Mietgerät zurück geben

Gelöst

Hallo,ich habe letztes Jahr einen Speedport Neo + Speedphone 10 gemietet. Meine Frage ist jetzt muss ich beides zurück geben, oder kann ich das Speedphone behalten? Weil auf der Verpackung steht, dass das Speedphone kostenlos dabei ist. Achja, ich will den Speedport zurück geben, weil ich mir den Speedport smart zulegen möchte.

Gruss Mario

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

Bei einem gemieteten Neo sind die Phones eine Gratisbeilage. Es war auch damals ein Aufkleber in der Box. Die Telefone brauchen nicht mit zurück. 

 

Die telfone sind auch nicht Teil des Support. Sie sind völlig außen vor. 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

@Polldy2 Geh auf www.telekom.de/retoure wenn die Mindestmietzeit abgelaufen ist dort siehst alle gemieteten Geräte

https://retoure.telekom-dienste.de/miete/

Das Speedphone gehört zu dem Neo dazu.

Du musstest dafür nur keine Miete zahlen, weil es in der Miete für den Neo kostenlos drin war.

 

Also einfach unter www.telekom.de/retoure die Rückgabe buchen und beides zurücksenden.

Lösung

Bei einem gemieteten Neo sind die Phones eine Gratisbeilage. Es war auch damals ein Aufkleber in der Box. Die Telefone brauchen nicht mit zurück. 

 

Die telfone sind auch nicht Teil des Support. Sie sind völlig außen vor. 

@CyberSW

Ich hab Deine Lösung mal entfernt.

Der Link auf das Retourenportal war korrekt, Der Teil mit dem Speedphone nicht. Zwinkernd

 

Die Miete geht nur über den Speedport. Das Speedphone war eine "Beigabe" die nicht zurückgegeben werden muss, bei ordentlicher Kündigung des Endgeräte-Servicepaketes.

 

Den Speedport Neo gab es als Bundle mit einem Speedphone. 

Beides war und ist Bestandteil des Mietvertrages. 

 

Warum war ein Telefon bei, welches auch direkt mit der Basis verbunden war?

Rate mal .. nennt sich IP Migration .. und zwar bei den Call Regio Tarifen. 

 

Nirgendwo stand etwas davon, dass dieses Speedphone ein Geschenk ist. 

Bei meiner Ma schick ich diese Woche einen zurück. 

Ich schau mal, ob der Zettel noch vorhanden ist. 

 

Der hinweis dazu stand am Router. 

Nicht auf den Internetseiten der Telekom. 

Es wird kostenlos überlassen, steht doch auch nochmal da.

Da steht nicht, dass es kostenlos dein Eigentum wird.

 

Musstest ja auch keine Miete für zahlen, war beim Neo in der Miete mit drin.

Muss dementsprechend auch mit dem Neo zurück. Zwinkernd 

 

Auch auf der Bestellseite, war nix anderes dazu zu sehen:

https://web.archive.org/web/20160312132819/http://www.telekom.de:80/privatkunden/zuhause/geraete-und...

Telekom Experte

Hallo zusammen,

hier noch eine offizielle Antwort von mir, da ich die Einführung des Speedport Neo als Miete / Endgeräte-Service Paket damals betreut habe.

 

Es ist korrekt, seit 21.01.2016 war der Speedport Neo auch im Endgeräte-Servicepaket für 4,95 € / Monat erhältlich.

Gleichzeitig wurde der reguläre Kaufpreis (UVP) des "Speedport Neo inkl. Speedphone 10" von 179,99 € auf 149,99 € gesenkt (damit war der Neo preisgleich zum damals angebotenen Speedport W 724V).

 

Etwas mehr Hintergrundinformation:

Da es keinen Speedport Neo (einzeln) gab, und wir keine Telefone vermieten (wollten) und die bestehenden Speedports aus wirtschaftlichen Gründen auch nicht "umpacken" wollten,  erhielt der Kunde (wie bei Kauf) den Speedport Neo immer zusammen mit dem vorgepairten Speedphone 10 (weiß).    

  
Das in der Verpackung befindliche Speedphone 10 ist aber nicht gemietet, sondern wurde dem Kunden kostenlos "als Zugabe" überlassen.

 

Ein entsprechenden Aufkleber mit dem Aufdruck "Kostenlos im Paket: Das Speedphone 10"  haben wir auf allen Verpackungen angebracht.


Das bedeutet:

Für das Speedphone 10 gilt die reguläre gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten.

Auch muss der Kunde bei einer regulären Kündigung des Endgeräte-Servicepakets über den Neo zum Ende der Mindestvertragslaufzeit das Speedphone nicht zurücksenden.

 

Ich hoffe, ich konnte etwas Klarheit bringen.

Viele Grüße

Jörg B.