wieder keiner helfen.
Vielen Dank für die Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
18.07.2017 20:46 Zuletzt bearbeitet: 18.07.2017 21:02 durch den Autor
Mietgeräte kannst du jederzeit mit Sechstagesfrist kündigen.
Wenn die Mindestmietzeit noch nicht erreicht ist, wird allerdings eine Entschädigungszahlung in Höhe von 50% der Restmiete fällig.
18.07.2017 20:46 Zuletzt bearbeitet: 18.07.2017 21:02 durch den Autor
Mietgeräte kannst du jederzeit mit Sechstagesfrist kündigen.
Wenn die Mindestmietzeit noch nicht erreicht ist, wird allerdings eine Entschädigungszahlung in Höhe von 50% der Restmiete fällig.
18.07.2017 20:47
Kann man die Mietgeräte nicht nach 24 Monaten sowieso behalten?
18.07.2017 20:48
Das Gerät haben wir schon ein paar Jahre.
18.07.2017 20:49 Zuletzt bearbeitet: 18.07.2017 20:51 durch den Autor
Nein darf man nicht.
Die Miete läuft solange weiter, bis gekündigt wird.
18.07.2017 20:49
Nein die Geräte kann man nicht nach 24 Monaten behalten,bezahl ja jeden Monat dafür extra.
18.07.2017 21:01
@Madeleinesilvio schrieb:
Wie ist das jetzt mit dem Mietgerät?-zu wann und wie kann ich das Kündigen?
...
An der Hotline kann oder will mir mal wieder keiner helfen.
Die Hotline ist ja auch nicht primär dafür gedacht, den Kunden auf die Sprünge zu helfen, wie sie das am besten mit den Kündigungen machen.
18.07.2017 21:06
Das finde ich aber schon schräg. Nach 24 Monaten hat man das Gerät doch sowieso abbezahlt. Bei anderen Anbietern darf man es nach Ablauf der 24 Monate einfach behalten.
18.07.2017 21:08 Zuletzt bearbeitet: 18.07.2017 21:39 durch den Autor
Viele bezahlen lebenslang Miete für die Wohnung, dennoch gehört Ihnen diese nicht.
So ist das nunmal bei Miete!
Außerdem ist bei der Gerätemiete ja auch der Service inklusive.
18.07.2017 21:37
@fb1289 schrieb:
Kann man die Mietgeräte nicht nach 24 Monaten sowieso behalten?
Nein
18.07.2017 21:38
@fb1289 schrieb:
Das finde ich aber schon schräg. Nach 24 Monaten hat man das Gerät doch sowieso abbezahlt. Bei anderen Anbietern darf man es nach Ablauf der 24 Monate einfach behalten.
Und nach 15 Jahren ist das Haus, welches du gemietet hast Dir?
18.07.2017 22:01
@fb1289 schrieb:
Das finde ich aber schon schräg. Nach 24 Monaten hat man das Gerät doch sowieso abbezahlt. Bei anderen Anbietern darf man es nach Ablauf der 24 Monate einfach behalten.
Versuchst Du, in den Forenrang eines "Schwätzers" erhoben zu werden? Das solltest Du verhindern durch Nennung anderer Abieter wo das so ist wie Du behauptest.
Bei den größeren Anbietern Vodafone, 1und1, o2, Unitymedia und hier in München dem M-Net muss man die gemietete Hardware nach meinen Recherchen nach Mietende genauso zurückgeben wie bei der Telekom.
Deshalb: Karten auf den Tisch!
18.07.2017 22:19
Von 1&1 weiß ich es ganz sicher, dass es so ist. Dort hat ein Bekannter von mir letzten Monat gekündigt nach 2 Jahren.
18.07.2017 22:21
Hallo , kündigen Deine Geräte entweder online oder bei der Hotline , vlt. hast Du Glück und die Telekom verzichtet auf Grund des Alters der Geräte auf die Rücksendung.
Ansonsten hat Miete nun mal zwei Seiten , man genießt den Vorteil immer aktuelle ,funktionierende Geräte zu haben und zahlt dafür einen kleinen Betrag als Miete.
18.07.2017 22:21
@fb1289 schrieb:Das finde ich aber schon schräg.
Es handelt sich ja auch nicht um Miete sondern um einen Endgeräte Servicepaket welches die Überlassung des Endgerätes inkludiert hat.
Und ob du das schräg findest kannst du ja vor Abschluss des Vertrages entscheiden.
18.07.2017 22:28 Zuletzt bearbeitet: 18.07.2017 22:30 durch den Autor
@der_Lutz schrieb:
@fb1289 schrieb:Das finde ich aber schon schräg.
Es handelt sich ja auch nicht um Miete sondern um einen Endgeräte Servicepaket welches die Überlassung des Endgerätes inkludiert hat.
Und ob du das schräg findest kannst du ja vor Abschluss des Vertrages entscheiden.
Da hast du recht. Man sollte sich halt vor Vertragsabschluss genau informieren.
Zum Thema Router behalten hab ich noch das hier gefunden: https://pcwelt.de/ratgeber/Vorsicht-Alten-Router-wegwerfen-das-kann-teuer-werden-10014596.html
Dort steht auch drin, dass man ihn bei 1&1 nach 2 Jahren behalten kann.
18.07.2017 23:53
@fb1289 schrieb:Dort steht auch drin, dass man ihn bei 1&1 nach 2 Jahren behalten kann.
Ja und? Was jemand anderes macht ist in Bezug auf die Verträge zwischen Telekom und Endkunde doch völlig irrelevant.
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