Willkommen in der Business Community

Die Telekom Community für Geschäftskunden

Aktueller Hinweis

Eu Roaminggebühren entfallen

Gelöst

Guten Tag,

 

ich habe im letzten Jahr einen Business Mobilfunkvertrag unterschrieben, der u.a. die keine Raominggebühren beinhaltet. Dafür war ich auch bereit, den hohen Preis zu zahlen. Jetzt entfallen diese Gebühren nach dem EU Urteil, die Preise bleiben gleich.

Also man bezahlt für eine Leistung, die jetzt unentgeltlich erbracht werden muss.

Wie seht die Telekom diese Sache?

VG

 

-----------------------------

Hinweis von Yalcin A.: Beiträge verschoben.

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Guten Tag @Ruediger Gleba,

@Mister Burny hat bereits einen Vorteil von All Inclusive genannt. Vielen Dank an dieser Stelle. Fröhlich

Es gibt eine weitere Besonderheit. Ab dem 15. Juni 2017 entfallen die Roaming-Zuschläge für Telefonie, Datennutzung und SMS im europäischen Ausland, solange Sie bestimmte Nutzungsgrenzen nicht überschreiten. Sie zahlen also nur noch den durch die EU-Verordnung vorgegebenen Inlandspreis gemäß Ihres Mobilfunktarifs. Falls Sie eine der Nutzungsgrenzen überschreiten, fällt für den entsprechenden Roamingdienst – sofern die Höhe bis dahin nicht durch die EU geändert wird - der Roaming-Zuschlag an. Wie hoch diese Nutzungsgrenzen sind, hat die EU bisher noch nicht festgelegt.

Freundliche Grüße
Yalcin A.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Die Option All Inclusive der Telekom bietet noch einen Vorteil, der von der Regulierung ausgenommen wird: die Schweiz!

 

Ansonsten warten wir doch einfach mal den Tag ab, an dem die Regulierung greift. Das müsste der  15.06. sein...

Lösung
Guten Tag @Ruediger Gleba,

@Mister Burny hat bereits einen Vorteil von All Inclusive genannt. Vielen Dank an dieser Stelle. Fröhlich

Es gibt eine weitere Besonderheit. Ab dem 15. Juni 2017 entfallen die Roaming-Zuschläge für Telefonie, Datennutzung und SMS im europäischen Ausland, solange Sie bestimmte Nutzungsgrenzen nicht überschreiten. Sie zahlen also nur noch den durch die EU-Verordnung vorgegebenen Inlandspreis gemäß Ihres Mobilfunktarifs. Falls Sie eine der Nutzungsgrenzen überschreiten, fällt für den entsprechenden Roamingdienst – sofern die Höhe bis dahin nicht durch die EU geändert wird - der Roaming-Zuschlag an. Wie hoch diese Nutzungsgrenzen sind, hat die EU bisher noch nicht festgelegt.

Freundliche Grüße
Yalcin A.

Das bedeutet also, dass ich meine Flatrate in Deutschland im Urlaub nicht mit nach Österreich nehmen kann und dort pro MB und pro SMS bezahle. Korrekt?

Das ganze nennt sich Roam like at home

Wenn du also eine Flat hast, nutzt du diese ab morgen in Österreich wie zu Hause.