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28.04.2016 11:42
Liebe Community,
ich habe bei meiner letzen Vertragsverlängerung die Handyversicherung (Tarif "L") mit abgeschlossen. Man schließt diese ja ab, in der Hoffnung sie nie zu brauchen. Das hat leider nicht geklappt.
Mein Handy ist mir ins Waschbecken gefallen und ich habe den Schaden gemeldet. Die Versicherung hat wesentlich länger als angekündigt für die Bearbeitung des Schadenfalls gebraucht und unterstellt mir nun "grobe Fahrlässigkeit", weswegen ich zusätzlich zum Eigenbehalt noch einen weiteren recht hohen Betrag zahlen solle, um ein Austauschgerät zu erhalten. Alles in allem wäre der Betrag meiner Meinung nach nicht angemessen hoch, dafür, dass ich jährlich einen sehr hohen Versicherungsbeitrag zahle. Wozu schließt man diese denn ab? Auf der Homepag wirbt die Telekom in ihrem Video zur Handyversicherung außerdem genau mit diesem Fall des ins Waschbecken gefallenen Handys wobei ein Austausch problemlos und innerhalb von 24h erfolgt. Daher bin ich nun verwirrt, warum mir "grobe Fahrlässigkeit" unterstellt wird. Das Ganze ist definitiv nicht Service-orientiert und als langjähriger Telekom-Kunde wundert man sich hier doch.
Hat jemand Erfahrungen mit dieser Versicherung oder vielleicht sogar einen ähnlichen Fall erlebt wie ich und kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
28.04.2016 12:02 Zuletzt bearbeitet: 28.04.2016 12:11 durch den Autor
Hallo @Juli_ana
Grundsätzlich sollte man die Versicherungsbedingungen seines Vertrages schon kennen.
Bei vielen Versicherungen wird bei den Bedingungen unter den Punkt "gob fahrlässig" folgendes aufgeführt:
Auszug einer Vertragsbedingung:
-----------------------------------------------------------------
Grob fahrlässig:
Sie verhalten sich fahrlässig, wenn Sie ohne die nötige Sorgfalt oder Vorsicht handeln. Wenn Sie das Handy in wassernahen Bereichen wie z.B. Bad oder Küche mit sich führen oder es in den Pool oder ans Meer mitnehmen, erhöht sich die Gefahr einen Schadens. Gleiches gilt bei sportlichen Aktivitäten oder körperlichen Arbeiten, bei denen Sie das Handy mitnehmen. Die Wahrscheinlichkeit von grober Fahrlässigkeit ist hier massiv gegeben. Insofern sollten Sie besser darauf verzichten, Ihr Handy in solchen sogenannten Risikozonen mit sich zu führen.
Wenn einer dieser genannten Tatbestände zutrifft, ist die Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet oder kürzt je nach Schwere anteilig Ihre Leistung. Bei fahrlässigem Verhalten gibt es immer einen gewissen Spielraum, den jede Versicherung im Einzelfall anders bewertet.
---------------------------------------------------------
Natürlich muss diese Bedingung für ihren Vertrag nicht zutreffen, scheint zunächst aber leider so.
Also bitte Vertrag und Bedingungen durchlesen.
P.S.
Ich persönlich verzichte auf solch kostspielige Versicherungen da die Bedingungen meines Erachtens lebensfremd sind und Versicherungen immer versuchen werden, wenn möglich, sich um den Schadensausgleich zu drücken.
Für drei bis vier Jahresbeiträge, die ich privat zurück legen kann, finanzier ich mir mögliche Schäden lieber selber.
Eine Versicherung, die man nicht brauch.
Ist nur meine persönliche Meinung !
28.04.2016 12:02 Zuletzt bearbeitet: 28.04.2016 12:11 durch den Autor
Hallo @Juli_ana
Grundsätzlich sollte man die Versicherungsbedingungen seines Vertrages schon kennen.
Bei vielen Versicherungen wird bei den Bedingungen unter den Punkt "gob fahrlässig" folgendes aufgeführt:
Auszug einer Vertragsbedingung:
-----------------------------------------------------------------
Grob fahrlässig:
Sie verhalten sich fahrlässig, wenn Sie ohne die nötige Sorgfalt oder Vorsicht handeln. Wenn Sie das Handy in wassernahen Bereichen wie z.B. Bad oder Küche mit sich führen oder es in den Pool oder ans Meer mitnehmen, erhöht sich die Gefahr einen Schadens. Gleiches gilt bei sportlichen Aktivitäten oder körperlichen Arbeiten, bei denen Sie das Handy mitnehmen. Die Wahrscheinlichkeit von grober Fahrlässigkeit ist hier massiv gegeben. Insofern sollten Sie besser darauf verzichten, Ihr Handy in solchen sogenannten Risikozonen mit sich zu führen.
Wenn einer dieser genannten Tatbestände zutrifft, ist die Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet oder kürzt je nach Schwere anteilig Ihre Leistung. Bei fahrlässigem Verhalten gibt es immer einen gewissen Spielraum, den jede Versicherung im Einzelfall anders bewertet.
---------------------------------------------------------
Natürlich muss diese Bedingung für ihren Vertrag nicht zutreffen, scheint zunächst aber leider so.
Also bitte Vertrag und Bedingungen durchlesen.
P.S.
Ich persönlich verzichte auf solch kostspielige Versicherungen da die Bedingungen meines Erachtens lebensfremd sind und Versicherungen immer versuchen werden, wenn möglich, sich um den Schadensausgleich zu drücken.
Für drei bis vier Jahresbeiträge, die ich privat zurück legen kann, finanzier ich mir mögliche Schäden lieber selber.
Eine Versicherung, die man nicht brauch.
Ist nur meine persönliche Meinung !
02.05.2016 09:57
20.11.2018 21:07
Hatte ein ähnliches Problem habe mein iPhone 6 nach meiner Vertragslaufzeit meiner Frau gegeben und die Versicherung weiter laufen lassen. Nach ca 45 Monaten ,wo ich nur einbezahlt hatte,glitt das Handy meiner Frau aus der Hand und fiel auf den Boden. Das Display war zerkratzt und funktionierte nicht mehr. Bei der Kontaktaufnahme mit dieser Versicherung würde ich über 8 Tage vertröstet trotz permanenter Anrufe meinerseits . Dann kam ein Schreiben das der Schaden nicht plausibel sei und eine Regulierung wurde abgelehnt 👎🏿. Tolle Sache Finger weg nur Abzocke
21.11.2018 08:51 Zuletzt bearbeitet: 21.11.2018 08:56 durch den Autor
Solche "Handyversicherungen" lehnen Zahlungen an den Versicherten zunächst fast immer ab.
Wer sein Smartphone versichert sollte vorher nach einem guten Rechtsanwalt Ausschau halten, um bei etwaige Ansprüche gegen die Versicherung den Rechtsweg beschreiten zu können.
Ich kann und will nicht behaupten, dass jede Versicherung so handelt, aber es scheint zumindest so, dass es sich in dieser Branche nicht nur um wenige schwarze Schafe handelt, sondern eher die Regel ist.
Um dagegen ein "weißes Schaf" zu erwischen, bedarf es schon Glück.
Leute:
Laßt die Finger davon und lasst euch vor allen nicht in einem Smartfone Shop bzw. Elektofachgeschäft oder Ähnlichen belabern.
Spart euch die Kohle, legt sie bei Bedarf bei Seite und steuert die Ersparnis bei einem eventuellen Schaden einfach zur Reparatur hinzu.
Schließlich kommt es ja auch nicht immer während einer Vertragslaufzeit zu einem Versicherungsfall.
Somit könntet ihr u.U. beim Kauf des nächsten Smartfones schon zwei Versicherungsbeiträge bei Seite gelegt haben usw.
Das ist nun wirklich eine sichere Methode, auf Geld für eventuelle Reparaturen Zugriff zu haben.
Meine Familie und ich besitzen seit über 20 Jahren immer wieder aktuelle Smartfones, die ich nicht versichere.
Obwohl es in dieser Zeit auch mal zu Schäden kam (allerdings recht selten), habe ich heute einen sehr hohen Überschuss an gersparter Versicherungsprämie.
Das Risiko, daß ein vermeitlicher Versicherungsfall frühzeitig eintritt ist zwar gegeben, aber abzuwägen. Insbesondere dann, wenn die Zahlungsmoral der Versicherer an den Versicherten so oder so schlecht ist.
Meiner Meinung macht eine Versicherung immer dann Sinn, wenn Risiken Existenz bedrohlich sein können. Deshalb würde ich auch jeden zumindest eine Haftpflichtversicherung oder auch eine zus. Unfallversicherung mit Rentenzahlung (berufsunfähigkeit) usw. anraten.
Ob eine Smartfone Versicherung dagegen Existenz bedrohliche Risiken abdeckt, wage ich zu bezweifen.
Es soll Leute geben, die sich den Luxus leisten Ihre Smartfones zu versichern, aber keine private Haftpflichversicherung besitzen.
Dafür habe ich leider kein Verständnis.
16.05.2021 03:02
Mir wurde im Bus meine Handtasche gestohlen mit mein Handy , Portmonaie und alle. Wichtigen Sachen wie beanspruche ich nun die Versicherung was sind meine Möglichkeiten. Mit freundlichen Grüßen
16.05.2021 07:44
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