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20.05.2019 14:42
Hallo, ich habe mir vor weniger alls 1 Monat, zu meinem Mobilfunkvertrag das Huawei P30 dazugeholt.
Jetzt hat Google die Zusammenarbeit gekündigt und das Gerät lässt sich dementsprechend nicht mehr über Android updaten.
Gibt es eine Möglichkeit das Gerät nun gegen ein anderes einer Google-kompatiblen Marke zu tauschen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
20.05.2019 14:44
20.05.2019 15:07 Zuletzt bearbeitet: 20.05.2019 15:12 durch den Autor
Herzlich willkommen @nibue
1. mal Ruhe bewahren und abwarten
2. es wird neue Modelle betreffen , die erst auf den Markt kommen
3. Umtausch? Es besteht keine gesetzliche Gewährleistung und Garantie seitens des Herstellers tritt da ebenfalls nicht ein
Viele Grüße
20.05.2019 15:08
20.05.2019 15:41
20.05.2019 15:41
Dort wird auch diskutiert
20.05.2019 16:14
Allmächtiger, das wird noch ein Spaß hier die nächste Zeit. Abwarten, Tee trinken, gut das ich mir das S10 gekauft habe, statt das P30pro.
21.05.2019 07:09
Es sind 2 Majorupdate garantiert, das ist dann fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und berechtigt somit zur Wandlung.
21.05.2019 08:00
@diebiegels schrieb:Es sind 2 Majorupdate garantiert, das ist dann fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und berechtigt somit zur Wandlung.
Die Telekom als Händler hat nie auch nur irgendwas garantiert.
Huawei aber ebenso wenig.
21.05.2019 11:56
Es steht überall geschrieben, daß 2 Majorupdate inbegriffen sind. Es wäre auch für ein 900€ Smartphone ein Witz wenn sich das als Wegwerfprodukt erweist. Es kommen sicher noch Musterklagen. Es ist ja auch ein erheblicher Wertverlust. Warum sollte ich als Endkunde der Summe sein.
21.05.2019 12:14
Mal sehen,wenn der Fall eintritt:
* Betriebssystem ist aufgrund fehlender Sicherheitsupdates nicht mehr lauffähig
* Gerät müsste neu formatiert und Betriebssystem neu installiert werden
* letzteres(Betriebssystem neu installieren)ist aber für Telekom-oder Huawei Werkstatt nicht möglich,wenn die Lockerungsfrist ausläuft
Kann dann die Telekom oder der Händler immer noch sagen, Kunde Pech gehabt?
21.05.2019 13:19
@diebiegels schrieb:Es steht überall geschrieben, daß 2 Majorupdate inbegriffen sind. Es wäre auch für ein 900€ Smartphone ein Witz wenn sich das als Wegwerfprodukt erweist. Es kommen sicher noch Musterklagen. Es ist ja auch ein erheblicher Wertverlust. Warum sollte ich als Endkunde der Summe sein.
Quellen?
Bei der Telekom steht es zum Beispiel nicht.
Von der hast du ein funktionsfähiges Gerät erhalten und mehr sieht die Gewährleistung nicht vor.
Beschäftige dich mit dem Thema und du wirst sehen, dass Huawei nach wie vor Updates liefern kann.
Es dauert nur eben länger, weil sie keine Vorabversionen mehr erhalten.
Ebenso betrifft es nur neue Geräte.
21.05.2019 13:21
@berndengel021 schrieb:Mal sehen,wenn der Fall eintritt:
* Betriebssystem ist aufgrund fehlender Sicherheitsupdates nicht mehr lauffähig
Dann müssten verdammt viele Geräte mit Android 4.4 von heute auf morgen nicht mehr laufen.
Aber sie tun es noch. Das Betriebssystem bleibt natürlich lauffähig.
* Gerät müsste neu formatiert und Betriebssystem neu installiert werden
Nennt sich Werkseinstellungen ist stellt kein Problem dar.
Kann dann die Telekom oder der Händler immer noch sagen, Kunde Pech gehabt?
Es zählt der Zeitpunkt der Übergabe im Gesetz.
und zu diesem Zeitpunkt hast du ein vollfunktionsfähiges Gerät erhalten.
21.05.2019 16:17
Was ist denn jetzt?
Ich für meinen Teil möchte keinen halbgares Gerät haben!
22.05.2019 12:16
Aktuell bekommste die nächsten 3 Monate gesichert alle Updates.
Ob Huawei danach wie versprochen Updates liefert wird man sehen.
22.05.2019 20:44 Zuletzt bearbeitet: 22.05.2019 20:53 durch den Autor
@Kritter schrieb:Was ist denn jetzt?
Ich für meinen Teil möchte keinen halbgares Gerät haben!
Es gibt aber keine Update-Garantie vom Hersteller und der Verkäufer haftet nur für Sachmängel, die bereits beim Kauf bestanden haben (Gewährleistung). Die Telekom als Verkäufer ist schließlich auch nicht für die gegenwärtige Situation verantwortlich und die Telefone waren, was die Update-Problematik betrifft, zum Kaufzeitpunkt nicht mangelhaft im Sinne des § 434 BGB.
Für die Käufer ist das natürlich genauso wenig zufriedenstellend wie für viele Händler, doch wie ich hier bereits schrieb würde ich jetzt ohnehin einfach mal abwarten anstatt direkt in Hysterie zu verfallen.
Ganz nebenbei: Softwareupdates sind für viele Kunden inzwischen eine Selbstverständlichkeit geworden, doch bei genauerer Betrachtung wird man feststellen, dass die wenigsten Hersteller ein rechtlich verbindliches Versprechen für eine gewisse Anzahl von Softwareupates oder Updates innerhalb eines gewissen Zeitraums angeben.
23.05.2019 15:20
Jetzt mal ganz im Ernst das interessiert mich nicht Punkt selbst Microsoft und AMR brechen mit dem Hersteller also von daher ist das Gerät nicht mehr das wie ich es erworben habe
23.05.2019 15:29 Zuletzt bearbeitet: 23.05.2019 15:30 durch den Autor
@Kritter schrieb:Jetzt mal ganz im Ernst das interessiert mich nicht Punkt selbst Microsoft und AMR brechen mit dem Hersteller also von daher ist das Gerät nicht mehr das wie ich es erworben habe
Bei der Gewährleistung ist aber nur relevant in welchem Zustand das Gerät zum Zeitpunkt des Kaufs war. Deinen Ärger kann ich schon verstehen, aber da kann man leider nichts machen.
23.05.2019 19:59
Ich habe jedoch ein Gerät erworben, welches ein Android Betriebssystem hat und worauf Apps wie WhatsApp, Google Maps usw laufen.
Dieses wird dann jedoch nicht mehr möglich sein und somit entspricht das Produkt nicht dem, wie ich es gekauft habe. Dies stellt dann jedoch sehr wohl ein Grund zur Wandlung meiner Meinung nach da.
Wenn dein gekauftes Auto nach 3 Monaten kein Navi mehr hat, würdest du es ja auch reklamieren oder?...
Jedoch erstmal Füße still halten und abwarten was passiert, dann kann man ja immer noch agieren...
23.05.2019 20:37 Zuletzt bearbeitet: 23.05.2019 20:50 durch den Autor
Zunächst einmal ist es nicht richtig, dass die Play-Dienste auf bereits verkauften bzw. zertifizierten Geräten nicht mehr funktionieren. Du wirst also auch weiterhin Apps aus dem Play Store beziehen können. Auch kann Huawei über das Android Open Source-Programm weiterhin Sicherheitsupdates bereitstellen. Was es unter Umständen nicht mehr geben wird sind Updates auf zukünftige Android-Versionen.
Da Auto-Vergleiche offenbar sehr beliebt sind können wir gerne bei diesen bleiben. Wenn ein Neuwagen nach drei Monaten kein Navi mehr hat kommt es darauf an woran das liegt. Wenn das Navi defekt ist kann der Käufer vom Verkäufer Nachbesserung verlangen, denn dann ist die Beweislastumkehr noch nicht eingetreten (erst ab dem siebten Monat) und der Verkäufer muss für Sachmängel haften. Es wird zugusten des Käufers angenommen, dass das Navi bereits von Anfang an einen Defekt hatte, der sich erst nach drei Monaten äußerte. Wenn das Navi allerdings geklaut wird liegt kein Sachmangel vor, der Verkäufer haftet folglich auch nicht. Logisch.
Und genau letzterer Fall beschreibt ungefähr die Causa Huawei. Der Verkäufer, hier die Telekom, hat keine vertraglichen Pflichten verletzt und daher hat der Käufer auch keinen Anspruch auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag.
Blöd für die Käufer, ist aber bei nüchterner Betrachtung so. Ihr müsst euch einfach mal klar machen, dass die Telekom für dieses Debakel nicht die Verantwortung trägt und dass ihr den euch möglicherweise entstehenden Schaden nicht einfach weiterreichen könnt.
24.05.2019 21:10
Wie gesagt, Füße still halten und abwarten was passiert, es will ja niemand (zumindest ich) direkt etwas unterstellen geschweige denn gleich die Rechtskeule schwingen...
Ich sehe mich als Besitzer nun verunsichert, da es keine große Gewissheit gibt was nun genau passiert. Dies weiß jedoch die Telekom auch nicht geschweige denn diverse Mitbewerber etc.
Alles in allem, schauen wir mal
24.05.2019 21:38 Zuletzt bearbeitet: 24.05.2019 21:54 durch den Autor
@Justin2019 schrieb:Wie gesagt, Füße still halten und abwarten was passiert, es will ja niemand (zumindest ich) direkt etwas unterstellen geschweige denn gleich die Rechtskeule schwingen...
Ganz egal was passiert, es gibt gar keine Grundlage für die Rechtskeule.
Ansonsten führe doch mal aus, am besten unter Bezugnahme auf die relevanten Rechtsnormen, wie sich deine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer (Telekom) begründen. Vielleicht übersehe ich etwas und wir kommen der Sache so näher.
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