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Hallo...ich wollte meinen Speedport w723v Typ b auf die aktuelle Firmware updaten,dabei unterlief mir ein Fehler,dass ich versehentlich die Firmware von Typ A auf den Router upgedatet habe.Jetzt kann ich die Speedport Konfiguration per Laptop nicht mehr aufrufen.Kann mir jemandhelfen? Danke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
16.09.2017 07:54 Zuletzt bearbeitet: 16.09.2017 08:37 durch den Autor
Ich meinte ja nur, wenn es sich um ein Mietgerät handelt, könnte die Telekom dem Kunden den
Speedport in Rechnung stellen, da dieser (zwar unbeabsichtigt) durch einen unsachgemäßen
Umgang beschädigt wurde.
Der Kunde wurde immerhin darauf hingewiesen, daß die Firmware inkompatibel ist!
Nur so nebenbei:
Wenn ich (egal welche) Hardware mit falscher Firmware oder einem MOD flashe, geschieht dies
immer auf eigenes Risiko!
Kein Hersteller oder Händler übernimmt dafür eine Garantie.
Das ist allgemein bekannt...
Warum sollte ausgerechnet die Telekom da eine Ausnahme machen?
16.09.2017 01:26
Weiterhelfen kann Dir in einem solchen Fall jeder Händler, der Dir einen neuen Router verkauft oder vermietet.
Ich sehe nicht, wie Du es hinbekommst, den Router wieder soweit ans Laufen zu bekommen, dass Du ihn auf die richtige Firmware flashen kannst.
16.09.2017 02:22
16.09.2017 06:36 Zuletzt bearbeitet: 16.09.2017 07:00 durch den Autor
Ruf mal beim Kundenservice (Technikabteilung) an.
Vielleicht können die dir weiter helfen.
Ich hatte mal das selbe Problem mit der LTE EasyBox - allerdings bei Vodafone.
Dort wurde die Firmware per Fernwartung repariert.
Wenn dies nicht möglich ist, bleibt dir nur der Weg zu einer Reperaturwerkstatt, die den
EEPROM (internen Speicherbaustein) vom Speedport überschreiben können oder du
mußt dir einen neuen Router besorgen.
Will mal hoffen, daß es kein Mietgerät ist...
16.09.2017 07:23 Zuletzt bearbeitet: 16.09.2017 07:27 durch den Autor
@Mr. Proper schrieb:Will mal hoffen, daß es kein Mietgerät ist...
Warum nicht? Das wäre doch für den Kunden der angenehmste/einfachste Fall, warum auch immer der Router nun nicht mehr funktioniert, er muss von der Telekom ausgetauscht werden wenn es ein Mietgerät ist (von Überspannungsschäden z.B. durch Blitzeinschlag oder mutwillige Beschädigung mal abgesehen).
Und sollte der DSL-Router das Firmware-Image tatsächlich nicht überprüfen dann wäre das aus meiner Sicht eine Schlamperei seitens des Hersteller (beim W723V Typ B ist das Arcadyan), so etwas darf bei Produkten wie den Speedports eigentlich nicht passieren, insb. da es unter derselben Produktbezeichnung versch. Typen von verschiedenen Herstellern gibt, da kann man das aus Versehen durchaus mal verwechseln (vor allem da diese Geräte i.d.R. nicht von "Profis" sondern von durchschnittlichen Endkunden bedient werden, für diese wurden die auch primär entwickelt). Und nein, das ist für mich in keine mutwillige Beschädigung.
Beim Testkonzept des BSI für Breitbandrouter wird für die Firmware-Images sogar empfohlen sicherzustellen (seitens des Router beim manuellen Firmwareupdate per WebIf), dass die Firmware auch tatsächlich vom Hersteller herausgegeben wurde und nicht von dritten stammt (s.h. Pkt. 3.1.2, manuelles Update).
16.09.2017 07:39
@NDiTF schrieb:
er muss von der Telekom ausgetauscht werden wenn es ein Mietgerät ist (von Überspannungsschäden z.B. durch Blitzeinschlag oder mutwillige Beschädigung mal abgesehen).
Der Austausch sollte m.E. bei einem Mietgerät auf jeden Fall erfolgen egal was der Grund für den Ausfall war.
Allerdings dürfte der Ausfallgrund dann wiederum zu weiteren Konsequenzen führen oder auch nicht.
16.09.2017 07:54 Zuletzt bearbeitet: 16.09.2017 08:37 durch den Autor
Ich meinte ja nur, wenn es sich um ein Mietgerät handelt, könnte die Telekom dem Kunden den
Speedport in Rechnung stellen, da dieser (zwar unbeabsichtigt) durch einen unsachgemäßen
Umgang beschädigt wurde.
Der Kunde wurde immerhin darauf hingewiesen, daß die Firmware inkompatibel ist!
Nur so nebenbei:
Wenn ich (egal welche) Hardware mit falscher Firmware oder einem MOD flashe, geschieht dies
immer auf eigenes Risiko!
Kein Hersteller oder Händler übernimmt dafür eine Garantie.
Das ist allgemein bekannt...
Warum sollte ausgerechnet die Telekom da eine Ausnahme machen?
16.09.2017 08:37
Die Info in Deinem Screenshot scheint ja falsch zu sein.
Denn offenbar KANN die Firmware in der anderen Variante eingespielt werden.
Nur DARF sie NICHT eingespielt werden - was aber nicht da steht...
16.09.2017 08:42
Der Wortlaut spielt die Musik... "kann nicht eingespielt werden" ... so wie es aussieht, kann es das aber sehr wohl.
Und genau das darf nicht passieren und es wäre ein Leichtes, das den Router prüfen zu lassen.
Das wäre dann fahrlässig - und zwar (auch) seitens des Herstellers, wenn er eine Firmware eines anderen Gerätes akzeptiert.
Sorry, aber: Bei einem Updateprozess ist es PFLICHT, dieses auf Plausibilität zu prüfen - und wenn man das nicht macht, kann man wohl kaum dem 0815-Heimanwender dafür verantwortlich machen. Und dass sowas wie "du hast an dem Gerät rumgefummelt" gewährleistungstechnisch in Deutschland nicht funktioniert, sollte bekannt sein.
16.09.2017 08:56
Und dass sowas wie "du hast an dem Gerät rumgefummelt" gewährleistungstechnisch in Deutschland nicht funktioniert, sollte bekannt sein.Gewährleistung für ein EOS Gerät?
16.09.2017 09:00 Zuletzt bearbeitet: 16.09.2017 09:01 durch den Autor
@Hubert Eder Darauf hab ich jetzt ehrlichgesagt gar nicht geachtet, mag aber auch vielleicht daran liegen, dass mein Nexus 5X sich gestern Abend in den Bootloop des Todes verabschiedet hat.
Jedenfalls: EoS oder nicht - der Router hätte die Firmware dennoch nicht akzeptieren dürfen.
16.09.2017 14:04
@muc80337_2 schrieb:
- Ein Blitschlag oder ein Überspannungsschaden dürfte für den Mieter keine Konsequenzen haben - da der Mieter den in der Regel kaum schuldhaft herbeigeführt hat.
Also, dass das Mietgerät in jedem Fall erst einmal ausgetauscht wird ist in Ordnung. Und bei Überspannungsschäden (z.B. durch Blitzeinschlag verursacht) übernimmt tatsächlich ebenfalls die Telekom als Vermieter den Schaden, das hatte ich in der Tat falsch in Erinnerung.
@muc80337_2 schrieb:
- Eine mutwillige Beschädigung dürfte grundsätzlich einen Anspruch der Telekom auf Schadenersatz begründen. [...]
Richtig. Ob in der Praxis von der Telekom beim Gerätetausch die Ausfallursache (bei weniger offensichtlichen Schäden) genauer begutachtet/erforscht wird (und damit überhaupt ein Schadenersatz seitens der Telekom gestellt wird) ist natürlich eine andere Frage.
@muc80337_2 schrieb:
- [...] Das Flashen einer falschen Firmware dürfte eine mutwillige Beschädigung darstellen [...]
Das sehe ich definitiv anders und zwar dann, wenn das Firmwareupdate über die dafür vorgesehene Funktion im WebIf durchgeführt wurde, ein ungeeignetes Firmware-Image muss dort abgelehnt werden, das ist aus meiner Sicht schlicht und ergreifend Stand der Technik, auch als der W723V damals auf den Markt kam. Eine mutwillige Beschädigung kann ich hier nicht erkennen! Mutwillige Beschädigung/Zerstörung setzt m.W.n. Vorsatz voraus und das kann ich bei einem Versehen oder "unsauberer Arbeit/Recherche" nicht erkennen. Wenn überhaupt dann ist das wohl eher so etwas wie fahrlässige Beschädigung.
Was anderes wäre es wenn der Besitzer die Firmware z.B. über den Bootloader hochgeladen hätte wo entsprechende Sicherungsmaßnahmen diesbezüglich (noch) nicht vorgesehen oder (bisher) nicht üblich sind.
@muc80337_2 schrieb:
- [...] zumal bei einem Mietgerät ja EasySupport aktiviert sein muss und der Speedport Firmwareupdates automatisch erhält.
16.09.2017 14:19 Zuletzt bearbeitet: 16.09.2017 14:22 durch den Autor
@Mr. Proper schrieb:Nur so nebenbei:
Wenn ich (egal welche) Hardware mit falscher Firmware oder einem MOD flashe, geschieht dies immer auf eigenes Risiko!
Kein Hersteller oder Händler übernimmt dafür eine Garantie.
Das ist allgemein bekannt...
Warum sollte ausgerechnet die Telekom da eine Ausnahme machen?
Wie schon geschrieben sehe ich das definitiv anders! Wenn man eine manipulierte oder modifizierte Firmware absichtlich installiert ist das ein anderer Fall, dazu kann bei vielen Geräten auch nicht die dafür vorgesehene (manuelle) Updatefunktion des WebIf genutzt werden weil die solche Firmware-Images darüber ablehnen oder nur akzeptieren wenn man eine entsprechenden Warnung vom Gerät explizit bestätigt. Bei anderen Geräten muss eine enstprechend modifizierte Firmware über den Bootloader installiert werden und kann nicht über die offizielle Updatefunktion im WebIf hochgeladen werden.
Und wie schon weiter oben geschrieben ist das einfach nur eine Schlamperei, wenn da eine beliebiges Firmware-Image ohne grundlegende Überprüfung seitens des Gerätes hochgeladen werden kann, das ist nicht Stand der Technik und stellt m.E. auch ein Sicherheitsrisiko dar. Das BSI sieht das offensichtlich ähnlich.
16.09.2017 14:28 Zuletzt bearbeitet: 16.09.2017 14:30 durch den Autor
@Hubert Eder schrieb:Gewährleistung für ein EOS Gerät?
Solange das Gerät im Rahmen eines "Endgeräte-Servicepaket" gemietet sein sollte spielt der Punkt "Gewährleistung" oder EOS-Status eine untergeordnete Rolle diesbezüglich.
Ist dieses (alte) Gerät allerdings nicht gemietet und im Eigentum desjenigen lautet das Fazit in der Tat: Leider Pech gehabt, kann nun fachgerecht entsorgt werden...
16.09.2017 23:47
Der Router funktioniert noch,aber ich Krieg die Einstellung zur Konfiguration würden Laptop nicht auf unter http://speedport.ip
Es erscheint immer: Seite kann nicht angezeigt werden.
Nutzt es auch nichts den Router zu reseten?
17.09.2017 12:35
17.09.2017 13:52 Zuletzt bearbeitet: 17.09.2017 14:00 durch den Autor
@Drutschel schrieb:Der Router funktioniert noch,aber ich Krieg die Einstellung zur Konfiguration würden Laptop nicht auf unter http://speedport.ip
Dann kann ich mir nicht vorstellen, dass das falsche Firmware-Image überhaupt aufgespielt wurde (hätte mich auch sehr gewundert da so etwas, wie schon erwähnt, eigentlich nicht möglich sein dürfte). Wenn da jetzt die falsche Firmware z.B. des Speedport W723V Typ A drauf wäre dürfte das Gerät überhaupt nicht mehr funktionieren können denn das basiert auf einer komplett anderen Hardware.
Und abgesehen davon, wenn es tatsächlich möglich wäre ungeeignete Firmware-Images so einfach aufzuspielen wäre ich mir relativ sicher, dass man davon schon mal etwas gehört hätte denn da wärst du vermutlich nicht der erste gewesen der da mal aus Versehen das falsche Firmware-Image ausgewählt hat und somit seinen Speedport zum Türstopper degradierte...
Versuche stattdessen mal die IP-Adresse des Speedport mit https:// davor (und nicht mit http://...) aufzurufen. Möglicherweise akzeptiert dein aktueller Browser auch einfach nur die Verschlüsselungsprotokolle des Speedport nicht mehr da neuere Browser ältere Verschlüsselungsvarianten nicht mehr unterstützen, s.h. dazu:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Geraete-Zubehoer/Kein-Zugriff-mehr-auf-meinen-Router/td-p/1425424
17.09.2017 17:41
Lieber @Drutschel,
@Drutschel schrieb:[...]
Es erscheint immer: Seite kann nicht angezeigt werden.
Nutzt es auch nichts den Router zu reseten?
[...]
Konntest Du das Problem zwischenzeitlich lösen? Falls nicht, könnte es daran liegen, dass Dein Laptop nicht mit dem Router verbunden ist.
Um die Verbindung wieder herzustellen, müsstest Du in die Systemeinstellungen Deines Betriebssystems > Adaptereinstellungen > Drahtlos.
Dies trifft allerdings nur auf windows 8.1 zu.
Ansonsten wende Dich an den Betreiber Deines Betriebssystems.
Liebe Grüße
Marlise
18.09.2017 15:37
Klappt es mittlerweile wieder, können Sie die Konfiguration wieder aufrufen?
@ Drutschel schrieb:
Jetzt kann ich die Speedport Konfiguration per Laptop nicht mehr aufrufen.
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