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Kündigung: Was sollte ich nun machen?

Guten morgen zusammen,

 

ich möchte einen meiner 2 Verträge noch vor Ablauf der 14 Tage Wiederrufsrecht kündigen, da ich mit der Leistung im allgemeinen nicht sehr zufrieden bin, was also muss ich machen, um keine Rechnungen zu bekomme? Reicht es bei der Telekom anzurufen?

Was steht in der Widerrufsbelehrung?

Da Du im Geschäftskundenbereich schreibst, solltest Du eigentlich wissen wie man etwas widerruft.

 

https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/auftrags-und-lieferstatus/auftrag-oder-bestellun...


@holzher24  schrieb:

Da Du im Geschäftskundenbereich schreibst, solltest Du eigentlich wissen wie man etwas widerruft.



Gar nicht.

Das Widerrufsrecht gilt nicht im B2B Bereich.

 

Was ist denn B2B ???

 

Soweit ich gelesen habe, habe ich ein 14 Tägiges Rückgaberecht.


@Lucky_Patcher  schrieb:

Was ist denn B2B ???

Business to Business.

 


@Lucky_Patcher  schrieb:

Soweit ich gelesen habe, habe ich ein 14 Tägiges Rückgaberecht.


Wenn es dir eingeräumt wurde steht auch dabei wie zu widerrufen ist.


@Lucky_Patcher  schrieb:
Reicht es bei der Telekom anzurufen?

So Du einen Vertrag mit gesetzlicher Widerrufsmöglichkeit abgeschlossen hast, dann hast Du eine Widerrufsbelehrung erhalten in welcher steht, wie zu widerrufen ist. Telefonisch ist darin keine Option. Als Geschäftskunde hast Du keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Widerruf - mag sein, dass die Telekom Dir diese Option aber trotzdem einräumt, dann hast Du eine Widerrufsbelehrung.

 

Telefonisch kannst Du natürlich trotzdem im Prinzip probieren, ob etwas auf Kulanz geht. Wenn dafür die Wahrscheinlichkeit auch eher gering ist.

Ich bilde mir ein, dass in den Widerrufsbelehrunge steht, dass sich die Widerrufsfrist dadurch verkürzt, sobald man Leistungen nutzt. Dann wäre die Widerrufsfrist vorbei.

 

Leistungen beziehen, was anscheinend gemacht wurde, und dann zu erwarten, nichts für diese Leistungen zahlen zu müssen:

finde ich eigenartig. Beispielsweise mit einer SiM-Karte zu telefonieren und zu surfen.

Wieso soll es etwas umsonst geben, was normalerweise kostenpflichtig wäre.

Genutzt, also zu zahlen.

Ist aber nur meine bescheidene Ansicht.

Gelöschter Nutzer

@Lucky_Patcher  schrieb:
...
Reicht es bei der Telekom anzurufen?

Einen Widerruf oder auch eine Kündigung sollte bestenfalls schriftlich erfolgen und mit Ortsangabe,

Datum, Uhrzeit und Unterschrift versehen sein.

Niemals das Original wegschicken, sondern immer eine Kopie und ggf. eine Bestätigung einfordern !

Ich habe dir mal die Widerrufsbelehrung mit dem Muster-Widerrufsformular als PDF dran gehängt.

@Sherlocka

 

Sehe ich etwas anders.

 

Was nützt mir eine Widerrufsmöglichkeit, wenn ich in der Frist nicht auch nutzen darf?

Da gibt es sicher eine Möglichkeit, die tatsächlich in Anspruch genommenen, kostenpflichtigen Leistungen abzurechnen parallel zum Widerruf.

 


@Sherlocka  schrieb:

 

Leistungen beziehen, was anscheinend gemacht wurde, und dann zu erwarten, nichts für diese Leistungen zahlen zu müssen:

finde ich eigenartig. Beispielsweise mit einer SiM-Karte zu telefonieren und zu surfen.

Wieso soll es etwas umsonst geben, was normalerweise kostenpflichtig wäre.

Genutzt, also zu zahlen.


Die Nutzung hat mit dem Widerruf nichts zu tun.

Man kann auch bei Nutzung einer Leistung diese widerrufen, allerdings können die genutzten Leistungen dann in Rechnung gestellt werden.

Beispielsweise durch anteilige Berechnung der Monatsgebühren.

 

Aber, diese ganzen Regelungen gelten nur für Verbraucher, da wir nach wie vor nicht wissen um was für ein Vertragsverhältnis es wirklich geht ist das nur Rätselraten.

@BigWoelfi2

"Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert."

 

Die Widerrufsfrist ist also bereits erloschen, da die Dienstleistung bereits vollständig erbracht wurde: Der Kunde nutzt den Anschluss bereits.

 

@Hubert Eder

Nein, das Widerrufsrecht erlischt nicht mit Schaltung. 

 

Beispiel?

www.verivox.de/amp/nachrichten/dsl-anschluss-widerrufsrecht-auch-nach-schaltung-82753/

 

Wie will auch ein Provider innerhalb von 2 Wochen einen Zweijahresvertrag vollständig erfüllen?

@der_Lutz

Der Kunde hat anstatt den Vertrag zu widerrufen die Sim-Karte aktiviert und nutzt den Anschluss.

Das Widerrufsrecht ist kein Try an Buy.

@Hubert Eder

Doch, und dazu gibt es reichlich Urteile.

Das Thema ist abschließend rechtlich bewertet. 

Selbst mit etwas querlesen hier im Forum findest du genügend Fälle die deiner Auffassung widersprechen.

Der Provider darf aber natürlich die Kosten berechnen.

@Hubert Eder

 

Ich weiß gar nicht, was das soll?

 

Der Kunde bestellt sich einen Vertrag mit Handy und hat jetzt ein Rücktrittsrecht.

Soll er Deiner Meinung nach jetzt warten, bis die Frist um ist und dann erst die SIM in das Handy einlegen?

 

Wozu braucht er dann ein Widerrufsrecht eigentlich?

Dann könnte er ja gleich 14 Tage später bestellen.

 

Natürlich muss er ausprobieren können und dürfen, was ihm zugesendet worden ist und wenn es ihm nicht gefällt, auch in der Frist widerrufen dürfen.

 

Es ist doch rechtlich festgelegt, dass dann die Verträge, Telefon und Handy, rückabgewickelt werden und es ist auch gesetzlich geregelt, dass die durch Nutzung entstandenen Vorteile gegenseitig zu erstatten sind.

 

Wozu jetzt hier diese Diskussion über das wie, warum und weshalb plötzlich?

Das passiert doch auch bei der Telekom vermutlich so mehrfach täglich seit langer Zeit.

 

@BigWoelfi2 und @Gelöschter Nutzer und @der_Lutz,

weil die Meinung vorher war, man könne die verbrauchte Leistung ja auch trotz Widerruf in Rechnung stellen, weil ich geschrieben hatte, dass man nicht einfach Leistung verbrauchen kann und dann erwarten, dass diese Leistung umsonst war, und andere schrieben, dass man das dann auch anders abrechnen können könnte.

 

Ich zitiere mal den User aus seinem Startbeitrag (auf das bezog ich mich):

"was also muss ich machen, um keine Rechnungen zu bekomme?"


@Sherlocka  schrieb:

@BigWoelfi2und @Gelöschter Nutzer und @der_Lutz,

weil die Meinung vorher war, man könne die verbrauchte Leistung ja auch trotz Widerruf in Rechnung stellen, weil ich geschrieben hatte, dass man nicht einfach Leistung verbrauchen kann und dann erwarten, dass diese Leistung umsonst war, und andere schrieben, dass man das dann auch anders abrechnen können könnte. 


Da zitiere ich mich auch nochmal, steht zwar unter deinem Beitrag aber was solls

  


@der_Lutz  schrieb:

Man kann auch bei Nutzung einer Leistung diese widerrufen, allerdings können die genutzten Leistungen dann in Rechnung gestellt werden.

Beispielsweise durch anteilige Berechnung der Monatsgebühren. 


 Und daran hat sich in den letzten 11 Stunden auch nichts geändert.

@der_Lutz

das ändert aber nichts an dem Wunsch, dass der Fragesteller gar nichts berechnet haben möchte, nichts. Also auch nichts alternatives.

@Sherlocka

Die Telekom muss nichts berechnen, sie kann.

Außerdem schreibt der TO vom Plural, eine Rechnung wäre demnach für ihn in Ordnung.

Von gar nichts bezahlen kann ich nichts lesen.

 

Ich gehe im übrigen davon aus dass es dem TO um den korrekten Widerruf geht.