MR400/MR200 zu MR401/MR201 tauschen trotz 12 Monate kostenfrei?!

Gelöst

Moin Community,

 

Ich habe gerade mit dem Telekom Hilft Team via Twitter geschrieben und dort wurde mir von ^wo (Kürzel) gesagt, dass wir kein Schadensersatz zahlen müssen wenn wir unseren MR400 bzw MR200 kündigen und im anschluss den MR401 bzw MR201 mieten/bestellen obwohl die 12 Monate mindest Mietlaufzeit noch nicht um sind.

Ich möchte Ihm/Ihr nicht unterstellen, dass er/sie lügt aber mich wundert es, da ich es zum ersten mal gelesen habe und das sonst noch nirgendwo erwähnt wurde.

Was haltet ihr davon? Wurde es schon bereits wo anders erwähnt?

Wie gesagt, ich will nicht sagen, dass er/sie lügt aber wenn wir jetzt schon kündigen wären es bestimmt  45-50€ an "Strafzahlung", da wir einen MR400 und zwei MR200 zur Miete haben.

 

Hier ein Screenshot vom Tweet:

hKsTC9o6SbyIFOcHVUm-Rw.png

Hier noch der Link zum Gespräch: https://twitter.com/kvnk07/status/919100168758288384

 

Eure Meinungen würden mich echt interessieren Fröhlich

 

Grüße

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @kvnk und alle Mitleser, sorry das die Antwort etwas auf sich warten lies. Ich hatte hierzu regen Kontakt mit den Kollegen.

Ein Wechsel auf UHD ist kein Technikwechsel. Befindet sich der Kunde noch in der Mindestvertragslaufzeit des Media Receiver 400, wird beim Tausch auf den Media Receiver 401 ein Schadenersatz für den Restwert berechnet.

Sollte man den Media Receiver 201 erwerben wollen und dieser als Zweitgerät genutzt werden, dann wird der MR 200 aus Kulanz kostenfrei getauscht. Dieser muss über das Retourenportal http://bit.ly/RetoureTelekom gekündigt werden.

Liebe Grüße
Anne W.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Wäre möglich so eine Richtig klare Aussage dazu gibt es momentan noch nicht.

Telekom hilft Team
Hallo @kvnk,

mich würden die Meinungen anderer auch interessieren. Fröhlich Warum sollte ich auch lügen in einem öffentlich Tweet? Versteh ich nicht! Ach hier ist übrigens ^wo

Grüße Anne W.

Naja jetzt muss es ja gemacht werden obwohl es nicht geht 😏


@Anne W. schrieb:
Hallo @kvnk,

mich würden die Meinungen anderer auch interessieren. Fröhlich Warum sollte ich auch lügen in einem öffentlich Tweet? Versteh ich nicht! Ach hier ist übrigens ^wo

Grüße Anne W.


Hab ja auch extra zwei mal geschrieben, dass es nicht so gemeint ist Fröhlich Frage nur extra nach weil 45-50€ schon recht viel sind, oder? 😛

@kvnk klar ist das viel, aber wenn du es nicht bezahlen musst umso besser Zwinkernd

Allerdings scheint es 2 unterschiedliche Aussagen hier zu geben. Meine Kollegin machte mich gerade noch mal auf einen anderen internen Artikel aufmerksam, da steht es wieder etwas anders. Daher würde ich trotzdem mal eine Nachfrage platzieren, obwohl ich mir fast sicher bin das es stimmt. Zwinkernd

Grüße
Anne W.

Hallo,

 

ich habe meinem MR 400 auch getauscht vor der 12 Monate Frist. Ich warte da erstmal ab ob ich was extra bezahlen muss.

 

Viele Grüße

M-T


@M-T schrieb:

Hallo,

 

ich habe meinem MR 400 auch getauscht vor der 12 Monate Frist. Ich warte da erstmal ab ob ich was extra bezahlen muss.

 

Viele Grüße

M-T


Wie hast du denn den Tausch "veranlasst" ? MR400 gekündigt und MR401 bestellt? Und falls ja, wie? Online über telekom.de/retoure?

Genau so habe ich es gemacht. MR 400 online gekündigt und über retoure zurückgeschickt und MR 401 online bestellt. 

Ich meinem MR 401 gestern erhalten und am Montag geht der MR 400 zurück.

 

Viele Grüße

M-T

Ich habe meinen telefonisch gekündigt und brauche auch nichts bezahlen.

Es wäre doch schön für alle das wenn man seine alten Geräte kündigt (MR400/200) keine Mindesvertragslaufzeit mehr eingehalten werden muss. Das Retoureportal sieht aber nicht ob danach auch der 401/201 bestellt wird also muss doch dann eine Strafe nachträglich kommen oder nicht?

Ist es jetzt eine Kulanzregelung oder gibt es einen Prozess dafür? 

 

Eine klare Aussage würde viel Ärger vermeiden wenn diese Tauschoption nicht für jeden verfügbar wäre...

Telekom hilft Team
@#kastil für uns ist es genauso ärgerlich, dass es hier unterschiedliche Aussagen gibt, daher habe ich noch mal genau nachgefragt und teile Euch die Rückmeldung der Kollegen mit.

Liebe Grüße
Anne W.

@#kastil schrieb:

Es wäre doch schön für alle das wenn man seine alten Geräte kündigt (MR400/200) keine Mindesvertragslaufzeit mehr eingehalten werden muss. Das Retoureportal sieht aber nicht ob danach auch der 401/201 bestellt wird also muss doch dann eine Strafe nachträglich kommen oder nicht?

Ist es jetzt eine Kulanzregelung oder gibt es einen Prozess dafür? 

 

Eine klare Aussage würde viel Ärger vermeiden wenn diese Tauschoption nicht für jeden verfügbar wäre...


Genau so sehe ich das auch... wenn jetzt zu 100% bestätigt werden kann, dass das System das "Strafgeld" nicht berechnet wenn die neuen Receiver danach gebucht werden, würde ich sofort wechseln...

Das Retoureportal hat damit auch nichts zutun, es weißt nur einfach darauf hin.
Ob und was berechnet wird, wird viel weiter hinten entschieden. Fröhlich

habe gerade diese Diskussion durchgelesen und auch gleich mal bei den Geräten nach gesehen

wurde hier ein wichtiger Zusatz beim Mietvorteil entfernt?

bei Anmietung meines MR 400 stand dies

-------------------------------

Mietvorteil

Unkomplizierter Austausch defekter Geräte
Technisch immer auf dem neuesten Stand durch regelmäßige Software Updates
Telefonische Hilfe bei Hardware-Problemen
Jederzeit Wechsel auf ein höherwertiges Produkt möglich,

Vertragslaufzeit bei Miete

12 Monate Mindestvertragslaufzeit
6 Tage Kündigungsfrist

-------------------------------

die Möglichkeit jederzeit wechseln zu können, war ausschlaggebend für die Option Miete

bin persönlich nicht betroffen, da die 12 Monate schon rum sind

Gleicher Preis = höherwertig?


@#kastil schrieb:

Gleicher Preis = höherwertig?


Nun warum will er vom 400er auf den 401er wechseln , weil er von Qualität und Funktionsumfang höherwertiger ist?!
Bedeutet ja nicht, das er deshalb auch teuer sein muss.
Daher steht auch höherwertig und nicht preislich teurer.

 

wobei der Kaufpreis auch "höher" ist

MR 401 = 349,99 €

MR 400 = 299,99 €

Bisher lautete die Aussage immer, dass es beim Wechsel vom MR 400 zum 401 keine Sonderregelung bei einer vorzeitigen Kündigung des Endgeräte-Servicepakets für den MR 400 gibt und somit der entsprechende Schadenersatz zu zahlen ist.

 

Sollte diese Regelung jetzt geändert werden, müsste die Telekom konsequenterweise  die bisher in diesen Fällen berechneten Schadenersatzzahlungen zurückzahlen.

Dann möchte ich auch gleich mal in den Topf werfen, dass ich letzte Woche den 401 bestellt und am Montag erhalten habe, jedoch plane, den MR400 erst Ende des Monats oder spätestens Anfang nächsten Monats zurück zu senden (zu kündigen). Lasst mich raten - hier gilt die Sonderregelung nicht? Naja würde eh nicht viel ausmachen, hab schließlich nur noch Laufzeit bis Anfang Januar Lachend

Ich bin echt gespannt wie das hier nun ausgeht, ob @Anne W. gute neuigkeiten für uns hat oder nicht, ich mein, was wäre daran so schlimm seinen alten Receiver frühzeitig zu kündigen wenn man auf die neuen/besseren Geräte wechseln möchte.

Ich kann verstehen, das die Telekom diese Mindestmietdauer eingeführt hat aber wenn man bei der Telekom bleibt und sich die besseren Geräte mieten möchte und sich wieder 12 Monate bindet finde ich diese Mindetmiestdauer unnötig, bei jemanden der den Anbieter wechseln möchten kann ich verstehen das man Schadensersatz möchte aber bei Kunden die bleiben nicht.

 

Grüße

@Dominik Letica

Bei mir gehen die 12 Monate Laufzeit bis November, ich laß mich mal überraschen was da kommt.

 

Viele Grüße 

M-T

Moin  @Anne W.

gibt es bereits Neuigkeiten bezüglich der „kostenlosen“ frühzeitigen Kündigung wenn man auf die neuen Geräte umsteigt?

Konnten sie etwas in Erfahrung bringen?

 

Grüße

Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @kvnk und alle Mitleser, sorry das die Antwort etwas auf sich warten lies. Ich hatte hierzu regen Kontakt mit den Kollegen.

Ein Wechsel auf UHD ist kein Technikwechsel. Befindet sich der Kunde noch in der Mindestvertragslaufzeit des Media Receiver 400, wird beim Tausch auf den Media Receiver 401 ein Schadenersatz für den Restwert berechnet.

Sollte man den Media Receiver 201 erwerben wollen und dieser als Zweitgerät genutzt werden, dann wird der MR 200 aus Kulanz kostenfrei getauscht. Dieser muss über das Retourenportal http://bit.ly/RetoureTelekom gekündigt werden.

Liebe Grüße
Anne W.

Hallo,

 

ich hatte ja im Thread geschrieben das ich abwarten wollte was passiert.

Nun habe ich die Kündungsbestätigung für dem MR 400 von der Telekom erhalten.

Die Telekom schreibt dazu folgendes:

"Bei einer vorzeitigen Kündigung berechnen wir Ihnen Schadensersatz. Im Falle einer Kündigung vor Ende der Laufzeit berechnen wir die Hälfte der monatlichen Preise bis zum Vertragsende als Schadensersatz."

 

Viele Grüße

M-T