EUDSGV und Magenta Cloud. Fotos sind ab 25.05. personenbezogene Daten

Gelöst

Ab Mitte Mai gilt die EUDSGVU.

Für Fotografen problematsch ist die Nutzungvon externen Dienstleistern von Cloud-Diensten, deren Hilfe teils auch bei der Datenübermittlung von Fotodateien an bzw. Bereitstellung für Kunden genutzt werden. Auch hier gilt es zu beachten, dass dies Datenverarbeitungsvorgänge sind, die dem Datenschutzrecht unterliegen. Das Speichern der Fotos durch Dritte (externe Dienstleister z.B. Cloud-Speicherdienstewie Dropbox, Amazon-Cloud, Magenta Cloud, Webhoster) stellt eine sogenannte Verarbeitung von Daten im Auftrag dar, die den Abschluss eines Vertrages zur Verarbeitung von Daten im Auftrag erfordert, der den Anforderungen von Art. 28 DSGVO entsprechen muss. Zudem müssen technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten nach Art. 32 DSGVO ergriffen und vereinbart werden.

Wo kann ich eine ADV downloaden undwohin muss ich die senden? Ich finde nur die ADV Vordrucke für die Open Telekom Cloud. Analog dazu muss es das jetzt ja auch für die MagentaCloud geben.

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Hallo Zusammen,

noch gibt es keine ADV, soll aber kommen.

Falls jetzt schon eine ADV benötigt wird, gerne eine E-Mail an datenschutz@telekom.de schreiben.

Liebe Grüße, Steffi B.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Die MagentaCloud ist auch nur für reine Privatkunden da.

@CyberSW

Sicher?

wird auf Geschäftskunden.telekom.de beworben und enthält in den AGB keine Einschränkung auf private Nutzung

 

@rudyonline

nutze doch einfach Boxcryptor und leg damit alle Fotos verschlüsselt ab -besser als gar nichts.

Hallo, das ist aber egal. Die EUDSGVO gilt auch für Privatpersonen und jeden der irgendwelche BIlder von anderen Personen macht.

Alleine die Aufnahme selbst ist schon eine Datenverarbeitung.Die Verteilung über eine Plattform eines Diensteanbieters wie die Magenta Cloud ist dann eine Datenverarbeitung durch Dritte und dazu brauch es dann eine ADV.

Das gilt aer für alle diese Clouddienste. Daher ist der Verweis auf Dropbox  und Andere keine Lösung.

 


@CyberSWschrieb:
Die MagentaCloud ist auch nur für reine Privatkunden da.

 

Dieser Aussage würde ich mal widersprechen.

Es gibt hier klare Ausnahmen, die in Artikel2 definiert sind.

......

  1. durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten

.....

 

Ich hab auch nicht auf Dropbox verwiesen, sondern eine Verschlüsselungssoftware, die dazu führt, dass alle Daten in der Magentacloud verschlüsselt abgelegt werden und die Telekom keinen Zugriff hat.

 

 

 

Es geht aber nicht um Verschlüsselung, sondern um Auftragsdatenverarbeitung.

Ausnahmeregelungen  wie beschrieben   gelten schon dann  nicht mehr, wenn man irgendjemanden anderen mit auf dem Bld hat.

Und wenn man die Einverständnis zur Datenverarbeitung der betroffenen Person hat, dann benötigt man eine ADV wenn man Dritte mit der weiteren Datenverarbeitung beauftragt. In diesem Falle die Telekom bei Speicherung in der Cloud. So zumindest die Aussage verschiedener Rechtsexperten.

 

Daher die einfache Frage ob es eine ADV zum Download gibt um diese dann verbindlich mit der Telekom zu vereinbaren. Für die OTC (Open Telekom Cloud) gibt es die.

 

 

Aktuell dürfte es keine geben, jedenfalls ist auf dem AGB-Server keine abgelegt - ob zukünftig eine angeboten wird kann nur die Telekom beantworten.  

 

Wenn Deine Rechtsauslegung richtig wäre, müsste ja zukünftig jede Privatperson mit Facebook eine ADV abschließen, wenn ein Bild hochgeladen wird auf dem jemand anderes zu sehen ist.......

....wenn ich ein öffentliches Gebäude privat fotografiere und dabei ein Unbekannter durchs Bild läuft, fällt das nach meiner Rechtsauffassung weiterhin unter die oben genannte Ausnahme. Genauso, wenn abends auf einer Feier Bilder mit Freunden gemacht werden...

 

Die Open Telekom Cloud wird ausschließlich für Geschäftskunden angeboten. In diesem Umfeld war auch schon unter BDSG alt eine ADV notwendig, sobald ein Kunde personenbezogene Daten verarbeitet hat.

Hallo, 

 

leider ist das nicht meine Rechtsauslegung, sondern die einiger Juristen im Spezialfach Fotografie.

Und ja es ist genauso. Wenn du die Fussballtribühne fotografierst musst Du von jedem einzelnen eine Einverständnis haben.

Das war bislang nicht so, wenn Du jemanden nur als "Zufallsbestandteil" Deines Fotos drauf hattest. Bislang galt das KUG (Kunsturhebergesetz). Das wird aber jetzt durch EUDSGVU overruled.

 

Wenigstens ist die Magenta Cloud in Deutschland sonst kommt erschwerend noch die Datenverarbeitung im EU-Ausland oder in Drittstaaten unter der DSGVO hinzu. Von der Drittstaatendatenverarbeitung betroffen sind z.B. Cloud-Dienste zur Fotospeicherung die ihre Server im nicht EU Ausland betreiben.

 


@Mchgt408 schrieb:

Sicher?

wird auf Geschäftskunden.telekom.de beworben und enthält in den AGB keine Einschränkung auf private Nutzung

 


Wo?

Da ist nirgendwo mehr eine Bewerbung des Dienstes zu finden?

Ist doch nirgendwo mehr verlinkt .. oder übersehe ich da was?

Telekom hilft Team

Hallo @rudyonline,

ich kann zur MagentaCLOUD sagen, dass die Vorschriften der DSGVO eingehalten werden.

Um weitergehende Fragen beantwortet zu bekommen, würde mich mein erster Weg in die Datenschutzhinweise führen. Da lande ich dann bei
https://www.telekom.de/start/datenschutz
Das bezieht sich nicht speziell auf die MagentaCLOUD, aber da findet sich auch der Ansprechpartner zum Thema Datenschutz.

Grüße
Peter

Hallo Peter,

 

ich bin mir sicher das die DSGVO  bei der Telekom eingehalten werden.

Aber als derjenige der Daten auf den Server lädt muss ich eine ADV mit der Telekom abschließen um rechtlich sauber zu sein.

Nur darum geht es. Für die OTC gibt es da einen Vordruck den man zur Security senden kann. Das vermisse ich bei der Magenta Cloud.

 

Gruß

Rüdiger

Hallo @rudyonline,


rudyonline schrieb:
Aber als derjenige der Daten auf den Server lädt muss ich eine ADV mit der Telekom abschließen um rechtlich sauber zu sein.

Nein, meines Wissens nach nicht.

Grüße
Peter

@Mchgt408schrieb:

Dieser Aussage würde ich mal widersprechen.

Es gibt hier klare Ausnahmen, die in Artikel2 definiert sind.

......

  1. durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten

.....

 


Hallo,

wo genau findet sich diese Aussage? Ich konnte sie weder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch in der Leistungsbeschreibung finden. Wäre ja sehr ärgerlich...

Ich habe das gleiche Problem wie rudyonline, allerdings handelt es sich bei mir nicht um Fotos, sondern um von mir erstellte Rechnungen, die ja Kundendaten (Name, Adresse) enthalten. Ich benutze schon Boxcryptor, aber brauche ich nicht trotzdem einen ADV-Vertrag?

 

Gruß

J.

Telekom hilft Team
Hallo @JH6 schön, dass Du auch den Weg zu uns gefunden hast. Fröhlich

Ich gebe @Mchgt408 noch mal einen Ping. Kannst du hier noch mal antworten? Vielen Dank.

Beste Grüße Anne W.

@JH6

die von mir zitierte Ausnahme steht nicht in den Telekom-AGB, sondern in Artikel2 der DSGVO. Das war mein Widerspruch zu der Aussage „auch Privatpersonen müssen eine ADV abschließen, wenn sie ihre privaten Fotos hochladen“.

 

Wobei Rechnungen und Kundendaten jetzt nicht nach „Ausübung persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“ klingen, sondern auf eine Geschäftstätigkeit schließen lassen. Würde auch davon ausgehen, dass Du eine ADV benötigen wirst.

 

@Anne W.

es steht ja weiterhin die Frage im Raum, ob Mangenta Cloud nur Privatkunden im Fokus hat, oder auch für Geschäftskunden angeboten wird. Dann müsste doch auch sowas wie eine ADV angeboten werden?!

 

 

Hallo zusammen,

 

es es geht nicht um den Kunden, sondern um die zu verarbeitenden Daten. Egal ob privat oder Geschäftskunden. Sobald ich ein Foto hochlade, von einem Menschen der nicht unmittelbar zur Familie gehört, findet eine Datenverarbeitung durch die Telekom statt. Dazu muss ich dann eben ganz simpel eine ADV mit dem Datenverarbeitendrn abschließen. 

Offensichtlich gibt es dazu noch keine Lösung. Dann wäre die Aufforderung soetwas als Template bereitzustellen. Und natürlich einen Prozess um das zeichnen zu lassen. 

 

Schöne Grüsse

Telekom hilft Team
Hallo @Mchgt408,

hier kann ich @rudyonline nur zustimmen. Bei den personenbezogen Daten ist es egal, ob Geschäftskunde oder Privatkunde.

Liebe Grüße, Steffi B.

@Steffi B.

Sorry, das stimmt einfach nicht. 

Wenn ich als Unternehmer handle und in der Telekom-Cloud personenbezogene Daten verarbeite, ist die Telekom gemäß DSGVO Unterauftragnehmer, also „Data Processor“ und ich bin verpflichtet mit der Telekom eine separate ADV abzuschließen.

= neben dem Vertrag/AGB ist eine separate ADV-Vereinbarung notwendig

= ich habe gegenüber der Telekom auch ein Audit-Recht/Audit-Pflicht

 

Wenn ich als Privatperson für meinen persönlichen Lebensbereich personenbezogene Daten verarbeite (z.B. meine privaten Fotos in der TelekomCloud speichere), gilt die DSGVO gemäß Artikel 2 nicht für mich als Privatverson. Ich muss daher auch keine separate ADV mit der Telekom abschließen. Selbstverständlich hat die Telekom selbst sich an die DSGVO zu halten und die Daten entsprechend zu schützen, ist aber für mich eben kein Unterauftragnehmer/ Data Processor. 

= es gelten die Regelungen, die seitens Telekom in den AGBs/Datenschutzinhweisen beschrieben sind und von mir als Endkunde akzeptiert wurden

= ich habe ein Auskunftsrecht und ein Löschrecht als Privatperson, aber kein Audit-Recht/-Pflicht.

 

Wenn das anders wäre, müsste ab sofort jeder bei der Nutzung von Facebook und Co. eine ADV ausdrucken, ggf. anpassen und unterschreiben und es würde nicht ausreichen die angepassten AGBs einfach online zu akzeptieren.  Ich wäre dann übrigens der Erste, der sich dann bei Facebook für einen Vor-Ort-Audit anmelden würde, um die Einhaltung der technische organisatorischen Maßnahmen im Rechenzentrum zu prüfen.

Telekom hilft Team
@Mchgt408

Ok, verstehe ich. Ich habe bei der zuständigen Abteilung nachgefragt, wie sich das verhält. Sobald ich eine Rückmeldung habe, melde ich mich hier.

Liebe Grüße, Steffi B.

@Mchgt408 Ich hoffe Du hast damit Recht.

ein Hobbyfotograf z.B. Ist eine Privatperson speichert in der Cloud natürlich aber Daten von Personen die nicht zum familiären Umkreis gehören.

Zahlreiche Rechtsexperten bewerten die Lage leider anders als du. Es wäre schön eine verbindliche Aussage zu erhalten.

LG

@rudyonline

Für diesen Sonderfall wirst Du die definitive Aussage in einigen Jahren erhalten, wenn der EUGH dazu eine Entscheidung getroffen hat. In der Zwischenzeit glaube ich aber nicht, dass Du auch nur einen Anbieter finden wirst, der mit Dir als Privatperson/Endanwender eine ADV abschließen wird.

Vorbildlich machen es dennoch andere.
Die ehemalige Telekom Tochter STRATO zum Beispiel.

Den Kunden nicht erst am letzten Tag zu informieren.

https://www.strato.de/faq/article/2763/Fragen-zur-Auftragsverarbeitungsvertrag-AVV-und-der-neuen-EU-...

So sollte man sich das von der Telekom eigentlich auch wünschen dürfen.
Lösung
Hallo Zusammen,

noch gibt es keine ADV, soll aber kommen.

Falls jetzt schon eine ADV benötigt wird, gerne eine E-Mail an datenschutz@telekom.de schreiben.

Liebe Grüße, Steffi B.

Hi Steffy,

 

Schafft Ihr es hier im Thread bekannt zu geben, wenn es die ADV Lösung gibt?

Wäre toll.

Vielen Dank!

Telekom hilft Team
Hallo @rudyonline hier vermutlich nicht, denn die Kollegen konnten uns auch nicht mehr Infos geben. Melde Dich doch gerne bei der genannten E-Mailadresse, vielleicht bekommst du dort nähere Infos.

Grüße Anne W.