teltarif Artikel: Hybridanschluss vs. freie Routerwahl - AVM wollte, darf/kann aber nicht?

Gelöst

Ich finde diese Bemerkung im Artikel des teltarif Autors Henning Gayek zum kommenden Speedport Pro sehr bemerkenswert

"...Hersteller wie AVM hätten gerne einen "eigenen" Router entwickelt, allerdings sind die proprietären Protokolle der DSL-LTE-Verknüpfung von der Telekom oder Huawei bislang nicht veröffentlicht oder zur Nutzung freigegeben worden...."

 Quelle: https://www.teltarif.de/telekom-speedport-router-firmware/news/75116.html

 

Wo ich doch bisher gedacht hatte, dass AMV keinen Hybridrouter entwickelt hätte, weil AVM dafür keinen ausreichenden Markt gesehen hatte.

 

Wenn dieser Satz von teltarif stimmen sollte - ist es so, dass die Telekom für die Hybridanschlüsse quasi die gesetzliche Routerfreiheit über Tricks aushebelt?

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team
Guten Morgen @muc80337_2 und hallo zusammen!

Eine Antwort ist da und die gibt es 1:1.

Kein Hersteller (auch nicht AVM) hat bisher bei der Telekom in irgendeiner Form Interesse bekundet, einen geeigneten Router für den Telekom Hybrid-Anschluss bauen zu wollen.

Der Endkunde braucht und erhält (gesetzeskonform) alle notwenidgen Zugangsdaten, um einen beliebigen hybrid-fähigen Router in Betrieb zu nehmen.

Möchte ein Hersteller allerdings ein fertiges Softwaremodul nutzen, dann sind Lizenzen erforderlich.
In der Schnittstellenbeschreibung steht daher: „Wichtig: Die gesamte von der Deutschen Telekom bereitgestellte Lösung beinhaltet gewerbliche Schutzrechte von Huawei Technologies Co., Ltd. (nachfolgend HUAWEI genannt). Aus diesem Grund sind ggf. Lizenzen von HUAWEI bezüglich der Umsetzung der Schnittstellenbeschreibung erforderlich. Eine entsprechende Prüfung und ggf. eine Einholung der benötigten Lizenzen von HUAWEI obliegt dem Drittanbieter.“
Die komplette Schnittstellenbeschreibungen sind ausschließlich für Endgeräte-Hersteller.

Natürlich steht es jedem Endgerätehersteller frei, auf Basis der Schnittstellenbeschreibung, eine eigene Lösung zu entwickeln.
Sofern ein Hersteller ein Gerät im Portfolio hat, dass Hybrid nach allen maßgeblichen gesetzlichen Auflagen beherrscht und keine Rechte Dritter verletzt, lassen wir das Gerät am Netz auf Basis des aktuell bestehenden Gesetzes/Verordnung zu (so wie es aktuell mit Huawei (Speedport Hybrid) und demnächst mit Sagemcom (Speedport Pro) gemacht wird.)
Seitens Telekom wird also nicht verhindert, dass auch andere kompatible Geräte am Netz betrieben werden.

Hybrid ist sicherlich auf dem deutschen Markt ein Sonderfall, da es zur Zeit nur genau einen verfügbaren Router gibt (demnächst 2). Der Grund ist aber einfach, weil noch kein anderer Hersteller ein Gerät entwickelt hat. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass grundsätzlich "Routerfreiheit" herrscht.

Dass wir aus kommerziellen Gründen mit bestimmten Herstellern die Geräte entwickelt haben und diese auch über unsere Vertriebskanäle vermarkten, steht auch in keinem Widerspruch zur gesetzlichen Bestimmungen, sondern ist marktüblich.

Greetz
Stefan D.

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