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LTE

Gelöst

Hallo! Benötige ich für eine LTE Router eine spezielle SIM -Karte? 
Gruß Kai

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

@patrickn  schrieb:


Funktionieren sollte es, die dauerhaft stationäre Nutzung in einem Router ist allerdings bei multiSIM (theoretisch) untersagt.


In der Leistungsbeschreibung Mobilfunk steht:

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist in Tarifen mit pauschal abgegoltenen Datenvolumen ohne Bandbreitenbeschränkung die Nutzung der SIM-Karte / des eSIM-Profils in Routern nicht zulässig.

 

Wenn es eine MultiSIM zu einem Tarif mit Volumenbegrenzung ist, wäre die Nutzung im Router nicht verboten.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Zu wenig Infos!

 

Der Starter Huawei geht nur mit der passenden Karte (die funktioniert auch in keinem anderen Router),

bei Hybrid muß die SIM-Karte mit dem DSL-Konto verknüpft sein.

Normale SIM-Karten müßen Thetering über Hotspot oder Router zulassen (steht in den AGB)

 

 

Geht um ein TP-Link lte Router... hab ja ne multi sim ... die zweitkarte nutzte ich immer im Laptop.. 

da ich mit dem lapi kein Wlan im Raum erzeugen kann hab ich mir nen lte router organisiert...

 

Um einen richtigen Router, oder einen mobilen Hotspot?

Funktionieren sollte es, die dauerhaft stationäre Nutzung in einem Router ist allerdings bei multiSIM (theoretisch) untersagt.

Soll definitiv nicht Dauerhaft sein. 

Lösung

@patrickn  schrieb:


Funktionieren sollte es, die dauerhaft stationäre Nutzung in einem Router ist allerdings bei multiSIM (theoretisch) untersagt.


In der Leistungsbeschreibung Mobilfunk steht:

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist in Tarifen mit pauschal abgegoltenen Datenvolumen ohne Bandbreitenbeschränkung die Nutzung der SIM-Karte / des eSIM-Profils in Routern nicht zulässig.

 

Wenn es eine MultiSIM zu einem Tarif mit Volumenbegrenzung ist, wäre die Nutzung im Router nicht verboten.


@Has  schrieb:


In der Leistungsbeschreibung Mobilfunk steht:

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist in Tarifen mit pauschal abgegoltenen Datenvolumen ohne Bandbreitenbeschränkung die Nutzung der SIM-Karte / des eSIM-Profils in Routern nicht zulässig.

 

Wenn es eine MultiSIM zu einem Tarif mit Volumenbegrenzung ist, wäre die Nutzung im Router nicht verboten.


Ich denke das ist eine Fehleinschätzung. Auch ein Tarif mit Volumenbegrenzung ist ein Tarif mit pauschal abgegoltenem Datenvolumen, z.B. pauschal 39,95 €/Monat für 6 GByte beim Magenta Mobil S. Ausgenommen wären nur Tarife mit Bandbreitenbegrenzung - das sind die Magenta Mobil Tarife in der Regel nicht, schon der Magenta Mobil S bietet "LTE Max" - oder solche bei denen Du das Datenvolumen nach Verbrauch bezahlst.

@lejupp 

Du irrst, der entscheidende Part ist "ohne Bandbreitenbeschränkung", das Routerverbot betrifft nur aktuelle XL und XL Premium Mobil Tarife.

 

 


@motorfluesterer  schrieb:

Hallo! Benötige ich für eine LTE Router eine spezielle SIM -Karte?


Sie muss definitiv fit sein für LTE. Wenn Du noch eine ältere SIM hast, dann kann es sein, dass sie das nicht ist.

 

@motorfluesterer  schrieb:

die zweitkarte nutzte ich immer im Laptop.. 

da ich mit dem lapi kein Wlan im Raum erzeugen kann ..


Warum soll das nicht gehen? Bei den meisten Windows Laptops mit Mobilfunkmodul und WLAN zumindest sollte das möglich sein, falls man Admin-Rechte hat.

Das nennt sich "Internet Connection Sharing" bzw. abgekürzt ICS.

Rein technisch gesprochen wird der Laptop dadurch im Grunde genommen zu einem Router.

 

Weiterer Hinweis: Mit den meisten Smartphones kann man WLAN Tethering machen/einen WLAN Hotspot einrichten. Dann stellt man die Mobilfunkverbindung des Smartphones anderen Geräten per WLAN zur Verfügung.

 

 


@der_Lutz  schrieb:

@lejupp 

Du irrst, der entscheidende Part ist "ohne Bandbreitenbeschränkung", das Routerverbot betrifft nur aktuelle XL und XL Premium Mobil Tarife.


Bandbreite ist nicht Volumen. Der XL ist ein Tarif ohne Volumenbeschränkung, alle Tarife mit "LTE Max" sind Tarife ohne Bandbreitenbeschränkung.


@Has  schrieb:

In der Leistungsbeschreibung Mobilfunk steht:

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist in Tarifen mit pauschal abgegoltenen Datenvolumen ohne Bandbreitenbeschränkung die Nutzung der SIM-Karte / des eSIM-Profils in Routern nicht zulässig.


Der MagentaMobil S ist ein Tarif mit pauschal abgegoltenem Datenvolumen, der innerhalb dieses pauschal abgegoltenen Datenvolumens keine administrative Bandbreitenbeschränkung hat (sondern nur die aus dem Netz und dem Smartphone resultierende).

 

Der MagentaMobil XL ist ein Tarif ohne pauschal abgegoltenes Datenvolumen - der hat ein unlimitiertes Datenvolumen. Allerdings auch ohne administrative Bandbreitenbeschränkung. Insofern wäre der von dieser Formulierung womöglich gar nicht betroffen.

 

Bucht man im MagentaMobil S eine Dayflat Unlimited, dann ist der für 24 Stunden lang wie der XL ein Tarif ohne pauschal abgegoltenes Datenvolumen. Und auch ohne administrative Bandbreitenbeschränkung.

 

 

Schon doof, die deutsche Sprache... oder sagen wir mal so: das in den AGB klar verständlich zu formulieren was man zum Ausdruck bringen will.

 

 

Weiterer HInweis: wir befinden uns im Bereich der Geschäftskunden. Das steht bei den Geschäftskundentarifen aber auch so drin.


@lejupp  schrieb:

@der_Lutz  schrieb:

@lejupp 

Du irrst, der entscheidende Part ist "ohne Bandbreitenbeschränkung", das Routerverbot betrifft nur aktuelle XL und XL Premium Mobil Tarife.


Bandbreite ist nicht Volumen. Der XL ist ein Tarif ohne Volumenbeschränkung, alle Tarife mit "LTE Max" sind Tarife ohne Bandbreitenbeschränkung.


Lol, und was passiert bei Tarifen mit Volumenbeschränkung wenn das Volumen erreicht ist?

Richtig, es wird die Bandbreite eingeschränkt.

Ergo ein Tarif mit Bandbreitenbeschränkung Zwinkernd


@muc80337_2  schrieb:

[...]

Der MagentaMobil XL ist ein Tarif ohne pauschal abgegoltenes Datenvolumen - der hat ein unlimitiertes Datenvolumen.

[...]

"Pauschal abgegolten" heißt ja nicht begrenzt, es heißt nur dass Du einen pauschalen Preis für ein Datenvolumen bezahlst, z.B. für das von Dir tatsächlich verbrauchte Volumen. Insorfern dürfte auch der XL und die Dayflats unter das "Routerverbot" fallen.

 

Ausgenommen vom Routerverbot (entsprechend der von @Has zitierten Formulierung) dürften nur Tarife ohne pauschal abgegoltenes Datenvolumen - also solche mit Abrechnung nach verbrauchtem Volumen, sowie solche mit eingeschränkter Bandbreite sein.

 


@CobraCane  schrieb:

[...] Lol, und was passiert bei Tarifen mit Volumenbeschränkung wenn das Volumen erreicht ist?

Richtig, es wird die Bandbreite eingeschränkt.

Ergo ein Tarif mit Bandbreitenbeschränkung Zwinkernd


Eine interessante Betrachtungsweise.


@lejupp  schrieb:

@der_Lutz  schrieb:

@lejupp 

Du irrst, der entscheidende Part ist "ohne Bandbreitenbeschränkung", das Routerverbot betrifft nur aktuelle XL und XL Premium Mobil Tarife.


Bandbreite ist nicht Volumen. Der XL ist ein Tarif ohne Volumenbeschränkung, alle Tarife mit "LTE Max" sind Tarife ohne Bandbreitenbeschränkung.


Nur im Rahmen des Inklusivvolumens, ab dann greift was? Genau, die vertraglich vereinbarte Bandbreitenbeschränkung.

Für mich ist damit eindeutig festgelegt was und wie es zu verstehen ist.


@lejupp  schrieb:

@CobraCane  schrieb:

[...] Lol, und was passiert bei Tarifen mit Volumenbeschränkung wenn das Volumen erreicht ist?

Richtig, es wird die Bandbreite eingeschränkt.

Ergo ein Tarif mit Bandbreitenbeschränkung Zwinkernd


Eine interessante Betrachtungsweise.


Die ist nicht interessant sondern korrekt und beschreibt genau was wie zu verstehen ist.

Alles andere wäre unsinnig.


@der_Lutz  schrieb:
[...]

Die ist nicht interessant sondern korrekt und beschreibt genau was wie zu verstehen ist.

Alles andere wäre unsinnig.


Ob die Frage nach Sinn und Unsinn in diesem Zusammenhang weiterhilft? Am Ende werden wir die korrekte Auslegung dieses AGB-Passus erst dann kennen wenn die Telekom tatsächlich damit begonnen hat das Routerverbot durchzusetzen und ggfs. die Gerichte darüber entschieden haben. Einstweilen bleibe ich bei meiner Ansicht.


@lejupp  schrieb:
Einstweilen bleibe ich bei meiner Ansicht.

Die falsch ist, ganz einfach.

Was sollte der Passus, so wie du ihn verstehst, bedeuten? Erkläre es bitte und beachte dabei auch die Zeitschiene der Einführung.

Ich bin mir sicher dass die Rechtsabteilung der Telekom genau weiß was und wie die Sätze ausformuliert werden müssen.

 

 

Ich wünsche Dir noch viel Spaß mit dieser Diskussion.


@lejupp  schrieb:

Ich wünsche Dir noch viel Spaß mit dieser Diskussion.


Du versuchst zu diskutieren ich weiß es und lege dir lediglich die korrekte Auslegung dar.

Es bedarf ja auch gar keiner Diskussion da die Formulierung korrekt und eineindeutig ist für alle anderen.

 

Da du meine Fragen nicht beantworten kannst was die Formulierung nach deiner Sichtweise bedeuten soll ist deine Sichtweise auch hinreichend als fehlerhaft belegt.

 

Telekom hilft Team
Guten Morgen @motorfluesterer,


herzlich willkommen in der Telekom hilft Community und vielen Dank für Ihren Beitrag.

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Freundliche Grüße
Marita W.

@Martia W. 

 

Danke für das Angebot allerdings nimmt ihr System im link meine Kundennummer nicht … 

Kundennummer direkt eintippen, nicht kopieren, hilft das auch nicht einen anderen Browser testen.

Egal wie , es funtzt nicht

Telekom hilft Team
Hallo @motorfluesterer,

haben Sie die Möglichkeit die Rückrufnummer einzutragen?

Viele Grüße
Marita W.