3 Monate altes iPhone X ausgetauscht gegen ein "Neuwertiges". Das ist nicht korrekt!

Liebe Telekom. 

 

Als mein drei Monate altes iPhone X, welches ich über euch erworben habe, seinen Dienst beim Touchscreen aufgegeben hat, habe ich ja schon damit gerechnet das genau das passiert, was nun passiert ist.

Doch bevor ich auf den Punkt komme, möchte ich auch andere interessierte Leser etwas umfangreicher Informieren. 
Ich bin mit dem defekten Telefon direkt in einen Apple Store gegangen und habe das Gerät prüfen lassen. Die Diagnose war schnell gestellt und direkt vor Ort wurde das Display im Rahmen der Garantie ausgetauscht. Für wenige Stunden klappte das alles recht gut, doch zu Hause angekommen, tat das Display auf einmal noch weniger als zuvor. Also ging es am Folgetag wieder zum Apple Store und nun wollte man noch einmal die Verbindungskabel prüfen (verständlich, kann ja was schief gegangen sein beim installieren des neuen Displays). Sollte es nicht am Kabel liegen, könne ich es direkt umtauschen und ich würde dann ein neues per Post bekommen. Doch da kam dann noch so ein winziger Hinweis vom Apple Mitarbeiter, der mich hellhörig gemacht hat. Wenn ich das Gerät direkt im Apple Store umtauschen lasse, verliere ich den Gewährleistungsanspruch bei der Telekom. Da ich Magenta Eins Kunde bin und es hier ja ein spezielles Programm für Magenta Eins Kunden gibt, informierte ich mich also noch einmal bei der Telekom Hotline über den Vorgang und den Austausch. Auch bei der Hotline wurde mir am Ende (mit Rückfragen) gesagt, ich solle das Gerät lieber bei der Telekom umtauschen, da das neue Gerät eine neue Seriennummer bekommt und diese dann auch im System der Telekom festgehalten wird. Ist dies nicht der Fall, greift der Service der Telekom nicht mehr (Wichtig, wir sprechen von Gewährleistungsfall, der bei Apple ab den 2. Jahr Besitz greift und nicht von Garantie im ersten Jahr!). Also nahm ich das Handy wieder an mich und lies einen etwas verdutzten anderen Apple Mitarbeiter zurück. Der Austausch von dem iPhone X ging wirklich superschnell (dafür ein Lob), die Zustellung via DHL dann leider nicht mehr (eine Woche Versandzeit und das obligatorische "Wir haben Sie nicht angetroffen" obwohl jemand den ganzen Tag zu Hause war), doch dafür kann die Telekom ja nichts. Soweit die Zusatzgeschichte...

 

Zurück zum Anfang und meiner Vorahnung. Im Begleitschreiben zum Telefon steht der obligatorische Satz "Dieses Austauschgerät ist hinsichtlich Leistung und Stabilität neuwertig". Auf Nachfrage bei der Hotline erklärte man mir dies in etwa wie folgt: "Das Gerät wurde vor Ihnen bereits benutzt und repariert". 

Diesen Satz kann ich leider so nicht hinnehmen, bei einem Gerät das gerade einmal 3 Monate alt ist. Insbesondere hatte ich bei der Vertragsverlängerung mit euren Mitarbeiter darüber gesprochen, ob ich ein Neugerät nehme oder ein neuwertiges, denn das neuwertige Gerät währe entsprechend preiswerter gewesen. Diese Auskunft wurde mir zwei mal an verschiedenen Tagen gegeben, bevor ich mich für den Neukauf entschied. Das man mir nun für mein neues iPhone X, welches ich zum entsprechenden Preis erwerben musste, mit einem neuwertigen Gerät, welches ich bei Vertragsabschluss hätte günstiger haben können, abspeisen möchte, grenzt schon an einer gewissen Ironie, oder? 

 

Liebe Telekom. Ich möchte euch darauf hinweisen, das es aus rechtlichter Sicht wie folgt aussieht...

Bei einem Mangel eines technischen Gerätes innerhalb von 6 Monaten besteht die Möglichkeit einer Reperatur oder der Austausch des Gerätes durch ein Neugerät. Ein Austausch gegen ein neuwertiges Gerät ist also ein netter Versuch von euch, aber leider nicht korrekt. Versteht mich nicht falsch, ich habe kein Problem damit nach längerer Zeit (wie eben einem halben Jahr oder mehr) ein neuwertiges Gerät zu bekommen, denn dann ersehe ich auch mein iPhone nicht mehr als neu... Aber bereits nach 3 Monaten für eine massive Wertminderung zu sorgen und mir die Katze im Sack zu liefern, das ist nicht korrekt. Wenn ich aus irgend einem Grund das iPhone nun verkaufen sollte in den nächsten Tagen und der Käufer einen Nachweis will das dieses Gerät wirklich neu ist... Werde ich dem defintiv nicht mehr gerecht. Die Seriennummer auf der Verpackung stimmt ja nun nicht mehr mit dem Gerät überein und der Austausch besagt ja, das es kein neues Gerät mehr ist. 

 

Da man mir den Umtausch gegen ein Neugerät aktuell nun verwehren möchte nach Rücksprache mit der Hotline, mache ich als Kunde natürlich meinen Unmut hier in der Öffentlichkeit kund. Parallel dazu wird es natürlich noch ein direktes Anschreiben an den Kundendienst geben. Sollte dies nicht weiter fruchten, wird es halt dann bürokratischer. 

 

In anderen Ländern gab es dazur bereits auch schon etwas Ärger und ich bin zuversichtlich, das es hier in Deutschland nicht anders laufen wird. Siehe z.B. https://www.maclife.de/news/austauschgeraete-duerften-keine-generalueberholten-iphones-sein-10086435...

Ich finde den Fehler nicht bei der Telekom...

Dein iPhone ist doch nach 3 Monaten auch nicht mehr neu?

Einmal einschalten reicht doch schon aus um aus neu neuwertig zu machen.

Solltest du dein iPhone verkaufen legst du den Original Kaufbeleg und den Tauschbeleg bei wo die alte und neue IMEI steht. 

Welcher Käufer sollte sich darüber beschweren den interessiert eh nur die Restdauer der Gewährleistung.

Dein Link handelt von Garantie also hat das auch nix mit der Telekom zutun sondern mit dem Hersteller.

Gelöschter Nutzer

Deienr rechtlichen Einschätzung kann ich nicht ganz folgen. Austausch oder Reparatur erfolgt nicht nach Deinem Ermessen. Wie der Händler im Zuge der Gewährleistung nacherfüllt bleibt dem Händler überlassen.

Als nächstes: Es handelt sich bei Deinem Gerät um ein bereits repariertes. Nma. ist die Reparatur fehlgeschlagen. Eventuell wäre hier sogar der Reparateur Gewährleistungspflichtig. Ich bin jedenfalls der Meinung, dass Du kleine Brötchen backen solltest.

 

Deinen Versuch des Rosinenpickens finde ich zwar nachvollziehbar aber dennoch nicht richtig.

Telekom hilft Team
Hallo und guten Tag, @BERLINHIMMEL.

Leider muss ich mich an dieser Stelle meinen Vorrednern anschließen.

Bei dem Handycheck wird bei einem Austausch ein „neuwertiges“ Smartphone im Rahmen der Nachbesserung verschickt.
Ein Smartphone ist bereits dann „neuwertig“, wenn es aufgrund von „nicht gefallen“ oder aber im Rahmen einer verweigerten Annahme wieder den Weg zu uns findet.
Demnach kann es durchaus sein, dass du ein brandneues Smartphone in deinen Händen hältst, was lediglich den Zusatz „neuwertig“ trägt, da es ein zweites Mal verschickt wurde.
Langer Rede kurzer Sinn, ich kann deinen Unmut absolut nachvollziehen, werde dir aber leider an dieser Stelle nicht weiterhelfen können.

Freundliche Grüße
Carolin K.
Gelöschter Nutzer

@Carolin L.  schrieb:
(...) ich kann deinen Unmut absolut nachvollziehen, (...)

Ich nicht.

Was einige Leute unter Gewährleistung verstehen lässt mir die Haare zu Berge stehen. Mißbrauch lässt auch die Endverbraucherpreise steigen. Schließlich muss überbordende Kulanz mit einkalkuliert werden.

"Was einige Leute unter Gewährleistung verstehen lässt mir die Haare zu Berge stehen"

 

Das einige Leute die Beiträge anderer Leute nicht richtig lesen können, lässt auch Haare zu Berge stehen. Ich sprach ganz klar von Garantie, nicht von Gewährleistung. Dies sollte auch klar sein, wenn man den Betreff liest. 

 

Lasst mich ein anderes Beispiel nehmen anhand des deutschen liebstes Spielzeug, das Auto. 

Ihr kauft euch ein nagelneues Auto für etwa 30.000 Euro. Nach 3 Monaten stellt sich ein irreperabler Schaden beim Motor heraus. Ihr bekommt vom Händler jedoch nur das Angebot, das man euch das erworbene Auto nur gegen ein neuwertiges Auto austauschen kann. Über den genauen Zustand wird aber nichts weiter gesagt. Vielleicht steht auf den gefahrenen Kilometern ein höherer Wert als man selbst mit seinem Auto gefahren ist, was einen schon stutzig machen würde. 

 

Man kann hier also gerne ein gewisses Bashing gegen mich betreiben oder den Kopf schütteln, es wird nur nichts daran ändern das ich mit dieser Variante nicht einverstanden bin, die mir die Telekom als Händler und Ansprechpartner hier versucht zu liefern. Und so lange es einen selbst nicht trifft, stößt eben vieles gerne schnell mal auf Unverständnis. 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Deienr rechtlichen Einschätzung kann ich nicht ganz folgen. Austausch oder Reparatur erfolgt nicht nach Deinem Ermessen. Wie der Händler im Zuge der Gewährleistung nacherfüllt bleibt dem Händler überlassen.



Nein, ganz eindeutig, das Wahlrecht ob Reparatur oder Austausch liegt, im Rahmen der Gewährleistung, beim Käufer.

Mit einigen Ausnahmen die hier aber nicht relevant sind.


@BERLINHIMMEL  schrieb:

"Was einige Leute unter Gewährleistung verstehen lässt mir die Haare zu Berge stehen"

 

Das einige Leute die Beiträge anderer Leute nicht richtig lesen können, lässt auch Haare zu Berge stehen. Ich sprach ganz klar von Garantie, nicht von Gewährleistung. Dies sollte auch klar sein, wenn man den Betreff liest. 



Wenn du die Garantie in Anspruch nehmen willst bist du hier falsch, dann musst du dich an Apple wenden.

Die Telekom gibt dir Gewährleistung und handelt im Rahmen dieser.

 

 

 

 

Gelöschter Nutzer

@der_Lutz  schrieb:

Nein, ganz eindeutig, das Wahlrecht ob Reparatur oder Austausch liegt, im Rahmen der Gewährleistung, beim Käufer.

Mit einigen Ausnahmen die hier aber nicht relevant sind.


Korrekt. Ein neuwertiges Gerät kann aber die mängelfreien Nacherfüllung Bedeuten. Insofern sehe ich da kein Wahlrecht ob Neu, Neuwertig oder repariert (im Austausch).

Die Angabe von "Neuwertig" schließt aber Repariert IMHO aus.

 

@BERLINHIMMEL 

Da Du Dich an den Händler gewndt hast bist Du automatisch im Bereich der Gewährleistung. Ausser die Telekom würde irgendwelche Garantieversprechen abgegeben haben.

 

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:


Korrekt. Ein neuwertiges Gerät kann aber die mängelfreien Nacherfüllung Bedeuten. Insofern sehe ich da kein Wahlrecht ob Neu, Neuwertig oder repariert (im Austausch).



Doch, doch, genau dieses Wahlrecht liegt beim Kunden.

Der Kunde entscheidet ob er einer Reparatur oder dem Austausch gegen eine mangelfreie Ware zustimmt.

Reparatur wäre sein Gerät, Austausch ein Neues (es gibt Ausnahmen die hier nicht greifen). 

 

Durch den Reparaturversuch vorher wird es allerdings tricky.

Moin, ich habe die gleiche Situation mit anderem Defekt und sehe es genauso wie der Ersteller des Themas hier. Bei mir ist es das Samsung S21+ und ich kann die 110 nicht anrufen. Mit anderer Sim geht es auch nicht und wenn ich meine Sim in ein anderes Handy lege, dann geht es.

Es ist übrigens eine interessante Sache zu versuchen ob man die 110 anrufen kann.... und Jedesmal wenn es nämlich geht, ist es ein Anruf ohnehin Notfall und es könnte Ärger geben, aber das ist ein anderes Thema...

 

Ich finde, dass es halt nicht sein kann, wenn man sich absichtlich gegen ein neuwertiges Gerät entscheidet und somit auf den erheblichen Preisnachlass verzichtet, man das Handy 1 Tag nach Erhalt wegen eines defektes einschickt und dann ein neuwertiges Gerät bekommt. Dann hat man letztendlich ein neuwertiges Gerät und ein neues bezahlt.

 

Mal abgesehen von Gesetzen, moralisch gesehen verstehe ich es wenn Leute sich da reingelegt fühlen. Und das führt nicht zu gutem Ansehen, was der Telekom ja wichtig sein sollte. Aber selbst nach 7 Monaten würde ich das vom moralischen Standpunkt kritisch sehen.

 

Gesetzlich gesehen würde ich halt auch vermuten dass mindestens die ersten 6 Monate ein neues Gerät kommen müsste. 

 

Vermuten würde ich dass das 12 Monate der Fall ist. Also entweder kann es repariert werden oder man bekommt ein neues. Nur das nach 6 Monaten die Nachweis Pflicht wechselt. 

 

Aber das müsste ich auch erstmal nachlesen. 

Ich vermute das es hier keine gesetzliche Regelung gibt. Nach Recherchen habe ich immer nur von Reperatur oder eben Austauschgerät gelesen und solange das Austauschgerät optisch einwandfrei ist, hat man da vermutlich keinerlei Handhabe, aber ich ersehe es dennoch weiterhin als „Verasch….“ wenn ein Neugerät (nicht neuwertig!) binnen kurzer Zeit nach Kauf einen Defekt hat und man dann irgendein Gerät bekommt dessen „innerer Zustand“ nicht überprüfbar ist und ich darf die Hardware ja auch nicht öffnen zum prüfen.

 

Recht interessant ist dazu dieser Artikel bei teltarif: https://www.teltarif.de/umtausch-reparatur-defekt-recht-gewaehrleistung-garantie-haendler/news/50028...

 

Da wird mitunter geschrieben: „

Wenn fabrikneue oder neuwertige Geräte plötzlich nicht mehr funktionieren wie sie sollten, ist guter Rat teuer. Grundsätzlich muss der Händler ein defektes Gerät bis zwei Jahre nach dem Kauf reparieren oder austauschen. Doch oft werden Kunden einfach abgewimmelt und auf die Garantie des Herstellers verwiesen.

In Ordnung ist das nicht. Denn: "Gewähr­leistung bedeutet: Wenn dieses Gerät einen Mangel hat, kann ich vom Vertrags­partner verlangen, dass er ein neues Gerät liefert oder es repariert", sagt Dunja Richter von der Verbraucher­zentrale Baden-Württemberg.“


@BERLINHIMMEL  schrieb:
Ich vermute das es hier keine gesetzliche Regelung gibt.

Unfug.

Das BGB und dessen Auslegung ist eindeutig. Die Rechte die sich für den Käufer ergeben habe ich klar umrissen. 

In den ersten 6 Monaten hat der Käufer das Wahlrecht wie die Gewährleistung erfüllt wird. 

In meinem Fall habe ich das Ersatzgerät nun einfach zurückgeschickt. Die Folie auf dem Display fehlte die von Samsung ab Werk schon drauf ist. Mal sehen was mir die Telekom gleich sagt am Telefon.

 

(Bin auch gespannt was mir gesagt wird wenn ich frage wer mein Netflix von Standard auf Premium angehoben hat und wer das zahlen will.) 

 

Aber ja, ich glaube auch das es keine eindeutige rechtliche Regelung gibt, Austausch gerät halt. 

Aber das was ich eben schon geschrieben habe bleibt, moralischer Standpunkt.... 

Auch die Wahl zwischen neuwertig und neuem Gerät? Ich konnte das im Gesetz so nicht lesen. Ich lese nur tausch gegen mangel freies Gerät. 

Was an Wahlrecht ist unklar?

Will der Käufer neu, dann neu, das wird nur im nächsten Absatz eingeschränkt wobei diese Einschränkungen für ein 08/15 Handy nicht anzuwenden sind.