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Auslandsoption "All Inclusiv" bei Bestandskunden mit älteren Tarifen

Gelöst

Hallo,

ich habe vor längerer Zeit (muss wohl 2014 gewesen sein) zu meinem immer noch bestehenden "Complete Comfort M"-Tarif die 12-monatige All inclusiv-Option hinzugebucht. Damals war dies ja noch eine richtige Auslandsflat, bei der auch die SMS sowie Telefonate im Ausland ohne Limit (bei aktuellen Tarifen ja 1000 SMS & 1000 Minuten) zur Verfügung standen.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich als Bestandskunde auch weiterhin von dieser Regelung profitiere, bis ich die damals abgeschlossene Option kündige oder ich den Vertrag wechsele? Eine Vertragsänderung seitens der Telekom habe ich zumindest nicht erhalten.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage!

 

Viele Grüße von Markus

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

Ich verstehe die Diskussion nicht. Es gilt der alte Tarif und bei der Option die AGB zum Zeitpunkt der Hinzubuchung.

 

Anders sieht es aus, wenn auf einen aktuellen Tarif gewechselt wird, wo All Inklusive Vertragsbestandteil ist. Dann entfällt die alte Option und es greift die Neuregelung. Je nach Konstellation könnte dann im Rahmen von Magenta Eins die EU Flat interessant sein.

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Hallo @Markus7308

Ich denke nicht das dies zutrifft. Über eine Änderung hättest du auch nicht informiert werden müssen, da die All Inclusive Option ihre eigene AGB hat und du akzeptierst die aktuelle Fassung mit der Buchung. Anders würde es aussehen wenn du die 5€/mon. Variante von Anfang an gebucht hättest. 

 

Gruß Makc

Bei Vertragsveränderungen hätte ich in jedem Fall informiert werden müssen, ob das nun der Mobilfunkvertrag ist oder eine ausgegliederte Option. Es steht mir nämlich bei einer Vertragsänderung seitens der Telekom  ein Sonderkündigungsrecht zu.

Das macht für mich gar keinen Sinn. All inklusive ist nicht Bestandteil deines Vertrages, sondern zubuchbar. Schließlich gab es diese Option nicht als du den Complete Comfort M Vertrag abgeschlossen hast. 

 

Gruß Makc

@Markus7308

Wenn diese Option bei Dir schon ohne Unterbrechung seit 2014 läuft ohne aktive Neubuchung - dann gelten für Dich m.E. die alten AGB.

So sehe ich das im Grunde auch. Alte AGB gelten sowie alte Bedingungen zum Zeitpunkt der Buchung. Ich habe seit dem keine aktiven Änderungen am Tarif bzw. der Option veranlasst.

@Markus7308

ich wiederhole nochmal. Zum Zeitpunkt als du den Complete Comfort M abgeschlossen hast, gab es keine All Inklusive Option. Nach deiner geradlinigen Meinung dürftest du gar nicht die Gelegenheit haben diese heute zu buchen.

 

Gruß Makc

Kleiner Tipp: Optionen kann man auch WÄHREND der Vertraugslaufzeit hinzubuchen, nicht nur bei Vertragsabschluß!

@Makc.030

Ich denke, Du verrennst Dich da.

Richtig und deshalb gelten die jeweiligen AGB der Option die du hinzubuchst. Die AGB der Optionen regelt zum Beispiel die Kosten und die Laufzeit (Variante 1. 5€/Mon. 12 Monate Mindestlaufzeit danach jederzeit kündbar oder Variante 2. 19,95€ 30 Tage und kündigt sich automatisch) und u.a. auch das Kontingent. Buchst du wieder die Option gelten die AGB aktueller Fassung.

 

Bestandsschutz gibt es für die vor den Änderungen der AGB die 5€/mon. Variante gebucht haben und diese bis heute immer noch im Bestand haben.

 

Gruß Makc

 

Also geniesse ich nach deiner Definition Bestandsschutz, so wie ich das auch vermute. Warum hast du in deiner ersten Antwort das Gegenteil behauptet?

Lösung

Ich verstehe die Diskussion nicht. Es gilt der alte Tarif und bei der Option die AGB zum Zeitpunkt der Hinzubuchung.

 

Anders sieht es aus, wenn auf einen aktuellen Tarif gewechselt wird, wo All Inklusive Vertragsbestandteil ist. Dann entfällt die alte Option und es greift die Neuregelung. Je nach Konstellation könnte dann im Rahmen von Magenta Eins die EU Flat interessant sein.