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19.09.2017 11:45 Zuletzt bearbeitet: 19.09.2017 11:46 durch den Autor
Hallo,
ich habe letzten Mittwoch meinen Vertrag verlängt. Bin aktuell im Tarif Magenta Mobil L Premium + Top Handy.
Habe diese Verlängerung im Telekom Shop abgeschlossen, was soweit auch alles gut lief. Mein Gerät wäre das Samsung Galaxy S8 +. Die Zuzahlung von 139.95€ habe ich vor Ort gezahlt und das Handy mitgenommen. Ich musste nun leider feststellen das mir dieses Handy absolut nicht gefällt und würde es daher gerne tauschen. Laut Hotline wäre das kein Problem aber ich solle das am besten im Shop vor Ort machen. Dort angekommen sagte man mir einfach das ich ausreichend Beraten worden wäre und das nicht möglich sei. Gibt es da also nun keinen Ausweg mehr ? Ich hab mit Absicht im Shop verlängert da ich mir dort die Vertragsdaten alle nochmal anschauen konnte etc.
Tauschen würde ich es dann gerne gegen ein iPhone 7 Plus 32GB was wohl 149,95€ kosten würde.
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
LG
Thomas
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Dass ihnen das Gerät absolut nicht gefällt, hätte ihnen schom im Shop auffallen müssen.
Bei einem telefonisch oder online erteilten Aufrag hätte ihnen ein vierzehntägiges Widerspruchsrecht zugestanden. Dieses gibt es beim Ladengeschäft nicht. Bei einem Umtauschwunsch ist man auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
19.09.2017 11:49
Hallo @thomas.fuhst
da es im Shop vor Ort keine sog. AGB-Retouren gibt, bist Du auf den Kulanzwillen des Shops angewiesen... Wenn er nicht will, hast Du erst mal keine Handhabe dagegen.
Du kannst das S8 versuchen privat zu verkaufen und vom Erlös ein iPhone 7 zu kaufen...
Gruß
Ich bin´s
Dass ihnen das Gerät absolut nicht gefällt, hätte ihnen schom im Shop auffallen müssen.
Bei einem telefonisch oder online erteilten Aufrag hätte ihnen ein vierzehntägiges Widerspruchsrecht zugestanden. Dieses gibt es beim Ladengeschäft nicht. Bei einem Umtauschwunsch ist man auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
19.09.2017 13:18
@thomas.fuhst schrieb:Ich hab mit Absicht im Shop verlängert da ich mir dort die Vertragsdaten alle nochmal anschauen konnte etc.
Zu dem Thema fällt mir noch, dass man online ebenfalls alles sieht.
20.09.2017 16:03
Danke euch für die Infos Dann werde ich es wohl versuchen privat zu verkaufen.
Die Geräte haben alle keinen Sim-Lock mehr oder etwas dergleichen oder ?
21.09.2017 09:19
06.02.2020 18:37
Hallo, habe heute den selben Fall miterlebt im Telekom Shop und ich muss sagen ich werde nie wieder einen Fuß in diesen Shop setzen, ich sehe keinen Vorteil gegenüber dem Onlinekauf, Im Gegenteil ich stehe schlechter da ,weil ich mein Handy nicht umtauschen kann.Ich versteh auch nicht ,warum Onlinekauf und Shop Vorort unterschiedliche Umtauschrechte einräumt.
bin seit 30 Jahren treuer und gut zahlender Kunde ,privat als auch geschäftlich ,muss nun überdenken zu wechseln!
06.02.2020 18:42
Das Widerrufsrecht, übrigens im BGB, wurde eingeführt um Verbraucher im Fernabsatz dem Kauf vor Ort gegenüber gleichzustellen.
Was du verlangst widerspricht dem völlig.
Man muss auch mal zu seinen Entscheidungen stehen und nicht jetzt die Telekom dafür anzugehen.
06.02.2020 19:16
Damit hat der Gesetzgeber keine Gleichstellung ,sondern dem Verbraucher einen klaren Vorteil bei Onlinekäufen eingeräumt! Aber zum besseren Verständnis meines Falles:
Ich bin extra in einen Telekom Shop gegangen, um auch vernünftig zur richtigen Entscheidung beraten zu werden ,hat nicht geklappt, weil mir ein Iphone mit zu kleinem Speicher(64gb) verkauft wurde ,wobei bekannt war ,dass meine Frau ein Ilhone besitzt mit 128GB
Im Shop wurde ein Umtausch nach angeblicher Nachfrage bei der Telekom und bei Apple ,trotz Nichtinbetriebnahme des Iphones ,abgelehnt.
und das nach 30 Jahren Treue!Kann man machen!
06.02.2020 19:25
@Die-Ufis schrieb:Damit hat der Gesetzgeber keine Gleichstellung ,sondern dem Verbraucher einen klaren Vorteil bei Onlinekäufen eingeräumt!
Nein hat er nicht.
@Die-Ufis schrieb:,wobei bekannt war
Wenn es bekannt war warum hast du dann das falsche Geräte genommen?
Was kann die Telekom dafür wenn du nicht in der Lage bist das Gerät zu kaufen welches du benötigst.
Entweder man ist ein mündiger Bürger dann aber mit allen Konsequenzen und nicht mit Rosinenpicken.
Warum und wieso der Shop es nicht ändert spielt da auch keine Rolle.
07.02.2020 08:25
Nein hat er nicht.
Doch, daran geht auch momentan der Einzelhandel kaputt, alle informieren sich übers Internet und diverse Foren, gehen vielleicht sogar noch in den Einzelhandel und lassen sich beraten, kaufen dann im Internet und wem dann noch plötzlich und unerwartet die Farbe des Gerätes nicht passt der kann es bequem innerhalb von zwei Wochen trotz Benutzung zurücksenden.
ich habe das Gerät erworben weil ich dazu beraten wurde,Ich war mir halt nicht 100-prozentig sicher was für ein Gerät ich benötige. Und normalerweise sind Verkäufer auch dazu angehalten, dem Kunden immer etwas mehr zu verkaufen also eigentlich benötigt, doch in meinem Fall ist es eben anders verlaufen.
07.02.2020 08:34
@Die-Ufis dass der Gedanke des Gesetzes und die "Nutzung" des Widerrufsrechtes differieren hat aber nichts damit zu tun dass der Gedanke hinter dem Gesetz die Gleichstellung ist.
Und natürlich darfst du einen Artikel nicht 14 Tage nutzen, das wäre nicht zulässig.
Wenn du dir nicht sicher warst welches Gerät du benötigst und wurdest beraten ist doch alles in Ordnung.
Da du jetzt sogar ein teureres Gerät möchtest kann man davon ausgehen dass die Beratung im laden offensichtlich nicht am höchsten Umsatz orientiert war sondern rein objektiv.
Ändert aber alles nichts daran dass nur der Laden dir weiter helfen kann und wenn er das nicht will ist es eben so. Es war deine Entscheidung die du getroffen hast.
07.02.2020 08:40
07.02.2020 09:04
Hallo Finn,
ich denke ein Versuch wäre es wert, den im Grunde bin ich seit 30 Jahren immer sehr zufrieden gewesen mit diesem Shop und seinen Mitarbeitern.
07.02.2020 09:13
07.02.2020 09:26
Hallo Finn,
Daten sind hinterlegt.
Danke!
09.02.2020 10:37
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