Deaktivierte Prepaid Karte wieder reaktivieren

Hallo,

ich habe hier eine T-Mobile XTra Karte bei der ich vergessen habe, sie rechtzeitig "nachzuladen". Nun ist sie deaktiviert aber es ist noch Guthaben drauf.

Ist das trotzdem möglich diese Karte wieder zu reaktivieren damit sie wieder verwendbar ist?

Wenn nicht, wie und wo kann ich mir das noch auf der Karte befindliche Restguthaben auszahlen lassen?

Vielen Dank für die Hilfe.

Beste Grüße,

Notker
Telekom hilft Team
Hallo Notker,

wir können sehr gerne für Sie nachsehen ob eine Reaktivierung möglich ist.

Bitte teilen Sie uns in einer E-Mail an foren.foren@telekom.de Ihren vollständigen Namen, die Kartennummer von Ihrer Sim Karte, Ihre Handynummer und zur Kontaktaufnahme Ihre Festnetznummer mit und nennen Sie bitte auch Ihren Nicknamen „Notker". Verwenden Sie dabei bitte unbedingt folgenden Betreff: „Angeforderte E-Mail, ID 8779540.
Telekom hilft Team
Hallo Notker,

leider hatten Sie in Ihrer E-Mail keine Festnetz Rückrufnummer angegeben.

Aufgrund des lange zurück liegenden Kündigungsdatum sind eine Reaktivierung oder eine Restguthabenauszahlung nicht mehr möglich. Hier sind leider beide Fristen lange überschritten.
Hallo liebes Telekom-TEam


leider hatten Sie in Ihrer E-Mail keine Festnetz Rückrufnummer angegeben.

Aufgrund des lange zurück liegenden Kündigungsdatum sind eine Reaktivierung oder eine Restguthabenauszahlung nicht mehr möglich. Hier sind leider beide Fristen lange überschritten.


Schade, dass eine Reaktivierung der Karte nicht mehr möglich war aber trotzdem vielen Dank für die Hilfe. War wohl auch meine Schuld. Ich hatte die Sache längere Zeit aus den Augen verloren und nicht rechtzeitig reagiert. Ist aber nicht so schlimm, ich kaufe mir eine neue Prepaid Karte.

Beste Grüße,

Notker
Moin,

also ich habe schon Prepaidkarten unserer Hausmeister mit einem Restguthaben von 1 Cent nach gut einem Jahr wieder reaktivieren lassen können. Ich musste sie allerdings sofort (binnen 6 Stunden) wieder aufladen. Einfach mal direkt bei der Hotline anrufen. Zwinkernd
Unabhängig davon darf das Restguthaben nicht verfallen!!!!! Das ist Dein Geld!!! :X
Das kannst Du Dir (wieviel isses denn?) selbstverständlich auch jetzt noch auszahlen lassen! Da gibt es Urteile drüber, die auch für die T-Com gelten..........

Grüße
Torsten
Gelöschter Nutzer

Unabhängig davon darf das Restguthaben nicht verfallen!!!!! Das ist Dein Geld!!! :X
Das kannst Du Dir (wieviel isses denn?) selbstverständlich auch jetzt noch auszahlen lassen! Da gibt es Urteile drüber, die auch für die T-Com gelten..........


Nur gut, daß es keine Urteile zur exzessiven Verwendung von Ausrufezeichen gibt.
Trotzdem, wo ToWo1 Recht hat, hat er Recht. Ob man die Karte noch aktivieren kann weiß ich beim besten Willen nicht, mich würde übrigens mal der Zeitraum nach Deaktivierung der Telekom bis zum möglichen Reaktivieren interessieren. Aber das vorhandene Restguthaben steht ihm gesetzlich zu.
Moin,

olli, Du kannst Dich lustig machen, soviel wie Du willst.
Ich kommentiere sowas normaler Weise auch mit einem "Deine "!"-Taste prellt". Aber die Aussage des Teams ist sowas von falsch und in meinen Augen eine Dreistigkeit (die anderen Worte schreibe ich lieber nicht), da wusste ich keine andere Variante, meinem Unmut einigermaßen angemessen Luft zu machen.
Es gibt diverse Urteile, dass das Guthaben nicht verfallen darf und auf Antrag ausgezahlt werden muss. Allerdings muss man dazu die SIM-Karte zurückschicken (ist auch eine schwachsinnige Regelung, die Karte wird sowieso weggeworfen; aber so baut man erstmal eine kleine "Portohürde" auf *gebleckte_zaehne ), so dass sich das nur bei nennenswerten Beträgen lohnt.

Grüße
Torsten
Telekom hilft Team
Hallo ToWo1,

Unabhängig davon darf das Restguthaben nicht verfallen!!!!!

Es ist natürlich richtig, dass ein Restguthaben auf Antrag zurückgezahlt wird. Allerdings gilt dafür dann die gesetzliche Verjährungsfrist.
Aber die Aussage des Teams ist sowas von falsch und in meinen Augen eine Dreistigkeit
Immer schön ruhig, Brauner. Du weisst, über welchen Zeitraum hier gesprochen wird? Vielleicht war das Guthaben schon vefallen, bevor das Urteil fiel?

Allerdings muss man dazu die SIM-Karte zurückschicken (ist auch eine schwachsinnige Regelung, die Karte wird sowieso weggeworfen; aber so baut man erstmal eine kleine "Portohürde" auf *gebleckte_zaehne ), so dass sich das nur bei nennenswerten Beträgen lohnt.

Grüße
Torsten
Hallo Torsten, da stimme ich dir absolut zu. Wer auf Nummer sicher gehen will, müsste sogar mit "Einschreiben Einwurf" anrücken, dann wird es noch unrentabler. Auch ich hatte mal zwei "alte" Xtra Karten. Ich habe die dann einfach im Normalbrief zurückgeschickt, weil ich der Telekom vertraute. Hat auch alles geklappt mit der Gutschriftenerstattung, auch wenn natürlich die 55 Cent Porto zu tragen waren.
Moin,

Vielleicht war das Guthaben schon vefallen, bevor das Urteil fiel?

Es ist schon ein Unding, dass ein Gericht überhaupt ein Urteil darüber fällen muss, dass einem Kunden sein Geld (wieder) zusteht!
Außerdem ist eins der ersten Urteile zum Thema vom Januar 2006, also jetzt schon 6 Jahre her..... *nun_tja
Über diesen Zeitraum reden wir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.

Grüße
Torsten
Telekom sim karten Nr.0151xxxxxxxx aktivieren

@wafel

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Melanie S. von Telekom hilft
Telekom hilft Team
Hallo @95528069,

mögen Sie bitte Ihr profil hier in der Community mit einer Rückrufnummer vervollständigen und mir anschließend Bescheid geben? Die Daten können nur Sie und wir vom Team sehen. Dann kann ich mich bei Ihnen melden und das Vorgehen persönlich besprechen.

Viele Grüße Marco K.