Wie man als Telekom-Kunde im Falle eines Schadens unbefriedigend abgefertigt wird. Pro Kunde? Fehlanzeige!

iPhone XS nach 1 Jahr und 3 Monaten tot. So werde ich als Kunde abgefertigt:

 

genau 1 Jahr und 3 Monate hat das iPhone XS 256gb in grau hinter sich gebracht, um nun irreparabel ohne Sturz, Wasser- oder sonstigen physischen Schaden, sich nicht mehr anmachen zu lassen oder auf sonst irgendwas zu reagieren. Selbst am Mac wird es nichtmal erkannt.
Kein BackUp möglich, nichts! Von einer auf die andere Sekunde vollkommen tot.
Und wie so oft, schiebt mich der Provider, bei dem ich das Handy gekauft hatte (in diesem Fall die Telekom) zum Hersteller, sprich Apple, und Apple mich wieder zurück zum Provider, da ja mehr als 1 Jahr vergangen ist und wir uns rechtlich in dem wunderbaren Bereich der "Gewährleistung" befinden.

Also auf das Angebot der Telekom eingegangen, das Telefon zu prüfen von einem Reparaturservice der Telekom checken zu lassen. Nach 14 Tagen die Nachricht, ich könne das Telefon für satte 630€ reparieren lassen! Dankenderweise habe ich es mir zurück schicken lassen ohne dieses "Angebot" in Anspruch zu nehmen.

 

Ein externer Reparaturservice meiner Wahl hat festgestellt, dass ich als Kunde den Schaden am iPhone nicht verursacht haben kann! Also zurück in den Telekomshop, Problem geschildert und laut Telekom-Mitarbeiter soll ich nun einen Forensiker beauftragen (selbstredend auf meine Kosten), um eben dieses nachzuweisen, bevor der Provider sich bereit erklärt, in Aktion zu treten und das Handy in "ein neuwertiges" (!) zu tauschen! Sprich: kein NEUES Gerät, sondern ein "neuwertiges". Kleiner aber feiner Unterschied...

Apple würde sofort in ein neues Gerät tauschen, hätte ich das Telefon bei Ihnen erworben. Ansonsten möchten auch sie satte 578€ haben, um das Gerät zu tauschen...

Dass allein all das schon seit einem Monat zu Lauferrei zwischen Köln und Bonn und Ärger führt, scheint diese Charge iPhone XS wohl eine Macke zu haben, da sich im Netz die Hits über das Thema Charging Gate häufen. Bleibt nur zu hoffen, dass bei mehr Häufung des Themas Apple irgendwann reagiert.
Als Kunde wird man also wieder allein gelassen, hat einen Haufen Geld für ein Produkt hingeblättert und kann nun wieder in die Tasche greifen, um wieder mobil unterwegs sein zu können. Gelinde gesagt: zum Kot...%$'#zen...

Ich kann jedem nur empfehlen, KEIN iPhone bei der Telekom zu kaufen, prozentual mehr Geld für den Vertrag "mit TopHandy" zu zahlen, und im Falle eines Falles völlig unbefriedigend abgefertigt zu werden!

 

Kauft die Geräte bei Apple selbst, zahlt zur Not in Raten zu 0% Zinsen und seit aufgefangen, wenn euer Gerät ein Problem hat!

Die Telekom jedenfalls interessiert sich einen Sch..‘&%#ss für eure Problematik, geschweigedenn für eine Lösungsfindung pro Kunde oder auch nur irgendeine Kulanzaktion in eure Richtung. Und das bei laufenden 3 Verträgen bei diesem Verein, für satte 200€ im Monat! Also nichtmal eben Peanuts, die man pro Monat bezahlt!

 

@shawty2977 

Hilft dir jetzt zwar nicht weiter, aber dein Beitrag stützt meine Meinung, dass es allemal besser ist, das Smartphone seiner Wahl, beim Händler seines Vertraues zu kaufen und beim Provider seines Vertrauens den passenden Tarifvertrag abzuschließen.

 

Hallo @shawty2977,

vielen Dank für deinen Beitrag hier in der Community!

 

Es tut mir leid zu hören, dass dein Handy von heute auf morgen den Geist aufgegeben hat und du jetzt mit dem Kundenservice unzufrieden bist. Beim Kauf eines Apple Geräts, erhälst du eine 12-monatige Herstellergarantie von Apple und darüber hinaus bietet dir die Telekom ab Erhalt des Geräts eine 24-monatige Gewährleistung (Quelle: HIER)

 

Da du jetzt bereits über das eine Jahr der Herstellergarantie drüber bist, verweist dich Apple logischerweise an die Telekom. Du hast alles richtig gemacht und hast das Gerät von einem Experten überprüfen lassen. Damit du die Reparaturkosten jetzt nicht tragen musst, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass du beweisen musst, dass das Gerät bereits BEI DER LIEFERUNG einen Fehler aufwies oder defekt war. Einen ähnlichen Beitrag zur Apple gesetzlichen Gewährleistung bei Apple Produkten findest du HIER!


@shawty2977  schrieb:

Ein externer Reparaturservice meiner Wahl hat festgestellt, dass ich als Kunde den Schaden am iPhone nicht verursacht haben kann! Also zurück in den Telekomshop, Problem geschildert und laut Telekom-Mitarbeiter soll ich nun einen Forensiker beauftragen (selbstredend auf meine Kosten), um eben dieses nachzuweisen, bevor der Provider sich bereit erklärt, in Aktion zu treten und das Handy in "ein neuwertiges" (!) zu tauschen! Sprich: kein NEUES Gerät, sondern ein "neuwertiges". Kleiner aber feiner Unterschied...

Wie soll sich auch ein Anspruch auf ein neues Gerät begründen, deines ist ja auch nicht neu.

 

Ob du den Schaden verursacht hast kann man ohne Öffnung des Geräts gar nicht feststellen.

Eine Sekunde auf einer Induktionsplatte am Herd abgelegt, schon ist es hin.

 

Zudem ist das nicht das entscheidende Kriterium. Es ist einzig die Frage ob das Gerät bei Lieferung bereits einen Mangel hatte oder nicht.

@shawty2977 

wenn dir die Regelungen im BGB zur Gewährleistung nicht gefallen darfst du dich aber nicht bei der Telekom beschweren sondern musst dich an den Gesetzgeber wenden.

 

Alternativ Geräte eines Herstellers kaufen der anders handelt als das angebissene Fallobst. 

 


@shawty2977  schrieb:

Kauft die Geräte bei Apple selbst,



Was wäre dann anders gewesen?

Ohne Apple Care nichts, du wärst halt an der Genius Bar abgeprallt und nicht am Magentatisch.

Es ist exakt so, wie meine Vorredner es beschrieben haben. 

Wenn du belegen kannst, dass das Iphone schon in der Auslieferung beschädigt war, dann ist der Fall eindeutig und du bekommst ein neues. Das ist nicht das Problem. 

Das Problem, welches ich hier sehe ist, dass du es nicht beweisen kannst.

Nach 6 Monaten nach dem Kauf eines Gerätes gilt in Deutschland die Beweislastumkehr.

Du kannst es aktuell nur beweisen, wenn du dein Handy von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lässt. Aber dann sind die Kosten sehr wahrscheinlich deutlich höher als das Angebot, welches dir gemacht wurde.

Alternativ: Schaff dir in Zukunft ein Handy an, bei dem die Garantie 2 oder 3 Jahre beträgt. 


@der_Lutz  schrieb:

@shawty2977 

wenn dir die Regelungen im BGB zur Gewährleistung nicht gefallen darfst du dich aber nicht bei der Telekom beschweren sondern musst dich an den Gesetzgeber wenden. [...]


Die die Regelungen im BGB zur Gewährleistung untersagen der Telekom ein kulanteres Verhalten?

@lejupp wieso? Dem TE stand es bei Vertragsabschluss auch frei, obendrauf eine Handyversicherung abzuschließen...

Gelöschter Nutzer

@MP0602  schrieb:

Damit du die Reparaturkosten jetzt nicht tragen musst, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass du beweisen musst, dass das Gerät bereits BEI DER LIEFERUNG einen Fehler aufwies oder defekt war.


Dieses Gesetz ist doch für die Tonne.

Wie willst du etwas beweisen, wenn das Gerät 15 Monate lang problemlos den Dienst verrichtete?

Diese Gesetz dürfte m.E. nur dann greifen, wenn Mängel schon von vornherein ignoriert wurden.

@Gelöschter Nutzer wieso ist das Gesetz für die Tonne? Wenn es anders herum wäre, würden sämtliche Geräte teurer verkauft werden, da die Hersteller ein weiteres Risiko mit einplanen müssten.

Nein. Das Gesetz ist aktuell schon gut so, wie es ist. 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@MP0602  schrieb:

Damit du die Reparaturkosten jetzt nicht tragen musst, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass du beweisen musst, dass das Gerät bereits BEI DER LIEFERUNG einen Fehler aufwies oder defekt war.


Dieses Gesetz ist doch für die Tonne.



Das merkst du jetzt?

Die Regelung wurde 2002 ins BGB übernommen.

Gelöschter Nutzer

@SebastianTKS  schrieb:

@Gelöschter Nutzer wieso ist das Gesetz für die Tonne? Wenn es anders herum wäre, würden sämtliche Geräte teurer verkauft werden, da die Hersteller ein weiteres Risiko mit einplanen müssten.

Nein. Das Gesetz ist aktuell schon gut so, wie es ist. 


Das o.g. iPhone XS 256gb hat noch einen restlichen Zeitwert von roundabout 490,- Euro

bei einem Kaufpreis von 1299,95 Euro mit 24 Monaten Gewährleistung.

https://shop.telekom.de/geraete/apple-iphone-xs-max-256-gb-silber

1.299,95 Euro : 24 Monate x 9 = 487,48 Euro

Wenn man es für 630,- Euro reparieren läßt, ist es fraglich ob sich eine Reparatur finanziell überhaupt noch lohnt.

Und das die Mängel schon bei Lieferung vorhanden waren, wird nur sehr schwer zu beweisen sein.

@Gelöschter Nutzer Darum geht es bei der Frage des TE nicht. Aber da gebe ich dir recht. Bei dieser "kleinen" Differenz würde ich mein Handy natürlich auch nicht reparieren lassen.


@Gelöschter Nutzer  schrieb:
Das o.g. iPhone XS 256gb hat noch einen restlichen Zeitwert von roundabout 490,- Euro bei einem Kaufpreis von 1299,95 Euro mit 24 Monaten Gewährleistung. Wenn man es für 630,- Euro reparieren läßt, ist es fraglich ob sich eine Reparatur finanziell überhaupt noch lohnt.

Lohnt wohl eindeutig nicht, da "wirtschaftlicher Totalschaden" !

Aber was soll die Telekom (mit Kulanz ?) da noch richten ? ... dem Kunden die Reparatur zahlen ?


@Ludwig II  schrieb:

... aber dein Beitrag stützt meine Meinung, dass es allemal besser ist, das Smartphone seiner Wahl, beim Händler seines Vertrauens zu kaufen und beim Provider seines Vertrauens den passenden Tarifvertrag abzuschließen.


Ja, mittlerweile ausdrücklich auch meine Auffassung. 👍

Telekom hilft Team
Hallo @shawty2977 und willkommen in der Community.

Für die Unannehmlichkeiten möchte ich Sie um Entschuldigung bitten. Gerne sehe ich mir das genauer an und erläutere Ihnen die Möglichkeiten.
Hinterlegen Sie dazu bitte einmal Ihre Daten in Ihrem Profil. Sie können dafür den Link in meiner Signatur verwenden. Anschließend bitte erneut melden, wenn die Daten hinterlegt sind, damit eine Rückmeldung meinerseits zeitnah erfolgen kann.

Beste Grüße
Malte M.
Gelöschter Nutzer

@horthai  schrieb:

Lohnt wohl eindeutig nicht, da "wirtschaftlicher Totalschaden" !

Aber was soll die Telekom (mit Kulanz ?) da noch richten ? ... dem Kunden die Reparatur zahlen ?


Ich kann dir nur schreiben, was ich in dieser Situation machen würde:

Einen Hammer holen, meinen Frust abbauen und mir ein Wegwerf-Handy zulegen.

Nicht ohne Grund habe ich immer noch ein altes HE-1 am Start.

23 Jahre alt und läuft wie ein Uhrwerk.

@Gelöschter Nutzer 

Was für dich funktioniert ist nur für die meisten anderen keine Option. 

Gelöschter Nutzer

@der_Lutz  schrieb:

@Gelöschter Nutzer 

Was für dich funktioniert ist nur für die meisten anderen keine Option. 


Das liegt daran, daß ich meine Prioritäten halt woanders setze; und das ist sicherlich nicht bei der Telekommunikation.

Und dennoch kann ich mich in keinster Weise beklagen.

Wenn die meisten mal genauer darüber nachdenken, dürfte der Groschen fallen, warum das so ist. Zwinkernd

Ich weiß, daß ich der Telekom als Kunde nicht in deren Weltbild passe.

Wenn die meisten hier über ihre kleinen Problemchen berichten, kann ich eigentlich nur schmunzeln.


@SebastianTKS  schrieb:

@Gelöschter Nutzer wieso ist das Gesetz für die Tonne?


Weil - gerade bei einem iPhone - der Kunde das Gerät nicht aufschrauben kann, um zu prüfen, welcher Fehler vorliegt und wie soll ein Kunde bei dicht gepackter und verklebter Elektronik feststellen, dass ein Fehler (z.B. kalte Lötstelle, zu schmale Leiterbahn auf der Platine, Programmierfehler im Code-Teil der Ladungs- und Temperaturüberwachung, ... ) schon bei Lieferung vorlag.

 

Und selbst wenn der Kunde ein Gutachten vorlegen könnte, wäre das Gutachten teurer als die Reparatur und würde vom Händler nicht bezahlt werden.

 

Und wenn der Kunde das Gerät öffnet, um den "Mangel bei Lieferung" nachzuweisen, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die Garantie abgelehnt, weil das Gerät vom Kunden geöffnet wurde.

 

Der Kunde kann das Gerät ja auch nicht bei Lieferung öffnen und prüfen, weil dann auch die Garantie verfällt.

 

Also ist das Gesetz - zumindest bei Elektronik-Artikeln - für die Tonne.

 

Einzige Lösung wäre:

Entweder der Händler gibt 12 Extra Monate Gewährleistung ohne Wenn und Aber, AUSSER es sind offensichtlich Schäden durch

- Sturz

- Wasser

- Krafteinwirkung

- Öffnungsversuche

- starke übermäßige elektromagnetische Einwirkungen (Microwelle, Induktionsherd)

erkennbar.

 

oder es bleibt bei der 6 Monate / 1 Jahr Regelung.

 

 

 

Die Sache mit der Gewährleistung ist ja klar geregelt. 

In solchen Fällen gibt es ja eine "Herstellergarantie". - da Apple ja von sich aus diese mit "nur" einem Jahr gewährt, kann man durchaus sagen: Pech gehabt.

Es ist ja nicht so, dass sowas nicht bekannt ist. 

Das ist unter anderem mit ein Grund, warum ich mir niemals die Geräte mit dem angebissenem Apfellogo anschaffen werde. Andere Hersteller sind da deutlich weiter. 

Bei den Kosten für ein Smartphone in dieser Preisklasse, sollte man auch noch das Geld für eine Geräteversicherung haben.

 


@Ludwig II  schrieb:

Bei den Kosten für ein Smartphone in dieser Preisklasse, sollte man auch noch das Geld für eine Geräteversicherung haben.


Sinnlos, die zahlt in den meisten Fällen eh nicht.

Immer wieder die selbe Meckerei. Weshalb sollen die Mobilfunkanbieter und Händler jedes Mal kulant sein? Wenn sie das sein sollen oder müssten, könnte sich bald keiner mehr ein Smartphone leisten, weil sie diese Kulanz auf die Preise aufschlagen würden/müssten.