teltarif Artikel: Hybridanschluss vs. freie Routerwahl - AVM wollte, darf/kann aber nicht?

Gelöst

Ich finde diese Bemerkung im Artikel des teltarif Autors Henning Gayek zum kommenden Speedport Pro sehr bemerkenswert

"...Hersteller wie AVM hätten gerne einen "eigenen" Router entwickelt, allerdings sind die proprietären Protokolle der DSL-LTE-Verknüpfung von der Telekom oder Huawei bislang nicht veröffentlicht oder zur Nutzung freigegeben worden...."

 Quelle: https://www.teltarif.de/telekom-speedport-router-firmware/news/75116.html

 

Wo ich doch bisher gedacht hatte, dass AMV keinen Hybridrouter entwickelt hätte, weil AVM dafür keinen ausreichenden Markt gesehen hatte.

 

Wenn dieser Satz von teltarif stimmen sollte - ist es so, dass die Telekom für die Hybridanschlüsse quasi die gesetzliche Routerfreiheit über Tricks aushebelt?

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team
Guten Morgen @muc80337_2 und hallo zusammen!

Eine Antwort ist da und die gibt es 1:1.

Kein Hersteller (auch nicht AVM) hat bisher bei der Telekom in irgendeiner Form Interesse bekundet, einen geeigneten Router für den Telekom Hybrid-Anschluss bauen zu wollen.

Der Endkunde braucht und erhält (gesetzeskonform) alle notwenidgen Zugangsdaten, um einen beliebigen hybrid-fähigen Router in Betrieb zu nehmen.

Möchte ein Hersteller allerdings ein fertiges Softwaremodul nutzen, dann sind Lizenzen erforderlich.
In der Schnittstellenbeschreibung steht daher: „Wichtig: Die gesamte von der Deutschen Telekom bereitgestellte Lösung beinhaltet gewerbliche Schutzrechte von Huawei Technologies Co., Ltd. (nachfolgend HUAWEI genannt). Aus diesem Grund sind ggf. Lizenzen von HUAWEI bezüglich der Umsetzung der Schnittstellenbeschreibung erforderlich. Eine entsprechende Prüfung und ggf. eine Einholung der benötigten Lizenzen von HUAWEI obliegt dem Drittanbieter.“
Die komplette Schnittstellenbeschreibungen sind ausschließlich für Endgeräte-Hersteller.

Natürlich steht es jedem Endgerätehersteller frei, auf Basis der Schnittstellenbeschreibung, eine eigene Lösung zu entwickeln.
Sofern ein Hersteller ein Gerät im Portfolio hat, dass Hybrid nach allen maßgeblichen gesetzlichen Auflagen beherrscht und keine Rechte Dritter verletzt, lassen wir das Gerät am Netz auf Basis des aktuell bestehenden Gesetzes/Verordnung zu (so wie es aktuell mit Huawei (Speedport Hybrid) und demnächst mit Sagemcom (Speedport Pro) gemacht wird.)
Seitens Telekom wird also nicht verhindert, dass auch andere kompatible Geräte am Netz betrieben werden.

Hybrid ist sicherlich auf dem deutschen Markt ein Sonderfall, da es zur Zeit nur genau einen verfügbaren Router gibt (demnächst 2). Der Grund ist aber einfach, weil noch kein anderer Hersteller ein Gerät entwickelt hat. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass grundsätzlich "Routerfreiheit" herrscht.

Dass wir aus kommerziellen Gründen mit bestimmten Herstellern die Geräte entwickelt haben und diese auch über unsere Vertriebskanäle vermarkten, steht auch in keinem Widerspruch zur gesetzlichen Bestimmungen, sondern ist marktüblich.

Greetz
Stefan D.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

@muc80337_2

Meines Wissen läuft Hybrid über einen eigenen Bonding Tunnel, also einen VPN Tunnel mit eigenen Adressen und warscheinlich eigenem Protokoll. Das gibt die Telekom nicht öffentlich bekannt. Sollte aber deswegen nicht illegal sein. Bei MagentaTV ist das ja dasselbe, auch dort geht nur der MR bzw. die eigene App.

@FelixKruemel

 

IPTV ist ein offener Standard, es laufen ja nur die verschlüsselten Sender nicht, genau wie bei ändern Pay Anbietern auch.

 

@muc80337_2

danke für den Link.

Wenn ich schon lese „aufwendiges Sicherheitskonzept für den unbedarften Anwender“ wünsche ich mir eine AVM Lösung und nicht diese Security by Obscurity Lösungen der Telekom. Da werden dann wieder harmlose UDP Pakete bei Online Gaming als DDOS Angriffe erkannt und nirgends kann man das ab- oder einstellen.

 

@viper.de

Der Speedport Pro soll da wohl schon eine Duftmarke in Richtung Sicherheit setzen wenn es wahr ist, was ich gehört habe.

Aber "ganz sicher" und "Online Gaming" - das ist auch für mich ein Gegensatz.

 

@FelixKruemel

Mal ein Gedankenexperiment:

Das Unternehmen X hat eine ganz tolle Erfindung - und das patentieren lassen.

Die Telekom lizensiert das und baut das in einen eigenen Router ein. Und ein gewisser Anschlusstyp - nennen wir den mal die "H-Variante" funktioniert nicht ohne das implementiert zu haben.

Jetzt gibt es das Unternehmen A aus Berlin, das gerne ein Produkt rausbringen würde aber (aus welchen Gründen auch immer - weil X nicht will oder weil X zu viel Geld will oder...) die Rechte hierfür nicht erhält.

Dann hätte das kein solches "Geschmäckle" als wenn es die Telekom ist, die da an der Spezifikation mitgewirkt hat.

 

Noch nicht einmal der Viprinet hat einen zum Telekomanschluss kompatiblen Hybridrouter auf die Schiene gesetzt - obwohl die an einem solchen Thema schon ganz früh dabei waren - rund 10 Jahre vor der Telekom. Weshalb es dann ja auch Plagiatvorwürfe und eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom gab.

Telekom hilft Team
Hey @muc80337_2


muc80337_2 schrieb: Wenn dieser Satz von teltarif stimmen sollte - ist es so, dass die Telekom für die Hybridanschlüsse quasi die gesetzliche Routerfreiheit über Tricks aushebelt?

Ich klemm mich da mal hinter und hake intern nach.

Greetz
Stefan D.

Hallo @Stefan D.


@Stefan D.  schrieb:
Ich klemm mich da mal hinter und hake intern nach.
Greetz
Stefan D.

alle Augen schauen und zählen auf Dich Idee

Kaffee

 

siehe auch z. B.: 
https://www.telekom.de/hilfe/downloads/lizenztexte-speedport-hybrid.pdf
Herausgeber: Deutsche Telekom AG Open Source Team Endgeräte Heinrich Hertz Straße 3-7 64289 Darmstadt / Germany

https://dl.stricted.net/index.php/Entry/11-Open-Source-Quellcode-Firmware-DT-Hybrid-GPL-02-00-010-Te...

Engel

Gruß

Waage1969

Man sollte nicht alles glauben, was teltarif schreibt ;-), da hat sich der Redakteur vielleicht etwas schlecht informiert.

Soweit ich weiß, hat AVM kein Interesse ein hybrid-fähigen Router zu bauen (und auch bisher nicht angefragt), genausowenig wie sie WLAN TO GO einbauen wollen, weil es einfach Telekom only und (lizenzpflichtige) Nischenprodukte sind (bezogen auf den Gesamtmarkt aus AVM-Sicht gesehen).

 

Sie würden so etwas gegen Bezahlung auf Anforderung der Telekom vermutlich bauen, aber nicht aus eigenem Antrieb.

Denn wenn ein Endgerätehersteller etwas einbaut, was nicht Open Source ist (und der Bonding Mechanismus von Huawei ist soweit ich weiß nicht Open Souce), dann muss er dass beim Lizenzinhaber bezahlen oder was eigenes entwickeln. Einfach einbauen wäre nicht so schlau, gerade AVM pocht ja sehr darauf, dass die eigene Software schützenswert ist und verklagt gerne mal andere (erfolglos), da wäre es nicht ratsam, das einfach einzubauen, denn die Drafts des Bonding-Verfahrens sind ja durchaus auffindbar.

 

http://www.ifross.org/en/artikel/lg-berlin-veraenderung-gpl-software-routers-grundsaetzlich-zulaessi...

 


@buenni  schrieb:

Soweit ich weiß, hat AVM kein Interesse ein hybrid-fähigen Router zu bauen (und auch bisher nicht angefragt), genausowenig wie sie WLAN TO GO einbauen wollen, 


Das war auch mein Verständnis

 

Bei WLAN-To-Go ist es m.E. so, dass sie auf die standardisierte Hotspot 2.0 Lösung setzen - der fon da aber rumschnarchelt und nicht zu Potte kommt.

Genau.

AVM sagt: Wir haben schon einen offenen Standard eingebaut, soll die Telekom ihr WLAN TO GO ändern.

 

Telekom sagt: Wir haben das sichere WLAN TO GO eingebaut mit x Millionen Kunden/Nutzern/Routern.

Kannst Du gerne in deine Geräte einbauen (nach entsprechender Lizensierung).

 

Lösung
Telekom hilft Team
Guten Morgen @muc80337_2 und hallo zusammen!

Eine Antwort ist da und die gibt es 1:1.

Kein Hersteller (auch nicht AVM) hat bisher bei der Telekom in irgendeiner Form Interesse bekundet, einen geeigneten Router für den Telekom Hybrid-Anschluss bauen zu wollen.

Der Endkunde braucht und erhält (gesetzeskonform) alle notwenidgen Zugangsdaten, um einen beliebigen hybrid-fähigen Router in Betrieb zu nehmen.

Möchte ein Hersteller allerdings ein fertiges Softwaremodul nutzen, dann sind Lizenzen erforderlich.
In der Schnittstellenbeschreibung steht daher: „Wichtig: Die gesamte von der Deutschen Telekom bereitgestellte Lösung beinhaltet gewerbliche Schutzrechte von Huawei Technologies Co., Ltd. (nachfolgend HUAWEI genannt). Aus diesem Grund sind ggf. Lizenzen von HUAWEI bezüglich der Umsetzung der Schnittstellenbeschreibung erforderlich. Eine entsprechende Prüfung und ggf. eine Einholung der benötigten Lizenzen von HUAWEI obliegt dem Drittanbieter.“
Die komplette Schnittstellenbeschreibungen sind ausschließlich für Endgeräte-Hersteller.

Natürlich steht es jedem Endgerätehersteller frei, auf Basis der Schnittstellenbeschreibung, eine eigene Lösung zu entwickeln.
Sofern ein Hersteller ein Gerät im Portfolio hat, dass Hybrid nach allen maßgeblichen gesetzlichen Auflagen beherrscht und keine Rechte Dritter verletzt, lassen wir das Gerät am Netz auf Basis des aktuell bestehenden Gesetzes/Verordnung zu (so wie es aktuell mit Huawei (Speedport Hybrid) und demnächst mit Sagemcom (Speedport Pro) gemacht wird.)
Seitens Telekom wird also nicht verhindert, dass auch andere kompatible Geräte am Netz betrieben werden.

Hybrid ist sicherlich auf dem deutschen Markt ein Sonderfall, da es zur Zeit nur genau einen verfügbaren Router gibt (demnächst 2). Der Grund ist aber einfach, weil noch kein anderer Hersteller ein Gerät entwickelt hat. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass grundsätzlich "Routerfreiheit" herrscht.

Dass wir aus kommerziellen Gründen mit bestimmten Herstellern die Geräte entwickelt haben und diese auch über unsere Vertriebskanäle vermarkten, steht auch in keinem Widerspruch zur gesetzlichen Bestimmungen, sondern ist marktüblich.

Greetz
Stefan D.

@Stefan D.

Danke! So ähnlich wie ich es gedacht hatte.

 

Also hat ein weiteres Mal ein teltarif Redakteur daneben gegriffen. Oder vielleicht hat er das gar nicht so gemeint, was er geschrieben hat - kann sich aber nicht so gut und klar ausdrücken (gibt es ja immer häufiger).

@muc80337_2

muc80337_2 schrieb: Danke! So ähnlich wie ich es gedacht hatte.

Also hat ein weiteres Mal ein teltarif Redakteur daneben gegriffen. Oder vielleicht hat er das gar nicht so gemeint, was er geschrieben hat - kann sich aber nicht so gut und klar ausdrücken (gibt es ja immer häufiger).

Gerne und was wahr ist, soll ja auch wahr bleiben. Fröhlich Teilweise ist es auch nicht so einfach, sich so auszudrücken, dass alle es verstehen. Zwinkernd Für einen selbst ist es oft glasklar und andere lesen es und denken nur "????". Zwinkernd

Greetz
Stefan D.