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Gewährleistung Iphone 6
Am 30.12.15 habe ich im Rahmen einer Vertragsverlängerung ein Iphone 6 (64GB) zur vornehmlichen Privatnutzung erworben. In der vergangenen Woche habe ich dann plötzlich – ohne Anlass – Darstellungsfehler auf dem Display gehabt. Die Farben waren völlig verblasst und die Schrift unklar.
Der Apple Store in Frankfurt hat sich das Gerät angeschaut und konnte eine Fremdeinwirkung ausschließen. Das wurde mit vom Store auch schriftlich bestätigt.
Daraufhin habe ich das Gerät bei der Telekom in Frankfurt zum Handycheck abgegeben. Die Telekom bietet mir nach Prüfung nun lediglich einen kostenpflichtigen Austausch i.H.v. ca. 350,- Euro an.
Die Gewährleistung wurde schlicht ohne Begründung, insbesondere ohne Fehlerbeschreibung abgelehnt.
I
ch gehe daher davon aus, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang (Kaufdatum) vorlag und erst später offenkundig wurde. Die Hotline lehnt jegliches Entgegenkommen ab. Nähere Infos zur Handycheck-Diagnose bekomme ich ebenfalls nicht.
Wie kann man bei nur so unbeweglich sein? Die Gewährleistung beträgt schließlich 2 Jahre. Ich sehe als einzige Möglichkeit leider nur den Klageweg. Gibt es hier noch Ideen zur Abhilfe?
Vielen Dank!
Michael
Gelöst! Gehe zu Lösung.
12.04.2017 14:41 Zuletzt bearbeitet: 12.04.2017 14:43 durch den Autor
Hallo @Michael39
wenn Du davon ausgehst das der Fehler bereits bei der Auslieferung vorlag, musst Du das auch beweisen können.
Du hast 24 Monate Gewährleistung, aber nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein. Das bedeutet Du musst nachweisen das der Fehler schon bei der Auslieferung an Dich vorlag.
Viel Erfolg beim klagen... Halt uns bitte mal auf dem laufenden.
Hast Du hier schon mal geschaut ob Dein Gerät hier drunter fällt
https://www.apple.com/de/support/exchange_repair/
Gruß
Ich bin´s
12.04.2017 14:41 Zuletzt bearbeitet: 12.04.2017 14:43 durch den Autor
Hallo @Michael39
wenn Du davon ausgehst das der Fehler bereits bei der Auslieferung vorlag, musst Du das auch beweisen können.
Du hast 24 Monate Gewährleistung, aber nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein. Das bedeutet Du musst nachweisen das der Fehler schon bei der Auslieferung an Dich vorlag.
Viel Erfolg beim klagen... Halt uns bitte mal auf dem laufenden.
Hast Du hier schon mal geschaut ob Dein Gerät hier drunter fällt
https://www.apple.com/de/support/exchange_repair/
Gruß
Ich bin´s
12.04.2017 14:55
@Michael39 schrieb:
...
Ich gehe daher davon aus, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang (Kaufdatum) vorlag und erst später offenkundig wurde. ..
Davon auszugehen, dass es so ist, reicht nicht aus. Es muss nachgewiesen werden.
13.04.2017 15:34
auch wenn Ihr Anliegen kein schöner ist, begrüße ich Sie zu Ihrem ersten Beitrag.
Vielen Dank, dass Sie Ihre Daten bereits im Profil hinterlegt haben. Dadurch konnte ich mir den Sachverhalt näher ansehen. Bei Ihrem Gerät ist die Garantiezeit von 12 Monaten (die Apple vorgibt) bereits abgelaufen. Danach gilt die Beweislastumkehr. Kann nicht belegt werden, dass der Fehler bereits innerhalb der 12-monatigen Garantiezeit vorhanden war, kann eine Reparatur nicht kostenlos erfolgen.
Ich verstehe Ihren Ärger dennoch. Zur Information: Ihren Vertrag können Sie ab dem 30. Juni 2017 verlängern.
Ich wünsche Ihnen nichtsdestotrotz schöne Feiertage.
Viele Grüße
Yalcin A.