Puls Tablet Netzteil - nur 6 Monate Gewährleistung?

Gelöst

Hallo,

das Steckernetzteil (also nicht das USB-Kabel selbst) für mein Puls Tablet ist defekt. Im Telekom-Laden hier in Dieburg hat man mir beschieden, für Zubehör (auch wenn zum Lieferumfang eines Gerätes gehörte) gäbe es grundsätzlich nur 6 Monate Garantie (heftige Diskussion: ich müsse beweisen, dass das Ding zum Lieferzeitpunkt schon defekt gewesen sei etc.) Das mag ja rein rechtlich so sein mit der Beweislastumkehr, aber ich kann kaum glauben, dass die Telekom nicht mal 2 Jahre für die Sachen gerade stehen möchte, die sie liefert? Wenn ich Elektronik bei amazon kaufe, dann werden die Sachen im Reklamationsfall anstandslos ausgetauscht, auch wenn der Kauf länger als 6 Monate her ist. Ich würde ja auch das komplette Gerät einsenden, aber wenn ich die Seriennummer online eingebe (IMEI hat das Geräte ja nicht) wird die Retoure nicht aktzeptiert.

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

@hashstat schrieb:

Wovon bei einem äußerlich unversehrten Netzteil auszugehen ist, eine Überprüfung auf Eigenverschulden zerstört das Gehäuse so das eine solche Überprüfung nicht möglich ist. Und das darf nicht zu Lasten des Kunden gehen.

Der Kunde hat also gar nicht die Möglichkeit der Fehlersuche, da diese mit der Zerstörung des Netzteils einhergeht.


Viel Theorie, aber die Praxis sagt wie es läuft, nach 6 Monaten Kunde muss beweisen, wie er das macht ist nicht das Problem des Verkäufers/Händlers.

Wem das nicht gefällt,der darf sich gerne an den Gesetzgeber wenden und eine Änderung erwirken,bis dahin hält sich die Telekom an gesetzliche Bestimmungen und die umgeht man als Konzern nicht einfach mal so weil man Bock drauf hat, da brauch man auch nicht weiter diskutieren weil ziellos.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Hallo @vtvtv

wenn man bedenkt, dass soch ein Ladegerät im Fachhandel für schlappe 10 Euro zu haben ist, verstehe ich die Aufregung nicht so richtig.


Schöne Grüße,
P-Zeh

 

Und es gibt sogar Hersteller, die liefern nicht mal mehr Netzteil und Kopfhörer als Zubehör mit Frustriert, ich kenn ansonsten auch nur, dass es aufs Zubehör nur sechs Monate Garantie gibt.

Nabend, 


@jm2c schrieb:

...., dass es aufs Zubehör nur sechs Monate Garantie gibt.


Und auch das ist selten eine Garantie, sondern die Gewährleistung vor der Beweislastumkehr, die ab Kauf 6 Monate beträgt Zwinkernd


@vtvtv schrieb:

Das mag ja rein rechtlich so sein mit der Beweislastumkehr, aber ich kann kaum glauben, dass die Telekom nicht mal 2 Jahre für die Sachen gerade stehen möchte, die sie liefert? 


Ist das so?

Dann frag dich mal warum Apple nur 1 Jahr Garantie gibt bei Produkten die ein vielfaches kosten.

Die Auskunft des Shops ist korrekt, und auch der Hinweis auf ein Ersatznetzteil von Amazon (10€) dürfte das Thema eigentlich beenden.

Doch die Aufregung ist schon verständlich, wenn das Netzteil offensichtlich äußerlich unversehrt ist, ist es nicht möglich von Kundenfehler auszugehen. Das Ding passt nur in eine für geeignete Spannung ausgelegte Steckdose. Überspannungsfehler ist aufgrund verschweißtem Gehäuse nicht feststellbar also ist damit soweit dem Kunden möglich ein Verschulden nicht nachzuweisen. Hier versucht der T-Punkt wie üblich seine Gewährleistungspflicht zu umgehen. Genau das ist das Thema, es spielt hier keine Rolle ob es sich um einen Centartikel handelt oder um weitere hier genannte Ablenkungen vom Sachverhalt der Kundenver...ar...e


@hashstat schrieb:

.... Hier versucht der T-Punkt wie üblich seine Gewährleistungspflicht zu umgehen. ...


Machen sie ja nicht, nach einem halben Jahr musst du halt als Kunde beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war (§476 BGB). 

Wovon bei einem äußerlich unversehrten Netzteil auszugehen ist, eine Überprüfung auf Eigenverschulden zerstört das Gehäuse so das eine solche Überprüfung nicht möglich ist. Und das darf nicht zu Lasten des Kunden gehen.

Der Kunde hat also gar nicht die Möglichkeit der Fehlersuche, da diese mit der Zerstörung des Netzteils einhergeht.


@hashstat schrieb:

Wovon bei einem äußerlich unversehrten Netzteil auszugehen ist, eine Überprüfung auf Eigenverschulden zerstört das Gehäuse so das eine solche Überprüfung nicht möglich ist. Und das darf nicht zu Lasten des Kunden gehen.

Der Kunde hat also gar nicht die Möglichkeit der Fehlersuche, da diese mit der Zerstörung des Netzteils einhergeht.


Viel Theorie, aber die Praxis sagt wie es läuft, nach 6 Monaten Kunde muss beweisen, wie er das macht ist nicht das Problem des Verkäufers/Händlers.

Wem das nicht gefällt,der darf sich gerne an den Gesetzgeber wenden und eine Änderung erwirken,bis dahin hält sich die Telekom an gesetzliche Bestimmungen und die umgeht man als Konzern nicht einfach mal so weil man Bock drauf hat, da brauch man auch nicht weiter diskutieren weil ziellos.


@hashstat schrieb:

 

Der Kunde hat also gar nicht die Möglichkeit der Fehlersuche, da diese mit der Zerstörung des Netzteils einhergeht.



Der Verkäufer kann aber widerrum unbestritten behaupten dass er dir offensichtlich ein funktionierendes Netzteil verkauft hat, du hättest dich ja sonst sofort gemeldet. Und damit bist du jetzt am Zug nachzuweisen dass der Defekt beim Kauf bereits bestand. Wie du das machst und ob das überhaupt möglich ist ist dein Problem.

 

Tja, schöne neue Welt der EG-RL 99/44

Das ist Käse, den du verzapfst. Der Gesetzestext ist eindeutig. Der Nachweis ist erbracht wenn anders als durch Zerstörung des Produktes keine Manipulation / Beschädigung durch den Kunden am Produkt erfolgen kann.

Wenn du dich auf die Richtlinie des EU Parlaments berufst, die ist von 1999 und 2002 in nationales Recht umgesetzt worden. Die Abschnitte 10-13 sind adäquat behandelt in den §§ 437, 439, 440 des BGB, dort steht nichts anderes.

 

Du solltest dir vor allem die "Zumutbarkeit" anschauen, die gilt eben nicht nur für den Händler, das gilt gleichermaßen für den Verbraucher. Und hier ist es unzumutbar die völlige Zerstörung des Produkts zum Nachweis des immanenten Defekts in Kauf zu nehmen. Demnach ist auch nach den 6 Monaten bei Geräten die nicht ohne Zerstörung vom Kunden manipulierbar sind von einem dem Gerät immanenten Fehler auszugehen.

 

Der Verkäufer kann eben nicht unbestritten behaupten, denn sein Vortrag kann sehr wohl bestritten werden. eine zeitweilige "offensichtliche" Funktion schließt einen schon bei in Verkehrbringung bestehenden Fehler nicht aus.

 


@hashstat schrieb:

Der Gesetzestext ist eindeutig.



Na dann, 

Komisch das es immer Kommentare und Gerichte braucht wenn es doch so eindeutig ist. 

Weil die Händler um den Profit zu maximieren gerne ihre Pflichten "vergessen". Und hier ist gerade der Telekomshop derjenige der immer wieder Kundenrechte massiv behindert. Das mögen die hier versammelten Tkom Angestellten und die Telekom Fanboys nicht wahrhaben wollen. Ändert aber nichts an den Tatsachen.

 


@hashstat schrieb:

Weil die Händler um den Profit zu maximieren gerne ihre Pflichten "vergessen". Und hier ist gerade der Telekomshop derjenige der immer wieder Kundenrechte massiv behindert. Das mögen die hier versammelten Tkom Angestellten und die Telekom Fanboys nicht wahrhaben wollen. Ändert aber nichts an den Tatsachen.

 


Tatsachen? ^^

Alles klar, dann behalt dein Wissen um deine Tatsachen doch bitte für dich und hör auf Verschwörungstheorien und Ähnliches unbedarft in die Welt hinaus zu blasen, dafür gibt es sicherlich andere Plattformen die gerne in das Gleiche Horn blasen wie du es hier versuchst,danke Fröhlich

Nur weil du Fakten negierst, siehe AGB des Telekom shop, werden sie nicht zu Verschwörungstheorie.

Der link zu den  AGB führen ins Leere bzw. zu einer Auswahl die nichts gescheites ausspuckt. Die "Verbraucherinformation" sind sehr ungünstig für den Kunden abgefasst, bzw. nicht genügend ausgeführt "Nach Ablauf der Widerrufsfrist von zwei Wochen wenden Sie sich im Gewährleistungs- und Reparaturfall bitte zunächst an die Telekom Servicenummer 0180 3 302202 (0,09 Euro/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Min.), wo die Problemursache ermittelt und ggf. für Reparatur oder Austausch gesorgt wird.  "

Hier ist jeder, selbst halbseidene Ebay Shop, ausführlicher mit vernünftiger AGB unterwegs. Obenstehendes suggeriert wissentlich das die Wahl der Nachbesserung bei der Servicestelle liegt, was ja offensichtlich falsch ist.

Wenn du Argumentativ etwas entgegenzuisetzen hättest wäre es ein Leichtes das zu tun. Nur ich gewinne jede Wette das du keine Argumente hast.


@hashstat schrieb:

Nur weil du Fakten negierst, siehe AGB des Telekom shop, werden sie nicht zu Verschwörungstheorie.

Der link zu den  AGB führen ins Leere bzw. zu einer Auswahl die nichts gescheites ausspuckt. Die "Verbraucherinformation" sind sehr ungünstig für den Kunden abgefasst, bzw. nicht genügend ausgeführt "Nach Ablauf der Widerrufsfrist von zwei Wochen wenden Sie sich im Gewährleistungs- und Reparaturfall bitte zunächst an die Telekom Servicenummer 0180 3 302202 (0,09 Euro/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Min.), wo die Problemursache ermittelt und ggf. für Reparatur oder Austausch gesorgt wird.  "

Hier ist jeder, selbst halbseidene Ebay Shop, ausführlicher mit vernünftiger AGB unterwegs. Obenstehendes suggeriert wissentlich das die Wahl der Nachbesserung bei der Servicestelle liegt, was ja offensichtlich falsch ist.

Wenn du Argumentativ etwas entgegenzuisetzen hättest wäre es ein Leichtes das zu tun. Nur ich gewinne jede Wette das du keine Argumente hast.


Jaja,blablablub, ich weiss das du gerne das letzte Wort in Diskussionen hast anscheinend, aber da dieses Topic jetzt mit Lösung markiert ist,schlage ich vor du hinterlässt weitere glorreiche Ideen in einschlägigen Rechtsforen oder son Quatsch, trotzdem danke für den Input Fröhlich