Speedport W 925V L zurückgeben

Gelöst

Guten Morgen Telekom,

 

ich bin langjähriger Kunde und wurde aufgrund der Umstellung auf IP mit einem neuen Router der Telekom ausgestattet. Soweit so gut. Nun musste ich leider feststellen, dass der neue Router dem alten in einigem nachsteht. So z.B. WLAN Reichweite und einiges mehr. Dort wo wir mit dem alten Router im Haus überall empfang hatten, sind jetzt erheblich Empfangseinbußen.

Ich habe mir jetzt ein anderen Router privat besorgt und habe diese Probleme nicht mehr.

Da ich mit der Umstellung und dem von Ihnen bereitgestellten Router allerdings an eine Mindestvertragslaufzeitmiete gebunden bin, würde ich mich über ein entgegenkommen Seitens Telekom sehr freuen, da ich Ihren Router nicht mehr benötige.

 

Mit freundlichen Grüßen

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

@sven-daume 

 

Da sehe ich nur die Möglichkeit der Rückgabe über dieses Portal:

 

https://retoure.telekom-dienste.de/miete/

 

Dort kann der Retourenschein ausgedruckt werden.

 

Wenn die Mindestvertragsdauer dafür (12 Monate) noch nicht abgelaufen ist, wird die Miete für die Restlaufzeit fällig.

 

Gerhard

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

@sven-daume 

 

Hallo,

 

das Wichtigste fehlt in deinem Posting:

 

Ist der Router gekauft oder gemietet?

 

Gerhard

 

Ich habe den Router gemietet.

 

@ GeKo41: Vielen Dank für den Hinweis. Zwinkernd

@sven-daume 

 

Da sehe ich nur die Möglichkeit der Rückgabe über dieses Portal:

 

https://retoure.telekom-dienste.de/miete/

 

Dort kann der Retourenschein ausgedruckt werden.

 

Wenn die Mindestvertragsdauer dafür (12 Monate) noch nicht abgelaufen ist, wird die Miete für die Restlaufzeit fällig.

 

Gerhard

 

@GeKo41 

Nicht so Dein Tag heute Zwinkernd

 

@sven-daume 

Dass es um einen Mietvertrag geht hattest Du in der Tat bereits im Eröffnungsbeitrag geschrieben gehabt.

 

Wenn Du den gemieteten Router nicht mehr haben willst, dann gibt es folgende zwei Varianten:

  1. Du hast den per Telefon oder online gemietet und Du hast den Router noch nicht länger als 14 Tage:
    gesetzlicher Widerruf gem. Widerrufsbelehrung und dann fix den Router zurückschicken
  2. wie von @GeKo41 genannt die Rücksendung anstoßen und damit den Mietvertrag kündigen - allerdings kostet das nicht die Miete für die restliche Laufzeit sondern es kostet nur die halbe Miete für die restliche Laufzeit: bei einem Smart 3 oder einem W925V wird also max. ein "Schadenersatz" von 30 Euro fällig

@sven-daume 

 

Danke für die Korrektur. Wieder etwas gelernt. Fröhlich

 

Gerhard

@all: Vielen Dank für die den interessanten Chatverlauf.

Da die Miete bei vorzeitiger Rückgabe bis zum Ende des Mietvertrages "nur" die Hälfte kostet, kann ich mit den 17,50€ leben und werde den Router somit diese Woche noch zurückschicken.

 

MfG

Telekom hilft Team
Hallo @sven-daume,

ich begrüße dich herzlich in unserer Community.
Es ist schade, dass der SP W925 V anscheinend nicht in der Lage war, deine Fläche mit WLAN zu versorgen.
Bezüglich der Kündigung des Mietvertrages hat @GeKo41 hier bereits alles korrekt aufgeführt.
Dem kann ich nichts mehr hinzufügen. Dafür bedanke ich mich. 🙂

Ich hoffe, dass es mit deinem neuen Router besser läuft.

Viele Grüße
Markus Km.