Wechsel 400 zu 401

Gelöst

Hallo,

 

ich habe Ende August die Umstellung auf den Digital-Anschluß bekommen und dabei auch den Receiver MR400. Ich habe keinen Hinweis erhalten das es bald einen neuen Receiver gibt. Nun würde ich gerne auf den MR401 wechseln. Auch da ich NetFlix habe. Wie gehe ich da vor? Kostet mich das was? An wen wende ich mich?

 

Das behalten der Aufnahmen ist mir diesmal nicht wichtig da ich noch kaum welche habe.

 

Danke und Grüße,

Willi

2 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Die Kosten brauchen von keinem Mitarbeiter bestätigt werden.
Denn diese stehen in den AGB zum Mietvertrag drin.



http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44488.pdf
11.4 Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden vereinbarten
Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die
Telekom nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, der Telekom
einen in einer Summe fälligen Betrag in Höhe der Hälfte
der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlenden
restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz
zu entrichten.
Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn die Telekom einen
höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen
bzw. entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich geringerer
oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung

@Willi2793

 

der neue Receiver (MR401) ist seit gestern bestellbar.

Wenn Du Deinen alten Receiver (MR400) allerdings innerhalb der 12-monatigen Mindestlaufzeit zurückgeben willst, wird hierfür eine Einmalzahlung fällig. Diese beträgt meines Wissens nach 50% der entgangenen Monatsraten für die Mindestlaufzeit.

 

Wie geht man vor?

Neuen Receiver online bestellen und anschließen. Danach den alten Receiver über das Retoure-Portal kündigen und zurücksenden.

 

Die Aufnahmen kannst Du übrigens bei einem Wechsel der Receiver behalten. Du kannst die Festplatte aus dem 400er einmalig in den 401er einbauen.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Das würde mich auch interessieren. Oder muss die MVLZ in jedem Fall eingehalten werden? Wäre ja irgendwie blöd.

Lösung

@Willi2793

 

der neue Receiver (MR401) ist seit gestern bestellbar.

Wenn Du Deinen alten Receiver (MR400) allerdings innerhalb der 12-monatigen Mindestlaufzeit zurückgeben willst, wird hierfür eine Einmalzahlung fällig. Diese beträgt meines Wissens nach 50% der entgangenen Monatsraten für die Mindestlaufzeit.

 

Wie geht man vor?

Neuen Receiver online bestellen und anschließen. Danach den alten Receiver über das Retoure-Portal kündigen und zurücksenden.

 

Die Aufnahmen kannst Du übrigens bei einem Wechsel der Receiver behalten. Du kannst die Festplatte aus dem 400er einmalig in den 401er einbauen.

Abschlagszahlung?! Was ist denn das für ein Schwachsinn?

So verprellt man seine Kunden.

Wenn du Kostenlos das Gerät wechseln willst musst du die 12 Monate mindestlaufzeit abwarten. 

Alternativ kannst du auf: www.telekom.de/retoure gehen den jetzigen MR Kündigen --> den Ablösebetrag für das alte Gerät zustimmen und dann das neue Modell bestellen. 

 

Um die Kosten wirst du sicherlich leider nicht herum kommen.

@fotovideoexpress

wieso? kannst Du Dein iPhone7 kostenlos zurückgeben, weil es jetzt ein iPhone8 gibt? Du hast einen Receiver für 12 Monate gemietet... jeder andere würde Dir die 12 Monate in Rechnung stellen... bei der Telekom kriegst Du immerhin 50% Discount

Hi,

 

wenn ein Telekom-Mitschreiber das noch bestätigt mit den Kosten werde ich mir das nochmal überlegen. Dann warte ich vielleicht doch das Ende der Laufzeit ab.

 

Danke

Die Kosten brauchen von keinem Mitarbeiter bestätigt werden.
Denn diese stehen in den AGB zum Mietvertrag drin.



http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44488.pdf
11.4 Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden vereinbarten
Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die
Telekom nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, der Telekom
einen in einer Summe fälligen Betrag in Höhe der Hälfte
der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlenden
restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz
zu entrichten.
Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn die Telekom einen
höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen
bzw. entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich geringerer
oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist.

Nur um die Möglichkeit zu haben Netflix empfangen zu können, soll man dann also die Ablösesumme zahlen. Aha.

Dann soll die Technik sich mal tummeln, das sie Netflix auch auf dem 400er ans laufen bekommt.

 

@Willi2793

Anbei §11.4 aus den AGBs für das Endgeräte-Servicepaket

Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden ver-einbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die Telekom nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, der Te-lekom einen in einer Summe fälligen Betrag in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlen-den restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadens-ersatz zu entrichten.
Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn die Telekom ei-nen höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen bzw. entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich ge-ringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist.

 

@fotovideoexpress

den Schadensersatz zahlst Du dafür, dass Du Deinen Vertrag von 12 Monaten nicht einhalten willst.


@fotovideoexpress schrieb:

Nur um die Möglichkeit zu haben Netflix empfangen zu können, soll man dann also die Ablösesumme zahlen. Aha.

Dann soll die Technik sich mal tummeln, das sie Netflix auch auf dem 400er ans laufen bekommt.

 


naja, wenn Du in eine andere Wohnung ziehen willst, weil Du da größere/mehr Fenster hast, musst Du ja auch die vertraglich vereinbarte Mietzeit für die jetzigen Wohnung erfüllen oder dich mit dem Vermieter auf eine Entschädigung einigen.

 

Aus früheren Beiträgen weis ich, dass Du mindesten schon seit März 2017 einen MR 400 hast.

Damit sind ja bereit sieben Monate um.

Bleiben also noch fünf Monate zu je 4,95€, gleich 24,75€, davon die Hälfte (50%) gleich 12,38€ Entschädigung zu bezahlen.

 

Mußt jetzt halt entscheiden, ob das für dich finanziell "tragbar" ist oder ob du lieber die Mindestmietzeit einhalten und entschädigungsfrei zum MR 401 wechseln willst.

 

Als ich 2016 von Entertain zu EntertainTV wechselte, habe ich mich für die Mindestmietzeit entschieden und erst im September entschädigungsfrei gewechselt.

Angeboten wurde EntertainTV ab 2. Mai 2016.

 

Nachtrag:

Netflix kann man ja auch auf anderem Wege empfangen, ier kannst Du dich informieren:

https://help.netflix.com/de/node/33222

Auch über Spielkonzolen kann Netflix empfangen werden.

 

Auch auf dem Amazon FireTV-Stick lässt sich Netflix einrichten:

https://help.netflix.com/de/node/23934

 

Bestimmt gibt es noch mehr geeignete Sticks.

Danke für die Ausführliche Info, aber ich frage tatsächlich nicht für mich sondern für einen Bekannten.

Der hat den MR 400 grad mal seit 4 Monaten.

 

 


@fotovideoexpress schrieb:

Danke für die Ausführliche Info, aber ich frage tatsächlich nicht für mich sondern für einen Bekannten.

Der hat den MR 400 grad mal seit 4 Monaten.

 

 


Da sind es dann halt 19,80€ an Entschädigung

Hallo,

Der Hinweis ist ja nett. Aber auch ein Armutszeugnis für die Telekom.

@Teddyzwei,

es tut mir leid, dass dieses so wahrnehmen.

Es ist aber schlicht so, dass es sich bei der Miete eines Media Receivers um ein Vertragsverhältnis mit Mindestlaufzeit handelt.

Viele Grüße
Oliver Br.

Hallo,

ja, den Vertrag einhalten ist schon richtig. (Auf heben nur im gegenseitigen Einverständnis.) Aber was ist dann mit den Versprochenen Funktionen des 400er Receivers? Der 400er sollte z.B. Netflix können. (Soll er ja auch irgendwann können. Nur wann?) Wir mieten den Receiver für 4,95/Monat. Könnten ihn nun aber auch für 49€ kaufen. Aber leider nur für Neukunden. Das ist alles sehr „unglücklich“!!

Ich mache einen Vorschlag: Bis der 400er alles kann was versprochen war ist er mietfrei! Oder der tausch mit dem 401er wird „kostenneutral“.

Was die Telekom mit Bestandskunden macht (bei Enertain und im Mobilfunk) ist unklug. Sicher kurzfristig ist der Schaden klein. Aber den guten Ruf verliert man nur einmal!

Gruß aus Dortmund