Umtausch des Handys bei Vertragsverlängerung im Shop

Gelöst

Hallo,

 

ich habe letzten Mittwoch meinen Vertrag verlängt. Bin aktuell im Tarif Magenta Mobil L Premium + Top Handy.

 

Habe diese Verlängerung im Telekom Shop abgeschlossen, was soweit auch alles gut lief. Mein Gerät wäre das Samsung Galaxy S8 +. Die Zuzahlung von 139.95€ habe ich vor Ort gezahlt und das Handy mitgenommen. Ich musste nun leider feststellen das mir dieses Handy absolut nicht gefällt und würde es daher gerne tauschen. Laut Hotline wäre das kein Problem aber ich solle das am besten im Shop vor Ort machen. Dort angekommen sagte man mir einfach das ich ausreichend Beraten worden wäre und das nicht möglich sei. Gibt es da also nun keinen Ausweg mehr ? Ich hab mit Absicht im Shop verlängert da ich mir dort die Vertragsdaten alle nochmal anschauen konnte etc.

Tauschen würde ich es dann gerne gegen ein iPhone 7 Plus 32GB was wohl 149,95€ kosten würde. 

 

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

 

LG

Thomas

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Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @thomas.fuhst,

ich kann die bisherigen Antworten der Helfer hier nur unterstreichen.

Der Kauf im Shop ist nicht durch das Widerrufsrecht bei Fernabsatz abgedeckt. Wenn du dort die Verlängerung mit dem Gerät durchgeführt hast, bist du in der Tat auf die Kulanz in dem jeweiligen Shop angewiesen. Einen Anspruch darauf gibt es aber leider nicht.

Viele Grüße
Marcus We.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Dass ihnen das Gerät absolut nicht gefällt, hätte ihnen schom im Shop auffallen müssen. 

 

Bei einem telefonisch oder online erteilten Aufrag hätte ihnen ein vierzehntägiges Widerspruchsrecht zugestanden. Dieses gibt es beim Ladengeschäft nicht. Bei einem Umtauschwunsch ist man auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. 

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Hallo @thomas.fuhst

 

da es im Shop vor Ort keine sog. AGB-Retouren gibt, bist Du auf den Kulanzwillen des Shops angewiesen... Wenn er nicht will, hast Du erst mal keine Handhabe dagegen.

Du kannst das S8 versuchen privat zu verkaufen und vom Erlös ein iPhone 7 zu kaufen...

 

Gruß

 

Ich bin´s

Dass ihnen das Gerät absolut nicht gefällt, hätte ihnen schom im Shop auffallen müssen. 

 

Bei einem telefonisch oder online erteilten Aufrag hätte ihnen ein vierzehntägiges Widerspruchsrecht zugestanden. Dieses gibt es beim Ladengeschäft nicht. Bei einem Umtauschwunsch ist man auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. 


@thomas.fuhst schrieb:

Ich hab mit Absicht im Shop verlängert da ich mir dort die Vertragsdaten alle nochmal anschauen konnte etc.


Zu dem Thema fällt mir noch, dass man online ebenfalls alles sieht. 

Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @thomas.fuhst,

ich kann die bisherigen Antworten der Helfer hier nur unterstreichen.

Der Kauf im Shop ist nicht durch das Widerrufsrecht bei Fernabsatz abgedeckt. Wenn du dort die Verlängerung mit dem Gerät durchgeführt hast, bist du in der Tat auf die Kulanz in dem jeweiligen Shop angewiesen. Einen Anspruch darauf gibt es aber leider nicht.

Viele Grüße
Marcus We.

Danke euch für die Infos Fröhlich Dann werde ich es wohl versuchen privat zu verkaufen.

 

Die Geräte haben alle keinen Sim-Lock mehr oder etwas dergleichen oder ?

@thomas.fuhst Eine SIMLock-Sperre ist auf dem Gerät nicht vorhanden, du kannst es also gern weitergeben. Ich wünsch dir viel Erfolg beim Verkauf. Sorry, dass es nun nicht anders geht.

Viele Grüße
Jasmin B.

Hallo, habe heute den selben Fall miterlebt im Telekom Shop und ich muss sagen ich werde nie wieder einen Fuß in diesen Shop setzen, ich sehe keinen Vorteil gegenüber dem Onlinekauf, Im Gegenteil ich stehe schlechter da ,weil ich mein Handy nicht umtauschen kann.Ich versteh auch nicht ,warum Onlinekauf und Shop Vorort unterschiedliche Umtauschrechte einräumt.

bin seit 30 Jahren treuer und gut zahlender Kunde ,privat als auch geschäftlich ,muss nun überdenken zu wechseln!

 

Das Widerrufsrecht, übrigens im BGB, wurde eingeführt um Verbraucher im Fernabsatz dem Kauf vor Ort gegenüber gleichzustellen. 

Was du verlangst widerspricht dem völlig. 

Man muss auch mal zu seinen Entscheidungen stehen und nicht jetzt die Telekom dafür anzugehen. 

Damit hat der Gesetzgeber keine Gleichstellung ,sondern dem Verbraucher einen klaren Vorteil bei Onlinekäufen eingeräumt! Aber zum besseren Verständnis meines Falles: 

Ich bin extra in einen Telekom Shop gegangen, um auch vernünftig zur richtigen Entscheidung beraten zu werden ,hat nicht geklappt, weil mir ein Iphone mit zu kleinem Speicher(64gb) verkauft wurde ,wobei bekannt war ,dass meine Frau ein Ilhone besitzt mit 128GB

Im Shop wurde ein Umtausch nach angeblicher Nachfrage bei der Telekom und bei Apple ,trotz Nichtinbetriebnahme des Iphones ,abgelehnt.

und das nach 30 Jahren Treue!Kann man machen!


@Die-Ufis  schrieb:

Damit hat der Gesetzgeber keine Gleichstellung ,sondern dem Verbraucher einen klaren Vorteil bei Onlinekäufen eingeräumt!


Nein hat er nicht.

 


@Die-Ufis  schrieb:

,wobei bekannt war 

Wenn es bekannt war warum hast du dann das falsche Geräte genommen?

 

Was kann die Telekom dafür wenn du nicht in der Lage bist das Gerät zu kaufen welches du benötigst.

Entweder man ist ein mündiger Bürger dann aber mit allen Konsequenzen und nicht mit Rosinenpicken.

Warum und wieso der Shop es nicht ändert spielt da auch keine Rolle.

Nein hat er nicht.

Doch, daran geht auch momentan der Einzelhandel kaputt, alle informieren sich übers Internet und diverse Foren, gehen vielleicht sogar noch in den Einzelhandel und lassen sich beraten, kaufen dann im Internet und wem dann noch plötzlich und unerwartet die Farbe des Gerätes nicht passt der kann es bequem innerhalb von zwei Wochen trotz Benutzung zurücksenden.

ich habe das Gerät erworben weil ich dazu beraten wurde,Ich war mir halt nicht 100-prozentig sicher was für ein Gerät ich benötige. Und normalerweise sind Verkäufer auch dazu angehalten, dem Kunden immer etwas mehr zu verkaufen also eigentlich benötigt, doch in meinem Fall ist es eben anders verlaufen.

 

@Die-Ufis  dass der Gedanke des Gesetzes und die "Nutzung" des Widerrufsrechtes differieren hat aber nichts damit zu tun dass der Gedanke hinter dem Gesetz die Gleichstellung ist.

Und natürlich darfst du einen Artikel nicht 14 Tage nutzen, das wäre nicht zulässig.

 

Wenn du dir nicht sicher warst welches Gerät du benötigst und wurdest beraten ist doch alles in Ordnung.

Da du jetzt sogar ein teureres Gerät möchtest kann man davon ausgehen dass die Beratung im laden offensichtlich nicht am höchsten Umsatz orientiert war sondern rein objektiv.

Ändert aber alles nichts daran dass nur der Laden dir weiter helfen kann und wenn er das nicht will ist es eben so. Es war deine Entscheidung die du getroffen hast.

Telekom hilft Team
Guten Morgen @Die-Ufis,

die richtige Antwort hast du ja schon von @jetztzufriednerKunde erhalten.

Leider haben wir als Telekom-hilft Team hier keine große Möglichkeit nachzuhelfen, da ein Umtausch auf jeden Fall über den Shop laufen muss. Traurig

Ich kann höchstens versuchen mal Kontakt mit dem Shop aufzunehmen und nochmal nachzuharken, ob man da nicht noch was machen kann.
-Große Hoffnung habe ich dabei leider nicht.

Freundliche Grüße
Finn A.

Hallo Finn,

ich denke ein Versuch wäre es wert, den im Grunde bin ich seit 30 Jahren immer sehr zufrieden gewesen mit diesem Shop und seinen Mitarbeitern.

Telekom hilft Team
@Die-Ufis

Ich gebe mein Bestes. Fröhlich

Hinterlege mir dann bitte einmal die benötigten Daten in deinem Benutzerprofil https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profi... und schreibe mir eine kurze Rückmeldung, sobald die Daten hinterlegt sind.

Die von dir im Profil hinterlegten Daten können nur du und die Mitarbeiter der Telekom einsehen. Fröhlich

Freundliche Grüße
Finn A.

Hallo Finn,

Daten sind hinterlegt.

Danke!

Telekom hilft Team
Guten Morgen @Die-Ufis,

vielen Dank für das freundliche Gespräch.
Die Anfrage an den Telekomshop habe ich versendet.
Ich gehe davon aus, dass sich einer der Mitarbeiter direkt mit Ihnen in Verbindung setzt.

Viele Grüße und einen schönen Sonntag
Marita W.