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Moin Community,
Ich habe gerade mit dem Telekom Hilft Team via Twitter geschrieben und dort wurde mir von ^wo (Kürzel) gesagt, dass wir kein Schadensersatz zahlen müssen wenn wir unseren MR400 bzw MR200 kündigen und im anschluss den MR401 bzw MR201 mieten/bestellen obwohl die 12 Monate mindest Mietlaufzeit noch nicht um sind.
Ich möchte Ihm/Ihr nicht unterstellen, dass er/sie lügt aber mich wundert es, da ich es zum ersten mal gelesen habe und das sonst noch nirgendwo erwähnt wurde.
Was haltet ihr davon? Wurde es schon bereits wo anders erwähnt?
Wie gesagt, ich will nicht sagen, dass er/sie lügt aber wenn wir jetzt schon kündigen wären es bestimmt 45-50€ an "Strafzahlung", da wir einen MR400 und zwei MR200 zur Miete haben.
Hier ein Screenshot vom Tweet:
Hier noch der Link zum Gespräch: https://twitter.com/kvnk07/status/919100168758288384
Eure Meinungen würden mich echt interessieren
Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
24.10.2017 17:17 Zuletzt bearbeitet: 29.10.2017 18:32 durch den Autor
Hallo @kvnk und alle Mitleser, sorry das die Antwort etwas auf sich warten lies. Ich hatte hierzu regen Kontakt mit den Kollegen.
Ein Wechsel auf UHD ist kein Technikwechsel. Befindet sich der Kunde noch in der Mindestvertragslaufzeit des Media Receiver 400, wird beim Tausch auf den Media Receiver 401 ein Schadenersatz für den Restwert berechnet.
Sollte man den Media Receiver 201 erwerben wollen und dieser als Zweitgerät genutzt werden, dann wird der MR 200 aus Kulanz kostenfrei getauscht. Dieser muss über das Retourenportal http://bit.ly/RetoureTelekom gekündigt werden.
Liebe Grüße
Anne W.
14.10.2017 20:31
Wäre möglich so eine Richtig klare Aussage dazu gibt es momentan noch nicht.
14.10.2017 20:32
14.10.2017 20:32
Naja jetzt muss es ja gemacht werden obwohl es nicht geht 😏
14.10.2017 20:36
@Anne W. schrieb:
Hallo @kvnk,
mich würden die Meinungen anderer auch interessieren. Warum sollte ich auch lügen in einem öffentlich Tweet? Versteh ich nicht! Ach hier ist übrigens ^wo
Grüße Anne W.
Hab ja auch extra zwei mal geschrieben, dass es nicht so gemeint ist Frage nur extra nach weil 45-50€ schon recht viel sind, oder? 😛
14.10.2017 20:40
14.10.2017 20:54
Hallo,
ich habe meinem MR 400 auch getauscht vor der 12 Monate Frist. Ich warte da erstmal ab ob ich was extra bezahlen muss.
Viele Grüße
M-T
14.10.2017 20:56
@M-T schrieb:Hallo,
ich habe meinem MR 400 auch getauscht vor der 12 Monate Frist. Ich warte da erstmal ab ob ich was extra bezahlen muss.
Viele Grüße
M-T
Wie hast du denn den Tausch "veranlasst" ? MR400 gekündigt und MR401 bestellt? Und falls ja, wie? Online über telekom.de/retoure?
14.10.2017 21:00
Genau so habe ich es gemacht. MR 400 online gekündigt und über retoure zurückgeschickt und MR 401 online bestellt.
Ich meinem MR 401 gestern erhalten und am Montag geht der MR 400 zurück.
Viele Grüße
M-T
14.10.2017 21:03
Ich habe meinen telefonisch gekündigt und brauche auch nichts bezahlen.
14.10.2017 21:05
Es wäre doch schön für alle das wenn man seine alten Geräte kündigt (MR400/200) keine Mindesvertragslaufzeit mehr eingehalten werden muss. Das Retoureportal sieht aber nicht ob danach auch der 401/201 bestellt wird also muss doch dann eine Strafe nachträglich kommen oder nicht?
Ist es jetzt eine Kulanzregelung oder gibt es einen Prozess dafür?
Eine klare Aussage würde viel Ärger vermeiden wenn diese Tauschoption nicht für jeden verfügbar wäre...
14.10.2017 21:10
14.10.2017 21:10
@#kastil schrieb:Es wäre doch schön für alle das wenn man seine alten Geräte kündigt (MR400/200) keine Mindesvertragslaufzeit mehr eingehalten werden muss. Das Retoureportal sieht aber nicht ob danach auch der 401/201 bestellt wird also muss doch dann eine Strafe nachträglich kommen oder nicht?
Ist es jetzt eine Kulanzregelung oder gibt es einen Prozess dafür?
Eine klare Aussage würde viel Ärger vermeiden wenn diese Tauschoption nicht für jeden verfügbar wäre...
Genau so sehe ich das auch... wenn jetzt zu 100% bestätigt werden kann, dass das System das "Strafgeld" nicht berechnet wenn die neuen Receiver danach gebucht werden, würde ich sofort wechseln...
14.10.2017 22:02
14.10.2017 22:06 Zuletzt bearbeitet: 14.10.2017 22:16 durch den Autor
habe gerade diese Diskussion durchgelesen und auch gleich mal bei den Geräten nach gesehen
wurde hier ein wichtiger Zusatz beim Mietvorteil entfernt?
bei Anmietung meines MR 400 stand dies
-------------------------------
Mietvorteil
Unkomplizierter Austausch defekter Geräte
Technisch immer auf dem neuesten Stand durch regelmäßige Software Updates
Telefonische Hilfe bei Hardware-Problemen
Jederzeit Wechsel auf ein höherwertiges Produkt möglich,
Vertragslaufzeit bei Miete
12 Monate Mindestvertragslaufzeit
6 Tage Kündigungsfrist
-------------------------------
die Möglichkeit jederzeit wechseln zu können, war ausschlaggebend für die Option Miete
bin persönlich nicht betroffen, da die 12 Monate schon rum sind
14.10.2017 22:30
Gleicher Preis = höherwertig?
14.10.2017 22:39 Zuletzt bearbeitet: 14.10.2017 23:10 durch den Autor
@#kastil schrieb:Gleicher Preis = höherwertig?
Nun warum will er vom 400er auf den 401er wechseln , weil er von Qualität und Funktionsumfang höherwertiger ist?!
Bedeutet ja nicht, das er deshalb auch teuer sein muss.
Daher steht auch höherwertig und nicht preislich teurer.
wobei der Kaufpreis auch "höher" ist
MR 401 = 349,99 €
MR 400 = 299,99 €
14.10.2017 23:23 Zuletzt bearbeitet: 14.10.2017 23:33 durch den Autor
Bisher lautete die Aussage immer, dass es beim Wechsel vom MR 400 zum 401 keine Sonderregelung bei einer vorzeitigen Kündigung des Endgeräte-Servicepakets für den MR 400 gibt und somit der entsprechende Schadenersatz zu zahlen ist.
Sollte diese Regelung jetzt geändert werden, müsste die Telekom konsequenterweise die bisher in diesen Fällen berechneten Schadenersatzzahlungen zurückzahlen.
15.10.2017 12:37
15.10.2017 12:45
Ich bin echt gespannt wie das hier nun ausgeht, ob @Anne W. gute neuigkeiten für uns hat oder nicht, ich mein, was wäre daran so schlimm seinen alten Receiver frühzeitig zu kündigen wenn man auf die neuen/besseren Geräte wechseln möchte.
Ich kann verstehen, das die Telekom diese Mindestmietdauer eingeführt hat aber wenn man bei der Telekom bleibt und sich die besseren Geräte mieten möchte und sich wieder 12 Monate bindet finde ich diese Mindetmiestdauer unnötig, bei jemanden der den Anbieter wechseln möchten kann ich verstehen das man Schadensersatz möchte aber bei Kunden die bleiben nicht.
Grüße
15.10.2017 13:10
Die Antwort steht hier
Chrisd
15.10.2017 20:01
Bei mir gehen die 12 Monate Laufzeit bis November, ich laß mich mal überraschen was da kommt.
Viele Grüße
M-T
16.10.2017 20:29
Moin @Anne W.
gibt es bereits Neuigkeiten bezüglich der „kostenlosen“ frühzeitigen Kündigung wenn man auf die neuen Geräte umsteigt?
Konnten sie etwas in Erfahrung bringen?
Grüße
24.10.2017 17:17 Zuletzt bearbeitet: 29.10.2017 18:32 durch den Autor
Hallo @kvnk und alle Mitleser, sorry das die Antwort etwas auf sich warten lies. Ich hatte hierzu regen Kontakt mit den Kollegen.
Ein Wechsel auf UHD ist kein Technikwechsel. Befindet sich der Kunde noch in der Mindestvertragslaufzeit des Media Receiver 400, wird beim Tausch auf den Media Receiver 401 ein Schadenersatz für den Restwert berechnet.
Sollte man den Media Receiver 201 erwerben wollen und dieser als Zweitgerät genutzt werden, dann wird der MR 200 aus Kulanz kostenfrei getauscht. Dieser muss über das Retourenportal http://bit.ly/RetoureTelekom gekündigt werden.
Liebe Grüße
Anne W.
26.10.2017 17:05
Hallo,
ich hatte ja im Thread geschrieben das ich abwarten wollte was passiert.
Nun habe ich die Kündungsbestätigung für dem MR 400 von der Telekom erhalten.
Die Telekom schreibt dazu folgendes:
"Bei einer vorzeitigen Kündigung berechnen wir Ihnen Schadensersatz. Im Falle einer Kündigung vor Ende der Laufzeit berechnen wir die Hälfte der monatlichen Preise bis zum Vertragsende als Schadensersatz."
Viele Grüße
M-T
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