Telekom verweigert gesetzliche Gewährleistung

Gelöst

Vollmundiges Versprechen der Telekom:

Apple hat 12 Monate Herstellergarantie auf Ihre Produkte. Bietet die Telekom darüber hinaus Gewährleistung?
Ja, die Telekom bietet 24 Monate Gewährleistung auf Apple-Produkte. Diese beginnt ab Übergabe im Geschäft bzw. Lieferung.
Nach Ablauf der 12-monatigen Herstellergarantie gilt die sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass wir in diesem Zeitraum davon ausgehen, dass kein anfänglicher Mangel vorliegt.

 

Jetzt ist es so, dass bei meinem iPhone 8 (aus der einjährigen Apple Garantie raus, allerdings noch in der 2 jährigen gesetzlichen Gewährleistungspflicht der Telekom als Verkäufer) die Kamera endgültig den Geist aufgegeben hat. war vorher schon öfter der Fall, dass Bilder unscharf waren und auch mal die Aufnahme gehakt hat - jetzt ist allerdings der Bildschirm schwarz gelegentlich mal ein Foto nach Neustart/rebooten den Telefons möglich. Zur Telekom zwecks Gewährlistung eingeschickt, die Techniker haben das aber sofort erstmal pauschal abgelehnt, ich müsse beweisen, dass der Fehler schon in der Garantiezeit aufgetreten ist. Reparatur soll über 400€ kosten.

Oben wird ganz gross damit geworben, dass die Telekom besser als Apple ist, wenn man es dann wirklich einfordern muss, wird die gesetzliche Gewährleistung ausgehebelt. 

Beim Kundendienst angerufen und die Sache geschildert, dann ohne weitere Argumente einfach mit applecare verbunden worden.

Dort wollte man mir mit einer Diagnose helfen, was allerdings nicht möglich war, da das iPhone ja eingeschickt war.

Ein zweiter Anruf beim Kundencenter  hat meine Vermutung bestätigt - was innerhalb eines Jahres ist wird an Apple weitergegeben - danach wird die gesetzliche Gewährleistung zurückgewiesen, dann solle ich doch ein Produkt kaufen, wo der Hersteller 2 Jahre Garantie gibt. Somit verkauft Telekom die Apple Produkte unter falschen Voraussetzungen - als Kunde hat man die Ar....karte, weil Telekom sich aus der Gewährleistung herauswindet.

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Lösung
Telekom hilft Team
Guten Morgen @Detlef Bergemann,

vielen Dank, für deinen Beitrag in unserer Community und die ausführliche Schilderung von deinem Problem.

Die richtige Antwort hast du ja schon von @Stefan erhalten. Ich kann gut nachvollziehen, dass dies nicht die erhoffte Lösung ist. Eine andere Möglichkeit haben wir in diesem Fall allerdings nicht.

Solltest du die Möglichkeit/ Beweismittel für die Beweislastumkehr haben, helfe ich natürlich gerne bei der Bearbeitung weiter.

Freundliche Grüße
Finn A.

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Lösung

@Detlef Bergemann 


@Detlef Bergemann  schrieb:

Vollmundiges Versprechen der Telekom:

Apple hat 12 Monate Herstellergarantie auf Ihre Produkte. Bietet die Telekom darüber hinaus Gewährleistung?
Ja, die Telekom bietet 24 Monate Gewährleistung auf Apple-Produkte.


Das ist kein Versprechen sondern eine gesetzliche Vorschrift, die aber nur auf Fehler greift, die BEI LIEFERUNG an zuminderst im Keim 
vorhanden waren. Selbst wenn es innerhalb der Garantie KAPUTT geht aber bei Lieferung fehlerfrei war, dann gibt es KEINE Gewährleistung. Die Beweislastumkehr greift nach 6 Monaten und nicht nach 12.

 

Die Telekom windet sich nicht heraus, sie verlangt das was der Gesetzgeber vorgesehen hat - einen Beweis, dass das Gerät bei LIEFERUNG schon einen DEFEKT hatte. Dann gibt es es auch Gewährleistung.

Du kannst dazu eine Gutachten beauftragen, wenn du den Beweis nicht anderweitig führen kannst.

 

Es ist extrem Schlecht hinterher zu sagen, die Kamera hatte schon Hänger als noch Garantie bestand, aber ich habe mich nicht gekümmert.

 

 

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Hallo @Detlef Bergemann,

vielen Dank für deinen Beitrag hier in der Community!

 

Wenn du einen Reparaturauftrag für dein Apple Gerät erstellen willst, so kannst du das HIER veranlassen. Dort kannst du deinen Fehler beschreiben und erhälst direkt eine Antwort, ob du für den Schaden zahlen musst oder nicht. Sollte dir keine Gebühr angezeigt werden, so kannst du das Gerät einschicken, dort wird man das Gerät prüfen und mit dir weitere Schritte besprechen.

 


@Detlef Bergemann  schrieb:

Zur Telekom zwecks Gewährlistung eingeschickt, die Techniker haben das aber sofort erstmal pauschal abgelehnt, ich müsse beweisen, dass der Fehler schon in der Garantiezeit aufgetreten ist. Reparatur soll über 400€ kosten.


Es ist wirklich so, dass du dann beweisen musst, dass der Fehler bereits in der einjährigen Garantiezeit aufgetreten ist. Ansonsten bleibt dir nichts anderes übrig, als die Reparaturkosten zu tragen😬

Lösung

@Detlef Bergemann 


@Detlef Bergemann  schrieb:

Vollmundiges Versprechen der Telekom:

Apple hat 12 Monate Herstellergarantie auf Ihre Produkte. Bietet die Telekom darüber hinaus Gewährleistung?
Ja, die Telekom bietet 24 Monate Gewährleistung auf Apple-Produkte.


Das ist kein Versprechen sondern eine gesetzliche Vorschrift, die aber nur auf Fehler greift, die BEI LIEFERUNG an zuminderst im Keim 
vorhanden waren. Selbst wenn es innerhalb der Garantie KAPUTT geht aber bei Lieferung fehlerfrei war, dann gibt es KEINE Gewährleistung. Die Beweislastumkehr greift nach 6 Monaten und nicht nach 12.

 

Die Telekom windet sich nicht heraus, sie verlangt das was der Gesetzgeber vorgesehen hat - einen Beweis, dass das Gerät bei LIEFERUNG schon einen DEFEKT hatte. Dann gibt es es auch Gewährleistung.

Du kannst dazu eine Gutachten beauftragen, wenn du den Beweis nicht anderweitig führen kannst.

 

Es ist extrem Schlecht hinterher zu sagen, die Kamera hatte schon Hänger als noch Garantie bestand, aber ich habe mich nicht gekümmert.

 

 


@MP0602  schrieb:

Es ist wirklich so, dass du dann beweisen musst, dass der Fehler bereits in der einjährigen Garantiezeit aufgetreten ist. Ansonsten bleibt dir nichts anderes übrig, als die Reparaturkosten zu tragen😬


Nein, das ist nicht so, er muss beweisen, dass der Defekt bei LIEFERUNG schon zumindest angelegt war.

 


@MP0602  schrieb:

Es ist wirklich so, dass du dann beweisen musst, dass der Fehler bereits in der einjährigen Garantiezeit aufgetreten ist. Ansonsten bleibt dir nichts anderes übrig, als die Reparaturkosten zu tragen


Ich hoffe mal, Du arbeitest nicht im Handel oder Vertrieb...


@Detlef Bergemann  schrieb:


Nach Ablauf der 12-monatigen Herstellergarantie gilt die sogenannte Beweislastumkehr.

 


Du schreibst es doch selber, wo ist jetzt dein Problem?

Abgesehen davon dass sie die Beweislastumkehr bereits nach 6 Monaten eintritt stimmt der Rest dieser Aussage.

Gelöschter Nutzer

@MP0602  schrieb:
Ansonsten bleibt dir nichts anderes übrig, als die Reparaturkosten zu tragen😬

So aus dem Stegreif würde ich mal behaupten, das Handy hat einen kapitalen Totalschaden.

Da lohnt sich keine Reparatur für 400 Euro mehr.

 

Zwischenablage01.jpg

 

@Gelöschter Nutzer 

Das sieht mit kaum nach Neuware aus bei dem Preis Zwinkernd

Gelöschter Nutzer

@CobraCane  schrieb:

@Gelöschter Nutzer 

Das sieht mit kaum nach Neuware aus Zwinkernd


Mag vielleicht zutreffen, da B-Ware.

Du solltest aber auch bedenken, daß das defekte iPhone mittlerweile 1 Jahr alt ist und an Wert verloren hat.

Also ich persönlich würde da keine 400 Euro mehr investieren wollen.

Du vielleicht nicht aber weder du noch ich wissen welche Speichergröße er hat und bei B-Ware würde ich mir 3 mal überlegen Geld dafür hinzulegen. Schon garnicht bei nem Verkäufer der als Artikelname beide Speichergrößen angibt und schreibt dass es NEU ist.


@Stefan  schrieb:

@Detlef Bergemann 


@Detlef Bergemann  schrieb:

Vollmundiges Versprechen der Telekom:

Apple hat 12 Monate Herstellergarantie auf Ihre Produkte. Bietet die Telekom darüber hinaus Gewährleistung?
Ja, die Telekom bietet 24 Monate Gewährleistung auf Apple-Produkte.


. Die Beweislastumkehr greift nach 6 Monaten und nicht nach 12.

 

 

 


Ich dachte immer die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, also 24 Monate Händler Gewährleistung.

12 Monate Beweislast Händler und danach 12 Monate Beweisumkehr (Beweislast Kunde).

 

Weshalb hat hier der Händler nur 6 Monate Beweislast?

Will ja nicht behaupten das es nicht stimmt, aber wo ist das verankert?

 

Selbst wenn ein Händler das für bestimmte Produkte vor sieht und das beispielsweise in den AGB´s verankert so stellt sich für mich die Frage, ob das dann nicht anfechtbar ist. (Weil das ja nicht den allgemeinen Gesetzen für eine Gewährleistung "24Monate" entspricht)

 

Bitte einfach nur aufklären, hätte dann nämlich wieder was neues dazu gelernt.


@juergen3004  schrieb:

@Stefan  schrieb:

@Detlef Bergemann 


@Detlef Bergemann  schrieb:

Vollmundiges Versprechen der Telekom:

Apple hat 12 Monate Herstellergarantie auf Ihre Produkte. Bietet die Telekom darüber hinaus Gewährleistung?
Ja, die Telekom bietet 24 Monate Gewährleistung auf Apple-Produkte.


. Die Beweislastumkehr greift nach 6 Monaten und nicht nach 12.

 

 

 


Ich dachte immer die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, also 24 Monate Händler Gewährleistung.

12 Monate Beweislast Händler und danach 12 Monate Beweisumkehr (Beweislast Kunde).

 

Weshalb hat hier der Händler nur 6 Monate Beweislast?

Will ja nicht behaupten das es nicht stimmt, aber wo ist das verankert?

 

Selbst wenn ein Händler das für bestimmte Produkte vor sieht und das beispielsweise in den AGB´s verankert so stellt sich für mich die Frage, ob das dann nicht anfechtbar ist. (Weil das ja nicht den allgemeinen Gesetzen für eine Gewährleistung entspricht)

 

Bitte einfach nur aufklären, hätte dann nämlich wieder was neues dazu gelent.


Die gesetzliche Gewährleistung ist 24 Monate und nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr.

 

Hier zum nachlesen wo es steht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

 

Zitat daraus:

Beweislast

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für a) den Sachmangel an sich und b) dafür, dass dieser Mangel von Anfang an vorhanden war, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 477 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, „es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar“. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.

Die große Problematik bei der Beweislast ist, dass es dem Käufer – insbesondere dem Verbraucher – nicht möglich ist, ohne den erheblichen Aufwand eines Gutachtens nachzuweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war.

Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.

Beweislast

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für a) den Sachmangel an sich und b) dafür, dass dieser Mangel von Anfang an vorhanden war, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 477 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, „es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar“. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.

 

Quelle:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Beweislast

Die große Problematik bei der Beweislast ist, dass es dem Käufer – insbesondere dem Verbraucher – nicht möglich ist, ohne den erheblichen Aufwand eines Gutachtens nachzuweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war.

Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.

Gelöschter Nutzer

@CobraCane  schrieb:

Du vielleicht nicht aber weder du noch ich wissen welche Speichergröße er hat und bei B-Ware würde ich mir 3 mal überlegen Geld dafür hinzulegen.


Das liegt vielleicht daran, daß ich anders rechne als du.

Kaufpreis geteilt durch 24 Monate multipliziert mit der restlichen Gewährleistung.

Demnach entscheide ich, ob sich eine Reparatur lohnt oder auch nicht.

Im Endeffekt muß es aber jeder selber wissen.

Das Problem ist eigentlich der Gesetzgeber. Mit der 2-jährigen Gewährleistungspflicht wollte man etwas für den Verbraucher machen - Fakt ist, dass jede Firma es praktisch ablehnen kann mit Verweis auf die Beweisumkehr.

Ich finde es nur schäbig von der Telekom dass es einerseits in deren FAQs explizit so hingestellt wird "Apple ist ok, geben aber nur ein Jahr Garantie - wir (Telekom) sind besser, denn wir haben ja noch ein weiteres Jahr Gewährleistung. Die sagen allerdings nicht, dass sie es pauschal ablehnen.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@CobraCane  schrieb:

Du vielleicht nicht aber weder du noch ich wissen welche Speichergröße er hat und bei B-Ware würde ich mir 3 mal überlegen Geld dafür hinzulegen.


Das liegt vielleicht daran, daß ich anders rechne als du.

 


Ich glaube das hat weniger was mit Rechnen zu tun sondern mit der eigenen persönlichen Einstellung dazu Zwinkernd


@Detlef Bergemann  schrieb:

Das Problem ist eigentlich der Gesetzgeber. Mit der 2-jährigen Gewährleistungspflicht wollte man etwas für den Verbraucher machen - Fakt ist, dass jede Firma es praktisch ablehnen kann mit Verweis auf die Beweisumkehr.

Ich finde es nur schäbig von der Telekom dass es einerseits in deren FAQs explizit so hingestellt wird "Apple ist ok, geben aber nur ein Jahr Garantie - wir (Telekom) sind besser, denn wir haben ja noch ein weiteres Jahr Gewährleistung. Die sagen allerdings nicht, dass sie es pauschal ablehnen.


Sie lehnen es nicht pauschal ab sondern sie halten sich an die Gesetze. Verstehe dein Problem dabei jetzt nicht dass man sich an die gesetzliche Gewährleistung hält.

 

Sie bieten die die Möglichkeit den Beweis zu erbringen, also kannst du nicht behaupten dass es pauschal abgelehnt wird.

@juergen3004 

Deine Annhme ist einfach nur falsch,

die Beweislastumkehr nach 6 Monaten bei Gewährleistung steht im BGB

Es bedarf keiner AGB dazu und die wäre auch ungültig.

Gelöschter Nutzer

@CobraCane  schrieb:

@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@CobraCane  schrieb:

Du vielleicht nicht aber weder du noch ich wissen welche Speichergröße er hat und bei B-Ware würde ich mir 3 mal überlegen Geld dafür hinzulegen.


Das liegt vielleicht daran, daß ich anders rechne als du.

 


Ich glaube das hat weniger was mit Rechnen zu tun sondern mit der eigenen persönlichen Einstellung dazu Zwinkernd


Und was ist verkehrt daran? 🤔

Wo hab ich geschrieben dass das verkehrt ist?

@CobraCane ,

Danke,

ich bin bisher immer von 12 Monate ausgegangen.

Wie man sich irren kann😕

 

Jedenfalls ist die gesetzliche Gewährleistung nicht sehr kundenfreundlich ausgelegt.

 

Hat der Verbraucherschutz denn nicht schon mal versucht dagegen anzugehen?

Ich denke (rein subjektiv betrachtet) Risiko Verteilung 50:50 ist einfach gerechter.

@Detlef Bergemann 

 

Deine Betrachtung ist falsch, der Gesetzgeber wollte den Kunden nicht davor schützen, dass ein bei Lieferung fehlerfreies Gerät kaputt geht. Er wollte nur, dass nur fehlerfreie Geräte verkauft werden.

 


@juergen3004  schrieb:

 

Hat der Verbraucherschutz denn nicht schon mal versucht dagegen anzugehen?

Ich denke (rein subjektiv betrachtet) Risiko Verteilung 50:50 ist einfach gerechter.


 

Weiß nicht ob man da schon was versucht hat aber anders ist es ja auch unfair dem Händler gegenüber.

Er verkauft ein einwandfrei funktionierendes Produkt und muss dann dafür grade stehen wenn der Kunde ein Jahr lang ein Gerät mit sich rumschleppt welches von Anfang an nen Fehler hatte.

 

@juergen3004 

es ist eher stark abnehmend wahrscheinlich, das ein Gerät welches fehlerhaft geliefert Gerät nach mehr als 6 Monaten erst kaputt geht.

 

Aussserdem kann der Händler ja nichts für, wenn der Hersteller murks gemacht hat.

Aus meiner Sicht müsste der Hersteller für die Gewährleistung herhalten.

Gelöschter Nutzer

@CobraCane  schrieb:

Wo hab ich geschrieben dass das verkehrt ist?


Sorry, ist bei mir falsch rüber gekommen.

 

Offtopic:

Beim Autokauf rechne ich übrigens genauso.

Wenn ich mir bspw. ein Fahrzeug für 700 Euro mit frischem TÜV zulege, werde ich nach 2 Jahren sicherlich keine Reparaturkosten investieren die den Kaufwert übersteigen.

Dann stempel ich das Fahrzeug als kapitalen Totalschaden ab und schaffe mir was anderes an. Zwinkernd