Gelöst
Unbedingte Weiterleitung
vor 2 Jahren
Hallo,
ich muss demnächst beruflich in ein nicht EU Ausland verreisen. Für diese Zeit möchte ich vor der Abreise eine bedingte Weiterleitung auf das Firmenhandy einrichten, für Anrufe die auf meinen privaten Handy eingehen.
Entstehen mir (privat) dadurch irgendwelche Kosten?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
@AHAN
Im Titel schreibst Du von "unbedingt", im Text von "bedingt"...
Die Weiterleitung eines Gesprächs kostet bei der Telekom so viel wie wenn Du die Rufnummer zu der weitergeleitet wird einfach ganz normal anrufst.
Da in den meisten Mobilfunktarifen mittlerweile eine Flatrate zu nationalen Festnetz- und Mobilfunkrufnummern enthalten ist würde Dich in einem solchen Tarif die sofortige/unbedingte Weiterleitung (die Du in Deutschland bereits einrichten solltest) nichts kosten.
Bei einer bedingten Weiterleitung sieht es u.U. anders aus. Da wird das Gespräch ja ggf. bis ins Nicht-EU-Land aufgebaut.
Auch ist zu beachten, dass Du durch die Weiterleitung Roaming-Kosten für ankommende Privatgespräche auf der Firmenmobilfunknummer verursachen wirst. Das solltest Du zumindest mit dem Arbeitgeber klären, ob das so o.k. ist.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Entstehen mir (privat) dadurch irgendwelche Kosten?
Nein, aber der Firma.
3
von
vor 2 Jahren
Nein, aber der Firma.
Wenn vom privaten Vertrag aufs Firmenhandy umgeleitet wird, zahlt er natürlich auch privat - für jedes Gespräch, das weitergeleitet wird, als würde normal telefoniert werden.
Im Prinzip zahlen also beide.
Das kann ein sehr teurer Spaß werden, das gut überlegt sein sollte.
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von
vor 2 Jahren
Wenn vom privaten Vertrag aufs Firmenhandy umgeleitet wird, zahlt er natürlich auch privat - für jedes Gespräch, das weitergeleitet wird, als würde normal telefoniert werden. Im Prinzip zahlen also beide.
Wenn vom privaten Vertrag aufs Firmenhandy umgeleitet wird, zahlt er natürlich auch privat - für jedes Gespräch, das weitergeleitet wird, als würde normal telefoniert werden.
Im Prinzip zahlen also beide.
falsch @patrickn .
Hm, nun bun ich mir wieder unsicher nach der Antwort von patrickn
Diese ist auch falsch @AHAN in deinem Fall.
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von
vor 2 Jahren
für jedes Gespräch, das weitergeleitet wird, als würde normal telefoniert werden.
also in seinem Tarif 0€
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Jahren
Hm, nun bun ich mir wieder unsicher nach der Antwort von patrickn
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3
von
vor 2 Jahren
Hm, nun bun ich mir wieder unsicher nach der Antwort von patrickn
Hm, nun bun ich mir wieder unsicher nach der Antwort von patrickn
Der schreibt nichts Neues. Der schreibt nur mit anderen Worten was ich geschrieben habe. Die Kosten für eine Weiterleitung sind so hoch wie Dein Tarif das für ein Gespräch vorsieht. Entweder nix da Flat oder halt ein MInutenpreis wenn der Tarif keine Flat hat (diese Tarife gibt es vereinzelt ja auch noch).
Wenn Du schreiben würdest welchen Tarif Du hast dann wüssten alle ob Dir für die Weiterleitung zusätzliche Kosten entstehen oder nicht.
0
von
vor 2 Jahren
Das kann eine immense Kostenfalle werden bei bedingter Weiterleitung, z.B. "Nicht-Erreichbarkeit".
Wenn du mir deinem Privathandy im Nicht-EU Ausland bist, zahlst du namlich erst mal für den ankommenden Anruf auf das Handy - 0,69€/Minute, und dann noch mal für die Weiterleitung, als wäre es ein normales Telefonat, vom Nicht-EU Ausland 1,49€/Min nach Deutschland - am Beispiel in der LG2 - Türkei. Priestliste von Prepaid.
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von
vor 2 Jahren
also mein (privater) Tarif ist Business Mobil L und das Land wird Serbien sein.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Jahren
@→Mataimaki← erkläre mir, was daran falsch ist. Wir sprechen hier explizit von Nicht-EU, da gelten Roaming Like at Home nicht. Eine Weiterleitung vom Handy bei bedingter Weiterleitung ist ein Auslandsgespräch,als würde man z.B. von der Türkei nach Deutschland telefonieren.
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vor 2 Jahren
@patrickn
Weiterleitung an +49171.... ist ein Gespräch in Deutschland.
Wenn der andere in einem anderen Land ist, bezahle ich keine Roaminggebühren oder ein "Auslandsgespräch".
So wie es @muc80337_2 und @Stefan schreiben ist somit korrekt.
Du hast leider einen Gedankenfehler.
6
von
vor 2 Jahren
Aber halt nicht bei bedingter Weiterleitung bei z.B. nicht-Erreichbarkeit.
Da geht der Anruf erst mal ins Ausland, wofür für ankommend gezahlt wird, und dann noch mal für die Weiterleitung vom Handy auf die geschäftliche Nummer.
Ansonsten müssen alle Anrufe umgeleitet werden. Das ist aber dann keine bedingte Weiterleitung mehr.
0
von
vor 2 Jahren
Du hast leider einen Gedankenfehler.
Nein, hat er nicht. Es fallen die tariflichen Kosten einer Weiterleitung zu einer deutschen Mobilfunkrufnummer an. Welchen Tarif der TE hat wissen wir nicht.
Sollte er eine bedingte Weiterleitung einrichten, dann kämen ggf. noch weitere Kosten hinzu, daher besser eine unbedingte/sofortige Weiterleitung einrichten.
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von
vor 2 Jahren
Aber halt nicht bei bedingter Weiterleitung bei z.B. nicht-Erreichbarkeit. Da geht der Anruf erst mal ins Ausland, wofür für ankommend gezahlt wird, und dann noch mal für die Weiterleitung vom Handy auf die geschäftliche Nummer.
Aber halt nicht bei bedingter Weiterleitung bei z.B. nicht-Erreichbarkeit.
Da geht der Anruf erst mal ins Ausland, wofür für ankommend gezahlt wird, und dann noch mal für die Weiterleitung vom Handy auf die geschäftliche Nummer.
Das war früher definitiv so. Ich selbst habe unser product management und unsere Entwicklung dazu gedrängt, SOR zu implementieren. Es wird vom Land und vom Roaming Anbieter abhängen, ob das dort funktioniert oder nicht. Deshalb gehe auch ich davon aus, dass bei der bedingten Weiterleitung u.U. das von Dir genannte Szenario passieren kann. Deshalb wie in üblichen Roaming-Empfehlungen: bereits im Heimnetz eine sofortige Weiterleitung zu Mobilbox oder wie im Falle dieses Threads zur geschäftlichen Mobilfunkrufnummer einrichten.
Auch die Frage ob Kosten bei der Weiterleitung aufs Firmenhandy entstehen - wenn der TE beispielsweise bei einem österreichischen Unternehmen arbeiten sollte und eine österreichische Mobilfunk-Rufnummer haben sollte, dann entstehen da die tariflichen Kosten eines Auslands-Gesprächs in die EU.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Jahren
Die Frage die hier noch niemand gestellt hat und die absolut entscheidend ist:
WO ist das Privathandy denn?
Bleibt das zuhause in DE oder geht es mit auf Reisen?
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5
von
vor 2 Jahren
@muc80337_2 Ist mir durchaus bewusst aber ich finde es ist für den TE enorm wichtig auch zu erkennen dass es einen Unterschied macht wo das Handy ist.
@muc80337_2
Ist mir durchaus bewusst aber ich finde es ist für den TE enorm wichtig auch zu erkennen dass es einen Unterschied macht wo das Handy ist.
Ich stimme Dir zu - meine Ausführungen ware auch in Richtung des TE gedacht.
von
vor 2 Jahren
Wird mitgenommen zum surfen (Hotel,WLAN) um WhatsApp zu nutzen. Flugmodus an, nur WLAN aktiv.
Vertrag ist den Mobil L
0
von
vor 2 Jahren
Wie geschrieben - am besten noch in Deutschland eine sofortige Weiterleitung einrichten.
Dann sollten Dir keine Zusatzkosten entstehen.
Und wenn Du mit der Familie/mit Freunden per WhatsApp kommunizierst, dann sollten auch Deinem Arbeitgeber keine durch Privatnutzung entstehenden zusätzlichen Kosten entstehen.
Solltest Du in eines dieser Länder reisen, dann ist WhatsApp meines Wissens allerdings problemtisch oder gar verboten:
China, Nordkorea, Syrien, Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Jahren
Frage eines Unwissenden...Kann man die Kostenmodalitäten nicht noch etwas komplizierter machen..zb. von der Farbe oder Displaygrösse des Smartphobes abhängig machen. OMG
Weiterleitung ist Weiterleitung..bedingt .unbedingt..
Bei mir dreht sich alles.
Wo steht das beschrieben.? AGB ?
Kann man das dort verstehen als Normalo ?
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von
vor 2 Jahren
Ganz einfach, entweder du leitest ALLES um, also unbedingte Weiterleitung, oder bei Bedarf, bedingte Weiterleitung, wo zuerst versucht wird, auf das Handy durchzuklingeln.
Klingelt 5 mal, geht niemand ran - Weiterleitung auf Mailbox = bedingte Weiterleitung
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Jahren
@HARTMUTIX
Grob erklärt:
„Undbedingte“ Rufumleitung ist die sofortige Umleitung.
“Bedingte“ Umleitung ist an eine Bedingung geknüpft, zB „bei besetzt“ oder „bei Nichtannahme“.
Bei Umleitung zB im Falle von „Nichtannahme“ geht der Anruf zuerst einmal auf dem 1. Handy ein und daher ist es entscheidend wo es sich befinden.
Ist es in Deutschland, dann kostet die Umleitung das, was ein normales Gespräch in DE zur Zielrufnummer kostet.
Ist das Hand aber im Ausland dann kommen noch die Kosten für Ankommende Gespräche hinzu sowie eben der Anruf aus einem Nicht-EU-Land auf ein deutsches Handy.
Hoffe es war verständlich erklärt.
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vor 2 Jahren
Danke an alle, für die Erklärungen. Ich denke der thread kann geschlossen werden.
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von
vor 2 Jahren
Guten Abend @AHAN,
schön zu sehen, dass dir die Community helfen konnte.
Falls du darüber hinaus ein Anliegen hast, kannst du dich auch gerne an mich wenden.
Lieben Gruß
Diandra
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von