Android 7 Update für Galaxy S7

Hallo zusammen!

 

Samsung hat die Tage das Update auf Android 7.1.1. für seine Galaxy S7 Smartphones ausgerollt. Ich wollte mal fragen, wann T-Mobile nachzieht und das Update auf seine (gebrandeten) Geräte verteilt.

 

MfG

Hier mal der genaue Wortlaut:

 

Vorgangsnummer 

 

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

 

 

Sehr geehrter Herr xxx,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben, mit dem Sie über vertragsrechtliche Probleme mit dem Telekommunikationsanbieter, die Telekom Deutschland GmbH informieren. Sie beklagen das Geschäftsgebaren des Unternehmens im Zusammenhang mit dem verspäteten Erhalt, des sonst monatlich erscheinenden Sicherheitspatches und bitten nunmehr die Bundesnetzagentur um Unterstützung in dieser Sache.

 

Die Bundesnetzagentur hat in erster Linie den Auftrag, durch Regulierung in den Bereichen Telekommunikation, Post, Energie und Eisenbahnen den Wettbewerb zu fördern und einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewährleisten, zudem in den Bereichen Telekommunikation und Post flächendeckend für angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu sorgen sowie Regelungen zu Frequenzen und Rufnummern zu schaffen. Diese Aufgaben sind im Telekommunikationsgesetz (TKG), im Postgesetz (PostG), im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) festgelegt. Zahlreiche Verordnungen und sonstige Ausführungsbestimmungen enthalten ergänzende Regelungen.

 

Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur finden sich in verschiedenen Fachgesetzen, wie im Telekommunikationsbereich z. B. dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG), dem Amateurfunkgesetz (AFuG), dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) oder im Energiebereich dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Behörde nach dem Signaturgesetz (SigG) und als solche mit dem Aufbau und der Überwachung einer sicheren und zuverlässigen Infrastruktur für qualifizierte elektronische Signaturen betraut.

 

Die gesetzliche Grundlage im Bereich Telekommunikation ist das Telekommunikationsgesetz in dem vom Gesetzgeber der Handlungsrahmen festgelegt worden ist.

Sie kann daher, unabhängig von dem oft verwendeten Terminus ''Aufsichtsbehörde'' nur in ihrem, von den gesetzgebenden Körperschaften zugewiesenem Zuständigkeitsbereich, dem Telekommunikationsgesetz (TKG) tätig werden.

Verträge mit Telekommunikationsanbietern unterfallen grundsätzlich denselben rechtlichen Regelungen wie Verträge mit Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen (beispielsweise den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)) und unterliegen somit dem Zivilrecht.

  

Der Abschluss, die Änderung oder die Kündigung von Verträgen beurteilen sich ausschließlich nach zivilrechtlichen Grundsätzen. Dabei obliegt es allein den Zivilgerichten über die Rechtmäßigkeit getroffener vertraglicher Regelungen zu entscheiden.

 

Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt grundsätzlich dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Service und Rechnungslegung. Der Anbieter veröffentlicht sein Leistungsangebot in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens. Maßgeblich sind die im konkreten Vertrag und den AGB/ Leistungsbeschreibungen und Preislisten des Anbieters getroffenen Vereinbarungen.

 

Eine allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht über Telekommunikationsunternehmen hat mir der Gesetzgeber nicht eingeräumt. Insofern steht es mir generell nicht zu, direkten Zugriff auf Kundenunterlagen bei diesen Unternehmen zu nehmen und ich habe auch gegenüber diesen kein Weisungsrecht hinsichtlich des Vorgehens im kundenbezogenen Einzelfall.

 

Die Klärung von vertragsrechtlichen Problemen und Rechnungsangelegenheiten sind nicht Bestandteil des Telekommunikationsrechts.

Hier handelt es sich um rein privatrechtliche Vertragsverhältnisse zwischen Kunden und Unternehmen. Von daher vermag ich es mangels Zuständigkeit leider nicht, vertragsrechtliche Verhältnisse zu prüfen und eine Sichtung und Bewertung der dargelegten Probleme vorzunehmen. Sie unterfallen nach hiesiger Einschätzung den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, so dass die Voraussetzungen für ein Eingreifen der Bundesnetzagentur grundsätzlich nicht gegeben sind.

 

Ansprechpartner zur Klärung von vertragsrechtlichen Problemen ist nur der jeweilige Vertragspartner.

  

Um dennoch in Ihrem Sinne tätig zu sein, habe ich Ihre Beschwerde zuständigkeitshalber an das Beschwerdemanagement/ Rechtsabteilung der Telekom Deutschland GmbH, mit der Bitte um Überprüfung und Bearbeitung des Sachverhaltes übersandt.

 

Sollten Sie, nach Erhalt einer Antwort von der Telekom Deutschland GmbH, weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise des Unternehmens haben, könnten Sie Ihr Anliegen mit allen relevanten Unterlagen an eine Rechtsberatung der Verbraucherzentralen oder an einen Rechtsanwalt herantragen.

 

Ich hoffe, Ihnen somit weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Verbraucherservice

verbraucherservice@bnetza.de

http://www.bundesnetzagentur.de

12.04.2017

 

Gelöschter Nutzer

Interessant ist was man alles zu so einem Thema im Netz findet Zwinkernd

 

ich zitiere mal aus einem Artikel von http://www.ifross.org/en/artikel/recht-lebenslange-updates etwas:

 

Schon im April 2013 reichte die American Civil Liberties Union (ACLU) eine Beschwerde bei der  Federal Trade Commission (FTC) ein, in der sie den größten US-amerikanischen Mobilfunkanbieter wie AT&T, Verizon, Sprint und T-mobile vorwarf, Millionen von Android-betriebener Smartphones verkauft zu haben, ohne den Kunden regelmäßige Sicherheitsupdates zur Verfügung zu stellen.

 

 

Und in Deutschland sieht es zivilrechtlich folgendermaßen aus:

 

In Deutschland gehört die regelmäßige Lieferung von Updates bei Software zum Gewährleistungsrecht der §§433 ff. BGB  Die Lieferung von Updates oder Patches soll die auf dem Rechner bzw. Smartphone der Kunden vorhandene Software reparieren. Es handelt sich somit um eine Nachbesserung.Die Kunden haben auch das Recht die Nachbesserung sofort zu verlangen, so dass ein zögerliches Weitergeben von Updates dem Kunden das Recht gibt zu mindern oder zurückzutreten.Diese Gewährleistung gilt allerdings nur für zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen, für ein Jahr.

 

 

 

viel Spaß beim Rausreden liebe Telekom,und bevor jetzt wd irgend nen blöder Spruch von euch kommt:

 

Der Verkäufer oder Händler ist also gesetzlich verpflichtet, alle innerhalb der zweijährigen Gewährleistung bekannt werdenden Firmware-Mängel zu beseitigen. Kann der Händler einen solchen Fehler auch nach Setzung einer Nachfrist nicht beseitigen, hat der Kunde das Recht auf Schadensersatz, Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag. Letzteres bedeutet, dass der Kunde die nicht mehr reparierbare Ware zurückgibt und der Händler den Kaufpreis zurückerstatten muss. Für normale Abnutzung - das Gesetz spricht von der durch die "bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung" - muss im Fall des Mängelrücktritts nach § 346 BGB kein Wertersatz geleistet werden.

Aber selbst, wenn der Kunde nur Minderung wegen der fehlenden Updates verlangt, könnten dadurch erhebliche Kosten auf den Verkäufer zukommen. War ein Smartphone wegen berechtigter Sorge um die Datensicherheit wegen ausgebliebener Updates lange Zeit nur eingeschränkt nutzbar, sollten schnell 50 Prozent oder noch mehr des Kaufpreises zurückgefordert werden können.

Das ist ja interessant. Da wir aber in Deutschland sind, geht es über einen seeehr langen Rechtsweg. Natürlich kann man klagen. Da wartet man dann wie lange ? Mindestens 2 Jahre aufwärts ? Telekom lacht sich da krank ...

Viel wirksamer ist der Weg über Fachmedien. Diese stellen zwar auch immer wieder nur Einzelfälle der Öffentlichkeit vor, letztendlich obliegt es dem Kunden, neue Verträge bei anderen Anbietern abzuschließen. Das werde ich dann auch so machen.

Telekom: Ich habe von euerem "Service" gründlich genug!

Gelöschter Nutzer

@Rocketeer schrieb:



Telekom: Ich habe von euerem "Service" gründlich genug!


Mir ist es mittlerweile egal..Hab die DBT drauf und die läuft 1A auch mit wlan-call etc.....gekündigt hab ich auch schon...nach fast 20 Jahren hab Ich nur noch einen Mittelfinger für die Telekom....bekommt mein Geld halt nen anderer Anbieter Zwinkernd


@WolfgangWindhorst schrieb:

@Timo N. schrieb:
@yogibear20:
Untergetaucht sind wir zwar nicht, aber momentan gibt es keine Neuigkeiten zu berichten. Sobald dies der Fall ist, lassen wir natürlich auch von uns lesen.

Viele Grüße
Timo N.

Sie sind einfach nur noch lächerlich mit Ihren Aussagen, ich habe jetzt alle 3 Verträge der Telekom gekündigt dank Ihrer Update - Politik. Schönen Weiterschlaf noch, und Gute Nacht


Zwar etwas voreilig, aber konsequent!

@Gelöschter Nutzer:
Schade, dass Sie uns verlassen. Vielen Dank für Ihre jahrelange Kundentreue. Wenn sich an Ihrem Entschluss noch etwas ändern sollte, nehme ich gerne Ihre Rückmeldung entgegen.

Viele Grüße
Timo N.

Jetzt muss ich mich zusammen reißen. Bei solchen vorgefertigten Antworten bekomm ich nen Anfall.


@Timo N. schrieb:
@Gelöschter Nutzer:
Schade, dass Sie uns verlassen. Vielen Dank für Ihre jahrelange Kundentreue. Wenn sich an Ihrem Entschluss noch etwas ändern sollte, nehme ich gerne Ihre Rückmeldung entgegen.

Viele Grüße
Timo N.

Du bist jetzt nicht wirklich vom MagentaTeam!?

Eine schlechtere Pomotion könnte mann sich hier nicht verschaffen!?

Das ist ja das komische die DBT läuft fehlefrei bei den anderen Providern läuft A7 auch. Ausländische Telekom hat auch A7 und läuft, nur die Telekom in Deutschland ist nicht in der Lage oder will das Update nicht ausrollen warum auch immer hier wird ja seitens der Telekom geschwiegen. Wenn hier User kündigen dann wird reagiert ansonsten herrscht schweigen im Walde. Rückt das Update raus, da auch der Sicherheitspatch mit dem Update mitgeliefert wird. Oder versorgt das Handy ohne A7 mit einem aktuellen Sicherheitspatch. ES IST NICHT MEHR TRAGBAR SICHERHEITSPATCH STAND NOVEMBER 2016


@davidkorban schrieb:

Habe eben die Antwort von det Bundesnetzagentur bekommen. Lange Rede kurzer Sinn: Die Beschwerde wurde an die Telekom weitergeleitet. Also von dort aus keine Hilfe zu erwarten. 

 

 

Auch so zu erwarten. Hatte man ernsthaft geglaubt, dass die Bundesnetzagentur dafür zuständig ist? ÜberglücklichSorry für den Lacher.


Hier sind 172 Seiten über das Problem von Sicherheitupdates und die selbsternannten vom Magenta Team fällt nur so ein vorgefertigter mist ein.

Hab


@Timo N. schrieb:
@Gelöschter Nutzer:
Schade, dass Sie uns verlassen. Vielen Dank für Ihre jahrelange Kundentreue. Wenn sich an Ihrem Entschluss noch etwas ändern sollte, nehme ich gerne Ihre Rückmeldung entgegen.

Viele Grüße
Timo N.

Haben Sie jetzt Sarkasmus als Kundenbindungsmethode verordnet bekommen? Mutig!

Gelöschter Nutzer

@Timo N. schrieb:
@Gelöschter Nutzer:
Schade, dass Sie uns verlassen. Vielen Dank für Ihre jahrelange Kundentreue. Wenn sich an Ihrem Entschluss noch etwas ändern sollte, nehme ich gerne Ihre Rückmeldung entgegen.

Viele Grüße
Timo N.

Mutig......DUMM,aber mutig

 

 

Galaxy s8 ohne Branding für 0,- und wir können reden

@Timo N.was fällt ihnen oder ihren Kollegen zum Android 7 oder zu einem eventuellen Sicherheitspatch ein. Gibt es denn schon etwas neues zum Thema, man muss ja mal fragen es ist ja schon wieder viel Zeit vergangen wo sich jemand vom Telekom Team gemeldet hat außer bei Kündigungen.


@Misterf1 schrieb:

@Timo N.was fällt ihnen oder ihren Kollegen zum Android 7 oder zu einem eventuellen Sicherheitspatch ein. Gibt es denn schon etwas neues zum Thema, man muss ja mal fragen es ist ja schon wieder viel Zeit vergangen wo sich jemand vom Telekom Team gemeldet hat außer bei Kündigungen.


Jetzt kommt bestimmt wieder die gleiche Laier wie zuvor.

 

Die DBT Firmware ist vom Patch-Stand her aber auch nicht viel neuer (01.01.2017), während manche Providerfirmware bereits auf 01.03.2017 ist. 

Wie das überhaupt sein kann erschließt sich mir nicht. 

Es könnte sein, dass der Osterhase dieses Jahr nicht nur Eier verteilt. Zwinkernd

Grüße
Michael
Gelöschter Nutzer

@Michael Pa. schrieb:
Es könnte sein, dass der Osterhase dieses Jahr nicht nur Eier verteilt. Zwinkernd

Grüße
Michael

stimmt...meiner verteilt auch Schoki Zwinkernd


Igni schrieb: stimmt...meiner verteilt auch Schoki


*nomnomnom* 😄

@Michael Pa. schrieb:
Es könnte sein, dass der Osterhase dieses Jahr nicht nur Eier verteilt. Zwinkernd

Grüße
Michael

Dann bin ich mal gespannt ob der Osterhase vieleicht Nougat Hasen verteilt 

Gelöschter Nutzer

 Und was macht jetzt mein s8? @Michael Pa.

Du meinst das ohne Branding und für 0,- ? Kann ich nicht mit dienen. Sorry.

Grüße
Michael

Ich sehe es kommen. Habe gerade erfolgreich die DBT - Version von Android 7 draufgebügelt. Läuft einwandfrei, gedauert hatte nur die Wiederherstellung.

Und nun will Telekom zu Ostern das Update bringen?

Oder wie soll ich die Antwort von Michael Pa. interpretieren?

Traurig genug, dass der Service keine Zeit hat, die Fragen sinnvoll zu beantworten aber genug Zeit hat für vielsagende Blödelei. Und wenn dann nix kommt, kommt der Hinweis, dass man ja sowieso erst Mai (Juni/Juli/...) versprochen hatte. 


@yogibear20 schrieb:

Oder wie soll ich die Antwort von Michael Pa. interpretieren?


Ich würde es eher als blödes inhaltsloses Gelaber abtun...