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03.02.2018 01:34
Hallo zusammen,
ich habe im letzten August meinen Festnetzvertrag "verlängert" und Start TV inkl. zugehörigen Receiver (zur Miete) gebucht.
Da bei mir nun 100 Mbit/s verfügbar sind und mich Entertain reizt, habe ich diese Kombination vorgestern gebucht. Zwei entsprechende Receiver (Haupt- und Zweitreceiver) habe ich zur Miete hinzugebucht.
Wäre es möglich, den Start TV Receiver vorzeitig (aus Kulanz) zurückzugeben. Dieser wird in der neuen Kombination nicht mehr benötigt.
Die MVLZ von einem Jahr endet im August.
Viele Grüße,
Magenta-user
Gelöst! Gehe zu Lösung.
03.02.2018 02:20
Hallo,
Es wird dann ein Schadenersatz fällig (siehe AGB):
Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden vereinbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die Telekom nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, der Telekom einen in einer Summe fälligen Betrag in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlen- den restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz zu entrichten.
03.02.2018 04:58
Herzlich willkommen @Magenta-user
siehe dazu hier den Auszug >
Die Mindestvertragslaufzeit für das Endgeräte-Servicepaket beträgt 12 Monate ab Bereitstellungstermin des Gerätes. Eine Kündigung ist mit einer Frist von 6 Werktagen frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Es erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung bis zum Kündigungstermin. Falls Sie das Gerät vor Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen möchten, wird ein Schadenersatz berechnet.
Viele Grüße
03.02.2018 09:13 Zuletzt bearbeitet: 03.02.2018 09:13 durch den Autor
Hallo @Magenta-user, der Media Receiver Entry war doch im ersten Jahr meiner Meinung nach kostenfrei, also Du hast eine Gutschrift von 36,-€ erhalten, ich würde ihn einfach zurückschicken, über Telekom Retoure, oder Du wartest noch bis August, maximal können doch 18,-€ Mietgebühren auflaufen, die Du eigentlich schon bekommen hast. In jedem Fall ist hier eine einfache Lösung zu finden, notfalls wendet sich noch jemand vom Team an Dich.
03.02.2018 09:27 Zuletzt bearbeitet: 03.02.2018 09:28 durch den Autor
Gänzlich ohne diesen Thread und gänzlich ohne Kulanz ist es so, dass Dir bei vorzeitiger Kündigung des gemieteten Media Receiver Entry bei einer Mindest-Vertragslaufzeit bis August 2018 ein Schadenersatz von 6 Monate * 2,97 Euro/Monat * 0,5 also insgesamt rund 9 Euro in Rechnung gestellt werden wird. Ich hätte wenn mir das bewusst wäre deshalb wahrscheinlich hier noch nicht einmal einen Thread eröffnet.
Mehr "Musik" ist ggf. drin wenn es um die Frage geht ob Du einen MR400 (das aktuelle Modell ist der MR401 der Vor- und Nachteile bietet gegenüber dem MR400) zum Kaufpreis (!) von nur 49,90 erhalten kannst.
https://www.telekom.de/entertain-tv-media-receiver-aktion
Eine weitere Frage wäre ggf. wie gut ein Hauptreceiver MR400 bzw. MR401 mit einem als Zweitreceiver genutzten Media Receiver Entry funktioniert - am Media Receiver Entry als Zweitreceiver dürfte vermutlich das möglich sein, was heutzutage auch schon möglich ist.
03.02.2018 10:29
Am Entry dürfte kein TimeShift gehen, ebenso kein Netflix / Maxdome, ect.
Aber ja bei höherwertigem Vertrag wird aus Kulanz soforn Technisch erforderlich auf den Schadensersatz verzichtet.
03.02.2018 11:47
Auch dir ein freundliches Hallo @Gelöschter Nutzer,
"Pacta sunt servanda" gilt auch bei einem höherwertigen Umstieg, den Schadenersatz zu erlassen, liegt im Ermessen des Beraters!
Hier ist dann noch der Sonderfall, da das Gerät im ersten Jahr eh kostenfrei war ( @IMFalo ) und ggfs. ein "Schadenersatz" in Höhe vom neun Euro ( @muc80337_2 ) fällig würde, dass ein Nachdenken darüber eher müßig ist!
schöne Grüße
03.02.2018 15:52
Hmm, w3nn Verträge einzuhalten sind wieso darf er überhaupt ein Update machen. Das geht ja gar nicht! Und 9 Euro sind ne Menge Geld.
03.02.2018 16:45
@Gelöschter Nutzer schrieb:
...wieso darf er überhaupt ein Update machen. ... Und 9 Euro sind ne Menge Geld.
@Gelöschter Nutzer
Ich hatte mal einen blinden Kunden, der hatte damals acht Telefonanlagen zur Miete auf seiner Rechnung, jeden Monat damals über 400 DM. Das war sein Hobby, trotz seiner Behinderung die Anlagen zu "verstehen"!
Darum sind ja die Mietverträge für Geräte unabhängig vom Anschluss!
sG
03.02.2018 17:31
@pamperlapescu schrieb:
@Gelöschter Nutzer schrieb:
...wieso darf er überhaupt ein Update machen. ... Und 9 Euro sind ne Menge Geld.
@Gelöschter Nutzer
Ich hatte mal einen blinden Kunden, der hatte damals acht Telefonanlagen zur Miete auf seiner Rechnung, jeden Monat damals über 400 DM. Das war sein Hobby, trotz seiner Behinderung die Anlagen zu "verstehen"!
Darum sind ja die Mietverträge für Geräte unabhängig vom Anschluss!
sG
Trotzdem hinkt dein Vergleich. Es sind beides Verträge der Tarif und der Mietvertrag, die müssten beide eingehalten werden wenn man deiner Logik folgt.
03.02.2018 20:15
@Gelöschter Nutzer schrieb:
...Es sind beides Verträge der Tarif und der Mietvertrag, die müssten beide eingehalten werden wenn man deiner Logik folgt.
@Gelöschter Nutzer
Richtig!
sG
03.02.2018 20:39
Also wieso darf dann der Entertain Vertrag beendet werden weil er ein Upgrade bestellt und der Mietvertrag nicht?
03.02.2018 20:50
Hallo @Gelöschter Nutzer weil es eine Kulanz ist von Telekom, und der neue Vertrag dann sowieso mehr kostet im Monat.
03.02.2018 22:51
Ja, aber wieso sollte sie die Kulanz dann nicht auch beim Mietgerät gewähren dürfen. Auch wenn es rechtlich unterschiedliche Verträge sind die nicht miteinander zu tun haben. So gehören Sie doch zusammen. Es wäre unfair von der Telekom diese 9 EUR zu verlangen wenn ich den Kunde hochstufen lasse.
03.02.2018 23:20
Hallo @Gelöschter Nutzer machen sie doch auch bei den geräten,darum wirst du auch keine 9 euro zahlen bzw Schadenersatz.
04.02.2018 09:40
Eben, so war es mir auch bekannt. Aber das wurde im Thema ja von den anderen verneint mit dem Punkt das Verträge einzuhalten sind. Ich muss grad keinen Schadensersatz zahlen, nur letztens für einen Monat den ich einem MR200 früher zurückgeschickt habe - der wurde nur nicht verwendet, da war alles okay.
04.02.2018 10:18
Hallo @Gelöschter Nutzer glaube mir das ist so wie ich schreibe, warum soll die Telekom es auch nicht genehmigen. Sie verdient ja dann sowieso mehr über das Jahr
04.02.2018 10:42
@Gelöschter Nutzer
Du stehst Dir da gerade einfach selbst im Weg - passiert ja manchmal, dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht.
Dass Verträge einzuhalten sind heißt, dass jede Seite die jeweils vertraglich geschuldete Leistung bringen muss.
Der Vertrag verpflichtet also den Kunden, das Geld zu bezahlen. Aber der Vertrag verpflichtet nicht die Telekom, das Geld einzufordern.
Der Vertrag verpflichtet die Telekom, Entertain zu liefern. Aber nicht den Kunden, dass er vor der Glotze sitzt.
Und jeder Vertrag kann einvernehmlich problemlos beendet oder geändert werden - wenn es für beide Seiten o.k. ist. So ist es ja auch im Arbeitsrecht - da gibt es einen Arbietsvertrag mit Kündigungsfristen und dann wird u.U. ein Aufhebungvertrag gemacht und der Arbeitsvertrag wird vorzeitig (d.h. vor Ablauf der Kündigungsfrist) beendet.
04.02.2018 10:44
Eben, ich schreibe ja schon die ganze Zeit nichts anderes als das die Telekom den Schadensersatz weglässt. Ihr macht ja rum das Verträge eingehalten werden müssen und wegen den 9 EUR nicht rummachen würdet...
04.02.2018 10:50
So ist es😉
04.02.2018 11:11
@Gelöschter Nutzer
Mein Tenor ist eigenlich mehr dass egal ob 9 Euro zu bezahlen sind oder nicht - das wäre mir relativ Jacke wie Hose.
Aber der TE konnte vermutlich nicht erkennen, dass es nur um 9 Euro geht oder möglicherweise auch schon nicht erkennen, dass er das Gerät nicht die nächsten Monate rumstehen haben muss bis er es dann zurückschicken kann. Letzeres wäre mir bei angespannten Platzverhältnissen viel unangenehmer als der öglicherweise (oder auch nicht) zu leistende Schadenersatz.
08.02.2018 00:43
Hallo @Marita S.,
sorry für die späte Rückmeldung. Die letzten Tage war ich stark eingebunden.
Ich bin morgen von 10- 12 Uhr und von 14 - 18 Uhr erreichbar.
Viele Grüße,
Magenta-user
08.02.2018 06:09
Wenn Du am Donnerstag um 0:43 schreibst, dass Du "morgen 10-12 oder 14-18 Uhr" erreichbar bist dann heißt das Freitag 10-12 oder 14-18 Uhr
Fraglich aber ob Du das so gemeint hast.
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