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04.12.2018 10:57
Hallo,
ich habe mir im Internet ein Handy ohne Vertrag (also nur die reine Hardware) bestellt und der Einfachheit halber an einen Telekomshop liefern lassen, da eine Paketabholung bei der Post wegen meiner Arbeitszeiten fast unmöglich ist. Jetzt hat sich leider herausgestellt, dass sich die Öffnungszeiten auch bei meinen favorisierten Telekomshop mit meinen Arbeitszeiten überschneiden und ich das Handy leider nicht abholen kann.
Also habe ich eine Freundin gebeten mir das Handy zu holen. Ich habe die Bestätigungsemail ausgedruckt, darauf einen kurzen Abholvollmachtstext formuliert und unterschrieben. Leider hat der Mitarbeiter im Shop das Handy nicht ausgehändigt, da angeblich nur ich das Handy mit Vorlage des Ausweises abholen kann. Auch die Weiterleitung an einen Shop bei dem ich zumindest die Möglichkeit hätte während den Öffnungszeiten die Ware abzuholen ist leider nicht möglich.
Bei einen Vertrag würde ich das ja noch verstehen, aber es geht ja nur um etwas Hardware? Darf das sein? Hat jemand Erfahrung damit? Der Vorgang ist so schon etwas ärgerlich. Außer verschenkter Zeit und Spesen ist quasi nichts gewesen, wenn ich keine Möglichkeit habe während der Öffnungszeiten ranzukommen. Muss ich jetzt wirklich woanders bestellen und die ganze Rückgängigmachungsprozedur auslösen?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@#kastil schrieb:Wenn du damit nicht einverstanden bist und dein Gerät nicht persönlich MIT Ausweis abholst bekommst du es wohl nie.
Hängt ja davon ab, wie die Bezahlung erfolgt.
Wenn über die Online-Bestellung, dann ist es ganz einfach Unterschlagung, wenn die Ware nicht herausgegeben wird, wenn eine Vollmacht vorliegt.
Wenn erst im Shop bezahlt werden muss oder soll bei Übernahme, dann wäre es aus meiner Sicht sogar egal, wer es bezahlt und mitnimmt, noch dazu, wenn eine Vollmacht des Berechtigten vorliegt und der sogar noch seine Bestellung in Printform mitgibt.
Selbst, wenn es jetzt getürkt sein sollte, so entstünde dabei nicht ein einziger Cent Schaden.
Ich denke, die Telekom nimmt sich das Rechte heraus, die ihr nicht wirklich zustehen und mit Handel oder Geschäft wohl eher Null was zu tun haben.
Nur du mit Ausweis bekommst das Gerät.
Nur du mit Ausweis bekommst das Gerät.
04.12.2018 12:21
Den Ausweis, die Wahlkarte, das Autokennzeichen usw.... ist alles mit Vollmacht abholbar. Warum sollte das nicht für andere Sachen gelten?
04.12.2018 12:55
04.12.2018 13:30
Woher geht diese Konzernvorgabe hervor. In den AGB habe ich nichts dazu gefunden.
04.12.2018 14:24
Das hat nichts mit AGBs zutun.
Wenn du damit nicht einverstanden bist und dein Gerät nicht persönlich MIT Ausweis abholst bekommst du es wohl nie.
04.12.2018 14:41
04.12.2018 15:28
Den Quatsch verstehe ich echt auch nicht.
Wer hat sich solch einen Unsinn ausgedacht?
Auch der Abholer mit Ausweis hat mit Sicherheit einen eigenen Ausweis.
Es geht ja ausschließlich darum, dass sicher festgehalten wird, wer die Ware in Empfang genommen hat.
Die Telekom macht sich das schon ganz schön einfach zu Lasten der Kunden.
Jeder andere Anbieter versendet seine Ware, auch wenn sie sehr teuer ist, an eine Postanschrift, ohne dass man für den Empfang einen Postident machen muss. Um so etwas wird es sich ja hier vermutlich handeln, oder?
Ich bestelle übers Jahr bei Amazon zum Beispiel Geräte im Wert von mehreren 1000 €.
Wenn von mir Postident dafür verlangt würde, wäre ich mit Sicherheit kein Amazon-Kunde mehr.
@#kastil schrieb:Wenn du damit nicht einverstanden bist und dein Gerät nicht persönlich MIT Ausweis abholst bekommst du es wohl nie.
Hängt ja davon ab, wie die Bezahlung erfolgt.
Wenn über die Online-Bestellung, dann ist es ganz einfach Unterschlagung, wenn die Ware nicht herausgegeben wird, wenn eine Vollmacht vorliegt.
Wenn erst im Shop bezahlt werden muss oder soll bei Übernahme, dann wäre es aus meiner Sicht sogar egal, wer es bezahlt und mitnimmt, noch dazu, wenn eine Vollmacht des Berechtigten vorliegt und der sogar noch seine Bestellung in Printform mitgibt.
Selbst, wenn es jetzt getürkt sein sollte, so entstünde dabei nicht ein einziger Cent Schaden.
Ich denke, die Telekom nimmt sich das Rechte heraus, die ihr nicht wirklich zustehen und mit Handel oder Geschäft wohl eher Null was zu tun haben.
05.12.2018 11:18
@#kastil schrieb:Das hat nichts mit AGBs zutun.
Wenn du damit nicht einverstanden bist und dein Gerät nicht persönlich MIT Ausweis abholst bekommst du es wohl nie.
Danke #kastil. Schade, wenn es keiner im Voraus sagt, dann ist es nicht wirklich kundenorientiert und ich ärgere mich schon darüber. Dann muss es zu Lasten der Telekom eben rückabgewickelt werden. Schade um die Zeit und den Aufwand für beide Seiten.
05.12.2018 11:28
@Dishmaster schrieb:
Interne Anweisungen wird keiner dir bei keinem Unternehmen erläutern,es ist wie es ist.
P.S. Wer auch immer die Lösung hier entmarkiert hat,das Problem ist gelöst.
Danke Dishmaster für deine Bemühungen. Es ist halt nur sehr traurig, wenn es von der Telekom so gehandhabt und nicht irgendwo im Vorfeld mitgeteilt wird. Sogar Ämter stellen sich nicht so an. Mit einer Vollmacht kann ich sogar meinen Personalausweis vom Amt abholen.
PS: Ich habe die Lösung demarkiert. Warum, weil es eben keine Lösung ist. Die Erde ist eine Scheibe. Ja genau das ist vollkommen richtig. Oh also muss die Erde wohl wirklich eine Scheibe sein. Oder, meine Handy funktioniert nicht mehr. Die Aussage, es muss wohl defekt sein ist auch keine gute Antwort darauf.
05.12.2018 11:37
Vielen Dank für die Unterstützung BigWoelfi2. Die Ware wurde leider schon online bezahlt. Ich bin zwar kein Anwalt, aber wenn die Telekom die Ware nicht herausgeben möchte dann wäre es zwar wirklich Unterschlagung, aber ich vermute mal, dass eben der ganze Kauf rückgängig gemacht wird. Es ist zwar Schade um die Zeit für beide Seiten, aber ich werde die Hardware wo anders bestellen und dann zu meiner guten Freundin schicken lassen. Zu der kann ich auch nach Ladenschluss noch gehen.
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